Original von Gregory Jameson
Ich hänge mich auch eigentlich an der Drohung des Hausverbotes von 30 Tagen auf. Und das aus mehreren Gr+nden:
1. aufgezwungene Abwesenheit von den Geschäften des Kongresses weit über 14 Tage hinaus,
2. Hausverbot bei Abstimmungen.
Grundsätzlich gilt: Kein Abgeordneter ist dazu gewzungen, sein Amt schleifen zu lassen.
Die 30 Tage sind eine Maximalzahl, die wohl erst im wiederholten Wiederholungsfalle zur Anwendung kommen würde; das Kongresspräsidium hat solche Fälle sicher mit Augenmaß zu entscheiden.