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21

Dienstag, 26. September 2006, 15:01

Mr. Davenport?

22

Dienstag, 26. September 2006, 16:24

U.S. Electoral Office
- The Director -

I.
Die folgenden Wahlen wurden soeben berichtigt und neugestartet und dauern ein Tag länger, also bis zum 30. September:

- Präsidentschaftswahl in Chan-Sen und New Alcantara
- Senatorwahl in Freeland und Hybertina

II.
Folgende Anmerkung zu den Präsidentschaftwahlen:
Erstens sind Neinstimmen bei nur einem Kandidaten nicht verfassungskonform, so die Feststellung des Wahlamtes nach Rücksprache mit einigen führenden Verfassungsexperten.
Zweitens: die Option der Enthaltung war in Astor noch nie gebräuchlich und ich wüsste nicht, warum sich das ohne Gesetzesgrundlage ändern sollte, so unfair die jetztige Situation sein mag. Zusäzlich käme die Frage hinzu, wie die Enthaltungsstimmen zu gewichten sind, etwa wie passive Enthaltung, also keine Gewichtung oder wie versteckte Neinstimmen. Hier würde dies neben der fehlenden Grundlage mehr fragen aufwerfen als lösen.

23

Dienstag, 26. September 2006, 16:26

Zitat

Original von Mike Gabrowski
Außerdem habe ich das Passwort nicht erhalten.


Das Passwort wurde an diese Adresse gesendet: M-Gabrowski@yahoo.de

John Miles

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24

Dienstag, 26. September 2006, 16:39

Zitat

Original von Jerome Davenport
II.
Folgende Anmerkung zu den Präsidentschaftwahlen:
Erstens sind Neinstimmen bei nur einem Kandidaten nicht verfassungskonform, so die Feststellung des Wahlamtes nach Rücksprache mit einigen führenden Verfassungsexperten.

Dazu dann auch mal ein "Erstens": Dann war die letzte Präsidentschaftswahl ungültig? Mr. Jann hat ebenfalls Nein-Stimmen bekommen.
Zweitens: Welche Experten?
Drittens: Wieso nicht Verfassungskonform. In der Verfassung steht nicht, daß dies nicht möglich ist. Und im Gesetz ebenfalls nicht. Verzeihen Sie, wenn ich irre.
John Miles - Politbeobachter
Pressesprecher der Anderson Company
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Frankie Carbone

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What's Up?
#GoCoyotes
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25

Dienstag, 26. September 2006, 18:32

Zitat

Fehler: Das Passwort ist ungültig. Es wurde möglicherweise schon verwendet oder gehört zu einer anderen Wahl.


Kann mir bitte jemand helfen!? Mein mir zugesandtes Passwort wird nicht akzeptiert!
Frankie Carbone
former Senator & Governor (I-AA)

Mike Gabrowski

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26

Dienstag, 26. September 2006, 19:38

Zitat

Original von Jerome Davenport

Zitat

Original von Mike Gabrowski
Außerdem habe ich das Passwort nicht erhalten.


Das Passwort wurde an diese Adresse gesendet: M-Gabrowski@yahoo.de


Dann möchte ich darauf hinweisen, dass meine Adresse m_gabrowski@yahoo.de lautet und somit mich kein Passwort erreichen konnte.
Mit freundlichen Gr¸flen
M. Gabrowski
Governor of Astoria State


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27

Dienstag, 26. September 2006, 20:22

Zitat

Original von Jerome Davenport
Erstens sind Neinstimmen bei nur einem Kandidaten nicht verfassungskonform, so die Feststellung des Wahlamtes nach Rücksprache mit einigen führenden Verfassungsexperten.


Ich tippe mal, die "führenden Verfassungsexperten" sind im Wesentlichen Mr Finnegan, richtig?

Mit Verlaub, das ist absurd, und nicht nur nach dem gesunden Menschenverstand, sondern auch juristisch (und wenn Mr Finnegan das ernsthaft vertritt, sollte er RL in den Staatsorganisationsrechts-Vorlesungen besser aufpassen). Ohne mehr als eine Möglichkeit besteht keine "Wahl", und schon gar keine "freie", wie es die Verfassung fordert. Ich weise nochmals darauf hin, dass es immer anders gehandhabt wurde in Astor.

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What's Up?
Derzeit mal wieder im Kapitol tätig...
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28

Dienstag, 26. September 2006, 23:38

Zitat

Original von Merkin D. Muffley
Ich tippe mal, die "führenden Verfassungsexperten" sind im Wesentlichen Mr Finnegan, richtig?

Definitiv nicht, nein. Ich äußere mich prinzipiell nicht beratend zu Rechtsstreitigkeiten. Hätte ich das gewollt, wäre ich Anwalt und nicht Richter geworden.

Zitat

Mit Verlaub, das ist absurd, und nicht nur nach dem gesunden Menschenverstand, sondern auch juristisch (und wenn Mr Finnegan das ernsthaft vertritt, sollte er RL in den Staatsorganisationsrechts-Vorlesungen besser aufpassen). Ohne mehr als eine Möglichkeit besteht keine "Wahl", und schon gar keine "freie", wie es die Verfassung fordert. Ich weise nochmals darauf hin, dass es immer anders gehandhabt wurde in Astor.

Danke, dass sie mich über meine Vorstellungen so freundlich aufklären wollen, Mr. Muffley. Aber ich kenne die selber ganz gut.
Und die RL-Staatsorga-Vorlesung habe ich durchaus erfolgreich absolviert. ;)
Ulysses S. Finnegan jr.

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VI. Vice-President of the United States & Former United States Attorney General

Harriet P. Armstrong

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29

Mittwoch, 27. September 2006, 01:46

Zitat

Original von Merkin D. Muffley
Übrigens muss natürlich auch dann, wenn es nur einen Kandidaten gibt, eine Wahl (daher der Name) zwischen zwei Optionen, nämlich Zustimmung und Ablehnung des einzigen Kandidaten, möglich sein.


Zeigen Sie mir doch bitte die entsprechende Passage im Election Act - Sie werden Sie nicht finden. Das Electoral Office handelt strikt nach den Buchstaben des Gesetzes.

Zitat

So wurde es in Astor immer gehandhabt [...]


Dann wurde es bisher rechtswidrig gehandhabt. In der Tat habe ich starke Zweifel, ob die letzte Präsidentschaftswahl in der damals gewählten Ja/Nein-Abstimmungs-Form den Maßgaben der Verfassung und des Wahlgesetzes standgehalten hätte.
Yours truly,
Harriet P. Armstrong
Former Vice President of the United States


Harriet P. Armstrong

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30

Mittwoch, 27. September 2006, 02:29

Zitat

Original von Merkin D. Muffley
Ich tippe mal, die "führenden Verfassungsexperten" sind im Wesentlichen Mr Finnegan, richtig?


Falsch. Der führende Verfassungsexperte war in diesem Fall mein "guter Bekannter" (simoff: meine frühere ID) Mr. James B. Sherman, der Autor unserer gegenwärtigen Konsititution.

Er vertritt die von mir geteilte Auffassung, dass (objektiv nachprüfbar) der gegenwärtige Election Act keine Sonderregelungen für den Fall des Vorhandenseins nur eines Wahlvorschlags, etwa in Form einer Ja/Nein-Abstimmung, vorsieht. Folglich müsste analog zu einer Wahl mit mehreren Kandidaten der Stimmzettel gemäß der Gesetzeslage folgende Form aufweisen:

Zitat


"Wen wählen Sie zum Präsidenten und zum Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten?"

O Scriptatore/Armstrong


Insofern hat das Electoral Office in der Tat eine falsches Wahlformular gewählt, wobei dies für das Ergebnis der Wahl aber unerheblich ist, weshalb ich den Aufwand eines Wahlabbruchs und Neustarts als nicht gerechtfertigt ansehe.

Im übrigen ist der Verfassungsvater - auch wenn die Verfassung dazu im Wortlaut nichts explizites aussagt - generell der Meinung, dass die Form der Ja/Nein-Abstimmung bei der Präsidentschaftswahl nicht zur Anwendung kommen darf, da sie nicht mit dem in der Verfassung vorgesehenen Wahlmänner-System kompatibel ist. Elektorenstimmen im Sinne der Verfassung müssen immer auf einen Wahlvorschlag entfallen ("Die stimmberechtigten Bürger sollen [...] für einen Wahlvorschlag [...] votieren."), nicht auf eine "Nein"- oder "Enthaltungs"-Option. Die Verfassung hält auch keine Antwort dafür parat, wie mit solchen Stimmen bei der Berechnung der Elektorenstimmen zu verfahren wäre. Ein weiterer Beleg für die Inkompatibilität der Ja/Nein-Abstimmung mit der Verfassung ist das absurde Schauspiel im Kongress nach dem Scheitern Mr. Janns bei der letzten Präsidentschaftswahl, als schnell deutlich wurde, dass die Verfassung nur eine explizite Regelung für eine Präsidentenwahl durch den Kongress im Falle zweier oder mehrerer Kandidaten vorsieht. Dem Fall nur eines, vom Volk abgelehnten Kandidaten ist in der Verfassung bewusst keine Rechnung getragen worden, weil der Verfassungsvater diese Option nicht für zulässig erachtete.

Zitat

Mit Verlaub, das ist absurd, und nicht nur nach dem gesunden Menschenverstand, sondern auch juristisch (und wenn Mr Finnegan das ernsthaft vertritt, sollte er RL in den Staatsorganisationsrechts-Vorlesungen besser aufpassen). Ohne mehr als eine Möglichkeit besteht keine "Wahl", und schon gar keine "freie", wie es die Verfassung fordert.


Wenn Sie schon auf das RL und vermeintlich "vernünftige" und daher einzig denkbare Auslegungen verweisen, empfehle ich Ihnen einen Blick über den bundesrepublikanischen Tellerrand hinaus, etwa auf die Republik Irland: Dort kennt man das Prinzip der "stillen Wahl", d.h., wenn dort bei Präsidentschaftswahlen nur ein Bewerber antritt, entfällt der Wahlgang sogar komplett und der Bewerber gilt automatisch als gewählt - zuletzt zur Anwendung gekommen bei der Wiederwahl der derzeitigen Amtsinhaberin. Ist Irland deshalb keine Demokratie?

Sicher räumt die Verfassung prinzipiell jedem Bürger der Vereinigten Staaten das Recht zur freien Wahl ein - nur, wenn der Bürger von diesem Privileg Gebrauch machen will, ist er gleichzeitig auch aufgefordert, die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen: Eine Wahl im eigentlichen Sinne des Wortes ist nunmal nur dann möglich, wenn sich auch tatsächlich mehr als nur eine Person (bzw. in diesem Fall mehr als nur ein Bewerber-Duo) bereit findet, für das zu besetzende Amt zu kandidieren. Das war diesmal hinsichtlich der Präsidentschaft nicht der Fall, folglich hat "das Volk" von seinem Recht auf Wahlfreiheit daher diesmal keinen Gebrauch gemacht; es tritt daher zurück vor dem Hauptzweck einer jeden Verfassungsordnung: Die Handlungsfähigkeit des Staates und seiner Organe sicherzustellen.

Dieser Aspekt tritt gerade in den MNs immer wieder viel zu stark in den Hintergrund. In Ratelon in es schon mehrfach vorgekommen, dass wegen einer Mehrheit von "Nein"- und "Enthaltungs"-Stimmen kein Unionspräsident gewählt werden konnte. Die ratelonische Gesetzeslage lässt dies in der Tat zu; für mich ist dies allerdings nur ein Zeugnis von falschem Demokratieverständnis, für ein Übermaß an Rücksichtnahme auf den passiven und destruktiven Teil der Bevölkerung. Demokratie ist ein hohes Gut, sie räumt allen Bürgern die Möglichkeit zur maßgeblichen Einflussnahme auf die Belange des Gemeinwesens ein. Aber gerade weil der astorische Staat seinen Bürgern dieses Privileg gewährt, muss er darauf bestehen, dass diese Bürger auch eine vergleichsweise geringe Gegenleistung dafür erbringen, ohne die Demokratie nicht funktionieren kann: Engagement; Bereitschaft, sich in öffentlichen ƒmtern für das Allgemeinwohl einzusetzen. Ist diese Bereitschaft nicht oder nur in zu geringem Maße vorhanden, dann ist dies zwar zu bedauern, darf den Staat aber nicht dazu verleiten, durch gefährliche Zugeständnisse sein ureigenstes Hauptinteresse - seinen Bestand und seine Funktionsfähigkeit - aufs Spiel zu setzen. Gerade in der Microwelt - wo Teilnahmslosigkeit am öffentlichen Geschehen sich noch fataler niederschlägt als IRL - sind vermeintlich "demokratische" Regelungen wie eine faktische "gegen alle"-Option bei Wahlen oder eine Mindest-Wahlbeteiligung für die Gültigkeit eines Urnengangs schnell tödlich für ein Staatswesen.

In diesem Sinne ist die Verfassung und das Wahlrecht im Sinne ihres Schöpfers auszulegen. Das Gezerre nach der in mangelhafter Form durchgeführten letzten Präsidentschaftswahl war jedenfalls in keiner Weise im Sinne der Verfassung und ihres Urhebers; wäre er zu diesem Zeitpunkt aktiv gewesen, hätte er das schon damals deutlich und lautstark zum Ausdruck gebracht und versucht, das Ganze rechtzeitig in richtige Bahnen zu lenken.

Zitat

Ich weise nochmals darauf hin, dass es immer anders gehandhabt wurde in Astor.


Ich bitte Sie: Als Jurist sollten Sie wissen, dass vermeintliches Gewohnheitsrecht vor Gericht eine höchst schwache Argumentationsbasis darstellt - vor allem dann, wenn es geschriebenem Recht zuwider läuft.
Yours truly,
Harriet P. Armstrong
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31

Mittwoch, 27. September 2006, 15:18

Von allen, die sich hier beschweren, wissen wir jetzt wenigstens, dass sie gern mit "Nein" gestimmt hätten. ;)
The Reverend Robert E. Crue

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Mittwoch, 27. September 2006, 15:30

Zitat

Original von Robert E. Crue
Von allen, die sich hier beschweren, wissen wir jetzt wenigstens, dass sie gern mit "Nein" gestimmt hätten. ;)


Nicht nur die, Mr. Crue, nicht nur die. ;)
Salute
Bastian Vergnon


Steve McQueen

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Mittwoch, 27. September 2006, 15:44

Ich frage nocheinmal...wie lange muss man Staatsbürger sein, um wählen zu dürfen...
There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.

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McQueen Petroleum

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34

Mittwoch, 27. September 2006, 15:46

Zwei Wochen, von der Verleihung der endgültigen Staatsbürgerschaft (also nach Bestätigung des Antrages) an gerechnet.
Kimberly Carolyn Wellington
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John Miles

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35

Mittwoch, 27. September 2006, 16:17

Zitat

Original von Harriet P. Armstrong

Falsch. Der führende Verfassungsexperte war in diesem Fall mein "guter Bekannter" (simoff: meine frühere ID) Mr. James B. Sherman, der Autor unserer gegenwärtigen Konsititution.

Ein Unabhängiger (republikanisch gesinnter) Experte also. Aber es war von Experten die Rede. Wer waren die anderen?

Zitat

Er vertritt die von mir geteilte Auffassung, dass (objektiv nachprüfbar) der gegenwärtige Election Act keine Sonderregelungen für den Fall des Vorhandenseins nur eines Wahlvorschlags, etwa in Form einer Ja/Nein-Abstimmung, vorsieht.

Es steht also explizit drin, dass das verboten ist?

Zitat

Insofern hat das Electoral Office in der Tat eine falsches Wahlformular gewählt, wobei dies für das Ergebnis der Wahl aber unerheblich ist, weshalb ich den Aufwand eines Wahlabbruchs und Neustarts als nicht gerechtfertigt ansehe.

Was Sie in letzter Instanz nicht zu entscheiden haben.

Zitat

Sicher räumt die Verfassung prinzipiell jedem Bürger der Vereinigten Staaten das Recht zur freien Wahl ein - nur, wenn der Bürger von diesem Privileg Gebrauch machen will, ist er gleichzeitig auch aufgefordert, die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen:

Moment! Sie sagen also, dass ein einfacher Bürger sich aufstellen lassen soll, damit eine Wahl stattfinden kann? Ja sogar, dass letztenendes jeder Bürger dafür verantwortlich ist, wenn keine Wahl im eigentlichen Sinne stattfindet? Wo haben Sie Rechtslehre studiert?

Zitat

Eine Wahl im eigentlichen Sinne des Wortes ist nunmal nur dann möglich, wenn sich auch tatsächlich mehr als nur eine Person (bzw. in diesem Fall mehr als nur ein Bewerber-Duo) bereit findet, für das zu besetzende Amt zu kandidieren.

Das ist doch absoluter Unsinn. Dass das Ihre Auffassung ist, kann ich nachvollziehen, Sie stehen ja ebenfalls auf der Liste. Aber eine Wahl beinhaltet die Möglichkeit zur Wahl. Und sagen Sie jetzt nicht: Sie haben ja die Wahl zu hause zu bleiben.

Zitat

Das war diesmal hinsichtlich der Präsidentschaft nicht der Fall, folglich hat "das Volk" von seinem Recht auf Wahlfreiheit daher diesmal keinen Gebrauch gemacht;

Klar. :rolleyes

Zitat

es tritt daher zurück vor dem Hauptzweck einer jeden Verfassungsordnung: Die Handlungsfähigkeit des Staates und seiner Organe sicherzustellen.

Schon was von der Regelung gehört, dass der Kongresspräsident das Amt solange übernimmt? Die Handlungsfähigkeit ist immer sichergestellt.

Zitat

für mich ist dies allerdings nur ein Zeugnis von falschem Demokratieverständnis, für ein Übermaß an Rücksichtnahme auf den passiven und destruktiven Teil der Bevölkerung. Demokratie ist ein hohes Gut, sie räumt allen Bürgern die Möglichkeit zur maßgeblichen Einflussnahme auf die Belange des Gemeinwesens ein.

Und wenn in diesem Fall das Volk meint, dass ein Herr Scriptatore das Land nicht führen kann, dann sollte dem Volk auch die Möglichkeit gegeben werden, zu bestimmen, dass er nicht Präsident wird. Demokratie bedeutet, dass dem Volk, zumindest in erster Distanz, die Entscheidung überlassen wird.

Zitat

Aber gerade weil der astorische Staat seinen Bürgern dieses Privileg gewährt, muss er darauf bestehen, dass diese Bürger auch eine vergleichsweise geringe Gegenleistung dafür erbringen, ohne die Demokratie nicht funktionieren kann: Engagement; Bereitschaft, sich in öffentlichen ƒmtern für das Allgemeinwohl einzusetzen. Ist diese Bereitschaft nicht oder nur in zu geringem Maße vorhanden, dann ist dies zwar zu bedauern, darf den Staat aber nicht dazu verleiten, durch gefährliche Zugeständnisse sein ureigenstes Hauptinteresse - seinen Bestand und seine Funktionsfähigkeit - aufs Spiel zu setzen. Gerade in der Microwelt - wo Teilnahmslosigkeit am öffentlichen Geschehen sich noch fataler niederschlägt als IRL - sind vermeintlich "demokratische" Regelungen wie eine faktische "gegen alle"-Option bei Wahlen oder eine Mindest-Wahlbeteiligung für die Gültigkeit eines Urnengangs schnell tödlich für ein Staatswesen.

1) Lassen wir das ganze rL und vL mal hier raus.
2) Man kann das Volk nicht für die Entscheidung einer oder mehrerer Parteien verantwortlich machen. Und erst recht nicht verlangen, dass sie eine Macht "wählen", die sie nicht wollen.

Zitat

In diesem Sinne ist die Verfassung und das Wahlrecht im Sinne ihres Schöpfers auszulegen.

Schon wieder falsch. Sie ist nach dem Gericht auszulegen, welches ein Urteil darüber fällt, wenn es denn dazu kommt. Ansonsten ist sie so zu verstehen, wie sie dort steht. Und nicht wie jemand sie zu interpretieren meint oder zu verfassen gedacht hatte.

Zitat

Das Gezerre nach der in mangelhafter Form durchgeführten letzten Präsidentschaftswahl war jedenfalls in keiner Weise im Sinne der Verfassung und ihres Urhebers; wäre er zu diesem Zeitpunkt aktiv gewesen, hätte er das schon damals deutlich und lautstark zum Ausdruck gebracht und versucht, das Ganze rechtzeitig in richtige Bahnen zu lenken.

Damals ist wesentlich mehr schief gegangen, was wesentlich bedenklicher war.

Zitat

Ich bitte Sie: Als Jurist sollten Sie wissen, dass vermeintliches Gewohnheitsrecht vor Gericht eine höchst schwache Argumentationsbasis darstellt - vor allem dann, wenn es geschriebenem Recht zuwider läuft.

Was nicht der Fall ist. Alles was Sie liefern, sind Auslegungen. Mehr nicht.
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36

Mittwoch, 27. September 2006, 18:00

Ms Armstrong, es geht mir nicht um den Election Act, sondern um die Auslegung der Verfassung. Die spricht von einer Wahl, was begrifflich eine Möglichkeit zur Auswahl darstellt, weshalb der Wortlaut der Verfassung mehr als eine Option verlangt. Alles, was über den möglichen Wortlaut einer Rechtsnorm hinausgeht, ist keine Auslegung mehr, sondern Rechtsfortbildung, und da müssten Sie als diejenige, die diese vornehmen will, die Voraussetzungen hierfür nachweisen. Ich halte mich strikt an den Wortlaut.

Und rechtstheoretisch ist Ihre Auffassung, dass Gewohnheitsrecht unter dem geschriebenen Recht steht, schlicht falsch. Wenn es Verfassungsgewohnheitsrecht gibt, wovon ich in diesem Fall ausgehe, steht das auf Verfassungsrang.

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37

Mittwoch, 27. September 2006, 18:43

Zitat

Original von Alricio Scriptatore
Ich möchte hiermit anmerken, dass folgende Staatsbürger gemäß dem Wahlgesetz noch nicht wahlberechtigt sind:

  • Paparazzi
  • Steve McQueen
  • Fernando Delgado


Die Wahl sollte sofort abgebrochen und neu gestartet werden - ohne die drei oben genannten Personen.

Sie sind aufmerksam...
am 24.9 war ich bereits über drei Wochen Staatsbürger...also darf ich durchaus wählen...

Politiker... :rolleyes
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38

Mittwoch, 27. September 2006, 18:50

Bedenken Sie aber das sie erst nach dem Ablauf der 18-Tages Frist und der Annahme der Staatsbürgerschaft rechtlich Staatsbürger sind. Erst ab diesem Tag wird ihre Staatsbürgerschaft angerechnet.
XV. President of the United States of Astor
Senator of Savannah

Harriet P. Armstrong

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39

Mittwoch, 27. September 2006, 19:09

Zitat

Original von John Miles
Ein Unabhängiger (republikanisch gesinnter) Experte also. Aber es war von Experten die Rede. Wer waren die anderen?


Wen das Electoral Office ansonsten herangezogen hat, entzieht sich meiner Kenntnis. Im Übrigen ist juristischer Sachverstand nicht parteigebunden; wenn die Demokraten über keinen hinreichend in Verfassungsfragen versierten Juristen in ihren Reihen verfügen, ist das nicht das Problem des Wahlamtes.

Zitat

Es steht also explizit drin, dass das verboten ist?


Und Sie wollen ernsthaft Politikwissenschaftler sein, wenn Sie auf derartigem Kindergarten-Niveau argumentieren? Ihre Studenten tun mir leid.

Zitat

Was Sie in letzter Instanz nicht zu entscheiden haben.


Ebenso wenig wie Sie.

Zitat

Moment! Sie sagen also, dass ein einfacher Bürger sich aufstellen lassen soll, damit eine Wahl stattfinden kann? Ja sogar, dass letztenendes jeder Bürger dafür verantwortlich ist, wenn keine Wahl im eigentlichen Sinne stattfindet? Wo haben Sie Rechtslehre studiert?


An der Peninsula State und in Cunningham, Albernia, nicht die schlechtesten Universitäten. Meine Auslegung der Rechtslage habe ich Ihnen hinreichend dargelegt - Sie stützen sich dagegen nur auf populistische Phrasen.

Zitat

Das ist doch absoluter Unsinn. Dass das Ihre Auffassung ist, kann ich nachvollziehen, Sie stehen ja ebenfalls auf der Liste. Aber eine Wahl beinhaltet die Möglichkeit zur Wahl. Und sagen Sie jetzt nicht: Sie haben ja die Wahl zu hause zu bleiben.


Ich vertrete diese Auffassung unabhängig von der aktuellen Kandidatenlage und machtpolitischen Erwägungen. Hätte sich meine (meiner Meinung nach richtige) Interpretation bereits vor vier Monaten durchgesetzt, wäre Ole Jann heute Präsident - eine Entwicklung, mit der ich aus politischer Sicht weißgott nicht einverstanden wäre.

Ich werde hier nicht lang und breit wiederholen, was ich bereits weiter oben in der Diskussion aufgeführt habe: In der Tat, die Bürger haben eine Bringschuld, für mehr als einen Wahlvorschlag zu sorgen, wenn sie die Wahlfreiheit haben wollen.

Zitat

Schon was von der Regelung gehört, dass der Kongresspräsident das Amt solange übernimmt? Die Handlungsfähigkeit ist immer sichergestellt.


Eine Acting Presidency des RH- oder Senatspräsidenten kann nie die selbe Stabilität und Handlungsfähigkeit der Regierung gewährleisten wie eine reguläre Präsidentschaft, da über ihr ständig das Damoklesschwert der Vorläufigkeit und der fehlenden Legitimation für die Umsetzung eines umfassenden Regierungsprogramms schwebt. Die Verfassung sieht diese Option in Vorsorge für einen gravierenden Notfall vor, nicht als Instrument für die Überbrückung tagespolitischer Schwierigkeiten.

Zitat

Und wenn in diesem Fall das Volk meint, dass ein Herr Scriptatore das Land nicht führen kann, dann sollte dem Volk auch die Möglichkeit gegeben werden, zu bestimmen, dass er nicht Präsident wird.


Wenn ein nennenswerter Teil des Volkes dieser Auffassung ist, hätte er sich rechtzeitig um die Aufstellung alternativer Kandidaten bemühen müssen. Wahlfreiheit beinhaltet nicht das Recht zum Destruktivismus!

Zitat

2) Man kann das Volk nicht für die Entscheidung einer oder mehrerer Parteien verantwortlich machen. Und erst recht nicht verlangen, dass sie eine Macht "wählen", die sie nicht wollen.


Man kann "das Volk" - bzw. den mit der jetzigen Situation unzufriedenen Teil - sehr wohl dafür verantwortlich machen, dass es von seinem Recht auf Wahlfreiheit keinen Gebrauch gemacht hat, indem es verabsäumt hat, aus seinen Reihen alternative Kandidaten zur Verfügung zu stellen. Hätten auch nur zwei der Herren, die jetzt so theatralisch und voll moralischer Entrüstung die jetzige Situation beklagen, dasselbe Engagement in konstruktive Energien umgesetzt und sich für eine Präsidentschaftskandidatur bereiterklärt, müssten wir diese Debatte nicht führen.

Zitat

Sie ist nach dem Gericht auszulegen, welches ein Urteil darüber fällt, wenn es denn dazu kommt. Ansonsten ist sie so zu verstehen, wie sie dort steht. Und nicht wie jemand sie zu interpretieren meint oder zu verfassen gedacht hatte.


Schon mal was von historischer und teleologischer Interpretation gehört? Sie sollten zu juristischen Sachverhalten besser schweigen, wenn Sie ein Philosoph bleiben wollen.

Zitat

Alles was Sie liefern, sind Auslegungen. Mehr nicht.


Richtig; und ob meine Auslegungen - wie es meine Überzeugung ist - sich als korrekt erweisen werden, wird sich spätestens vor Gericht klären.
Yours truly,
Harriet P. Armstrong
Former Vice President of the United States

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Harriet P. Armstrong« (27. September 2006, 19:20)


Harriet P. Armstrong

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40

Mittwoch, 27. September 2006, 19:18

Zitat

Original von Merkin D. Muffley
Ms Armstrong, es geht mir nicht um den Election Act, sondern um die Auslegung der Verfassung. Die spricht von einer Wahl, was begrifflich eine Möglichkeit zur Auswahl darstellt, weshalb der Wortlaut der Verfassung mehr als eine Option verlangt. Alles, was über den möglichen Wortlaut einer Rechtsnorm hinausgeht, ist keine Auslegung mehr, sondern Rechtsfortbildung, und da müssten Sie als diejenige, die diese vornehmen will, die Voraussetzungen hierfür nachweisen. Ich halte mich strikt an den Wortlaut.


Mr Muffley, was die Verfassung unter "Wahl" versteht, lässt sich klar in Art. 4/4 Satz 2 nachlesen: Das Votieren für einen Wahlvorschlag, also einen konstruktiven Akt; für eine rein destruktive Ablehnungsoption lassen sich im Wortlaut dagegen keine Anhaltspunkte finden. Damit lässt sich der Terminus "Wahl" im Sinne der Verfassung der Vereinigten Staaten hinreichend zu anderen Formen der Abstimmung abgrenzen, um daraus folgern zu können, dass die Rechtsauffassung des Wahlamtes durchaus begründet ist.

Zitat

Und rechtstheoretisch ist Ihre Auffassung, dass Gewohnheitsrecht unter dem geschriebenen Recht steht, schlicht falsch. Wenn es Verfassungsgewohnheitsrecht gibt, wovon ich in diesem Fall ausgehe, steht das auf Verfassungsrang.


Ich bestreite, dass Verfassungsgewohnheitsrecht existiert. Durch die einmalige Anwendung einer falschen Abstimmungsform (Ja/Nein/Enthaltung im Juni 2006) - die wohl zudem noch den Buchstaben des geschriebenen Verfassungsrechts zuwiderläuft, was damals durch Einstellung des Verfahrens bedauerlicherweise nicht vor Gericht geklärt werden konnte - lässt sich noch lange keine gefestigte, gewohnheitsrechtliche Praxis begründen.
Yours truly,
Harriet P. Armstrong
Former Vice President of the United States

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Harriet P. Armstrong« (27. September 2006, 19:18)