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21

Mittwoch, 19. November 2008, 13:40

Jetzt habe ich alles verstanden. Vielen Dank, Mr Anderson. Ich würde dem so zustimmen.

Was für mich jetzt noch nicht ganz ersichtlich ist, ist die Bezahlung der Produktionsstätte. Die Kaution wird ja nach Ende der Konzession wieder zurück erstattet. Der Bund wird uns aber sicherlich nicht die Produktionsstätten umsonst überlassen ;)
Paul T. Franklin
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22

Mittwoch, 19. November 2008, 13:51

Die Kaution wird nur Anteilsweise zurückgegeben - eben das was nach Abzug der Produktionskosten danach noch übrig bleibt. Der Konzessionsnehmer zahlt die Förderungs-/Produktionskosten. Damit wird die Produktionsstätte zum einen bezahlt und - wenn diese Abbezahlt ist - verdient der Staat daran. Ich denke, dass das ein guter Deal für alle ist. Die Konzessionsnehmer bekommen günstig Rohstoffe, ohne diese Auszubeuten und der Staat bekommt Geld für eine Leihgabe. Zudem wird die Wirtschaft angetrieben.

Aber wie ich schon sagte: Um formelle Fehler im Vorfeld auszuschließen oder zumindest zu reduzieren, möchte ich das ganze juristisch prüfen lassen.
Ronald Anderson
-----------------------------
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23

Mittwoch, 19. November 2008, 20:13

In Ordnung, das hört sich sehr vernünftig an. Ich wäre Ihnen dankbar wenn sie dieses Gesetz vor der Abstimmung durch die Assembly prüfen lassen würden. Mir persönlich sind aber keine Fehler aufgefallen.
Paul T. Franklin
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JVF

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24

Mittwoch, 19. November 2008, 21:39



Honorable Assemblymen,

die Aussprache wird um weitere 48 Stunden verlängert.


JVF

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25

Mittwoch, 19. November 2008, 21:40

Ich hade heute leider doch keine Zeit mehr mir den Entwurf in Detail anzusehn und werde leider erst morgen oder spätestens übermorgen dazu kommen!

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26

Mittwoch, 19. November 2008, 22:05

Lieber gründlich und sorgfältig, als überstürzt und mit Fehlern verabschieden.
Paul T. Franklin
CEO of the Franklin Corp.


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27

Mittwoch, 19. November 2008, 23:51

Zitat

Original von Paul Franklin
Lieber gründlich und sorgfältig, als überstürzt und mit Fehlern verabschieden.

Ja, so sehe ich das auch.
Ronald Anderson
-----------------------------
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JVF

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28

Donnerstag, 20. November 2008, 10:11

RE: 2oo8/11/o2 Exploitation of Resources Bill

Zitat

Original von Ronald Anderson
[..]
Section 2: Means of exploiting resources
Die Nutzung von Ressourcen darf ausschließlich durch private Unternehmer mit gültiger Konzession und bundeseigenen Betriebe erfolgen.

Section 3: Federal undertakings
(1) Die Errichtung von bundeseigenen Betrieben nach Section 2 erfolgt nach der Gesetzgebung der Vereinigten Staaten von Astor.

Bundeseigene Betriebe? Sind hier nicht staatseigene Betriebe gemeint?

Zitat

Section 4: Concessions
[..]Der Vertrag (Contract of Concession - Sec 4) wird öffentlich im Peninsula State Archive ausgehängt.


Zitat

(2) Die Konzession gestattet es dem Unternehmer, die Vorkommen der betroffenen Ressource nach Maßgabe der Konzession auf eigene Rechnung zu nutzen oder auch zu verkaufen. Bei Verkauf darf der Verkaufspreis den Richtpreis zzgl. 10% nicht überschreiten.
[..]
(6) In beiden Fällen hat der Konzessionsnehmer die nötige(n) Produktionsstätte(n) zur Verarbeitung des Rohstoffes nachzuweisen.

Auch wenn er die Konzession nur nutzt um die Rohstoffe weiter zu verkaufen?

Zitat

[..]
(c) Die mengenmäßige Beschränkung ist so festzusetzen, dass festgesetzte Förderquoten nicht missachtet werden.

Wo sind diese Förderquoten festgelegt? Bzw decken sich diese Förderquoten mit den Rohstoffen die dem Staat zu Verfügung stehen?

Zitat

[..]Es ist eine neue Kaution in entsprechender Höhe zu hinterlegen.

Man sollte noch festlegen wo die Kaution hinterlegt wird, etwa auf dem Staatskonto.

Zitat

(10) Nach Ablauf des Vertrages bleibt der Betrieb sowie die weitere Nutzung dessen in Bundesstaatlicher Hand.

Was ist wenn jemand eine Konzession für einen Rohstoff übernimmt für den der Staat noch keinen Betrieb hat bzw. keinen Betrieb "auf Lager" hat?

Zitat

[..](11) Ein Rücktritt vom Vertrag ist frühestens nach 30 Tagen möglich. Es ist dann nach Sec. 4 (4)(b) zu verfahren.

Ist hier keine Rücktrittsmöglichkeit für den Staat vorgesehen?


Gut, das sind erstmal alle Dinge zu denen bei mir noch Unklarheit herrscht. Ich bitte um Erläuterung :)

Edit:
Zum Thema juristisch prüfen lassen: Ich würde sagen darüber stimmen wir einfach ab. Einwände?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »JVF« (20. November 2008, 10:13)


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29

Donnerstag, 20. November 2008, 11:41

RE: 2oo8/11/o2 Exploitation of Resources Bill

Zitat

Original von Jeffrey Fillmore
Bundeseigene Betriebe? Sind hier nicht staatseigene Betriebe gemeint?

Ähm, natürlich. Copy&Paste-Fehler.

Zitat

Section 4: Concessions
[..]Der Vertrag (Contract of Concession - Sec 4) wird öffentlich im Peninsula State Archive ausgehängt.

Danke, wird eingefügt.

Zitat

Auch wenn er die Konzession nur nutzt um die Rohstoffe weiter zu verkaufen?

Darüber habe ich auch schon gegrübelt. Theoretisch braucht er es ja nicht, das stimmt. Ich passe das mal an.

Zitat

Wo sind diese Förderquoten festgelegt? Bzw decken sich diese Förderquoten mit den Rohstoffen die dem Staat zu Verfügung stehen?

Wenn Produktionsgröße 2 vereinbart ist, dann darf der Konzessionsnehmer nicht auf eigene Faust das ganze vergrößern. So verstehe ich das. Ist aber auch nur aus dem Original kopiert.

Zitat

Man sollte noch festlegen wo die Kaution hinterlegt wird, etwa auf dem Staatskonto.

Ja, sehr gute Idee ;)

Zitat

Was ist wenn jemand eine Konzession für einen Rohstoff übernimmt für den der Staat noch keinen Betrieb hat bzw. keinen Betrieb "auf Lager" hat?

Sofern Peninsula die Rohstoffe bietet, müsste der Bundesstaat diese Produktionsstätte bauen.

Zitat

Ist hier keine Rücktrittsmöglichkeit für den Staat vorgesehen?

Noch nicht, das hab ich wohl übersehen. Wird nachgearbeitet.

Zitat

Edit:
Zum Thema juristisch prüfen lassen: Ich würde sagen darüber stimmen wir einfach ab. Einwände?

Keine Einwände.

Lasst mir zur Änderung aber etwas Zeit. Danke!
Ronald Anderson
-----------------------------
CEO of Anderson Company

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ronald Anderson« (20. November 2008, 11:42)


JVF

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30

Samstag, 22. November 2008, 18:03



Honorable Assemblymen,

die Aussprache wird bis Dienstag, den 25. November 2008, 12:00 Uhr verlängert.


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31

Montag, 24. November 2008, 14:34

RE: 2oo8/11/o2 Exploitation of Resources Bill

So, ich habe mich jetzt mal darangesetzt, die besprochenen Fehler zu korrigieren. Dabei ist mir noch der in Sec. 6 hinzugefügte Artikel eingefallen. Ich bitte die hier anwesenden diesen Bill nochmals zu prüfen. Vielen Dank!


Exploitation of Resources Act

Section 1: Purpose
(1) Zweck dieses Gesetzes ist es, die Nutzung von Ressourcen, über die in der bsEcoSim das Bundesgebiet Peninsula in den Vereinigten Staaten von Astor verfügt, durch private Initiative zu ermöglichen.
(2) Ressource im Sinne dieses Gesetzes ist jede Ware in der bsEcoSim, die nicht ihrerseits aus einer anderen Ware hergestellt wird, und deren Vorkommen unter der Hoheit und im Eigentum das Bundesgebietes Peninsula der Vereinigten Staaten von Astor steht.
(3) Die Ressourcen des State of Peninsula wurden wie folgt festgelegt:
Schweine (6 Stück,Q4), Rohreis (115 Kg,Q5), Fisch (30 Kg,Q3), Tabak (50 Kg,Q10), Holz (456 kg,Q6), Sand (100 Kg,Q6), Öl (238 Liter,Q4), Kupfer (168 Kg,Q9), Eisenerz (399 Kg,Q8, Weintrauben (66 Kg,Q3), Obst (25 Kg,Q3) pro Tag.

Section 2: Means of exploiting resources
Die Nutzung von Ressourcen darf ausschließlich durch private Unternehmer mit gültiger Konzession und staatseigene Betriebe erfolgen.

Section 3: Federal undertakings
(1) Die Errichtung von staatseigene Betrieben nach Section 2 erfolgt nach der Gesetzgebung der Vereinigten Staaten von Astor.

Section 4: Concessions
(1) Auf Antrag eines privaten Unternehmers kann diesem vom Govenor of Peninsula für einen sowohl zeitlich als auch in Hinblick auf die maximale Produktionsmenge pro Runde begrenzte Konzession eingeräumt werden. Die Erteilung der Konzession erfolgt durch Vertrag zwischen dem Unternehmer und dem Bundesstaat Peninsula (Vorlage im Anhang). Der Vertrag (Contract of Concession - Sec 4)wird öffentlich im Peninsula State Archive ausgehängt.
(2) Die Konzession gestattet es dem Unternehmer, die Vorkommen der betroffenen Ressource nach Maßgabe der Konzession auf eigene Rechnung zu nutzen oder auch zu verkaufen. Bei Verkauf darf der Verkaufspreis den Richtpreis zzgl. 10% nicht überschreiten.
(3) (a) Für die Produktionsstätten hat der Konzessionsnehmer eine Kaution in Höhe des Wertes der Produktionsstätte auf dem Staatskonto Peninsulas (Kontonummer wird durch den Governor im Vertrag angegeben) zu hinterlegen.
(b) Die Rückzahlung der Kaution abzgl. sämtlicher Verrechnungen erfolgt nach Ablauf des Vertrages.
(4) (a) Die maximale zeitliche Begrenzung errechnet sich wie folgt:
Tage = Kaution / (Produktions-/Förderkosten x Tagesproduktionsmenge) >= 0
(b) Die Mindestnutzung beträgt 30 Tage.
(c) Die mengenmäßige Beschränkung ist so festzusetzen, dass festgesetzte Förderquoten nicht missachtet werden.
(d) Nach Ablauf einer Konzession kann eine neue Konzession vergeben werden. Sec. 5 (2-3) entfallen bei Verlängerungen. Es ist eine neue Kaution in entsprechender Höhe auf dem Staatskonto Peninsulas (Kontonummer wird durch den Governor im Vertrag angegeben) zu hinterlegen.
(5) Für den Fall der Eigennutzung, hat der Konzessionsnehmer die nötige(n) Produktionsstätte(n) zur Verarbeitung des Rohstoffes nachzuweisen.
(6) Der Richtpreis des jeweiligen Rohstoffes ist vom Konzessionsnehmer als Vergütung an die Staatskasse abzuführen. Hierfür werden die Kaution bzw. die Nutzungsgebühr herangezogen.
(7) Eine Konzession darf keinem Unternehmer erteilt werden, bei dem aufgrund konkreter Anhaltspunkte die Gefahr besteht, dass er die Begrenzungen der Konzession missachten oder sonst im Zusammenhang mit der Nutzung des Vorkommens rechtswidrig handeln wird.
(8) Eine erteilte Konzession ist zu entziehen, wenn der Unternehmer die Beschränkungen der Konzession schuldhaft verletzt oder sonst im Zusammenhang mit der Nutzung des Vorkommens rechtswidrig handelt. Der Entzug der Konzession erfolgt durch den Governor of Peninsula und löst keine Schadensersatz- oder sonstige Ansprüche des Unternehmers gegen den Staat und den Bund aus.
(9) Nach Ablauf des Vertrages bleibt der Betrieb sowie die weitere Nutzung dessen in Bundesstaatlicher Hand.
(10) Ein Rücktritt vom Vertrag ist frühestens nach 30 Tagen möglich. Es ist dann nach Sec. 4 (3)(b) zu verfahren. Der Konzessionsnehmer hat bei vorzeitigem Rücktritt vom Vertrag eine Tilgung in Höhe von 20% der Kosten der Produktionsstätte zu zahlen.
(11) Ein Konzessionsnehmer kann maximal drei Konzessionen zur gleichen Zeit besitzen. Kein Konzessionsnehmer darf zwei oder mehr Konzessionen für die gleiche Produktionsstättenart besitzen.
(12) Es werden pro Rohstoff maximal 2 Konzessionen vergeben.
(13) Bestehen mehrere Anfragen nach derselben Rohstoffkonzession, so bekommt der den Zuschlag, der zuerst den Antrag öffentlich gestellt hat, wobei grundsätzlich peninsulanische Unternehmen bevorzugt werden.
(14) Ausländische Unternehmen, sowie Unternehmen dessen Besitzer nicht die astorische Staatsbürgerschaft besitzen, erhalten keine Konzession.

Section 5: Rights of State Assembly of Peninsula
(1) Die State Assembly of Peninsula hat das Recht, jederzeit vom Govenor of Peninsula Rechenschaft über seine Tätigkeit nach diesem Gesetz zu verlangen.
(2) Der Govenor of Peninsula hat der State Assembly of Peninsula unverzüglich von der Aufnahme von Verhandlungen über die Erteilung einer Konzession oder über Planungen bezüglich der Errichtung eines staatseigenen Betriebes zu unterrichten. Vor Ablauf von sieben Tagen nach dieser Mitteilung darf die Konzession nicht erteilt bzw. der Betrieb nicht errichtet werden.
(3) Die Verhandlungen oder Planungen nach Absatz 2 sind zu unterbrechen, wenn dies von mindestens einem 2/5 der State Assembly begründet verlangt wird.
(4) Die State Assembly hat das Recht bei Verdacht auf Missachtung dieses Gesetzes seitens des Konzessionsnehmers einen Antrag auf Rücktritt einzureichen. Binnen 10 Tagen ist dieser Antrag von den Mitgliedern anzunehmen oder abzulehnen. Eine 2/5-Mehrheit der State Assembly ist notwendig. Nichtmeldungen gelten als Ablehnung.

Section 6: Consequences of violations
Eine unter Verletzung der sachlichen oder Verfahrensvorschriften dieses Gesetzes erteilte Konzession ist nichtig. Der dadurch verursachte Schaden ist wie folgt zu ersetzen:
(1) Bei Verfahrensfehlern seitens des Bundesstaates, zahlt der Bundesstaat die volle Kaution innerhalb von 10 Tagen nach öffentlicher Bekanntmachung an den Konzessionsnehmer zurück. Der Konzessionsnehmer hat keine Haftung zu übernehmen und ist zu keiner Rückzahlung des bis dahin erwirtschafteten Gewinnes verpflichtet.
(2) Bei fehlerhaften Angaben seitens des Konzessionsnehmers, hat dieser den erwirtschafteten Gewinn, die anteiligen Produktionsstättenkosten sowie Tilgungskosten in Höhe von 20% der Kosten der Produktionsstätte innerhalb von 10 Tagen nach öffentlicher Bekanntmachung an den Bundesstaat zu zahlen, wenn dies nicht von der geleisteten Kaution abgezogen werden kann.

Section 7: Entry into force
Dieses Gesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Verkündigung in Kraft.

Anhang:

Contract of Concession

Section 1: Means of contract
(1) Dieser Rahmenvertrag ist in seiner Formulierung bindend. Eine Änderung der Formulierung ist ausschließlich durch die Änderung dieses Gesetzes möglich.

Section 2: Kinds of contract
(1) Dieser Vertrag ist bei der Vergabe einer Konzession zu verwenden. Die Bedingungen sind durch den Exploitation of Resources Act geregelt.

Section 3: Phrase of contract
(1) Mit der nachfolgenden Formulierung soll jeder Konzessionsvertrag zwischen dem Staat Peninsula und dem Konzessionsnehmer in Kraft treten.

Section 4: Contract of Concession

Vertragspartner:
- Der Bundesstaat Peninsula, vertreten durch den Govenor of Peninsula
- Der Konzessionsnehmer, [Firma], vertreten durch [Vorname Nachname]

Konzessionsobjekt:
- Produktionsstätte: Objekt
- Größe: 1-10
- Qualität: Q1-Q10

Vertragsdauer:
- 1- x Runden

Kaution:
x Astor-Dollar - auf dem Staatskonto Peninsulas (Kto-Nr)

Vergütung:
Richtpreis/Menge in Astor-Dollar
(Bsp.: 0,45 A$ pro kg)

Salvatorische Klausel:
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Ronald Anderson
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Ronald Anderson« (26. November 2008, 09:52)


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32

Montag, 24. November 2008, 15:36

Die Förderquoten wurden für alle Bundesstaaten festgelegt, damit die Förderquote der USA bei der Veto nicht überschritten wird. (Finde das grade nicht, sind aber die Werte die uns laut der Governors Conference zustehen)

Ich bin mit dem Entwurf einverstanden.
Paul T. Franklin
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33

Montag, 24. November 2008, 16:26

Oh, da fällt mir noch was ein:

Ich glaube zwar nicht, dass die Gefahr besteht, aber was ist, wenn gleichzeitig mehrere Leute ein und denselben Rohstoff haben wollen? Dann müsste der Bundesstaat auch so viele Produktionsstätten einrichten. Da sollte man eine Begrenzung noch einarbeiten. Ich schlage mal einfach maximal 3 Konzessionen für den selben Rohstoff zur gleichen Zeit.

Und: Wie ist das mit Konzessionen für Nichtpeninsulanern? Dürfen auch Bürger aus anderen Bundesstaaten Konzessionen bekommen? Das sollte man nochmal diskutieren.
Ich persönlich wäre einerseits dafür, da man ja nicht in jedem Bundesland jeden Rohstoff bekommt. Allerdings sollte man auch hier Begrenzungen einfügen, wie z.B.: max. Q2 und max G2 (Qualität=Q; Größe=G).
Ronald Anderson
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34

Montag, 24. November 2008, 19:59

Die maximle Förderquote der Rohstoffe ist immer bindend. Das heißt man kann zum Beispiel 15kg Fisch Q2 und 15 kg Q3 fördern, aber mehr ist nicht zulässig.

Ich würde deshalb sagen das maximal 2 Personen die Konzession für einen Rohstoff besitzen können. Sollte es mehr als 2 Interessenten geben wird eben verhandelt oder im Zweifelsfall gelost.
Paul T. Franklin
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35

Montag, 24. November 2008, 23:29

Zitat

Original von Paul Franklin
Die maximle Förderquote der Rohstoffe ist immer bindend. Das heißt man kann zum Beispiel 15kg Fisch Q2 und 15 kg Q3 fördern, aber mehr ist nicht zulässig.

Okay, damit wäre das erste Problem gelöst.

Zitat

Ich würde deshalb sagen das maximal 2 Personen die Konzession für einen Rohstoff besitzen können. Sollte es mehr als 2 Interessenten geben wird eben verhandelt oder im Zweifelsfall gelost.

Mit 2 bin ich auch einverstanden. Aber ich würde das Prinzip "wer zuerst kommt" verwenden. Ist denke ich das fairste.

Bleibt noch die Frage nach den Nichtpeninsulanern.
Ronald Anderson
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Dienstag, 25. November 2008, 16:31

Vielleicht sollte man es in die Richtung festlegen, dass bei 2 Bewerbungen um eine Konzession zunächst Bewohner Peninsulas bevorzugt werden, grundsätzlich es aber allen Astoriern offen steht sich um eine Konzession zu bemühen. Es wäre ja auch eher kontraproduktiv, wenn Ressourcen ungenutzt blieben.
Paul T. Franklin
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37

Dienstag, 25. November 2008, 16:34

Zitat

Original von Paul Franklin
Vielleicht sollte man es in die Richtung festlegen, dass bei 2 Bewerbungen um eine Konzession zunächst Bewohner Peninsulas bevorzugt werden, grundsätzlich es aber allen Astoriern offen steht sich um eine Konzession zu bemühen. Es wäre ja auch eher kontraproduktiv, wenn Ressourcen ungenutzt blieben.

Das halte ich durchaus für fair. Andere Meinungen?
Ronald Anderson
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38

Dienstag, 25. November 2008, 17:14

Ich unterstütze Mr. Franklins Vorschlag, Konzessionen an alle zu vergeben, aber Bürger Peninsulas zu bevorzugen.

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Mittwoch, 26. November 2008, 09:58

Folgende Punkte habe ich nun in der letzten Version geändert bzw. Angepasst:


Section 4: Concessions

(12) Es werden pro Rohstoff maximal 2 Konzessionen vergeben.
(13) Bestehen mehrere Anfragen nach derselben Rohstoffkonzession, so bekommt der den Zuschlag, der zuerst den Antrag öffentlich gestellt hat, wobei grundsätzlich peninsulanische Unternehmen bevorzugt werden.
(14) Ausländische Unternehmen, sowie Unternehmen dessen Besitzer nicht die astorische Staatsbürgerschaft besitzen, erhalten keine Konzession.


Hier sei zu erwähnen, dass ich mir erlaubt habe, ausländische Unternehmen von der Vergabe auszuschließen (14). Die soll zum Schutz der Rohstoffe und vor allem zum Schutz der astorischen Unternehmen dienen. Denn ansonsten laufen wir gefahr, dass die Rohstoffe Astor verlassen und im Ausland teuer verkauft werden. Davon hat kein astorisches Unternehmen etwas.



Section 6: Consequences of violations
Eine unter Verletzung der sachlichen oder Verfahrensvorschriften dieses Gesetzes erteilte Konzession ist nichtig. Der dadurch verursachte Schaden ist wie folgt zu ersetzen:
(2) Bei fehlerhaften Angaben seitens des Konzessionsnehmers, hat dieser den erwirtschafteten Gewinn, die anteiligen Produktionsstättenkosten sowie Tilgungskosten in Höhe von 20% der Kosten der Produktionsstätte innerhalb von 10 Tagen nach öffentlicher Bekanntmachung an den Bundesstaat zu zahlen, wenn dies nicht von der geleisteten Kaution abgezogen werden kann.

Hier habe ich nur den Verweis auf Sec. 4 (11) gelöscht und stattdessen die 20% direkt reingeschrieben, auf die zuvor verwiesen wurde. Der Grund dafür ist, dass somit bei Änderungen nicht immer auf diesen Verweis geachtet werden muss, falls sich die Nummerierung mal ändert.

Ich hoffe, dass wir es dann soweit haben. Noch Wünsche oder Anregungen?
Ronald Anderson
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40

Mittwoch, 26. November 2008, 11:04

Das klingt super. Bin damit vollkommen einverstanden.
Paul T. Franklin
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