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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Robert Gant« (13. Juni 2008, 19:59)
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Original von Robert Gant
Mrs. Beringer,
korregieren sie mich wenn ich irre aber sie sagen das es mit ihnen als Gouveneirin keine Unterstützung von Aktivitäten geben wird, die sich für das verfassungsmässige Recht auf Gleichberechtigung einsetzen? Verstehe ich sie in dieser Frage korrekt. Wenn also ein Schüler keine AG in seiner Schule einführen darf weil sie sich für Akzeptanz und Toleranz Homosexueller und sich expliziet an Homo und heterosexuelle Schüler wendet, wohlgemerkt eine Schule in die öffendliche Förderung fliesst sagen sie, das es von ihrer Seite keine Unterstützung geben wird.
Zitat
Mrs. Beringer,
ich sage es noch mal! Die Fälle in denen es einem Partner untersagt wurde seinen lebenspartner im Krankenhaus zu besuchen gingen nicht vom Patienten aus, sondern von der Familie. Das wäre nicht möglich gewesen, wenn es eine Möglichkeit geben würde in den Lebenspartner definitiv als Familie angesehen werden.
Und wenn ich sie jetzt richtig verstanden habe sagen sie deutlich, das es mit ihnen als Gouverneurin kein solches Gesetzt geben wird?
Zitat
Wenn ich jetzt, sagen wir mal, eine Nazigruppe gründen will und in der Landschaft des southern territories mit meinen Kumpanen gegen Juden, Katholiken, allein erziehende Mütter, Schwule und überhaupt alle anderen hetze, dann dürfte ich das also?
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Robert Gant« (13. Juni 2008, 21:00)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Robert Gant« (13. Juni 2008, 21:16)
Zitat
Original von Robert Gant
Die anwesenden Journalisten wundern sich, wer eigentlich alles auf Pressekonferenzen der Republikaner auftaucht.
Zitat
Original von Robert Gant
Ich frage noch einmal Mrs. Beringer:
Wenn ich also im Land eine Gruppe formiere die sich einen Spass daraus machen gegen alles mögliche zu hetzen, würden sie sagen, das es ihr Recht ist dieses zu tun? Gegen Katholiken, Juden, allein erziehende Mütter, Lesben und Schwule, eigentlich gegen alles was nicht in mein Weltbild passen würde. Wenn ich sie ernst nehme und diesen Anspruch habe ich, dürfte ich das also tun.
Zitat
Ich weiß nicht ob sie in einer Partnerschaft leben aber wenn es so sein sollte haben sie eine schriftliche Verfügung aufgesetzt in der drin steht das ihr Partner sie im Krankenhaus besuchen darf![]()
Zitat
Okay, er hätte also das Recht auf seiner Seite und dürfte die AG aufmachen, auch wenn Schulleitung und Lehrer das untersagen?
Und wenn ich die " Gruppe weißer Rassisten", gründen will, darf ich das auch?
Zitat
Original von Robert Gant
Das ist sehr bemerkenswert Mrs. Beringer weil sie in keinster Weise einen Unterschied machen zwischen Aktivisten die sich für Verfassungsmässige Ziele wie gleichberechtigung aller Menschen einsetzen und denen, dessen Ziel ist es genau diese Ziele zu bekämpfen und das notfalls auch mit Gewalt gegen Menschen. Oder glauben sie wirklich das diese Gruppen sich sagen lassen " Parolen dürft ihr schreien, aber bitte nicht zuschlagen!"?
Zitat
Die Lösung mit Verfügungen funktioniert dann, wenn sie langfristig planen können Mrs. Beringer. Wenn abzusehen ist das ein langer Krankenhausaufenthalt bevorsteht! Wenn es um Unfälle geht sieht das doch ein wenig anders aus und sie haben meine Frage nicht beantwortet: Haben sie für ihren Partner eine solche Verfügung formuliert? Ich stelle die Frage deswegen weil es sehr gut deutlich machen würde, wo hier der Unterschied besteht.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »John Robert Waller« (14. Juni 2008, 10:12)
Zitat
Original von Robert Gant
Und ich denke das es einen Unterschied gibt zwischen Homosexuellen Männern und Fraue, schwarzen Astoriern, allein erziehende Müttern, Katholiken und Juden zu Rassisten die andere Menschen zusammen schlagen, Kirchen anzünden und Mütter verurteilen, die ihr Kind allein großziehen. Und Mrs. Beringer, Brandstiftung ist nun mal halt nicht immer das tatsächliche anzünden von Gebäuden!
Zitat
Im übrigen habe ich überhaupt nicht gesagt, das die Besuchsproblematik allein der Grund für ein Rechtsinstitut für Homosexuelle wäre, es ist ein Argument aber doch nicht das Argument!
Zitat
Also halten wir fest:
Kein Rechtinstitut für Homosexuelle
Zitat
Keine expliziete Förderung Aktivitäten die sich für verfassungsmässige Rechte stark machen ( Schwulengruppen, Bürgerechtsgruppen....)
Zitat
Duldung extremistischer Gruppierungen die auf eine Ebene mit den berits oben genannten gestellt werden
Zitat
Ihr Parteivorsitzender Waller nannte Homosexueller indirekt unnormal und Gruppen die sich für ihre, von der Verfassung garantierten Rechte einsetzen würden stören, Unruhe stiften und ein arrogantes Verhalten an den Tag legen.
Zitat
Original von Robert Gant
Mr. Beringer,
sie können ja einmal die Familen unserer schwarzen Mitbürger fragen wie dich sich fühlen wenn vor ihrer Häusern Kreuze angezündet werden oder die erleben mussten, wie Freunde an einen Zaun gefesselt wurden und gefoltert wurden weil sie schwul waren. Realität hier in den southern´s!
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