Senator Baumgartner,
ich kann mich wohl verständlicherweise nur mit jenen Personen vergleichen, die wenigstens in irgendeiner Form ebenfalls als Leiter des Bundeswahlamtes ins Gespräch gekommen sind. Das wäre also neben mir wohl nur Mr. Martin Ford.
Im Gegensatz zu Mr. Ford habe ich meine Ausbildung und berufliche Erfahrung offengelegt und mich kritischen Fragen dazu gestellt, Mr. Ford schweigt zu seinem persönlichen Hintergrund trotz Nachfragen bis heute.
Und es mag nun einerseits ungerecht erscheinen, ihm Fehler während seiner Tätigkeit als Wahlleiter anzukreiden, während ich noch gar keine Fehler in diesem Amt hätte machen können. Aber andererseits ist die bloße Ankündigung von Wahlen sicherlich noch der einfachste Teil der Tätigkeit eines Wahlleiters. Wer schon daran scheitert, das fehlerfrei zu bewerkstelligen - wie soll man so jemandem zutrauen, sich möglicherweise ergebende und nicht ganz einfach zu lösende Rechtsfragen im Sinne des Gesetzes richtig zu beantworten und seine Entscheidung rechtssicher zu begründen? Meint also. so zu begründen, dass die Wahlberechtigten überzeugt sind: Die Wahlleitung weiß was sie tut, sie handelt neutral, gesetzeskonform und gerecht.
Insofern halte ich mich jedenfalls für die geeignetere Kandidatin als der einzige für mich greifbare potenzielle andere Kandidat. Sollten Sie noch meine Selbsteinschätzung im direkten Vergleich zu anderen denkbaren Kandidaten wünschen, so müsste ich höfllicherweise darum bitten, mir diese namentlich zu benennen.
Was die von Ihnen angesprochenen "Operettenwahlen" angeht verwundert es mich ehrlich gesagt in erster Linie, dass der Kongress es in mehr als acht Jahren noch nicht geschafft hat, einen Verfassungszusatz auf den Weg zu bringen, der Wahlen mit nur einem Kandidaten in Abstimmungen über eben diesen einen Kandidaten umwandelt? Wenn man das aus welchen Gründen auch immer jedoch partout nicht will, wäre eine Regelung die die direkte Angelobung des einzigen Kandidaten für ein eigentlich zu wählendes Amt erlaubt sicherlich die bessere Lösung als eine Operettenwahl mit einem Kandidaten und ohne Möglichkeit diesen abzulehnen.
Die jüngsten Schwierigkeiten bei der Besetzung der Leitung des Bundeswahlamtes würde ich zunächst auch auf den unglücklichen Zeitpunkt des Inkratfttretens des Gesetzes zurückführen. In "Normalzeiten" dürften sich Probleme wie wir sie jüngst erlebt haben vielleicht eher nicht stellen.
Eine Ernennung des Wahlleiters durch das Kongresspräsidium bedeutete gegenüber einer Ernennung durch den Präsidenten nur die marginale Verbesserung, dass es eben zwei Personen statt einer Person wären. Die besondere Stärke des Kongresses als Wahlgremium liegt nicht nur in seiner sog. "Schwarmintelligenz", die einseitige individuelle Interessen überlagert. Sondern auch darin, dass insbesondere Senat kaum jemals für ein politisches Lager allein zu kontrollieren ist. Insofern bietet eine Wahl durch beide Kammern des Kongresses in meinen Augen den idealen Interessenausgleich: Weder eine u. U. nur kurzfristige Mehrheit (Repräsentantenhaus) noch die "Elite" (Präsident + Senat) entscheiden für sich, sondern es muss ein breitestmöglicher Konsens zwischen Repräsentantenhaus (häufige Wahlen, absolute Mehrheit für eine Gruppierung einfach möglich) und Senat (seltenere Wahlen, absolute Mehrheit für eine Gruppierung schwierig bis unmöglich) erreicht werden.
Eine Ernennnung durch das Kongresspräsidium allein würde diesen Vorzug nicht gewährleisten, da hier wiederum die Überlagerung eines breiteren Konsens durch Partikularinteressen drohte.