Mr. Speaker,
das Repertoir der Strafen war in der Menschheitsgeschichte vielfältig: Handabschlagen für Diebstahl, Blenden für Spannen, Herausschneiden der Zunge für Beleidigung, Kastration für Vergewaltigung, Auspeitschen, Stockschläge, Brandmarken und sonstiges Geißeln für allerlei Untaten. Jegliche Körperstrafen haben wir abgeschafft. Folter in Ermittlungsverfahren lehnen wir auch ab, wir haben dies sogar zu einem obersten Rechtsprinzip erhoben.
Über Moral und Verhältnismäßigkeit kann man erst diskutieren, wenn die Gesetze der Logik befolgt werden.
Eine Ursache führt zu einer Handlung, diese führt zu einem Erfolg und dieser zu einer (Fern-) Wirkung.
Von Belang hierbei sind vor allem Handlung und ihr Erfolg. Leib und Leben sind zwei Rechtsgüter.
Um dies zu verdeutlichen, lasse ich mal eine Täter-Opfer-Erwägung außen vor und betrachte einen Suizidenten.
Wer sich nur verletzten will, muss sich noch lange nicht töten wollen: Borderliner, Ritzer, Raucher, Trinker, Junkees, Tätowierung, Piercing ...
Wer sich aber das Leben nehmen will, muss sich auch am Körper schädigen wollen: Gift, Messer, Fönbad, Kabelkrawatte, Sprengstoffgürtel, Highwayspaziergang ...
Der Weg zum Tod führt immer über eine Schädigung des Körpers. Wer den Tod will, muss den Körper schädigen wollen.
Wer die Handlung will, muss nicht den Erfolg wollen. Tritt er aber ungewollt ein, ist es Fahrlässigkeit.
Wer den Erfolg will, muss aber auch die Handlung wollen. Tritt er ein, ist es Vollendung, bleibt er aber aus, bleibt es beim Versuch.
Wer die Handlung aber konsequent ablehnt, kann nicht den Erfolg wollen. Das ist logisch nicht möglich.
Wer also die Todesstrafe als Einwirkung auf das Leben will, aber die Folter als Einwirkung auf den Körper ablehnt, verhält sich ebenso unlogisch.
Wer die Folter ablehnt - und das mit Nachdruck - muss auch die Todesstrafe ablehnen. Alles andere ist unlogisch. Einen Rechtsstaat und auch die Moral kann man aber nur auf Logik gründen, alles andere ist Willkür, Chaos und Heuchelei.