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Original von Mike Gabrowski
Außerdem habe ich das Passwort nicht erhalten.
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Original von Jerome Davenport
II.
Folgende Anmerkung zu den Präsidentschaftwahlen:
Erstens sind Neinstimmen bei nur einem Kandidaten nicht verfassungskonform, so die Feststellung des Wahlamtes nach Rücksprache mit einigen führenden Verfassungsexperten.
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Fehler: Das Passwort ist ungültig. Es wurde möglicherweise schon verwendet oder gehört zu einer anderen Wahl.
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Original von Jerome Davenport
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Original von Mike Gabrowski
Außerdem habe ich das Passwort nicht erhalten.
Das Passwort wurde an diese Adresse gesendet: M-Gabrowski@yahoo.de
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Original von Jerome Davenport
Erstens sind Neinstimmen bei nur einem Kandidaten nicht verfassungskonform, so die Feststellung des Wahlamtes nach Rücksprache mit einigen führenden Verfassungsexperten.
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Original von Merkin D. Muffley
Ich tippe mal, die "führenden Verfassungsexperten" sind im Wesentlichen Mr Finnegan, richtig?
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Mit Verlaub, das ist absurd, und nicht nur nach dem gesunden Menschenverstand, sondern auch juristisch (und wenn Mr Finnegan das ernsthaft vertritt, sollte er RL in den Staatsorganisationsrechts-Vorlesungen besser aufpassen). Ohne mehr als eine Möglichkeit besteht keine "Wahl", und schon gar keine "freie", wie es die Verfassung fordert. Ich weise nochmals darauf hin, dass es immer anders gehandhabt wurde in Astor.
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Original von Merkin D. Muffley
Übrigens muss natürlich auch dann, wenn es nur einen Kandidaten gibt, eine Wahl (daher der Name) zwischen zwei Optionen, nämlich Zustimmung und Ablehnung des einzigen Kandidaten, möglich sein.
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So wurde es in Astor immer gehandhabt [...]
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Original von Merkin D. Muffley
Ich tippe mal, die "führenden Verfassungsexperten" sind im Wesentlichen Mr Finnegan, richtig?
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"Wen wählen Sie zum Präsidenten und zum Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten?"
O Scriptatore/Armstrong
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Mit Verlaub, das ist absurd, und nicht nur nach dem gesunden Menschenverstand, sondern auch juristisch (und wenn Mr Finnegan das ernsthaft vertritt, sollte er RL in den Staatsorganisationsrechts-Vorlesungen besser aufpassen). Ohne mehr als eine Möglichkeit besteht keine "Wahl", und schon gar keine "freie", wie es die Verfassung fordert.
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Ich weise nochmals darauf hin, dass es immer anders gehandhabt wurde in Astor.
Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »Harriet P. Armstrong« (27. September 2006, 03:19)
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Original von Robert E. Crue
Von allen, die sich hier beschweren, wissen wir jetzt wenigstens, dass sie gern mit "Nein" gestimmt hätten.
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Original von Harriet P. Armstrong
Falsch. Der führende Verfassungsexperte war in diesem Fall mein "guter Bekannter" (simoff: meine frühere ID) Mr. James B. Sherman, der Autor unserer gegenwärtigen Konsititution.
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Er vertritt die von mir geteilte Auffassung, dass (objektiv nachprüfbar) der gegenwärtige Election Act keine Sonderregelungen für den Fall des Vorhandenseins nur eines Wahlvorschlags, etwa in Form einer Ja/Nein-Abstimmung, vorsieht.
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Insofern hat das Electoral Office in der Tat eine falsches Wahlformular gewählt, wobei dies für das Ergebnis der Wahl aber unerheblich ist, weshalb ich den Aufwand eines Wahlabbruchs und Neustarts als nicht gerechtfertigt ansehe.
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Sicher räumt die Verfassung prinzipiell jedem Bürger der Vereinigten Staaten das Recht zur freien Wahl ein - nur, wenn der Bürger von diesem Privileg Gebrauch machen will, ist er gleichzeitig auch aufgefordert, die notwendigen Voraussetzungen dafür zu schaffen:
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Eine Wahl im eigentlichen Sinne des Wortes ist nunmal nur dann möglich, wenn sich auch tatsächlich mehr als nur eine Person (bzw. in diesem Fall mehr als nur ein Bewerber-Duo) bereit findet, für das zu besetzende Amt zu kandidieren.
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Das war diesmal hinsichtlich der Präsidentschaft nicht der Fall, folglich hat "das Volk" von seinem Recht auf Wahlfreiheit daher diesmal keinen Gebrauch gemacht;
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es tritt daher zurück vor dem Hauptzweck einer jeden Verfassungsordnung: Die Handlungsfähigkeit des Staates und seiner Organe sicherzustellen.
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für mich ist dies allerdings nur ein Zeugnis von falschem Demokratieverständnis, für ein Übermaß an Rücksichtnahme auf den passiven und destruktiven Teil der Bevölkerung. Demokratie ist ein hohes Gut, sie räumt allen Bürgern die Möglichkeit zur maßgeblichen Einflussnahme auf die Belange des Gemeinwesens ein.
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Aber gerade weil der astorische Staat seinen Bürgern dieses Privileg gewährt, muss er darauf bestehen, dass diese Bürger auch eine vergleichsweise geringe Gegenleistung dafür erbringen, ohne die Demokratie nicht funktionieren kann: Engagement; Bereitschaft, sich in öffentlichen ƒmtern für das Allgemeinwohl einzusetzen. Ist diese Bereitschaft nicht oder nur in zu geringem Maße vorhanden, dann ist dies zwar zu bedauern, darf den Staat aber nicht dazu verleiten, durch gefährliche Zugeständnisse sein ureigenstes Hauptinteresse - seinen Bestand und seine Funktionsfähigkeit - aufs Spiel zu setzen. Gerade in der Microwelt - wo Teilnahmslosigkeit am öffentlichen Geschehen sich noch fataler niederschlägt als IRL - sind vermeintlich "demokratische" Regelungen wie eine faktische "gegen alle"-Option bei Wahlen oder eine Mindest-Wahlbeteiligung für die Gültigkeit eines Urnengangs schnell tödlich für ein Staatswesen.
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In diesem Sinne ist die Verfassung und das Wahlrecht im Sinne ihres Schöpfers auszulegen.
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Das Gezerre nach der in mangelhafter Form durchgeführten letzten Präsidentschaftswahl war jedenfalls in keiner Weise im Sinne der Verfassung und ihres Urhebers; wäre er zu diesem Zeitpunkt aktiv gewesen, hätte er das schon damals deutlich und lautstark zum Ausdruck gebracht und versucht, das Ganze rechtzeitig in richtige Bahnen zu lenken.
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Ich bitte Sie: Als Jurist sollten Sie wissen, dass vermeintliches Gewohnheitsrecht vor Gericht eine höchst schwache Argumentationsbasis darstellt - vor allem dann, wenn es geschriebenem Recht zuwider läuft.
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Original von Alricio Scriptatore
Ich möchte hiermit anmerken, dass folgende Staatsbürger gemäß dem Wahlgesetz noch nicht wahlberechtigt sind:
- Paparazzi
- Steve McQueen
- Fernando Delgado
Die Wahl sollte sofort abgebrochen und neu gestartet werden - ohne die drei oben genannten Personen.
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Original von John Miles
Ein Unabhängiger (republikanisch gesinnter) Experte also. Aber es war von Experten die Rede. Wer waren die anderen?
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Es steht also explizit drin, dass das verboten ist?
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Was Sie in letzter Instanz nicht zu entscheiden haben.
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Moment! Sie sagen also, dass ein einfacher Bürger sich aufstellen lassen soll, damit eine Wahl stattfinden kann? Ja sogar, dass letztenendes jeder Bürger dafür verantwortlich ist, wenn keine Wahl im eigentlichen Sinne stattfindet? Wo haben Sie Rechtslehre studiert?
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Das ist doch absoluter Unsinn. Dass das Ihre Auffassung ist, kann ich nachvollziehen, Sie stehen ja ebenfalls auf der Liste. Aber eine Wahl beinhaltet die Möglichkeit zur Wahl. Und sagen Sie jetzt nicht: Sie haben ja die Wahl zu hause zu bleiben.
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Schon was von der Regelung gehört, dass der Kongresspräsident das Amt solange übernimmt? Die Handlungsfähigkeit ist immer sichergestellt.
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Und wenn in diesem Fall das Volk meint, dass ein Herr Scriptatore das Land nicht führen kann, dann sollte dem Volk auch die Möglichkeit gegeben werden, zu bestimmen, dass er nicht Präsident wird.
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2) Man kann das Volk nicht für die Entscheidung einer oder mehrerer Parteien verantwortlich machen. Und erst recht nicht verlangen, dass sie eine Macht "wählen", die sie nicht wollen.
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Sie ist nach dem Gericht auszulegen, welches ein Urteil darüber fällt, wenn es denn dazu kommt. Ansonsten ist sie so zu verstehen, wie sie dort steht. Und nicht wie jemand sie zu interpretieren meint oder zu verfassen gedacht hatte.
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Alles was Sie liefern, sind Auslegungen. Mehr nicht.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Harriet P. Armstrong« (27. September 2006, 19:20)
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Original von Merkin D. Muffley
Ms Armstrong, es geht mir nicht um den Election Act, sondern um die Auslegung der Verfassung. Die spricht von einer Wahl, was begrifflich eine Möglichkeit zur Auswahl darstellt, weshalb der Wortlaut der Verfassung mehr als eine Option verlangt. Alles, was über den möglichen Wortlaut einer Rechtsnorm hinausgeht, ist keine Auslegung mehr, sondern Rechtsfortbildung, und da müssten Sie als diejenige, die diese vornehmen will, die Voraussetzungen hierfür nachweisen. Ich halte mich strikt an den Wortlaut.
Zitat
Und rechtstheoretisch ist Ihre Auffassung, dass Gewohnheitsrecht unter dem geschriebenen Recht steht, schlicht falsch. Wenn es Verfassungsgewohnheitsrecht gibt, wovon ich in diesem Fall ausgehe, steht das auf Verfassungsrang.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Harriet P. Armstrong« (27. September 2006, 19:18)
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