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die Ansichten einiger Kollegen hier schockiert mich zutiefst. Dieses Gesetz stärkt die Kontrolle der Administration und ich halte das, in Anbetracht der Geschehenisse der letzten Wochen, für einen notwendigen Schritt.
Eine Behinderung oder gar Lahmlegung der exekutiven Arbeit sehe ich hier beim besten Willen nicht. Das Parlament hat ein Recht über die Arbeit der Regierung informiert zu werden und die letzten Wochen haben eindeutig bewiesen, dass die bisherigen Regeln dazu leider nicht genügen. Ich werde dem Entwurf, unabhängig von der Frage wie viele Fragen wöchentlich nun zugelassen werden, in jedem Fall zustimmen.
Den Antragsgegnern sei am Ende noch gesagt, dass dieses Gesetz nicht nur für die heutige, sondern auch für alle künftigen gelten wird. Ich hoffe die Kollegen lassen diesen Punkt in ihre Überlegungen mit einfließen.
Man könnte allenfalls diskutieren ob man zwei Questionings pro Monat á 4 Einzelfragen, welche aber alle dieselbe Thematik betreffen müssen und eine Nachfrage pro Parlamentsmitglied zulassen will. Alles andere belastet meiner Meinung nach die Regierung nur übermässig.
Folgendes wurde aufgenommen:
1. Fünf Einzelfragen verteilt auf bis zu drei Anfragen pro Monat.
2. Zwei Nachfragen pro Hearing.
3. Verzicht auf Nachfragen möglich.
4. Vorzeitige Schließung des Hearings möglich.
Zu den Änderungsvorschlägen von Mr. Goldberg:
So wichtig ich das Recht zu Anfragen sehe, so wichtig können auch Nachfragen in Hearings sein. Der Kollege Barlow führte bereits aus, dass dadurch zum Beispiel Missverständnisse oder Unklarheiten schnell aufgelöst werden können. Daher würde ich nur ungern unter die Marke von zwei Nachfragen pro Hearing gehen, bedenkt man vor allem den Fall, dass bei der Aufteilung von Fragen. Unter Umständen können wir uns aber darauf einigen, dass wir bei der Zahl der Anfragen auf eine weitere verzichten und so auf fünf Einzelfragen verteilt auf maximal zwei Anfragen gehen.
Helen McCrary
Member of the Liberal Movement
Former Member of the U.S. Foreign Service
auch hier möchte ich meine grundsätzliche Unterstützung für die Intention des Antrags feststellen. Wir sollten hier aber schon rein aus praktischen Gründen nicht versuchen uns in den Dimensionen nach dem Kongress zu richten. Hier auf Staatenebene ist eben alles eine Stufe kleiner. Ich schlage daher eine Reduktion der Fragen pro Monat auf 3 und der Nachfragen 2 - und zwar nur durch den ursprünglichen Antragssteller- vor.
dass das alles mittlerweile immer kleiner gehalten wird, behagt mir nicht wirklich. Doch könnte ich mich noch mit einer Absenkung der Einzelfragen pro Monat auf drei anfreunden. Am System des öffentlichen Hearings vor dem General Court möchte ich aber festhalten. Auch hier fallen die Dimensionen ja bereits kleiner aus, als im Kongress.
Helen McCrary
Member of the Liberal Movement
Former Member of the U.S. Foreign Service
ich würde sogar einen kompletten Wegfall der Limitierung bevorzugen - das Volk hat alle Staatsgewalt inne, das Volk vereinigt sich größtenteils im General Court. Somit sollte der General Court größtmögliche Kontrollmöglichkeiten haben.
Josh LeCoeur, B.A.
Journalist bei Channel 40, Ressort "White House and Government"
Ehemaliger Vorsitzender von "Channel 40"
ich stehe dem Vorschlag des sehr ehrenwerten Mitglieds Stone, die Berechtigung für Nachfragen lediglich dem Fragesteller zu erteilen, positiv gegenüber. Sofern sich dafür aber keine Mehrheit findet, bin ich bereit, dem letzten Entwurf inklusive einer Verringerung der maximalen Anzahl an Fragen auf drei im Monat pro Mitglied zuzustimmen.
C. C. Cavenagh
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Former (40th) Vice President of the United States
Former U. S. Attorney General
da der Antrag noch nicht zur Abstimmung gestellt wurde, möchte ich höflich darum bitten, dass anstelle des obigen Antrags folgender Antrag zur Abstimmung gestellt wird.
Helen McCrary
Member of the Liberal Movement
Former Member of the U.S. Foreign Service