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Original von Merkin D. Muffley
??
Zitat
Original von Andriz
Damit beschneiden wir aber das Grundrecht eines jeden astorischen Bürgers auf politische Betätigung. Wir können doch keinem Richter verbieten, ein politisches Amt nach seiner ordentlichen Amtszeit anzustreben, nur weil wir keinen Ersatz finden, ja den sogar im fiesesten Falle garnicht suchen.
Zitat
Original von Merkin D. Muffley
Immerhin gilt es, die Funktionsfähigkeit und die Neutralität der Justiz zu sichern. Und der Richter weiß ja, wenn er seine Ernennung akzeptiert, worauf er sich da einlässt.
Zitat
United States of Astor
President of Congress
John R. Waller
Astoria City, 14th of March 2007
Die Aussprache wird bis auf weiteres verlängert. Zunächst bis Mittwoch, den 21.03.2007 - 23Uhr.
Zitat
Judicial Appointments Act
Section 1
Der Chief Justice und gegebenenfalls die weiteren von den Gesetzen nach Maßgabe der Verfassung vorgesehenen Bundesrichter werden vom President nominiert und bedürfen der Bestätigung durch den Senate mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Senatorenstimmen.
Section 2
Die Amtszeit eines vom President nominierten und vom Senate bestätigten Richters beginnt mit Aushändigung der Ernennungsurkunde durch den President. Diese Aushändigung hat unverzüglich nach erfolgter Bestätigung zu erfolgen.
Section 3
Die Amtszeit eines Richters endet nach Ablauf von sechs Monaten, ohne dass es einer förmlichen Entlassung bedarf. Eine sich unmittelbar anschließende erneute Bestellung zum Richter ist unzulässig.
Section 4
Trotz Ablaufs seiner Amtszeit hat der scheidende Richter ein bereits rechtshängiges Verfahren weiterführen, bis ein neuer Richter sein Amt antritt. Während dieses Zeitraums behält der bisherige Richter im Rahmen des rechtshängigen Verfahrens seine richterlichen Befugnisse.Trotz Ablaufs seiner Amtszeit hat der scheidende Richter ein bereits rechtshängiges Verfahren weiterführen, bis ein neuer Richter sein Amt antritt. Während dieses Zeitraums behält der bisherige Richter im Rahmen des rechtshängigen Verfahrens seine richterlichen Befugnisse. Die Pflichten und Rechte eines aus dem Amt geschiedenen Richters nach dieser Section enden auch ohne den Amtsantritt eines Nachfolgers mit dem Zeitpunkt, mit dem der aus dem Amt geschiedene Richter ein anderes Staatsamt auf Bundes- oder Staatenebene annimmt.
Section 5
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Es gilt für die Wahl aller Bundesrichter, deren Bestätigung durch den Senat nach seinem Inkrafttreten erfolgt, unabhängig davon, ob auch die Nominierung durch den Präsidenten während der Geltungsdauer dieses Gesetzes erfolgte.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Ulysses S. Finnegan jr.« (21. März 2007, 00:19)
Zitat
Original von Merkin D. Muffley
Mr Speaker, ich glaube, Sie haben sich im Thread geirrt. Mr Buchanan hat im Rahmen dieser Debatte keine Anträge gestellt.
Zitat
Original von Merkin D. Muffley
Ich fasse das mal so:
Zitat
Judicial Appointments Act
Section 1
Der Chief Justice und gegebenenfalls die weiteren von den Gesetzen nach Maßgabe der Verfassung vorgesehenen Bundesrichter werden vom President nominiert und bedürfen der Bestätigung durch den Senate mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Senatorenstimmen.
Section 2
Die Amtszeit eines vom President nominierten und vom Senate bestätigten Richters beginnt mit Aushändigung der Ernennungsurkunde durch den President. Diese Aushändigung hat unverzüglich nach erfolgter Bestätigung zu erfolgen.
Section 3
Die Amtszeit eines Richters endet nach Ablauf von sechs Monaten, ohne dass es einer förmlichen Entlassung bedarf. Eine sich unmittelbar anschließende erneute Bestellung zum Richter ist unzulässig.
Section 4
Trotz Ablaufs seiner Amtszeit hat der scheidende Richter ein bereits rechtshängiges Verfahren weiterführen, bis ein neuer Richter sein Amt antritt. Während dieses Zeitraums behält der bisherige Richter im Rahmen des rechtshängigen Verfahrens seine richterlichen Befugnisse.Trotz Ablaufs seiner Amtszeit hat der scheidende Richter ein bereits rechtshängiges Verfahren weiterführen, bis ein neuer Richter sein Amt antritt. Während dieses Zeitraums behält der bisherige Richter im Rahmen des rechtshängigen Verfahrens seine richterlichen Befugnisse. Die Pflichten und Rechte eines aus dem Amt geschiedenen Richters nach dieser Section enden auch ohne den Amtsantritt eines Nachfolgers mit dem Zeitpunkt, mit dem der aus dem Amt geschiedene Richter ein anderes Staatsamt auf Bundes- oder Staatenebene annimmt.
Section 5
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Es gilt für die Wahl aller Bundesrichter, deren Bestätigung durch den Senat nach seinem Inkrafttreten erfolgt, unabhängig davon, ob auch die Nominierung durch den Präsidenten während der Geltungsdauer dieses Gesetzes erfolgte.
Den Einsatz von ehrenamtlichen Richtern halte ich beim Supreme Court wegen Art V s 1 (4) der Verfassung für bedenklich. Man kann diesen Artikel so lesen, dass er den Einsatz von ehrenamtlichen Richtern am Supreme Court generell verbietet, allerdings zugegebenermaßen auch so, dass die Soll-Vorschrift, die zum Einsatz von Geschworenen ermutigt, für den Supreme Court nicht gilt.
Zitat
Judicial Appointments Act
Section 1
Der Chief Justice und gegebenenfalls die weiteren von den Gesetzen nach Maßgabe der Verfassung vorgesehenen Bundesrichter werden vom President nominiert und bedürfen der Bestätigung durch den Senate mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen Senatorenstimmen.
Section 2
Die Amtszeit eines vom President nominierten und vom Senate bestätigten Richters beginnt mit Aushändigung der Ernennungsurkunde durch den President. Diese Aushändigung hat unverzüglich nach erfolgter Bestätigung zu erfolgen.
Section 3
Die Amtszeit eines Richters endet nach Ablauf von sechs Monaten, ohne dass es einer förmlichen Entlassung bedarf. Eine sich unmittelbar anschließende erneute Bestellung zum Richter ist unzulässig.
Section 4
Trotz Ablaufs seiner Amtszeit hat der scheidende Richter ein bereits rechtshängiges Verfahren weiterführen, bis ein neuer Richter sein Amt antritt. Während dieses Zeitraums behält der bisherige Richter im Rahmen des rechtshängigen Verfahrens seine richterlichen Befugnisse. Die Pflichten und Rechte eines aus dem Amt geschiedenen Richters nach dieser Section enden auch ohne den Amtsantritt eines Nachfolgers mit dem Zeitpunkt, mit dem der aus dem Amt geschiedene Richter ein anderes Staatsamt auf Bundes- oder Staatenebene annimmt.
Section 5
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft. Es gilt für die Wahl aller Bundesrichter, deren Bestätigung durch den Senat nach seinem Inkrafttreten erfolgt, unabhängig davon, ob auch die Nominierung durch den Präsidenten während der Geltungsdauer dieses Gesetzes erfolgte.
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