Madam President,
zunächst danke ich dem Attorney General für die ausführliche Erläuterung der dem diskutierten Entwurf zu Grunde liegenden Überlegungen.
Ich möchte darauf erwidern, dass ich am Referat zu den Charakteren und Bestimmungen der beiden Häuser des Kongresses aus staatspolitischer Hinsicht zunächst nichts als sachlich falsch zu beanstanden habe.
Jedoch komme ich nicht umhin klarzustellen, dass ich den Senat dessen unbeschadet nicht als eine reine "Delegiertenkonferenz" von Vertretern der Bundesstaaten verstehe, wie dies meines Erachtens aus den Argumentationen der Befürworter einer neuen exklusiven Senatskompetenz in gewisser Weise herauszuhören ist.
Sicherlich gehört es zu den Aufgaben des Senats, das Gewicht zwischen bevölkerungsstärkeren und -schwächeren Staaten in der Bundespolitik auszubalancieren. Und eben gerade auch, der Bevölkerung jedes Staates eine Vertretung in der Bundeslegislative durch ein Kongressmitglied aus ihrer Mitte heraus zu gewährleisten.
Dennoch hat auch der Senat das Wohl der Vereinigten Staaten als Ganzem stets sorgfältig im Auge zu behalten und in seinem Handeln zu berücksichtigen, denn an diesem hängt auch das Wohl der von den Senatoren vertretenen Einzelstaaten.
Insofern tun beide Häuser des Kongresses letztlich das genau Gleiche, nur eben mit unterschiedlichen Akzentuierungen und von unterschiedlichen Standpunkten aus.
Das spiegelt sich auch darin wider, dass die zentrale Aufgabe des Kongresses - eben die Gesetzgebung - von beiden Häusern gleichberechtigt wahrgenommen wird. Und auf diese Weise auch jedes Haus etwa bei den Regelungen zur Wahl des anderen mitredet.
Allein in den Fällen bestimmter Kontrollfunktionen gegenüber der Exekutive kennt die Verfassung bisher exklusive Kompetenzen der Häuser. Und auch das spiegelt nicht nur deren unterschiedliche Charaktere wie vom Attorney General referiert wider. Sondern ebenso die Kontrolle beider Häuser gegeneinander, wie von mir bereits ausgeführt.
Daraus soll nun durch die vorgeschlagene Verfassungsergänzug ausgebrochen werden, und ich sehe immer noch nicht, warum?
Die in Rede stehende neue Zuständigkeit des Kongresses bezieht sich letztlich auf nichts anderes, als den Beschluss von Gesetzen. Gesetzen zwar, die erst nach ihrer Beratung und Billigung durch die Legislativen der Bundesstaaten in diesen jeweils in Kraft treten, aber nichts desto minder Gesetze. Und beim Beschluss von Gesetzen baut die Verfassung bislang ausnahmslos auf die Zusammenarbeit und wechselseitige Kontrolle beider Häuser des Kongresses.
Die zweifellos richtige Überlegung hinter diesem Vorschlag ist es, dass dem Kongress ganz andere Ressourcen zur Untersuchung, Diskussion und Abwägung von Gesetzentwürfen zur Vefügung stehen als den bundesstaatlichen Legislativen.
Vor diesem Hintergrund komme ich nun nicht um die Frage umhin: sind sie richtigerweise für in der Klärung mancher Fragen als "assistenzbedürftig" befundenen Legislativen der Bundesstaaten allein wirklich ein sinnvolles Gegengewicht zum Senat und Kontrollorgan gegenüber dem Senat?
Wem schadet es in welcher Weise, in diesen Prozess auch das die politische Stimmung in den Vereinigten Staaten insgesamt widerspiegelnde Repräsentantenhaus einzubeziehen? Warum sollen sich die Bundesstaaten in ihren abschließenden Entscheidungen für oder gegen ein auf Bundesebene vorbereitetes Gesetz nicht auch mit der Perspektive des Repräsentantenhauses auseinandersetzen können? Mit der Perspektive der größten bundespolitisch aktiven Parteien und der Gesamtbevölkerung des Staatenbundes, dem ihr souveräner Staat angehört?
Die letztliche Entscheidung verbleibt ja jedem Bundesstaat für sich. Aber warum will man ihm eine Meinung, eine Sichtweise, bestimmte Erfahrungen, Überlegungen und Erwartungen für seine Entscheidungsfindung vorenthalten?
Ich verstehe das nach wie vor nicht.
Widersprechen möchte ich dem Attorney General schließlich in seiner Einschätzung, hier stünde eine für den bundespolitischen Betrieb letztlich eher "unbedeutende" Veränderung in Rede. Ich denke vielmehr, hier reden hier von einer epochalen Veränderung.
Bislang leiden die Wahlkämpfe zum Kongress sowie zum Präsidentenamt, ebenso wie insbesondere die geringe Initiative und Attraktivität des Repräsentantenhauses, erkennbar unter der relativen Kompetenzarmut des Bundesgesetzgebers.
Die vorgeschlagene Verfassungsergänzung ermächtigt den Kongress zwar immer noch nicht, den Bundesstaaten vorbehaltene Materien abschließend zu regeln. Aber es eröffnet die Möglichkeit, diese auf Bundesebene zu diskutieren.
Das Repräsentantenhaus davon auszuschließen, halte ich für einen fatalen staatspolitischen Fehler. Er wird nur das Phänomen verschlimmern, dass Kandidaten für das Repräsentantenhaus von ihren Parteien regelrecht geprügelt werden müssen, während die gleichen Leute sofort zu Umzügen über hunderte oder tausende Kilometer bereit wären, wenn sie auf diese Weise einen Sitz im Senat ergattern könnten.
Bislang tun sie das nur, weil es ihnen wenigstens Zugang zu den Entscheidungen über Personalentscheidungen und die Einrichtung von Bundesbehören gibt. Nun stelle man sich mal vor, der Unterschied zwischen Senat und Repräsentantenhaus wäre ferner, dass in Erstgenanntem prinzipiell jedes Gesetz vorgeschlagen und diskutiert werden könnte. Dass jedes politische Thema auf die Agenda gesetzt und ausgefochten werden könnte. Wäre das Repräsentantenhaus auf die Mitwirkung an Gesetzen zu den schmalen exklusiven Zuständigkeiten des Bundes sowie die Kontrolle des Haushaltes beschränkt bliebe.
Ich wage zu prophezeien: das Repräsentantenhaus auf diese Weise gegenüber dem ohenhin schon attraktiveren Senat schlechter zu stellen, ist ein gewaltiger Schritt hin zu dessen letztlicher Abschaffung.
Aus diesem Grunde werde ich vorliegenden Entwurf leider nicht zustimmen können, solange er nicht beide Häuser gleichberechtigt berücksichtigt.