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Mir ist gerade noch etwas eingefallen, wie wäre es mit einer Unvereinbarkeitsklausel betreffend der ƒmter; Volksratpräsident, Gouverneur, Richter am Obersten Gerichtshof
und vielleicht auch Senator.
Wäre eine Idee, wobei ich das beim Volksratspräsidenten nicht ganz so eng sehen und den nur inkompatibel mit dem Gouverneur machen würde.
Kann man machen, wobei ich allerdings vorschlagen würde, nicht strenger zu sein als das Bundesrecht. Ergo: Wenn das Bundesrecht gestattet, ein bestimmtes Bundesamt (z.B. Senator) mit einem Amt in einem Staat zu koppeln, sollte man das nicht von Seiten des Staates aus verbieten.
Diese wäre mein Vorschlag;
Das Amt des Präsidenten des Volksrates, des Gouverneurs und des Richters am Obersten Gerichtshof gilt als unvereinbar mit dem jeweils anderen aufgezählten Amt. Abweichend davon kann der Gouverneur Präsident des Volksrates werden, wenn er dessen einziges Mitglied ist oder kein weiterer Kandidat für dieses Amt bereitsteht.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Eugene Monroe« (3. September 2006, 14:07)
D'accord; ich erkläre mich einverstanden.
Leichte Umformulierungen vorgenommen
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Eugene Monroe« (1. September 2006, 18:01)
Oops
Manager der FTS Montebello Spirits (ABA)
Manager der West Oaklin Senators (AHL)
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Leonard Wiggins« (2. September 2006, 22:38)
Ich bittte die anderen Präfekten sich zur oben gennanten Formulierung zu äußern.
Ein Grammatikfehler ("Obersten Gerichtshofes") hat sich eingeschlichen, ansonsten OK.
Es stellt sich die Frage, an welcher Stelle dieser Punkt in die Verfassung eingefügt werden soll?
Ich würde im Anschluss an Art. 5 vorschlagen. Da ist der Grundrechteteil beendet und der staatsorganisatorische mit den ƒmtern beginnt, und diesem Teil kann man es als Grundsatz voranstellen.
Meinen Sie als neuen Artikel?
So war mein letztes Posting gedacht, ja. Aber man kann die Bestimmung sicher auch als Absatz an einen bestehenden Artikel anhängen.
Leider habe ich keinen wirklich passenden Vorschlag.
Ich habe mich nun entschlossen die Unvereinbarkeitsklausel an den dritten Artikel anzuhängen. Gibt es noch weitere Fragen zu diesem Text? Meinungen? Anmerkungen? Vorschläge? etc.?
Soll ein ƒnderungsgesetz vorgelegt werden oder diese Revision als ganzes zur Abstimmung gestellt werden? Für das Ergebnis ist das egal.
Da es sich doch um umfassende ƒnderungen handelt, wäre ein ƒnderungsgesetz etwas schwer zu lesen. Ich würde daher persönlich eine neue konsolidierte Fassung vorziehen.
Das würde mir sehr entgegenkommen.
Ja, ich denke, dass das wohl die beste Lösung ist.