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21

Mittwoch, 4. April 2018, 22:19

Folgendes, Commoner:

1. Ich ersuche Sie, zwecks der Phonetik die Formulierung "1/3" durch "ein Drittel" zu ersetzen.
2. Ich schlage vor die notwendige Mehrheit für eine Wahl zum Speaker als absolut festzulegen. Ein Speaker den nicht einmal die Hälfte wollen, ist nicht demokratisch legitimiert. Beim zweiten Wahlgang sollen nur die zwei bestplatzierten gewählt werden können.
3. Mir wäre recht wenn für den Rücktritt des Speakers ein Sätzchen definierte, inwiefern dieser gilt: "ist schriftlich dem Gouverneur mitzuteilen" bzw "öffentlich vor der Assembly zu verlautbaren".
4. Ich halte es für effizienzfördernd, die Abstimmungszeit auf 72 Stunden zu reduzieren und die "Anonymous consent"-Zeit auf 48 Stunden zu beschränken. Wir haben hier schon viel zu oft viel zu lange unnötig gewartet.

BEN KINGSTON

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Kathleen Johnson

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22

Mittwoch, 4. April 2018, 22:59

Commoner Kingston,
Unanimous Consent sollte in meinen Augen kein Werkzeug dafür werden können, Minderheitenrechte zu reduzieren - unser Problem sind eher überlange Debatten wie diese hier, wenn man das denn als Problem sehen will.
Kathleen Teresa Johnson (D-AS)
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23

Mittwoch, 4. April 2018, 23:02

I'm sorry, but what's your point Commoner?
Nur weil die Commoners 48 Stunden haben haben sie ja immernoch dieselben Rechte.

BEN KINGSTON

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24

Mittwoch, 4. April 2018, 23:08

Commoner Kingston,
bei einer Abstimmung hätten sie allerdings 96 Stunden - ich fragte mich also, ob eine kürzere als die bewährte Frist der Akzeptanz des neuen Verfahrens schaden würde.
Kathleen Teresa Johnson (D-AS)
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25

Mittwoch, 4. April 2018, 23:10

Handlung:Blickt auffalend lang ins fast leere Plenum.

I think we could give it a try.

BEN KINGSTON

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26

Mittwoch, 4. April 2018, 23:22

We could change it back if needed, I guess. So alright.

Standing Rules of the Assembly of Astoria
Rules of parliamentary business of the legislative power of the State of Astoria

Article I - Organization of the Assembly


Section 1 - Speaker of the Assembly
(1) Der Vorsitzende (Speaker of the Assembly) leitet die Sitzungen, vertritt die Assembly nach außen und stellt die Bereitstellung unterstützender Parlamentsdienste sicher. Der Speaker soll nicht zur selben Zeit der Regierung der Vereinigten Staaten oder des Staates oder einer gesetzgebenden Körperschaft außer der Assembly angehören.
(2) Der Speaker bestimmt ein Mitglied der Assembly zu seinem Stellvertreter. Ist der Speaker verhindert, so übernimmt der Stellvertreter seine Aufgaben. Handeln weder der Speaker noch sein Stellvertreter und hätte eine Amtshandlung seit mehr als 48 Stunden erledigt werden müssen, so übernimmt das dienstälteste verfügbare Mitglied der Assembly die Vertretung, bis der Speaker anderes anzeigt.
(3) Ist eine Stellvertretung nach Ssc. 2 unmöglich, so ist der Governor berufen, die Geschäfte der Assembly zu führen und auf eine Behebung dieses Zustandes hinzuwirken.

Section 2 - Election of the Speaker, Vacancy
(1) Eine ordentliche Wahl des Speakers soll in den Monaten Januar und Juni stattfinden. Ist das Amt zuvor wegen des Rücktritt des Speakers, der vor der Assembly zu erklären ist, oder aus anderen Gründen vakant oder beantragt ein Drittel der Commoner eine Neuwahl, ist eine außerordentliche Wahl unverzüglich anzusetzen.
(2) Die Wahlleitung obliegt dem amtierenden Speaker. Erklärt dieser selbst seine Kandidatur, gilt er für diesen Geschäftsgang ebenso für verhindert wie ein anderer Kandidat für die Stellvertretung.
(3) Die Kandidaturfrist und die sich daran anschließende Abstimmungsfrist sollen 96 Stunden betragen. Die Kandidaturfrist kann verlängert werden, wenn keine Kandidatur erklärt wird. Eine unbefristete Verlängerung muss jedoch mindestens 24 Stunden über eine erklärte Kandidatur hinaus andauern. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt. Erreicht kein Kandidat diese Mehrheit, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen statt, es entscheidet die relative Mehrheit. Bei weniger als drei Kandidaten ist. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los, zu ziehen durch den Gouverneur.
(4) Die Amtszeit eines Speakers endet nicht vor der Vereidigung seines Nachfolgers.

Section 3 - Rules to be maintained
(1) Der Speaker hat die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung, der Verfassung und Gesetze bei der Leitung der Sitzungen der Assembly zu wahren. Er hat sicherzustellen, dass Commoner und Besucher den Geschäftsgang nicht stören sowie sich nach parlamentarischer Tradition höflich und respektvoll verhalten, insbesondere Herabwürdigungen und Beleidigungen unterlassen.
(2) Der Speaker ist berechtigt, gegen Personen, die nicht Commoner sind, ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot auszusprechen oder Ordnungsgelder bis zu 3.000 USD zu verhängen, wenn diese den Geschäftsgang der Assembly stören.

Section 4- The Commoners
(1) Die Commoner of the Assembly sind berechtigt und verpflichtet, an allen Debatten und Abstimmungen teilzunehmen. Sie folgen bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen ihrer Überzeugung und ihrem Gewissen und sind der Verfassung der Vereinigten Staaten und der Verfassung des Staates Astoria verpflichtet.
(2) Die Mitglieder der Assembly sollen vor ihrer ersten Sitzungsteilnahme folgenden Eid gegenüber dem Plenum ableisten: "I, (Name) do solomly swear that I will represent the people of the State Astoria, that I will faithfully execute the privilleges and duties entrusted to me as a Commoner of the Assembly and defend the values of this State. (Ich schwöre, dass ich das Volk des Staates Astoria repräsentieren, meine Rechte und Privillegien als Commoner gewissenhaft ausüben und die Werte dieses Staates verteidigen werde.)"
(3) Die Commoner erhalten vom State of Astoria eine Aufwandsentschädigung für ihre Teilnahme an Geschäften der Assembly nach Festsetzung durch den Speaker. Sie sind berechtigt, die Parlamentsdienste zur Unterstützung ihrer Arbeit zu verwenden, wie sie durch den Speaker bereitgestellt werden. Sie sind ebenfalls berechtigt, Kostenersatz für mandatsbezogene Sach- und Personalausgaben zu erhalten, die der Speaker durch allgemeine Richtlinien genehmigt.
(4) Der Speaker ruft ein Mitglied zur Ordnung, wenn es gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln verstößt. Bei wiederholtem oder schwerwiegenden Verstößen spricht er Verwarnungen aus und macht diese öffentlich bekannt (Censure). Ist der Verstoß besonders schwerwiegend oder wiederholt sich, kann er ein Ordnungsgeld bis zu 3.000 USD verhängen oder ein Hausverbot bis zu zehn Tagen aussprechen. Die Teilnahme an Abstimmungen ist durch schriftliche Erklärung des Stimmverhaltens an den Speaker möglich.

Article II - Course of Business


Section 1 - Publicity, Right to speak, Parliamentary Courtesy
(1) Die Sitzungen der Assembly sind öffentlich, wenn nicht für einzelne Beratungen etwas anderes bestimmt ist oder der Speaker etwas anderes bestimmt. Auf Antrag eines Commoners wird über die Entscheidung des Speakers in nicht-öffentlicher Sitzung abgestimmt.
(2) Außer den Commoners darf in den Sitzungen der Assembly nur das Wort ergreifen, wer durch den Speaker Rederecht für die betroffene Beratung erteilt bekommen hat. Vertreter der Exekutive müssen von der Assembly durch Beschluss eingeladen werden, wenn sie nicht durch anderweitige Vorschrift dazu berechtigt sind.
(3) Ansprachen des Speakers in dieser Funktion sind mit "Mister / Madam Speaker" zu beginnen, Ansprachen der Commoner mit "Honorable Commoners" oder "Commoner [Name]".

Section 2 - Motions and Considerations
(1) Anträge über Gesetzesentwürfe (Bills) und die Annahme von Resolutionen sind durch einen Commoner beim Speaker einzureichen, der sie in der folgenden Sitzung der Assembly zur Beratung aufruft.
(2) Die Beratungen der Assembly über einen Antrag sollen 96 Stunden ab dem ersten Aufruf andauern, ehe eine Abstimmung eingeleitet wird. Der Speaker kann die Aussprache verlängern oder ausnahmsweise verkürzen, wenn dies nach den Umständen sinnvoll erscheint, nicht jedoch vor Ablauf von 24 Stunden ab dem ersten Aufruf beenden. Änderungsanträge (Amendments) sind zulässig.
(3) Jeder Commoner hat das Recht, Wortmeldungen außerhalb der Beratungen eines Antrages abzugeben (Morning Business). Auf Antrag eines Mitgliedes ruft der Speaker zu einem bestimmten Thema eine außerordentliche Beratung (Open Discussion) auf, soll sich daraus ergebene Anträge jedoch nur dann zur Abstimmung aufrufen, wenn sie nach seiner Einschätzung bereits ausreichend beraten wurden und keine eigenständige Beratung mehr erforderlich ist. Open Discussions sind nicht zeitlich begrenzt, werden vom Speaker aber beendet, wenn kein offensichtlicher Bedarf mehr besteht.

Section 3 - Formal Votes
(1) Unmittelbar nach der Beendigung einer Aussprache über eine Bill oder eine Resolution hat der Speaker eine Abstimmung aufzurufen. Die Abgabe einer Stimme durch die Commoner ist nur innerhalb von 72 Stunden ab dem Aufruf und auch dann zulässig, wenn bereits ein unumstößliches Ergebnis festgestellt wurde.
(2) Die Abstimmungsfrage muss sachbezogen und wertungsneutral gestellt werden. Es muss eindeutig sein, über welchen Antrag abgestimmt wird. Die Frage muss
1. mit Zustimmung (Aye), Ablehnung (Nay) oder Anwesenheit (Present) zu beantworten sein oder
2. die Wahl zwischen mindestens zwei Varianten, der Ablehnung aller Alternativen (Nay) oder der Erklärung der Anwesenheit (Present) ermöglichen.
Über Amendments ist gemeinsam mit dem Antrag als Alternativen abzustimmen.
(3) Die nachträgliche Änderung der Stimme ist unzulässig und führt zur Ungültigkeit der Stimme. Die Abgabe einer neuen Stimme ist zulässig. Es ist nur die letzte gültige und eindeutige Stimme eines Commoners zu berücksichtigen, der zu Beginn der Aussprache Mitglied der Assembly war.

Section 4 - Unanimous Consent and Voice Vote
(1) Hat der Speaker eine Aussprache beendet, kann er der Assebly vorschlagen, statt einer förmlichen Abstimmung mittels unanimous consent zu beschließen. Widerspricht diesem Vorschlag kein abstimmungsberechtigter Commoner, gilt die Zustimmung nach 48 Stunden als erteilt.
(2) In Verfahrensfragen gelten Erklärungen eines abstimmungsberechtigten Commoners, zu denen der Speaker aufgefordert hat, als Abstimmung, wenn nicht ein Drittel der Commoner eine Abstimmung verlangt.

Article III - Final Provisions


Section 1 - Use of fines
Der Speaker wendet die erhobenen Ordnungsgelder einem gemeinnützigen Zweck zu.

Section 2 - Amendments to the Standing Rules; Suspension
(1) Die Assembly kann Bestimmungen der Geschäftsordnung durch Mehrheitsbeschluss ändern oder ergänzen.
(2) Es können von der Geschäftsordnung abweichende Verfahrensweisen genehmigt werden.

Section 3 - Coming-into force
Diese Geschäftsordnung erlangt ihre Gültigkeit mit dem Tage, an dem ihr durch das Parlament mit absoluter Mehrheit zugestimmt wurde und bleibt in Kraft, bis eine neue Geschäftsordnung beschlossen wurde.
Kathleen Teresa Johnson (D-AS)
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Matthew Lugo« (4. April 2018, 23:34)


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Mittwoch, 4. April 2018, 23:28

Wenn Sie jetzt noch die Absolute bei der Speakerwahl einbauen, bin ich auf Ihrer Seite ;).

BEN KINGSTON

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Mittwoch, 4. April 2018, 23:30

Right, there was something missing.
Handlung:stellt sie fest und zückt ihren Stift.
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Freitag, 6. April 2018, 01:52

Honorable Commoners,
ich schlage vor, die Eidesleistung zu streichen. Wir sind freie Mandatsträger und keine Beamten oder Soldaten, die durch ihre Eidesleistung sich einem Dienstherren gegenüber verpflichten.

Kathleen Johnson

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Freitag, 6. April 2018, 14:40

Commoner Biggins,
das ist richtig. Dennoch haben wir Commoner Pflichten gegenüber den Bürgern dieses Staates und es schadet doch nicht, das zu betonen. Nicht etwa vor dem Governor soll der Eid geleistet werden, sondern vor dieser Versammlung, der Vertretung des Volkes.
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Samstag, 7. April 2018, 23:54

Gechätzte Commoner Johnson,
natürlich haben wir Commoners Pflichten, genauso wie wir Rechte haben. Um uns diese Rechte und Pflichten zu vergegenwärtigen, bedarf es meines Erachtens jedoch nicht gleich eines Eides, sondern es genügt ein Blick in die standing orders des hohen Hauses.
Des Weiteren möchte ich darauf hinweisen, dass eine Eidesleistung bei Dienst- oder Amtsantritt - wie ich bereits angedeutet habe - immer ein Treueverhältnis begründet. Es widerspricht dem freien Mandat des Commoners und daher ist meiner Überzeugung nach mit diesem freien Mandat nicht vereinbar.

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Sonntag, 8. April 2018, 01:44

Commoner Biggins,
die Freiheit des Mandats hat eine Grenze - nämlich unsere Verfassung. Auf diese Verfassung ein Versprechen abzulegen, das ist keine Einschränkung, das sollte jeden Commoner mit Stolz erfüllen, finde ich.
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Montag, 9. April 2018, 11:14

Commoner Johnson,
ich denke, dass ein Eid weit mehr ist als ein simples Versprechen. Zudem: die Verfassung setzt uns allen verpflichtende Schranken, so wie sie uns Freiheitsrechte gewährt, auch ohne das wir einen Eid auf sie leisten. Natürlich können wir uns mit der ästhetischen Seite eines Eides befassen, aber dann sollten wir auch klar benennen, um was es sich handelt: um Verfassungskosmetik.
Was den Stolz angeht, so erlauben Sie mir den Hinweis darauf, das nicht ohne Grund in den meisten Religionen der Stolz als eine Sünde, wenn nicht sogar als eine Todsünde, angesehen wird. ;)

Kathleen Johnson

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Mittwoch, 11. April 2018, 13:31

Commoner Biggins,
wenn es Ihnen besser bekommt, dürfen Sie auch Demut vor der Verfassung zeigen und keinen Stolz. ;)
Das Sprechen des Pledge of Alligance seit langer Zeit zu den geschätzten Traditionen unseres Landes gehört und sich damit sehr wohl auch Bürgerinnen und Bürger auf die Verfassung verpflichten.
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Donnerstag, 12. April 2018, 22:54

Geschätzte Commoner Biggins,
das kommt ganz darauf an, was man unter Demut versteht. ;)
Selbst wenn das Sprechen des pledge of allegiance Tradition in unserem Land sein sollte, so ergibt sich aus dieser geübten Tradition nicht der zwingende Schluss, dass man eine Eidesleistung auf die Verfassung überall einführen muss. Ganz abgesehen davon, dass es sich bei der pledge of allegiance um einen Eid auf die Fahne handelt, und nicht um einen Eid auf die Verfassung. Die pledge of allegiance ist vielmehr Ausdruck der Treue zur Fahne und zur republikanischen Staatsform unseres Landes.
Ich gestatte mir, den Wortlaut der pledge of allegiance zu zitieren, um ihn uns noch einmal ins Gedächtnis zu rufen:
"I pledge Allegiance to the flag
of the United States of Astor
and to the Republic for which it stands,
one nation under God, indivisible,
with Liberty and Justice for all."
Sie sehen, werte Commoner, dass dieser Text etwas ganz anderes beinhaltet als: "I, do solomly swear that I will represent the people of the State Astoria, that I will faithfully execute the privilleges and duties entrusted to me as a Commoner of the Assembly and defend the values of this State."
Wir Commoner sind auch ohne Eid neben unserem Gewissen "der Verfassung der Vereinigten Staaten und der Verfassung des Staates Astoria verpflichtet", wie es in dem Entwurf heißt. Eine Vereidigung auf die Verfassung, wie von Beamten oder Soldaten aufgrund ihres Dienstverhältnisses zum Dienstherrn leisten, ist - und hier wiederhole ich mich bewusst - aufgrund unserer Eigenschaft als freie Abgeordnete, ein Widerspruch zu unserem freien Mandat, demzufolge wir keinem Dienstherrn, sondern nur unserem eigenen Gewissen verpflichtet sind.

Kathleen Johnson

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Sonntag, 29. April 2018, 17:29

Commoner @Arthur Biggins:,
sofern ich auf die Vereidigungsvorschrift verzichte, wäre der Antrag aus Ihrer Sicht zustimmungsfähig?
Kathleen Teresa Johnson (D-AS)
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Sonntag, 29. April 2018, 19:36

Ja, das wäre er.

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Sonntag, 29. April 2018, 20:28

Honorable Commoners,
ich weise darauf hin, dass diese Debatte seit dem 1. Februar diesen Jahres dauert, und somit bereits länger als die Regeldauer von 96 Stunden. Laut article 5 subsection kann die Sitzungsleitung die Aussprache verlängern, wenn mindestens zwei Mitglieder der Assembly dies beantragen.
Ich frage daher die anwesenden commoners, ob mindestens zwei von Ihnen eine Verlängerung der Debatte beantragen.

Kathleen Johnson

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39

Sonntag, 29. April 2018, 21:10

Mr Speaker,
ich sehe keinen weiteren Aussprachebedarf und lege folgenden Antrag zur Abstimmung vor:

Standing Rules of the Assembly of the State of Astoria
Rules of parliamentary business of the legislative power of the State of Astoria

Article I - Organization of the Assembly


Section 1 - Speaker of the Assembly
(1) Der Vorsitzende (Speaker of the Assembly) leitet die Sitzungen, vertritt die Assembly nach außen und stellt die Bereitstellung unterstützender Parlamentsdienste sicher. Der Speaker soll nicht zur selben Zeit der Regierung der Vereinigten Staaten oder des Staates oder einer gesetzgebenden Körperschaft außer der Assembly angehören.
(2) Der Speaker bestimmt ein Mitglied der Assembly zu seinem Stellvertreter. Ist der Speaker verhindert, so übernimmt der Stellvertreter seine Aufgaben. Handeln weder der Speaker noch sein Stellvertreter und hätte eine Amtshandlung seit mehr als 48 Stunden erledigt werden müssen, so übernimmt das dienstälteste verfügbare Mitglied der Assembly die Vertretung, bis der Speaker anderes anzeigt.
(3) Ist eine Stellvertretung nach Ssc. 2 unmöglich, so ist der Governor berufen, die Geschäfte der Assembly zu führen und auf eine Behebung dieses Zustandes hinzuwirken.

Section 2 - Election of the Speaker, Vacancy
(1) Eine ordentliche Wahl des Speakers soll in den Monaten Januar und Juni stattfinden. Ist das Amt zuvor wegen des Rücktritt des Speakers, der vor der Assembly zu erklären ist, oder aus anderen Gründen vakant oder beantragt ein Drittel der Commoner eine Neuwahl, ist eine außerordentliche Wahl unverzüglich anzusetzen.
(2) Die Wahlleitung obliegt dem amtierenden Speaker. Erklärt dieser selbst seine Kandidatur, gilt er für diesen Geschäftsgang ebenso für verhindert wie ein anderer Kandidat für die Stellvertretung.
(3) Die Kandidaturfrist und die sich daran anschließende Abstimmungsfrist sollen 96 Stunden betragen. Die Kandidaturfrist kann verlängert werden, wenn keine Kandidatur erklärt wird. Eine unbefristete Verlängerung muss jedoch mindestens 24 Stunden über eine erklärte Kandidatur hinaus andauern. Gewählt ist, wer die absolute Mehrheit der Stimmen auf sich vereinigt. Erreicht kein Kandidat diese Mehrheit, findet eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten mit den meisten Stimmen statt, es entscheidet die relative Mehrheit. Bei weniger als drei Kandidaten ist. Bei Stimmgleichheit entscheidet das Los, zu ziehen durch den Gouverneur.
(4) Die Amtszeit eines Speakers endet nicht vor der Vereidigung seines Nachfolgers.

Section 3 - Rules to be maintained
(1) Der Speaker hat die Bestimmungen dieser Geschäftsordnung, der Verfassung und Gesetze bei der Leitung der Sitzungen der Assembly zu wahren. Er hat sicherzustellen, dass Commoner und Besucher den Geschäftsgang nicht stören sowie sich nach parlamentarischer Tradition höflich und respektvoll verhalten, insbesondere Herabwürdigungen und Beleidigungen unterlassen.
(2) Der Speaker ist berechtigt, gegen Personen, die nicht Commoner sind, ein befristetes oder unbefristetes Hausverbot auszusprechen oder Ordnungsgelder bis zu 3.000 USD zu verhängen, wenn diese den Geschäftsgang der Assembly stören.

Section 4- The Commoners
(1) Die Commoner of the Assembly sind berechtigt und verpflichtet, an allen Debatten und Abstimmungen teilzunehmen. Sie folgen bei Reden, Handlungen, Abstimmungen und Wahlen ihrer Überzeugung und ihrem Gewissen und sind der Verfassung der Vereinigten Staaten und der Verfassung des Staates Astoria verpflichtet.
(2) Die Commoner erhalten vom State of Astoria eine Aufwandsentschädigung für ihre Teilnahme an Geschäften der Assembly nach Festsetzung durch den Speaker. Sie sind berechtigt, die Parlamentsdienste zur Unterstützung ihrer Arbeit zu verwenden, wie sie nach den Festsetzungen des Speakers bereitgestellt werden. Sie sind ebenfalls berechtigt, Kostenersatz für mandatsbezogene Sach- und Personalausgaben zu erhalten, die der Speaker durch allgemeine Richtlinien genehmigt.
(3) Der Speaker ruft ein Mitglied zur Ordnung, wenn es gegen die in dieser Geschäftsordnung niedergelegten Regeln verstößt. Bei wiederholtem oder schwerwiegenden Verstößen spricht er Verwarnungen aus und macht diese öffentlich bekannt (Censure). Ist der Verstoß besonders schwerwiegend oder wiederholt sich, kann er ein Ordnungsgeld bis zu 3.000 USD verhängen oder ein Hausverbot bis zu zehn Tagen aussprechen. Die Teilnahme an Abstimmungen ist durch schriftliche Erklärung des Stimmverhaltens an den Speaker möglich.

Article II - Course of Business


Section 1 - Publicity, Right to speak, Parliamentary Courtesy
(1) Die Sitzungen der Assembly sind öffentlich, wenn nicht für einzelne Beratungen etwas anderes bestimmt ist oder der Speaker etwas anderes bestimmt. Auf Antrag eines Commoners wird über die Entscheidung des Speakers in nicht-öffentlicher Sitzung abgestimmt.
(2) Außer den Commoners darf in den Sitzungen der Assembly nur das Wort ergreifen, wer durch den Speaker Rederecht für die betroffene Beratung erteilt bekommen hat. Vertreter der Exekutive müssen von der Assembly durch Beschluss eingeladen werden, wenn sie nicht durch anderweitige Vorschrift dazu berechtigt sind.
(3) Ansprachen des Speakers in dieser Funktion sind mit "Mister / Madam Speaker" zu beginnen, Ansprachen der Commoner mit "Honorable Commoners" oder "Commoner [Name]".

Section 2 - Motions and Considerations
(1) Anträge über Gesetzesentwürfe (Bills) und die Annahme von Resolutionen sind durch einen Commoner beim Speaker einzureichen, der sie in der folgenden Sitzung der Assembly zur Beratung aufruft.
(2) Die Beratungen der Assembly über einen Antrag sollen 96 Stunden ab dem ersten Aufruf andauern, ehe eine Abstimmung eingeleitet wird. Der Speaker kann die Aussprache verlängern oder ausnahmsweise verkürzen, wenn dies nach den Umständen sinnvoll erscheint, nicht jedoch vor Ablauf von 24 Stunden ab dem ersten Aufruf beenden. Änderungsanträge (Amendments) sind zulässig.
(3) Jeder Commoner hat das Recht, Wortmeldungen außerhalb der Beratungen eines Antrages abzugeben (Morning Business). Auf Antrag eines Mitgliedes ruft der Speaker zu einem bestimmten Thema eine außerordentliche Beratung (Open Discussion) auf, soll sich daraus ergebene Anträge jedoch nur dann zur Abstimmung aufrufen, wenn sie nach seiner Einschätzung bereits ausreichend beraten wurden und keine eigenständige Beratung mehr erforderlich ist. Open Discussions sind nicht zeitlich begrenzt, werden vom Speaker aber beendet, wenn kein offensichtlicher Bedarf mehr besteht.

Section 3 - Formal Votes
(1) Unmittelbar nach der Beendigung einer Aussprache über eine Bill oder eine Resolution hat der Speaker eine Abstimmung aufzurufen. Die Abgabe einer Stimme durch die Commoner ist nur innerhalb von 72 Stunden ab dem Aufruf und auch dann zulässig, wenn bereits ein unumstößliches Ergebnis festgestellt wurde.
(2) Die Abstimmungsfrage muss sachbezogen und wertungsneutral gestellt werden. Es muss eindeutig sein, über welchen Antrag abgestimmt wird. Die Frage muss
1. mit Zustimmung (Aye), Ablehnung (Nay) oder Anwesenheit (Present) zu beantworten sein oder
2. die Wahl zwischen mindestens zwei Varianten, der Ablehnung aller Alternativen (Nay) oder der Erklärung der Anwesenheit (Present) ermöglichen.
Über Amendments ist gemeinsam mit dem Antrag als Alternativen abzustimmen.
(3) Die nachträgliche Änderung der Stimme ist unzulässig und führt zur Ungültigkeit der Stimme. Die Abgabe einer neuen Stimme ist zulässig. Es ist nur die letzte gültige und eindeutige Stimme eines Commoners zu berücksichtigen, der zu Beginn der Aussprache Mitglied der Assembly war.

Section 4 - Unanimous Consent and Voice Vote
(1) Hat der Speaker eine Aussprache beendet, kann er der Assebly vorschlagen, statt einer förmlichen Abstimmung mittels unanimous consent zu beschließen. Widerspricht diesem Vorschlag kein abstimmungsberechtigter Commoner, gilt die Zustimmung nach 48 Stunden als erteilt.
(2) In Verfahrensfragen gelten Erklärungen eines abstimmungsberechtigten Commoners, zu denen der Speaker aufgefordert hat, als Abstimmung, wenn nicht ein Drittel der Commoner eine Abstimmung verlangt.

Article III - Final Provisions


Section 1 - Use of fines
Der Speaker wendet die erhobenen Ordnungsgelder einem gemeinnützigen Zweck zu.

Section 2 - Amendments to the Standing Rules; Suspension
(1) Die Assembly kann Bestimmungen der Geschäftsordnung durch Mehrheitsbeschluss ändern oder ergänzen.
(2) Es können von der Geschäftsordnung abweichende Verfahrensweisen genehmigt werden.

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Montag, 30. April 2018, 20:21

Honorable Commoners,
ich schließe die Debatte und leite die Abstimmung ein.