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Ich erlaube mir den Vorschlag von Deputy Garza aufzugreifen und bringe folgende Änderung ein:
Honorable Deputies,
wie vorgängig erwähnt, halte ich nichts von Stichentscheiden. Eine Demokratie wie die unsere muss auch mit einer Patt-Ablehnung umgehen können. Ausserdem ist es mir ein Rätsel, was bei einer Gouverneurs-Vakanz in einer solchen Situation geschieht. Ich werde diesen Entwurf leider ablehnen müssen.
Section 4 – The Legislation
(1) Debatten und Abstimmungen über Beschlussanträge finden öffentlich statt und dauern jeweils drei bis fünf Tage. Die Frist kann durch Beschluss des Vorsitzenden einmal um die ursprünglich festgesetzte Zeitspanne verlängert werden.
Zitat
Section 2 – The Chair
(2) Er kann ein Mitglied der State Assembly zum stellvertretenden Vorsitzenden (Vice Chairman / Vice Chairwoman) ernennen. Die Amtszeit endet wenn eine Wahl zum regulären Vorsitzenden erfolgreich beendet wurde.
Diese Ergänzung wird meine Zustimmung finden.Zitat
Section 2 – The Chair
(2) Er kann ein Mitglied der State Assembly zum stellvertretenden Vorsitzenden (Vice Chairman / Vice Chairwoman) ernennen. Die Amtszeit endet wenn eine Wahl zum regulären Vorsitzenden erfolgreich beendet wurde.
Section 2 – The Chair
(2) Er kann ein Mitglied der State Assembly zum stellvertretenden Vorsitzenden (Vice Chairman / Vice Chairwoman) ernennen. Die Amtszeit endet wenn eine Wahl zum regulären Vorsitzenden erfolgreich beendet wurde.
Der Stichentscheid des Chairman existiert übrigens gemäss unserer Verfassung bereits:
So revolutionär wäre die Idee also nicht, wobei ich nicht zwingend an ihr festhalten werde.
Zitat
Section 4 – The Legislation
(1) Debatten und Abstimmungen über Beschlussanträge finden öffentlich statt und dauern jeweils drei bis fünf Tage. Die Frist kann durch Beschluss des Vorsitzenden verlängert werden.
(2) Die Abstimmungsfrage ist so zu stellen, dass sie sich mit Yes, No oder Abstention beantworten lässt.
(3) Zu einem gültigen Beschluss ist die Zustimmung der Mehrheit auf Yes oder No lautenden Stimmen der anwesenden Mitglieder erforderlich, sofern die Verfassung nichts anderes vorsieht.
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