Mr. Speaker!
In Wahrheit bedeutet er damit einigen Mehraufwand an Arbeit für Bundesregister- wie Bundeswahlamt.
Das möchte ich, wie früher bereits ausgeführt, weiterhin bezweifeln. Das Bundesregisteramt hat den selben Aufwand, wenn nicht weniger, als im Entwurf der Senatorin für Laurentiana. Nur die Hauptidentität und entwaige gemeldete Nebenidentitäten müssen auch tatsächlich erfasst werden. Das Bundeswahlamt muss lediglich (wie bisher auch) die Eintragungen in ein Wählerverzeichnis mit den Daten des Bundesregisteramtes abgleichen.
Das ist ein geringer Aufwand und nur ein minimaler Mehraufwand zum status quo, dem meines Erachtens einige Vorteile gegenüberstehen.
Er fordert Unachtsamkeiten der Bürger bei der Verwaltung ihrer eigenen IDs, und damit verbunden z. B. das versehentliche "Wegwerfen" innegehaltener Ämter um schnell mal irgendwo irgendwen wählen oder nicht wählen zu können, geradezu heraus.
Im Gegenteil, mein Entwurf fördert die politische Vielfalt. Sofern jemand auf Ebene des Bundes und in den Bundesstaaten die gebotenen Möglichkeiten wahrnimmt, so glaube ich zudem kaum, dass er bei jeder neuen Wahl die wahlberechtigten Idenitäten austauschen wird. Und wenn doch, dann mit den entsprechenden (bekannten) Konsequenzen. Ob jemand es in Kauf nimmt, lieber einen ihm genehmen Präsidenten in einem entscheidenden Staat mitzuwählen anstatt mit einer Identität weiterhin Senator eines anderen Staates bleiben zu können, das macht meines Erachtens sogar eher einen Reiz aus statt eines Gegenargumentes.
Er erleichtert und provoziert sogar taktische Wählerverschiebungen zwischen Bundesstaaten und macht Wahlen damit zu einem guten Stück mehr zu einem Glücksspiel.
Er erleichtert es nicht mehr als bestehende Regeln oder die von der Senatorin für Laurentiana vorgesehenen alternativen Regeln. Mein Vorschlag ist tatsächlich weniger bürokratisch, denn er lässt den Zwischenschritt aus, den Wechsel des Status' einer Identität vorab beim Bundesregisteramt anzumelden. Ob das Hemmungen abbaut, die gebotenen Möglichkeiten auch zu nutzen, müssten wir auf uns zukommen lassen. Fakt ist aber: Schon jetzt kann jeder seine Hauptidentität vom einen tag auf den anderen ändern, und auch im Vorschlag der Senatorin für Laurentiana kann dies jederzeit geschehen.
Er erschwert es den Parteien immens, die Inhalte interner Beratungen vertraulich zu halten.
Nicht mehr als jetzt schon, möchte ich meinen. Die Senatorin für Laurentiana wird genau wissen, was ich meine. Es hat schon etliche Beispiele gegeben, in denen der Wechsel der Hauptidentität gleichzeitig einen Wechsel der politischen Registrierung mit sich gebracht hat. Ich habe weder von den Demokraten noch aus meiner Partei jemanden gehört, der dies verbieten möchte oder effektiv verbieten könnte.
Er beschert Bürgern, die vor ihrer Wahlentscheidung einfach nur wissen wollen, wer der Typ ist der in ihrem Heimatstaat als Gouverneur kandidiert, eine schöne Recherche- und Puzzlearbeit.
Das, Mr. Speaker, ist meines Erachtens schon jetzt der Fall. Wenn es im Interesse des Wählers liegt, zu ergründen, wer denn ein neuer Kandidat ist, dann stellt er solche Gedangengänge jetzt schon an. Und wird übrigens sowohl heute, als auch bei Annahme des Entwurfes von Senator Stackhouse oder meines Entwurfes nicht schlauer.
Aber ich könnte mir vorstellen, dass wir hier einen Schritt weiter gehen und einach jede Eintragung ins Wählerregister durch die Hauptidentität vornehmen lassen könnten, unter jeweiliger Angabe des Namens der wahlberechtigten Identität. Das wäre transparenter, aber gleichzeitig weniger "guter Stil".
Aber vielleicht müssen sie da ja auch gar nicht so genau hinschauen, weil ihr Gouverneur nächste Woche sowiescho schon durch unbedachten Eintrag in irgendein Wählerverzeichnis irgendwo in ihrem Staat gar nicht mehr wählbar ist.
Das möchte ich bezweifeln. Denn im gegensatz zum Entwurf der Senatorin für Laurentiana schließt mein Entwurf nicht aus, dass eine Person in einem Bundesstaat leben und registriert sein kann, und gleichzeitig jeweils eine Identität für die Ebene des Bundes und des Bundesstaates anmelden kann oder diese Rechte einheitlich ausübt (andere Inkompatibilitäten wie z.B. in Bezug auf da Amt des Präsidenten einmal ausgenommen). Wer also auf Bundesebene wählen möchte, der kann dies ohne Angst, beispielsweise sein Gouverneursamt zu verlieren, tun.
Ich sehe als positives Zeichen für Astor, dass der Kongress sich des Themas "ID-Reform" mittlerweile erstens annimmt, und es zweitens bislang nur eine prinzipiell ablehnende Stimme gegen neue Wege auf diesem Gebiet gab.
Dem schließe ich mich an.
Bürokratie, oder Unübersichtlichkeit, Unberechenbarkeit und dermaßen komplizierte und arbeitsintensive Jobs für die Leiter von Bundesregister- und Bundeswahlamt, dass die sehr schnell üebrhaupt keiner mehr wird haben wollen? (Des Bundeswahlamtes erbarmt sich ja derzeit schon anscheinend niemand mehr - wie soll das in ZUkunft erst werden?)
Ich halte diese Darstellung für falsch. Weder macht mein Entwurf die Lage weniger unübersichtlich und unberechenbar, noch ist er komplizierter als der Entwurf der Senatorin für Laurentiana. Er ist weniger bürokratisch, ja, und, ganz ehrlich: Ich hätte gerne noch weniger Bürokratie in meinem Entwurf. Aber in bestimmten Fragen ist das einfach nicht möglich, damit kein Mißbrauchspotential entsteht.
Mr. Speaker,
ich bin weiterhin der Ansicht, dass eine Auffächerung der Rechte und Pflichten von Identitäten so weit wie möglich verhindert werden sollte. Sicherlich gibt es noch Verbesserungspotential in meinem Entwurf, das heißt aber nicht, dass er schlechter als die Alternative ist.
So es Kopfschmerzen bereitet, dass unklar sein könnte, wann jemand wegen Inaktivität ausgebürgert werden kann: Hier bin ich gerne bereit, zu ergänzen, dass lediglich die Hauptidentität betroffen ist. Sie dürfte weiterhin, trotz der von mir vorgesehenen Liberalisierung, die zentrale Identität sein, denn sie ist diejenige, die beispielsweise gegenüber dem Bundesregisteramt in Erscheinung tritt. Dies kombiniert mit der Vorgabe, jede Eintragung in das Wählerverzeichnis (oder jede sonstige Meldung an die Wahlleitung, welche Identität das Wahlrecht ausübt) durch die Hauptidentität vornehmen zu lassen, dürfte fast alle Vorbehalte der Senatorin für Laurentiana ausräumen.
Ich darf zuletzt ergänzen, dass nach meinem Entwurf jede
gemeldete Nebenidentität in Ernennungsämter (Federal Secretaries, Justices, Directors of Federal Agencies, Judges etc.) berufen werden kann. Dies dürfte der Forderung der Senatorin für Freeland entsprechen.