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21

Dienstag, 23. Mai 2006, 16:18

Herr Adelmar, sie können die Gesetze nicht nach gutdünken biegen und zurechtbiegen. Wie sie sagten, hat das Registration Office eine Ausbürgerung zu entscheiden. Diese Entscheidung wurde getroffen und sogar mehrfach begründet bekanntgegeben. Sie können nicht die Kompetenz des Innenministers nach belieben herabsetzen.
Was die höhere Gewalt angeht, so ist diese nachzuweisen. *so* Das ist nicht böse gemeint, aber es könnte im extremfall jeder behaupten *so* Dies wurde bislang noch nicht gemacht. Dementsprechend finder der von Ihnen zitierte Auszug keine Handhabe. Und von "fehlender Feststellung" kann auch nicht die Rede sein. Denn Her Vandenberg hat sehr wohl eine aktuelle Liste herausgegeben, die somit als Feststellung gilt.

Hören Sie auf sich alles aus den Fingern zu ziehen!
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Dwain Anderson

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22

Dienstag, 23. Mai 2006, 16:29

*so* Und wie soll ich das beweisen?

Nur mal so nebenbei, unter Demoscrats hätte ich etwas zusammenhalt erwartet, diesen bekomme ich bloss von den Republikanern... Verkehrte Welt? So macht das auch keinen Spaß, ohne Scheiß!

*so*
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23

Dienstag, 23. Mai 2006, 16:43

Zitat

Original von Niang Xuthen
*so* Und wie soll ich das beweisen?

Nur mal so nebenbei, unter Demoscrats hätte ich etwas zusammenhalt erwartet, diesen bekomme ich bloss von den Republikanern... Verkehrte Welt? So macht das auch keinen Spaß, ohne Scheiß!

*so*

Unter Democrats verklagt man sich auch nicht so ohne weiteres. Und man droht auch nicht damit. Aber so sollte unsere Zusammenarbeit doch nicht anfangen, oder? ;)
Ich habe mich für eine schnelle Einbürgerung ausgesprochen, aber schneller als die gesetzlichen Vorgaben ist nun mal nicht möglich. Davon ab drängt Ihre Einbürgerung auch nicht, denn Ihre Stimme hat in der Wahl keine Bewandnis und den Gouverneursposten in Chan-Sen wird Ihnen auch keiner streitig machen. Von daher verstehe ich diese extreme Dringlichkeit nicht.
Glauben Sie mir, wenn es um Rückhalt geht, dann sind Sie bei uns an der richtigen Adresse. Aber selbst wenn es dringend wäre, können wir unsere Gesetze nicht deswegen ändern. Da sind uns die Hände gebunden. Und die Gesetze nach gutdünken biegen, ist auch nicht unser Ding. Einen Präzedenzfall gibt es nicht, daher würde sich das Gericht und Herr Adelmar sicherlich darüber freuen. Aber mal Ehrlich: Wofür? Das Ergebnis hätte keine Bewandnis außer für die Akten. Bis das Urteil gesprochen ist, sind Sie so oder so eingebürgert. Sie haben keine Nachteile durch die erneute Einbürgerung, außer daß Sie nicht wählen dürfen. Verstehen Sie das nicht falsch, egal in welcher Situation der Dringlichkeit, hier hätten Republikaner und Demokraten gleich gehandelt. Das hoffe ich jedenfalls.

Ich hoffe allerdings nicht, daß dies ein Grund für Zwist ist, denn wie ich schon sagte, wir handeln nach Gesetz. Und das soll und muss auch so bleiben.
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Dwain Anderson

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24

Dienstag, 23. Mai 2006, 16:47

*so* Trotzdem wurde ich durch Höhere Gewalt davon abgehalten, an der Aktivitätsprüfung teilzunehmen! ich konnte es schließlich nicht beeinflußen! *so*
Gouverneur von Chan-Sen a.D.

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25

Dienstag, 23. Mai 2006, 18:43

Hören sie doch endlich auf von einer ''höhreren Macht'' und solchen Sachen zu faseln. Fakt ist sie haben nicht teilgenommen und haben auch nicht vorher ihre Abwesenheit angekündigt. Somit sind alle Optionen auf den Erhalt einer Staatsbürgerschaft leider verspielt.

Was da Mr Aldemar jetzt in Eigenregie macht bleibt mir nur noch ein Rätsel... :rolleyes

Wenn man jetzt Mr Nuthen oder Aldemar nachgibt hätte das verherende Folgen. Plötzlich hätte dann jeder einen Autounfall oder wurde bom Blitz getroffen. Dann wäre die National Census völlig für den Arsch. :rolleyes
Zachary Buchanan

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26

Dienstag, 23. Mai 2006, 21:48

Und wie soll ich das ankündigen? Sie sind ja witzig! Demnächst mit Telepathie versuchen? :wand :wand :wand
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27

Mittwoch, 24. Mai 2006, 00:01

Zitat

Original von Niang Xuthen
Und wie soll ich das ankündigen?


Du musst doch wissen, wann Dich ein Auto anfährt...

Im Ernst:

Wer mir vorhält, ich würde das Recht verdrehen, der sollte sich fragen, ob es nicht viel eher Rechtsverdreherei ist, wenn man in der Veröffentlichung einer neuen Bürgerliste die Feststellung sieht, dass irgendwer seine Staatsbürgerschaft verloren hat.

Ich kann mich auch gut daran erinnern, dass bei früheren Volkszählungen das Ergebnis richtig festgestellt worden ist. Es ist ja auch nicht zu viel verlangt, nach einer Volkszählung kurz festzustellen, wer nicht teilgenommen hat und seiner Staatsbürgerschaft somit verlustig geht.

Und wer mit mir darüber diskutieren will, ob hier ein Fall höherer Gewalt vorliegt, hat mein vorheriges Posting entweder nicht gelesen oder nicht verstanden.

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28

Mittwoch, 24. Mai 2006, 00:09

Zitat

Original von Niang Xuthen
Und wie soll ich das ankündigen? Sie sind ja witzig! Demnächst mit Telepathie versuchen? :wand :wand :wand


Sie wollen oder können es glaube ich nicht verstehen. :rolleyes
Zachary Buchanan

Ole Jann

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29

Mittwoch, 24. Mai 2006, 00:13

Zitat

Original von Desiderio V. Adelmar
Es ist ja auch nicht zu viel verlangt, nach einer Volkszählung kurz festzustellen, wer nicht teilgenommen hat und seiner Staatsbürgerschaft somit verlustig geht.


Aber es ist ganz offenbar zuviel verlangt, eine Bürgerliste als Bürgerliste anzusehen und nicht auch noch zu verlangen, dass jemand detailliert feststellt, wer alles nicht draufsteht. :wand

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30

Mittwoch, 24. Mai 2006, 08:23

Zitat

Original von Zachary Buchanan

Zitat

Original von Niang Xuthen
Und wie soll ich das ankündigen? Sie sind ja witzig! Demnächst mit Telepathie versuchen? :wand :wand :wand


Sie wollen oder können es glaube ich nicht verstehen. :rolleyes


Bei ihren Schwachsinn kann man nichts verstehen... Wie soll ich mich den melden wenn ich von einem Auto überfahren werde?
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31

Mittwoch, 24. Mai 2006, 08:33

Zitat

Original von Ole Jann
Aber es ist ganz offenbar zuviel verlangt, eine Bürgerliste als Bürgerliste anzusehen und nicht auch noch zu verlangen, dass jemand detailliert feststellt, wer alles nicht draufsteht. :wand


Abgesehen davon, dass das so im Gesetz steht: Ja, ich finde schon, dass es jedenfalls deutlich mehr verlangt ist, sich aus 2 Bürgerlisten die Unterschiede rauszusuchen, als wenn der Innenminister kurz Bescheid gibt, wer "raus" ist, denn der muss die Zensus-Teilnehmer ja sowieso mit der Bürgerliste abgleichen.

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32

Mittwoch, 24. Mai 2006, 09:07

Herr Adelmar, es geht nur darum, daß Sie nicht die Kompetenz haben, solche Entscheidungen zu treffen. Ganz einfach. Unser Herr Innenminister Vandenberg hat die Staatsbürgerschaft abgelehnt, er ist dafür zuständig und alles andere wird über das Gericht entschieden, wenn das gewünscht ist. Meinetwegen können Sie ja Herr Xuthens Anwalt sein.
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Dwain Anderson

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33

Mittwoch, 24. Mai 2006, 09:23

Ich werde in der Tat vor Gericht ziehen!

Und ich wäre froh wenn Herr Adelmar mich dort vertritt!
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34

Mittwoch, 24. Mai 2006, 10:39

Wir machen das jetzt so: wir heben alle Gesetze auf - oder noch besser, wir nehmen einfach die als Grundlage, die wir von dem Messias vorgeworfen bekommen, und dann waltet er ganz alleine als "Allmächtiger des astorischen Rechts" über das Recht und Unrecht in diesem Staate.
Unser Allmächtiger im Wahlamt, der du von Geburt aus in dieses Amt unwiderruflich eingesetzt wurdest, lasse das Schwert der Gerechtigkeit über den unwissenden Pöbel walten. Du und nur Du wirst uns zum Ausgang aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit führen.

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35

Mittwoch, 24. Mai 2006, 11:18

Zitat

Original von Niang Xuthen

Zitat

Original von Zachary Buchanan

Zitat

Original von Niang Xuthen
Und wie soll ich das ankündigen? Sie sind ja witzig! Demnächst mit Telepathie versuchen? :wand :wand :wand


Sie wollen oder können es glaube ich nicht verstehen. :rolleyes


Bei ihren Schwachsinn kann man nichts verstehen... Wie soll ich mich den melden wenn ich von einem Auto überfahren werde?


Sie verstehen es immer noch nicht. :rolleyes
Zachary Buchanan

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36

Mittwoch, 24. Mai 2006, 12:54

Natürlich kann man einen Autounfall oder sonstiges nicht ankündigen, darum geht es aber nicht.

Es gibt Spielregeln die eingehalten werden müssen, sonst macht irgendwann jeder was er will.
Die Tatsache das man erst 3 Wochen Staatsbürger sein muss bevor man wählen darf, ärgert mich auch...schließlich bin ich nicht inaktiv und will mich gerne einbringen. Aber so sind nunmal die Regeln, also beuge ich mich dem.
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37

Mittwoch, 24. Mai 2006, 14:11

Zitat

Original von Desiderio V. Adelmar

Zitat

Original von Ole Jann
Aber es ist ganz offenbar zuviel verlangt, eine Bürgerliste als Bürgerliste anzusehen und nicht auch noch zu verlangen, dass jemand detailliert feststellt, wer alles nicht draufsteht. :wand


Abgesehen davon, dass das so im Gesetz steht: Ja, ich finde schon, dass es jedenfalls deutlich mehr verlangt ist, sich aus 2 Bürgerlisten die Unterschiede rauszusuchen, als wenn der Innenminister kurz Bescheid gibt, wer "raus" ist, denn der muss die Zensus-Teilnehmer ja sowieso mit der Bürgerliste abgleichen.


Der Unterschied war ja wohl mehr als deutlich. Außerdem habe ich im Gesetz nichts gelesen, was vorschreibt, dass hingeschrieben werden muss, wer ausgebürgert wurde. Das wird m.E. erkenntlich, wenn man sich die neue Bürgerliste anschaut.
John D. Vandenberg

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38

Mittwoch, 24. Mai 2006, 14:38

Zitat

Original von John Robert Waller
Natürlich kann man einen Autounfall oder sonstiges nicht ankündigen, darum geht es aber nicht.

Es gibt Spielregeln die eingehalten werden müssen, sonst macht irgendwann jeder was er will.
Die Tatsache das man erst 3 Wochen Staatsbürger sein muss bevor man wählen darf, ärgert mich auch...schließlich bin ich nicht inaktiv und will mich gerne einbringen. Aber so sind nunmal die Regeln, also beuge ich mich dem.



Es geht mir nicht um die Wahl, die Dems stellen eh den Präsidenten, ob ich jetzt wähle oder nicht! Mir geht es einfach dadrum, wenn es im Gesetz drinsteht das jemand nicht ausgebürgert wird wenn er durch Höhere Gewalt dadran gehindert wird an der Aktivitätsprüfungen teilzunehmen.
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39

Mittwoch, 24. Mai 2006, 14:47

Zitat

Citizenship Act
"Article 4
(4) Sollte ein Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Astor nicht die Möglichkeit haben an einer Volkszählung teilzunehmen, hat er sich für die Dauer der Volkszählung öffentlich abzumelden. In diesem Fall wird er von der Pflicht an der Volkszählung teilzunehmen befreit."


Von "höherer Gewalt" kann ich da nichts erkennen.
John D. Vandenberg

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40

Mittwoch, 24. Mai 2006, 14:50

Lol, was ist für Sie Höhere Gewalt?
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