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Justin Wayne

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21

Mittwoch, 4. Juni 2008, 14:24

Zitat

Original von Caleb McBryde
Ich persönlich bin immer noch der Auffassung, dass die Be-/Absetzung der County Commissioners einzig und allein durch den Governor vorgenommen werden sollte (Ausnahme: Asétó - Counties).

Im grossen und ganzen stimme ich ja überein.
Jedoch gehen Sie dabei von etwas aus, was ich nicht teilen kann: Das der Governor unfähige Commissioner oder solche die sich der Verletzung ihrer Amtspflichten schuldig machen von sich aus absetzt. Das ist der Punkt, wo wir unterschiedliche Meinungen haben. Denn ich gehe absolut nicht davon aus. Es gibt immer wieder Gründe, warum ein amtierender Governor vielleicht spontan auf beiden Augen blind wird, wenn sie verstehen was ich meine, oder es nicht für nötig hält jemanden, der seine Amtspflichten massiv verletzt zu entlassen. Eventuell, waren der Commissioner und der Governor Schulfreunde. Mal rein hypothetisch gesehen.
Es geht mir nicht darum dem Governor das Recht abzusprechen seine Beamte zu ernennen und zu entlassen. Es geht mir darum ein Mittel zu haben den Governor zu zwingen das Entlassungsrecht anzuwenden, wenn er es selber nicht für nötig hält, obwohl es angebracht scheint.
Nennen Sie es Impeachment oder was auch immer worauf ich hinaus will.
Justin "Just" Wayne (R-Assentia)

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Frankie Carbone

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22

Mittwoch, 4. Juni 2008, 15:48

Ich verstehe Ihre Besorgnis Senator und teile diese.

Die einzige Möglichkeiten eine solche "Zwangs"-Absetzung zu veranlassen wäre eine Vertrauensabstimmung in der State Assembly. Das gleiche System welches laut unserer Constitution auf für den assentischen Governor vorgesehen ist.

Zitat

Artikel 8 (Gouverneur)
...
(3) Er kann auf Antrag durch die Staatsversammlung (State Assembly) mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen vorzeitig von seinem Amt abberufen werden.
...


Selbstverständlich hoffe ich, dass der Governor die Arbeit der County Commissioners stets kritisch überwacht und wo nötig von selbst einschreitet.
Frankie Carbone
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Justin Wayne

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23

Mittwoch, 4. Juni 2008, 15:51

Zitat

Original von Frankie Carbone
Selbstverständlich hoffe ich, dass der Governor die Arbeit der County Commissioners stets kritisch überwacht und wo nötig von selbst einschreitet.

Das hoffe ich ebenfalls.
Das von mir geforderte soll ja auch nur dann greifen, wenn eben der Governor dieses nicht tut.

Eine Vertrauensabstimmung könnte ich mir gut vorstellen. Eine 2/3-Mehrheit wäre auch eine gute Hürde um dafür zu sorgen, das das Instrument dann nicht aus politischen Gründen angewendet wird.
Justin "Just" Wayne (R-Assentia)

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Caleb McBryde

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24

Mittwoch, 4. Juni 2008, 16:25

Mr Chairman,

ich stehe zwar immer noch zu meinem ursprünglichen Ansinnen, aber im Rahmen eines Kompromisses, würde ich Ihrer Forderung nachgeben und den Antrag entsprechend modifizieren.

Um eine aktuelle Version des Antrags werde ich mich umgehend bemühen.

Justin Wayne

Relaxed Republican

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25

Mittwoch, 4. Juni 2008, 16:27

In Ordnung.
Ich warte dann auf Ihren geänderten Antrag. :)
Justin "Just" Wayne (R-Assentia)

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Caleb McBryde

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26

Mittwoch, 4. Juni 2008, 16:36

RE: [Discussion]Assentian Counties Bill

Mr Chairman,

ich würde darum bitten den ursprünglichen Antrag wie folgt zu modifizieren. Änderungen sind rot hervorgehoben.

Assentian Counties Bill

Article 1 – Purposes and Title of this Act
(1) Dieses Gesetz regelt die Aufteilung und Besonderheiten der assentischen Counties.
(2) Dieses Gesetz soll als "Assentian Counties Act" (ACA) zitiert werden.

Article 2 – Counties of Assentia
(1) Die Republic of Assentia besteht aus neun Counties und drei Independent Cities.
(2) Dies sind im Folgenden:

    I - Gadding County mit der Hauptstadt Freyburg;
    II - Cumberland County mit der Hauptstadt Dreadfort;
    III - Westby County mit der Hauptstadt Hambry;
    IV - Trumbull County mit der Hauptstadt Vigor Church;
    V - Ethen County mit der Hauptstadt Desperation;
    VI - Antrey County mit der Hauptstadt Ashville;
    VII - Brimstone County mit der Hauptstadt Castle Rock;
    VIII - Zuzeca County (Asétó) mit der Hauptstadt Sun Valley;
    IX - Hanwi County (Asétó) mit der Hauptstadt Hemingford;
    X - Fredericksburg;
    XI – Durban und
    XII - Ambridge.

(3) Die Grenzziehung der Counties und der Independent Cities wird aus der in Appendix I angehängten Karte ersichtlich.

Article 3 – Authority
(1) Sämtliche Kompetenzen auf Ebene der Counties fallen in den Ausführungsbereich des County Commissioners sofern dieses oder andere Gesetze keine davon abweichenden Aussagen treffen.
(2) Der Governor kann weitere Aufgaben übertragen, sofern er für den finanziellen Ausgleich der von ihm aufgetragenen Aufgaben sorgt.


Article 4 – County Commissioner
(1) Der Governor benennt für jedes County einen County Commissioner.
(2) Er vertritt den Governor in dem jeweiligen County und übernimmt die örtliche Verwaltung.
(3) Er kann auf ausreichend begründeten Antrag durch die Staatsversammlung (State Assembly) mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen vorzeitig von seinem Amt abberufen werden.

Article 5 – Asétó Counties
(1) Die in Article 2 (2) mit dem Wort „Asétó“ gekennzeichneten Counties stehen unter der Selbstverwaltung der jeweiligen Asétó – Stämme, um so die verfassungsmäßigen Rechte dieser Volksgruppe durchsetzen zu können.
(2) Entscheidungen des Governor bedürfen in den benannten Counties die Zustimmung der jeweiligen legislativen Organe.

Article 6 – Final Provision
(1) Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Ausfertigung durch den Gouverneur in Kraft.


Appendix I

Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von »Caleb McBryde« (4. Juni 2008, 16:38)


Justin Wayne

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27

Mittwoch, 4. Juni 2008, 16:46

Das findet soweit meine Zustimmung.
Justin "Just" Wayne (R-Assentia)

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28

Mittwoch, 4. Juni 2008, 20:42

Da einige von mir formulierten Kompetenzen - u.a. Infrastruktur, Entwicklung oder Tourismus - noch nicht in anderen Gesetzen geregelt sind (so weit mir nichts entgangen ist), schlage ich für Article 3 folgende Ergänzung vor:


Article 3 – Authority
(1) In den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Counties und Independent Cities fallen die Sicherstellung der kommunalen Daseinsvorsorge, die regionale Raumplanung und Entwicklung sowie Tourismus und Kultur.
(2) Sämtliche Kompetenzen auf Ebene der Counties fallen in den Ausführungsbereich des County Commissioners sofern dieses oder andere Gesetze keine davon abweichenden Aussagen treffen.
(3) Der Governor kann weitere Aufgaben übertragen, sofern er für den finanziellen Ausgleich der von ihm aufgetragenen Aufgaben sorgt.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Alyson Baumann« (4. Juni 2008, 20:48)


Caleb McBryde

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29

Donnerstag, 5. Juni 2008, 01:28

Ms Baumann,

prinzipiell kann ich damit leben, jedoch würde das wieder bedeuten, dass man eine Ausnahme von der Ausnahme macht.

Das Gesetz besagt ja, dass sämtliche die Counties betreffende Kompetenzen auch im County verbleiben - sofern andere Gesetze nichts anderes fest legen. Jetzt wieder besondere Punkte hervor zu heben ist meiner Meinung nach nur bedingt zielführend.

Frankie Carbone

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30

Donnerstag, 5. Juni 2008, 22:55

Ich schliesse mich der Aussage von Lieutenant Governor McBryde an. Vor allem zukünftige Gesetze werden hoffentlich alle genannten Bereiche abdecken, so das wir im ACA keine Details erwähnen müssen.

Ich habe keine weiteren Anmerkungn und erlaube mir, eine baldige Abstimmung zu empfehlen. Vielen Dank.
Frankie Carbone
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Freitag, 6. Juni 2008, 14:02

Zitat

Original von Frankie Carbone


Ich habe keine weiteren Anmerkungn und erlaube mir, eine baldige Abstimmung zu empfehlen. Vielen Dank.


Dito.

Justin Wayne

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32

Freitag, 6. Juni 2008, 15:14

Ich würde noch Ms. Baumann bitten sich zu äussern.
Ansonsten kann abgestimmt werden denke ich.
Justin "Just" Wayne (R-Assentia)

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33

Sonntag, 8. Juni 2008, 17:31

Mir geht es darum, sicherzustellen, dass nicht irgendwann ein Streit darüber entbrennt, was denn nun genau zur County-Ebene gehört und was nicht; zumal es wohl einige Monate dauern wird, bis wir genügend andere Gesetze geschaffen haben. Dieser einer zusätzliche Satz bläht den vorliegenden Entwurf nicht unnötig auf, bietet aber zusätzliche Sicherheit.

Caleb McBryde

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34

Montag, 9. Juni 2008, 10:15

Ms Baumann,

ich fände ehrlich gesagt jeweilige Diskussionen zu den Einzelfällen angebrachter, als ein "allgemeins Abwatschen" per Dekret. Zumal dafür meiner Meinung nach auch die Begrifflichkeiten noch zu schwammig sind.

Was genau kann man alles unter "kommunaler Daseinsvorsorge" verstehen? Ist die Raumplanung immer noch im kommunalen Kompetenzbereich, wenn es ein Infrastrukturprojekt ist, welches sich über zwei Counties erstreckt und somit immer noch "regional" ist?
Darf sich die State Administration es nicht annehmen landesweite Tourismus- oder Kulturinitiativen zu koordinieren oder gar auszuarbeiten, da dies im ausschließlichen Kompetenzbereich der Counties fallen würde?

Wie gesagt, fände ich eine gesonderte Regelung solcherlei Einzelfälle in den entsprechenden Gesetzen passender als den Vorschlag von Ihnen.

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35

Montag, 9. Juni 2008, 15:35

Dass die Counties nur solche Angelegenheiten eigenverantwortlich regeln können, die sich in ihren Grenzen befinden, versteht sich von selbst. Sobald mehrere Counties betroffen sind, ist der Staat gefragt.

Gleichwohl kann es aber nicht sein, dass der Staat Assentia den Counties irgendetwas vorschreibt oder ihnen in ihre Arbeit hineinredet. Er kann über Fördermasßnahmen Anreize schaffen, hat sich aber ansonsten aus Angelegenheiten herauszuhalten, die die kommunale Ebene alleine regeln kann.

Caleb McBryde

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36

Montag, 9. Juni 2008, 15:40

Und genau das meine ich. Die Problematiken sind meiner Meinung nach zu vielschichtig, als man sie in einem Absatz abhandeln könnte. Meiner Meinung nach müssen solche Regelungen konkret getroffen werden und auch Einzelfälle vorsehen. Deshalb eignen sich meiner Meinung nach jeweils einzelne Gesetze zu den entsprechenden Thematiken besser als so ein kurzes knappes "ausschließliche Kompetenzen der Counties sind...", denn somit wären auch "Fördermaßnahmen" durch den Bundesstaat aussen vor...

Vielleicht sollten wir einfach darüber abstimmen lassen, welche Beschlussvorlage gewünscht ist oder sie stellen Ihre Version als Gegenantrag.
Ich kann prinzipiell mit Beidem leben, denke aber, dass aufgrund der Praktikabilität mein Vorschlag der stimmigere ist.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Caleb McBryde« (9. Juni 2008, 15:40)


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37

Montag, 9. Juni 2008, 20:41

Zitat

Original von Caleb McBryde
Vielleicht sollten wir einfach darüber abstimmen lassen, welche Beschlussvorlage gewünscht ist oder sie stellen Ihre Version als Gegenantrag.
Ich kann prinzipiell mit Beidem leben, denke aber, dass aufgrund der Praktikabilität mein Vorschlag der stimmigere ist.


Also wenn statt "Ja oder Nein" dann "Antrag 1 oder Antrag 2" zur Auswahl stehen, bin ich dafür, beide Varianten zur Auswahl zu stellen.

Justin Wayne

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Montag, 9. Juni 2008, 20:46

RE: [Discussion]Assentian Counties Bill

Ich würde dann noch um einen formulierten Gegenantrag bitten.
Justin "Just" Wayne (R-Assentia)

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Montag, 9. Juni 2008, 21:17

RE: [Discussion]Assentian Counties Bill

Assentian Counties Bill

Article 1 – Purposes and Title of this Act
(1) Dieses Gesetz regelt die Aufteilung und Besonderheiten der assentischen Counties.
(2) Dieses Gesetz soll als "Assentian Counties Act" (ACA) zitiert werden.

Article 2 – Counties of Assentia
(1) Die Republic of Assentia besteht aus neun Counties und drei Independent Cities.
(2) Dies sind im Folgenden:

    I - Gadding County mit der Hauptstadt Freyburg;
    II - Cumberland County mit der Hauptstadt Dreadfort;
    III - Westby County mit der Hauptstadt Hambry;
    IV - Trumbull County mit der Hauptstadt Vigor Church;
    V - Ethen County mit der Hauptstadt Desperation;
    VI - Antrey County mit der Hauptstadt Ashville;
    VII - Brimstone County mit der Hauptstadt Castle Rock;
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    XI – Durban und
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(3) Die Grenzziehung der Counties und der Independent Cities wird aus der in Appendix I angehängten Karte ersichtlich.

Article 3 – Authority
(1) In den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich der Counties und Independent Cities fallen die Sicherstellung der kommunalen Daseinsvorsorge, die regionale Raumplanung und Entwicklung sowie Tourismus und Kultur.
(2) Sämtliche Kompetenzen auf Ebene der Counties fallen in den Ausführungsbereich des County Commissioners sofern dieses oder andere Gesetze keine davon abweichenden Aussagen treffen.
(3) Der Governor kann weitere Aufgaben übertragen, sofern er für den finanziellen Ausgleich der von ihm aufgetragenen Aufgaben sorgt.

Article 4 – County Commissioner
(1) Der Governor benennt für jedes County einen County Commissioner.
(2) Er vertritt den Governor in dem jeweiligen County und übernimmt die örtliche Verwaltung.
(3) Er kann auf ausreichend begründeten Antrag durch die Staatsversammlung (State Assembly) mit einer Mehrheit von mindestens zwei Dritteln der abgegebenen Stimmen vorzeitig von seinem Amt abberufen werden.

Article 5 – Asétó Counties
(1) Die in Article 2 (2) mit dem Wort „Asétó“ gekennzeichneten Counties stehen unter der Selbstverwaltung der jeweiligen Asétó – Stämme, um so die verfassungsmäßigen Rechte dieser Volksgruppe durchsetzen zu können.
(2) Entscheidungen des Governor bedürfen in den benannten Counties die Zustimmung der jeweiligen legislativen Organe.

Article 6 – Final Provision
Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Ausfertigung durch den Gouverneur in Kraft.


Appendix I

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Alyson Baumann« (9. Juni 2008, 21:18)


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40

Montag, 9. Juni 2008, 21:25

Sofern es keine Einwände gibt, würde ich dann gerne zur Abstimmung schreiten. :)
Justin "Just" Wayne (R-Assentia)

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