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Avitall Bloomberg

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21

Mittwoch, 17. Januar 2007, 19:32

Zitat

Original von George Ethan Allen
Vieles spricht für den Fortbestand des Deutschen Reiches in Gestalt der Bundesrepublik Deutschland. Davon geht auch die herrschende Meinung in der Rechtswissenschaft aus, genau wie die für sie sprechenden Organe der Bundesrepublik Deutschland. Letztendlich kann dies jedoch weder bewiesen noch widerlegt werden, da es sich nicht um einen wie in den Naturwissenschaften experimentell untersuchbaren Zustand handelt.


Ist doch egal, ob das Nazireich nocht "völkerrechtlich" weiter existiert. Es ist untergangen, mit samt dem Dreckspack, dass es zu Grunde gerichtet hat.
Avitall Bloomberg (D)
Senator of Astoria State
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22

Mittwoch, 17. Januar 2007, 19:35

Das Stimmt.

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23

Mittwoch, 17. Januar 2007, 19:52

Das Deutsche Reich existiert seit 1871 oder, je nach Interpretation, schon seit 962.
Dr. Pandora Friedmann


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24

Mittwoch, 17. Januar 2007, 19:59

Das Deutsche Reich existiert seit 1871 und Deutschland seit 962, da gibt es leider nichts zu interpretieren ;)

Natürlich befindet sich die Bundesrepublik in der Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches, schließlich sind noch zig Gesetze die damals verabschiedet wurden in Kraft.

25

Mittwoch, 17. Januar 2007, 20:53

Wessen Unterschrift tragen die? *g*
Charles Kevin Darling
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26

Mittwoch, 17. Januar 2007, 20:58

Zitat

Original von Tyler Evans
Das Deutsche Reich existiert seit 1871 und Deutschland seit 962, da gibt es leider nichts zu interpretieren ;)

Ist nicht meine Aussage...

Zitat

Original von Tyler Evans
Natürlich befindet sich die Bundesrepublik in der Rechtsnachfolge des Deutschen Reiches, schließlich sind noch zig Gesetze die damals verabschiedet wurden in Kraft.

Ohne Einwilligung des organisationslosen Deutschen Reiches, möchte ich anmerken.
Dr. Pandora Friedmann


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27

Mittwoch, 17. Januar 2007, 21:05

Die Bundesrepublik ging von Anfang an vom Fortbestand des Deutschen Reiches aus und vertrat zunächst die Auffassung, mit diesem voll identisch zu sein. Hieraus leitete sie ebenfalls einen Alleinvertretungsanspruch für ganz Deutschland ab, den sie auch mittels der Hallstein-Doktrin durchzusetzen versuchte.

Die Haltung der Bundesrepublik hinsichtlich ihrer vollen Identität bzw. ihres Alleinvertretungsanspruchs änderte sich erst in den 1960er Jahren im Rahmen der neuen Ostpolitik, in der die Hallstein-Doktrin zugunsten eines ÑWandels durch Annäherung" aufgegeben wurde. Aspekte verschiedener Fortbestandstheorien wurden vereinigt. Man gelangte zu der Auffassung, dass die beiden deutschen Staaten füreinander nicht Ausland sein könnten.

Steve McQueen

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28

Mittwoch, 17. Januar 2007, 21:53

Worum gehts hier? Die BRD als Nachfolgestaat der Waimarer Republik oder um Ede Stoiber?
There is many a boy here today who looks on war as all glory, but, boys, it is all hell. You can bear this warning voice to generations yet to come. I look upon war with horror.

General; Former Commandant of the United States Marine Corps;
Former Chairman of the Joint Chiefs of Staff;


Marines never die, they just go to hell to regroup.

McQueen Petroleum

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29

Mittwoch, 17. Januar 2007, 22:02

Hier geht um die BRD als Nachfolgestaat der Weimarer Republik, aber auch um Edmund Stoiber?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »George Ethan Allen« (17. Januar 2007, 22:10)


Duncan Sheppard

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30

Mittwoch, 17. Januar 2007, 22:50

Zitat

Original von Tyler Evans
...schließlich sind noch zig Gesetze die damals verabschiedet wurden in Kraft.


Ich glaube mich daran zu erinnern, dass die Nazis damals ein Gesetzt verabschiedet haben, welches verbot Wahlkampfplakate durch andere Plakate zu überkleben - müsste heute noch in Kraft sein.
Perry Nunokawa
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Former Member of the U.S. Congress


31

Mittwoch, 17. Januar 2007, 22:57

Zitat

Original von Josh Hawkins
Ich glaube mich daran zu erinnern, dass die Nazis damals ein Gesetzt verabschiedet haben, welches verbot Wahlkampfplakate durch andere Plakate zu überkleben - müsste heute noch in Kraft sein.


Das war aber noch vor dem Verbot aller anderen Partei, hoffe ich. ;)

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32

Donnerstag, 18. Januar 2007, 00:28

Nicht unbedingt. Der Tatbestand des Mordes im StGB steht dort noch heute fast in der Fassung, in der er dort im Jahre 1941 von den Nazis eingebaut wurde.
Ulysses S. Finnegan jr.

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33

Donnerstag, 18. Januar 2007, 10:04

Zitat

Original von George Ethan Allen
Die Bundesrepublik ging von Anfang an vom Fortbestand des Deutschen Reiches aus und vertrat zunächst die Auffassung, mit diesem voll identisch zu sein. Hieraus leitete sie ebenfalls einen Alleinvertretungsanspruch für ganz Deutschland ab, den sie auch mittels der Hallstein-Doktrin durchzusetzen versuchte.

Die Haltung der Bundesrepublik hinsichtlich ihrer vollen Identität bzw. ihres Alleinvertretungsanspruchs änderte sich erst in den 1960er Jahren im Rahmen der neuen Ostpolitik, in der die Hallstein-Doktrin zugunsten eines ÑWandels durch Annäherung" aufgegeben wurde. Aspekte verschiedener Fortbestandstheorien wurden vereinigt. Man gelangte zu der Auffassung, dass
die beiden deutschen Staaten füreinander nicht Ausland sein könnten.


Das ist ja alles richtig, und es ist auch richtig, dass die BVerfG-Meinung in Deutschland vorherrschend ist, aber halt nur in Deutschland. Hier geht es um Völkerrecht, und da kann man nicht allein das eigene innerstaatliche Verfassungsrecht berücksichtigen. Die UdSSR hat das, wie gesagt, immer anders gesehen. Natürlich hatte das politische Gründe - man wollte den eigenen Satellitenstaat DDR stärken, indem man auf seiner Gleichberechtigung mit Westdeutschland bestand. Aber dieser Standpunkt hatte, rein völkerrechtlich betrachtet, durchaus etwas für sich.

Aber wie gesagt, die Frage hat sich im Wesentlichen erledigt. Ob die Bundesrepublik identisch ist mit dem Deutschen Reich von 1871 bis 1945 (mit dem von 962 ganz bestimmt nicht, das löste sich nämlich 1806 mit der Niederlegung der Kaiserkrone durch den letzten Kaiser ganz offiziell auf), spielt keine große Rolle, solange der Staat von der politischen Ideologie nicht identisch ist mit dem Reich von 1933 bis 1945, was gottlob nicht der Fall ist und auch nicht passieren wird.

Zur Fortgeltung von altem Reichsrecht als Bundesrecht: Das sieht das Grundgesetz in den Artikel 123ff. ausdrücklich vor. Zudem wurden zahlreiche der alten Gesetze nach 1949 komplett neu im Bundesgesetzblatt verkündet (das StGB zum Beispiel 1953), so dass es sowieso zu Bundesrecht wurde.

Citizen and Senator of Freeland
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Dipl.iur.(Kamahamea)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Merkin D. Muffley« (18. Januar 2007, 10:05)


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34

Donnerstag, 18. Januar 2007, 10:11

Eine Neuverkündung ändert noch nichts an der Tatsache, dass ein Gesetz Bundesrecht wird, hierzu braucht es eine explizite ƒnderung der Passage.
So gibt weiterhin Passagen in - oftmals neu verkündeten und vielfach geänderten - Gesetzen (wie z.B. dem BGB) die weiterhin als vorkonstitutionell angesehen werden.
Ulysses S. Finnegan jr.

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Bastian Vergnon

Bastian Vergnon

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35

Donnerstag, 18. Januar 2007, 14:24

Um wieder zum [URL=http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,460646,00.html]Thema[/URL] zurückzukommen.
Salute
Bastian Vergnon


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36

Donnerstag, 18. Januar 2007, 15:03

Zitat

Original von Josh Hawkins

Zitat

Original von Tyler Evans
...schließlich sind noch zig Gesetze die damals verabschiedet wurden in Kraft.


Ich glaube mich daran zu erinnern, dass die Nazis damals ein Gesetzt verabschiedet haben, welches verbot Wahlkampfplakate durch andere Plakate zu überkleben - müsste heute noch in Kraft sein.

Was auch richtig so ist. Genauso darf man auch Wahlwerbung in "Bitte keine Werbung"-Briefkästen reinwerfen.

Zur Rechtsnachfolge: Ich kann ja auch keinen Verein gründen und sagen, der ist jetzt Rechtsnachfolger vom FC Bayern München...

Zu Stoiber: Er tritt am 30. Septemerb von allen ƒmter zurück. Was danach kommt, darauf bin ich gespannt.
Dr. Pandora Friedmann


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37

Donnerstag, 18. Januar 2007, 15:19

Aus der CSU-Landtagsfraktion war bestätigt worden, dass im Streit über die Stoiber-Nachfolge eine Vorentscheidung gefallen sei. Demnach soll Innenminister Beckstein Regierungschef und Wirtschaftsminister Huber CSU-Vorsitzender werden.

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38

Donnerstag, 18. Januar 2007, 15:42

Das Beckstein Ministerpräsident werden soll, halte ich auch für wahrscheinlich. Da kann sich wohl inzwischen kaum noch jemand gegen stellen.

Das hingegen Huber Parteichef wird, ich weiß nicht. Ich glaube, der ist als Stoiber-Vertrauter zu sehr vorbelastet und birgt zu sehr die Gefahr, dass es ohne Stoiber, aber mit seiner Politik weiter geht. Ich denke, da ist noch so einiges offen, was dieses Amt angeht. Und auch Seehofer sollte man nicht abschreiben.
Ulysses S. Finnegan jr.

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39

Donnerstag, 18. Januar 2007, 15:46

Wer wird dann CSU-Chef ?

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »George Ethan Allen« (18. Januar 2007, 15:47)


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40

Donnerstag, 18. Januar 2007, 15:56

Seehofer wurde als Parteichef gehandelt. Wie kann eigentlich ein Beckstein als Evangele Ministerpräsident von Bayern werden? Das geht doch nicht...
Dr. Pandora Friedmann