Mr. Speaker pro tempore,
Ich hätte noch ein weiteres Argument, wenn Sie darauf beharren, nur diese eine einzige Vorschrift über die 28 Tage würde gelten, alle anderen aber nicht: Danach würde es allein auf den Sitzungsleiter ankommen, ob meine Wählbarkeit gegeben ist, da nur der Sitzungsleiter die Wahl einleitet und damit den "ersten Tag der Wahl" bestimmt. Hören Sie einfach auf Ihren Bauch, was er Ihnen sagt, ob die Wählbarkeit einzig und allein auf einer Willkürentscheidung des Wahlleiters beruhen soll.
Darüber hinaus weise noch auf folgendes hin:
Amendment IV heißt mit dem letzten Satz:
Die Details des Verfahrens sollen durch Gesetz bestimmt werden.
In Amendment II findet sich kein vergleichbarer Satz.
Da Sie aber mich necken, dürfen Sie mir aber nicht den Humor nehmen: Sie können entweder meinen Argumenten folgen und dieses Gesetz für die Wahl durch den Kongress als das betrachten, was es ist - nämlich nicht einschlägig.
Oder die Präsidentin marschiert kraft geltenden Gesetzes in den Senat und die führt die Wahl selbst durch ... Sie wollten nicht einmal den Vizepräsidenten im Senat sehen, was würde das für ein Spaß, wenn erst die Präsidentin auf dem erhöhten Stuhl des Sitzungsleiters Platz nehmen würde.
Ich werde meine Wahl aber jedenfalls nicht einklagen. Erstens, weil das Verfahren länger dauern würde, als die angeblich geltende Frist abzuwarten. Zweitens, weil es meinem Verständnis von Demokratie widersprechen würde. Ich habe Ihnen meine Argumente und einen Präzedenzfall aufgezeigt, der deswegen Präzedenzfall heißt, weil gleich gelagerte folgende Fälle wie der Präzedenzfall zu behandeln sind.
Zu einer juristischen Klärung dieser Angelegenheit durch den Supreme Court wird aber nur kommen, wenn ich vor den 28 Tagen Vizepräsident werden sollte. Denn nur dann kann diese Wahl angefochten und ein abschließendes Urteil zu diesem Spannungsfeld erlangt werden.