Respektive der laufenden öffentlichen Diskussion, dem freundlichen Ersuchen, der verständigen Geduld bis zur Beantwortung, des Umstandes, dass ein hochrangiges Kongressmitglied im Zuge der Vorbereitung einer Wahlrechtsreform die spezialisierte Behörde um Rat gefragt hat, statt ins Blaue hinein qualitativ minderwertige Entwürfe dem Kongress zur Vorlage zu bringen, wird das betreffende Kongressmitglied nicht genannt.
Man warnt den Speaker of the House , weitere Nachfragen zu stellen, die der persönlichen Absprache zwischen dem Kongressmitglied und dem USEO zuwiderlaufen.
Das USEO wahrt die Identität des Ideengebers aus Respekt und dem Grundsatz der Nichteinmischung in politische Agenden. Doch dieser Respekt endet, wenn jener weiterhin eine Offenlegung des Anfragenden forciert. Das USEO leistet gern fachlichen Rat, aber es wird sich nicht aus fachlicher Seite in eine politische Dimension einbinden lassen.
Das USEO stand dem Congressman gern bei bei seinen Anliegen und hat Zeitplan, Rat und Empfehlung ausgesprochen. Es beansprucht keine Lorbeeren und es greift der Absprache und des Selbnstverständnisses entsprechend nicht in die politische Agenda ein.
Das USEO wird nicht den Kopf hinhalten.
Sollte die Anfrage von der Senatspräsidentin aufgrund derselben Rechtsgrundlage wiederholt werden, wird das USEO den Bittenden nennen. Aber nicht auf dessen eigenen Antrag hin. Das USEO ist nicht das Sprachrohr des Kongressmitgliedes, auch wenn jenes sich ihm gern aufgrund aktueller Funktionen überordnet.