Honorable Members of Congress,
ich habe vor kurzem mit der Senatspräsidentin über dieses Thema gesprochen und wir sind da verschiedener Ansichten. Ich bin der Meinung, dass sie bis zur Wahl ihres Nachfolgers im Amt verbleibt, weil die Standing Rules lediglich davon sprechen, wann ein neuer Präsident gewählt werden soll, ohne damit auszusagen, dass die Amtszeit des alten Präsidenten mit der Einleitung der Wahl bereits endet. Definitiv endet sie mit der Vereidigung eines neuen Präsidenten, weil es dieses Amt eben nur einmal gibt.
Ihrer Meinung nach endet die Amtszeit jedoch bereits mit der Einleitung der Wahl. Wir sind da verschiedener und unvereinbarer Meinung.
Ich habe versucht sie zur Sitzungsleitung anzuhalten, denn ich bin der Präsident Kongresses und meine Stimme im Kongresspräsidium wiegt bei einem Patt mehr ... Doch auch hier ist die Senatspräsidentin anderer Meinung und wir drehen uns im Kreis.
Doch nun Spaß beiseite: Dem Senat kommt gem. der Verfassung vornehmlich die Aufgabe zu, hohe Bundesbeamten zu bestätigen. Sein Präsident soll aus seiner Mitte gewählt werden und die Angelegenheiten des Senates dann eigenverantwortlich leiten.
Derzeit ist es aber so, dass die Amtszeit des Senatspräsidenten genau dann endet, wenn wichtige Personalentscheidungen anstehen, nämlich mit Amtsantritt des neuen Präsidenten der Vereinigten Staaten, der sein Kabinett vom Senat dann gern bestätigt haben möchte. Und genau in dieser Zeit leitet dann der Sprecher des Repräsentantenhauses die Vorgänge im Senat, weil kein Präsident aus den Reihen des Senates präsidiert.
Die derzeitige Regelung in Bezug auf den Präsidenten des Senates sind demnach unbefriedigend, sowohl für den Senat, dessen Geschäfte nicht mehr durch einen aus seiner Mitte geführt werden, für die Administration der Vereinigten Staaten, weil Dinge liegen bleiben können und schließlich auch für den Speaker, der nur ausnahmsweise im Senat die Sitzungen leiten soll, dies aber durch die geltende Lage her grundsätzlich tut.
Ich würde mir einen Senatsbeschluss wünschen, der diese Fragen für die Zukunft regelt. Oder eine Änderung der Standing Rules, nach welcher das Amt des Senatspräsidenten nur noch dann neugewählt wird, wenn es durch Rücktritt, Tod, Amtsunfähigkeit oder Abwahl des Senators vakant fällt oder wenn eine Neuwahl von einer entsprechend großen Fraktion des Senates beantragt wird.