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Tuhe ich Powell
Zitat
Mr. President,
dieser Gesetzesvorschlag ist und bleibt offensichtlich verfassungswidrig. Unsere Verfassung gewährleistet jedem Bürger das Recht, seine Meinung frei zu äußern. Über wen oder was auch immer er will und in welcher Weise auch immer er will.
Dem steht keinerlei Bestimmung der Verfassung gegenüber aus welcher sich ein Recht oder Anspruch darauf konstruieren ließe, die Meinung eines anderen über einen selbst nicht hören zu müssen, weil sie einem nach Inhalt oder Form nicht gefällt.
EineBeleidigung richtet keinerlei objektivierbaren Schaden an und es muss ja auch niemand hinhören was ein anderer meint über einen selbst zu sagen zu haben.
Eine Verleumdung bedarf zu ihrer Erfüllung dreierklarer und objektiver Kriterien: Es muss eine kreditgefährdene Tatsache über einen anderen behauptet werden, die behauptete Tatsache muss falsch sein und wer sie behauptet muss wissen dass sie falsch ist. Ob diese Bedingungen erfüllt sind, lässt sich rational prüfen und entscheiden.
Ob sich jemand von einer ihn betreffenden Meinungsäußerung gekränkt fühlt, ist rein subjektiv und willkürlich. Das erste und wichtigste aller Bürgerrechte würde rein persönlichen Emotionen und Empfindlichkeiten geopfert. So was wäre der Freifahrtschein in die Zensur.
Unsere Verfassung verbietet derleiMachenschaften aus gutem Grund. Wem nicht gefällt, was ein anderer übereinen selbst zu sagen hat, der muss weghören. Dieses Recht hat er gemäß der Verfassung, und das kann ihm keiner nehmen. Ebensowenig wie er
einem anderen das Recht nehmen kann, seine Meinung zu äußern und zwar so, wie dieser es will.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Georges Laval« (14. November 2014, 13:40)
Mir ist Rechtssicherheit wichtiger.
Indem alles was kränkt oder Ehrverletzend ist unter Strafe gestellt wird
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