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Assentia hätte schon längst seine Bestimmungen zur Nachwahl des Senators ändern können, damit diese mit dem Bundesrecht in Einklang stehen.
In der Verfassung als höchsten Gesetz steht das die Staaten NACH EIGENEN REGELN den Senator nachwählen.
Ich gehe davon aus beide Klagen zu gewinnen. Zumindest bei der zweiten ist der Sachverhalt glasklar, wobei ich noch gewisse Hoffnung auf die Einsicht des Chairman setze.
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