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Mittwoch, 20. Januar 2010, 12:32

3rd Constitution Amendment Bill

''Audemus jura nostra defendere''

The Commonwealth of Hybertina

- The Governor -

Port Virginia | January 20th, 2010

Honorable Members of the Popular Asembly,

zur Aussprache steht die 3rd Constitutional Amendment Bill, eingebracht von Governor Sienna Jefferson.

Die Aussprache dauert nach den Standing Orders zunächst 96 Stunden und endet am 24. Januar 2010.

Signed,
Sienna A. Jefferson
Governor of Hybertina


3rd Constitution Amendment Bill

Article I: Introduction


[1] Dieses Gesetz ändert die Constitution of the Commonwealth of Hybertina.
[2] Es regelt die Bestimmungen betreffend den Governor neu, streicht die Bestimmungen betreffend den Senator und behebt eine falsche Formulierung.

Article II: Redraft of Article III of the Constitution of the Commonwealth of Hybertina

Der Article III of the Constitution of the Commonwealth of Hybertina wird wie folgt neu gefasst:
    Section 1. Mit der ausführenden Gewalt ist der Governor beauftragt.

    Section 2. Der Governor wird in den Monaten Mai und November jedes Jahres vom Volk direkt gewählt. Hierzu bedarf es der absoluten Mehrheit der abgegebenen, gültigen Stimmen. Erreicht keiner der Kandidaten dabei die absolute Mehrheit, findet ein zweiter Wahlgang statt. Hierbei bedarf es nur der einfachen Mehrheit der gültigen Stimmen. Gibt es nur einen Kandidaten, bedarf es lediglich der einfachen Mehrheit. Die Wahl findet in Form einer geheimen Volksabstimmung statt.

    Section 3. Der Gewählte tritt sein Amt am ersten Tag des auf den Monat seiner Wahl folgenden Monats durch Leistung des gesetzlich bestimmten Amtseides an. Ist dieser Termin bedingt durch eine Stichwahl nicht einzuhalten, so tritt der Gewählte sein Amt unverzüglich nach Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses der Stichwahl durch Leistung des gesetzlich bestimmten Amtseides an.

    Section 4. Eine Abwahl des Governors ist nur durch ein konstruktives Misstrauensvotum möglich, bei dem das Volk meiner einer absoluten Mehrheit der abgegebenen Stimmen einen Nachfolger bestimmt. Der gewählte Nachfolger tritt sein Amt unverzüglich nach Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses der Abstimmung durch Leistung des gesetzlich bestimmten Amtseides an und führt die Amtszeit des ursprünglich gewählten Governors zu Ende.

    Section 5. Dem Governor obliegt die Regierung und Verwaltung des Staates, er vertritt den Staat nach außen und übt das Begnadigungsrecht aus. Er kann zur Erfüllung seiner Aufgaben Executive Orders erlassen. Er ist gegenüber der Popular Assembly zur Rechenschaft verpflichtet und an das geltende Recht gebunden.

    Section 6. Der Governor kann einen Lieutenant Governor zu seinem Stellvertreter ernennen, der Ernannte bedarf der Bestätigung durch die Popular Assembly. Der Lieutenant Governor vertritt den Governor im Falle seiner Abwesenheit und soll, wenn der Governor länger als sieben Tage unangekündigt den Amtsgeschäften fernbleibt, diese automatisch bis zur Rückkehr des Governor übernehmen. Das Recht, Ernennungen und Entlassungen auszusprechen, sein Veto gegen von der Popular Assembly beschlossene Gesetze einzulegen und Executive Orders zu erlassen, soll ihm nur zustehen, wenn der Governor für mehr als sieben Tage abwesend ist oder er die Amtsgeschäfte wegen mehr als siebentätiger unangekündigter Abwesenheit des Governor übernimmt.

    Section 7. Ist kein Lieutenant Governor ernannt, so sollen dessen Aufgaben von dem dienstältesten Mitglied der Popular Assembly wahrgenommen werden. Zur Führung des Titels eines Lieutenant Governor ist es nicht berechtigt, jedoch zur Führung des Titels eines Acting Governor, wenn es in Vertretung des Governors tätig wird.

    Section 8. Der Governor kann Aufgaben an Secretaries oder untergeordnete Behörden übertragen. Die Secretaries und Beamten des Commonwealth of Hybertina bedürfen der Betsätigung durch die Popular Assembly und sind dieser über die Führung ihrer Geschäfte rechenschaftspflichtig.

    Section 9. Scheidet der Governor vor Ablauf seiner Amtszeit durch Tod, Rücktritt, Verlust oder Aufgabe der Staatsbürgerschaft oder des Wahlrechts im Commonwealth of Hybertina aus dem Amt, so soll der Lieutenant Governor als sein Nachfolger vereidigt werden und die Amtsperiode zu Ende führen. Ist kein Lieutenant Governor ernannt, so soll das dienstälteste Mitglied der Popular Assembly kommissarisch die Amtsgeschäfte übernehmen und binnen sieben Tagen eine Nachwahl eines Governors eingeleitet werden, der Gewählte soll die Amtszeit des ursprünglich gewählten Governors zu Ende führen.
Article III: Expungement of Article V of the Constitution of the Commonwealth of Hybertina, Renumeration of Articles VI and VII

[1] Der Article V of the Constitution of the Commonwealth of Hybertina wird gestrichen.
[2] Die Articles VI und VII of the Constitution of the Commonwealth of Hybertina werden zu den Articles V und VI.

Article IV: Correction of Article VI by old numeration or Article V by new numeration

In Article VI Section 3 alter oder Article V Section 3 neuer Zählung der Constitution of the Commonwealth of Hybertina wird "mit Hilfe einer" durch "durch eine" ersetzt.

Article V: Final Provisions

Dieses Gesetz tritt mit Verkündung durch den Governor in Kraft, nachdem die Popular Assembly es mit benötigter Mehrheit beschlossen hat.
Sienna Athena Jefferson (D)
Governor of Hybertina
Speaker of the U. S. House of Representatives


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Mittwoch, 20. Januar 2010, 12:32

Honorable Members of the Popular Assembly,

die vorliegende Bill ändert und ergänzt die Constitution of the Commonwealth of Hybertina in zwei zentralen Punkten, betreffend den Governor und den Senator.

Sie regelt die Wahl des Governors dahingehend, dass diese entsprechend dem bereits bestehenden Sechs-Monats-Rythmus fortan regelmäßig jedes Jahr im Mai und November stattfindet, also je einmal parallel zur Präsidentschafts- und zur Repräsentantenhauswahl. Der Gewählte tritt sein Amt dabei stets am 1. Juni und 1. Dezember an, nachgewählte oder in einer Recall election gewählte Gouverneure nach Feststellung des Wahlergebnisses, sie führen dabei die begonnene Amtszeit zu Ende.

Weiter benennt sie den bisherigen Vice Governor korrekt in Lieutenant Governor um und erlaubt diesem, da er wie gehabt der Bestätigung durch die Popular Assembly bedarf und somit von den wahlberechtigten Bürgern des Staates direkt demokratisch legitimiert ist, dem Governor im Falle einer Vakanz des Amtes in diesem nachzufolgen, was, sofern eben ein demokratisch legitimierter Stellvertreter zur Verfügung steht, eine längere Übergangszeit ohne regulären Governor verhindert und eine unnötige Nachwahl vermeidet.

Ferner sichert die Bill die Übernahme der Amtsgeschäfte des Governor bei dessen längerer unangekündigter Abwesenheit von mehr als sieben Tagen durch den Lieutenant Governor oder, amtiert kein solcher, das dienstälteste Mitglied der Popular Assembly, und stellt andererseits durch gewisse Beschränkungen der Befugnisse bei Vertretungen von weniger als sieben Tagen sicher, dass niemand möglicherweise ein Zeitfenster von wenigen Tagen ausnutzt, um gegen die Politik des abwesenden Governor zu arbeiten, sichert aber andererseits, dass auch bei längerer angekündigter Abwesenheit des Governor dessen Befugnisse in vollem Umfange ausgeübt werden können.

Endlich regelt die Bill auch das Verfahren bei einer Vakanz des Amtes des Governors und Nichtamtieren eines Lieutenant Governor, auch hier springt das dienstälteste Mitglied der Popular Assembly als Acting Governor ein und veranlasst eine Nachwahl.

Zum Senator: dieser wird aus der Verfassung gestrichen, weil er dort nichts zu suchen hat. Es ist ein verbreiteter Irrtum in den Vereinigten Staaten, aber die Bundesstaaten haben mit dem Senat und den Senatoren staatsrechtlich überhaupt nichts zu tun! Sie sind nach Bundesrecht gewählte Mitglieder des Bundeskongresses, keine "Delegierten" der Bundesstaaten o. ä.

Angenommen, der Bundesgesetzgeber entschiede sich, das Repräsentantenhaus nicht mehr in einer bundesweiten Verhältniswahl, sondern einer Mehrheitswahl nach Wahlkreisen wählen zu lassen, und Hybertina würde dabei zu einem "At large"-Wahlbezirk - es käme ja auch niemand auf die Idee, deshalb den in Hybertina gewählten Representative in die Staatsverfassung einzufügen, obwohl er im Prinzip ebenso stünde wie der Senator: ein Mitglied des Bundeskongresses, das in Mehrheitswahl von den Bürgern Hybertinas als seinem Wahlbezirk gewählt wird.

Die einzige Berührung der Staaten mit den Senatoren ist, dass der Bund diese ermächtigt, ihre Ersetzung bei Vakanz im Laufe einer Legislaturperiode zu regeln. Und das gehört in ein einfaches Gesetz, nicht in die Verfassung, die die Staatsorganisation Hybertinas als souveränem Bundesstaat regelt, und nicht Aufgaben, die der Bund fakultativ an die Staaten delegiert hat.

Zuletzt wird noch eine sprachliche Unrichtigkeit bereinigt: die Verfassung wird nicht "mit Hilfe einer Zweidrittelmehrheit der Popular Assembly" geändert, sondern durch eben diese. Die Popular Assembly ändert ja die Verfassung, und nicht irgendwer, dem sie dabei hilft.

Ich bitte um Zustimmung.
Sienna Athena Jefferson (D)
Governor of Hybertina
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Samantha Cunningham

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Mittwoch, 20. Januar 2010, 12:37

Madam Governor,

ich teile Ihr Ansinnen. Allerdings würde ich persönlich es begrüßen, wenn wir die Verfassung direkt komplett revisionieren und ein Gesamtwerk verabschieden, als uns nun in Flickschusterei zu versuchen.

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Mittwoch, 20. Januar 2010, 12:41

Auch mit diesem Verfahren könnte ich mich sehr gut anfreunden.

Haben Sie da schon einen Entwurf, ein Fragment o. ä. in der Schreibtischschublade? ;)
Sienna Athena Jefferson (D)
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Mittwoch, 20. Januar 2010, 12:53

Leider nicht. Sonst hät ich ihn schon präsentiert. Also entweder wir sprechen hier darüber oder wir knobeln aus, wer von uns so einen Entwurf anfertigt ;)

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Mittwoch, 20. Januar 2010, 12:58

Wir können natürlich erst mal hier beraten und festlegen, welche inhaltlichen Regelungen die neue Verfassung enthalten soll, und anschließend entscheiden, wer das wie in einen entsprechenden Textentwurf gießen soll.
Sienna Athena Jefferson (D)
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Samantha Cunningham

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Mittwoch, 20. Januar 2010, 13:06

Gern.

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Mittwoch, 20. Januar 2010, 13:37

Aaaaaalso, ich würde da erst mal folgende Gedanken meinerseits aufzählen:

Governor

Wie gehabt natürlich direkt gewählt, man könnte über eine Verkürzung der Amtszeit auf vier Monate nachdenken - sechs Monate sind vielleicht doch recht lang, vor allem, wenn Hybertina hinsichtlich Bevölkerung und Aktivität zukünftig hoffentlich in Schwung kommt.

Der Gouverneur kann einen Lieutenant Governor ernennen, der von der Popular Assembly bestätigt werden muss, dafür aber dem Gouverneur bei Tod, Rücktritt, Wegzug oder Ausbürgerung nachfolgt und dessen Amtszeit zu Ende führt. Zu den genauen Modalitäten seiner Amtsführung siehe den eingänglichen Gesetzentwurf.

Weiter können Secretaries ernannt werden, auch diese bedürfen der Bestätigung der Popular Assembly. Vielleicht sollte die Verfassung hier auch bestimmte Ressorts vorgeben.

Eine denkbare Alternative wäre auch das in Savannah praktizierte Modell: statt einem Lieutentant Governor wird eine Reihenfolge der Secretaries festgelegt, in der diese den Governor vertreten und ihm nachfolgen. Das hätte den Vorzug, nicht bloß einen u. U. monatelang passiven Lieutenant Governor zu haben, dem solange der Governor anwesend ist praktisch gar keine Aufgaben zufallen, sondern statt dessen Secretaries, die auch aktiv in der Administration des Staates mitwirken, zur Vertretung und Nachfolge zu bestimmen.

Ist niemand zur Vertretung oder Nachfolge des Governors ernannt, so sollte stets das dienstälteste verfügbare Mitglied der Popular Assembly einspringen und ggf. Neuwahlen einleiten lassen.

Wichtig ist mir, Überlegungen dazu waren der Ausgangspunkt der Überlegungen, die zu meinem Entwurf zur Ergänzung der Verfassung geführt haben, dass Hybertina zu einem festen Turnus von Gouverneurswahlen kommt, also eben alle sechs oder wenn wir es ändern wollen vier Monate. Die Amtszeit läuft also weiter, auch wenn der Gouverneur wechselt - es wird immer zu fixen Terminen gewählt.

Recall elections haben in Hybertina eine Tradition wie in keinem anderen Staat sonst ( ;)) und sollten beibehalten bleiben.

Daneben könnte man noch die Möglichkeit eines Impeachments gegen den Gouverneur und andere Amtsträger einbauen. Während ein Recall also ein ehrenhaftes Ausscheiden aus dem Amt wäre auf Grund politischer Differenzen zwischen dem Governor und den Wählern, wäre ein Imepachment eben der unehrenhafte Weg vor die Tür, wegen Vernachlässigung oder Missbrauch des Amtes o. ä.

Popular Assembly

Hier sehe ich keinen Bedarf an notwendigen oder Spielraum für sinnvolle Veränderungen. Selbst bevölkerungsreiche Bundesstaaten wie Astoria State hätten nicht das personelle Potenzial für ein gewähltes Parlament.

Auch für das mancherorts verwendete System der "virtuellen Sitze", also sprich jeder Wähler bekommt z. B. drei Stimmen, die er beliebig auf die Kandidaten verteilen kann und jeder Kandidat erhält anschließend so viele Stimmen im Parlament wie Stimmen in der Wahl auf ihn entfallen sind, wird Hybertina selbst kein positiver Bevölkerungsentwicklung einfach zu klein bleiben. Ergebnis wäre mit einiger Wahrscheinlichkeit entweder, dass sowieso alle Parlamentsmitglieder die gleiche Anzahl Stimmen besitzen, oder aber das eine Minderheit von Personen - im ungünstigsten Fall eine Person allein - die Mehrheit der Strimmen hat, während die Mehrheit der Parlamentarier die Lust verliert.

Auch den Sinn eines Delegiertensystems wie in Freeland sehe ich nicht. Es hat den einzigen Effekt, Neubürgern indirekt ein bisschen vorzuschreiben, wo im Staat sie sich niederlassen können, wenn sie in die Popular Assembly einziehen wollen, indem diese sich einen freien Wahlbezirk suchen müssen. Überhaupt mal eine Wahl irgendwo erforderte mindestens drei Bewohner in einem Stimmbezirk, von denen einer nicht in die Popular Assembly will und auch nicht sowieso bereits einem der beiden kKndidaten verbunden ist, so dass er ihn sowieso wählt. Hat ein Stimmbezirk zwei Bürger, die beide in die Popular Assembly und beide nicht umziehen wollen, wählen sie sich tot, bis einer der beiden endlich aufgibt.

Ich halte das System, allen wahlberechtigten Bürgern Sitz und Stimme in der Popular Assembly zuzugestehen nicht nur für alternativlos, sondern auch einfach für bewährt - es bietet jedem Bürger Hybertinas die Möglichkeit, sich jederzeit, unabhängig von Wahlperioden, Wahlbezirken u. ä. im Parlament seines Staates einzubringen.

Rechtssprechung

Sollte bei den Gerichten des Bundes verbleiben. Bundesstaatliche Gerichte halte ich für nicht sinnvoll realisierbar, es ist ja schon kniffelig genug, den Supreme Court am Laufen zu halten.

Soweit meine ersten Gedanken. Was könnte, müsste oder sollte weiter noch in die Verfassung? Eine Bill of Rights? Bestimmungen zu Staatssymbolen? Irgendwas anderes?
Sienna Athena Jefferson (D)
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Samstag, 23. Januar 2010, 01:34

Ich habe mich dann doch schon mal daran gemacht, einen ersten Entwurf einer neuen Verfassung zu erstellen ;) Sonderlich kontroverse Reformen bringt er eigentlich nicht mit sich.

Sicherlich erwähnenswert ist der neugeschaffene eigene Grundrechtskatalog, der einige wie ich finde wichtige Nova enthält: als erster Staat der USA, und auch vor dem Bund, schützt Hybertina Menschen künftig ausdrücklich vor Diskriminierung auf Grund ihrer sexuellen Orientierung oder Identität, und bestätigt auch als erste Gebietskörperschaft der USA die Gleichberechtigung behinderter Menschen.

Auf administrativer Ebene wird im wesentlichen die Amtszeit des Gouverneurs auf vier Monate verkürzt, was ich für demokratischer halte als die doch sehr langen sechs Monate. Es werden drei Ressorts auf Regierungsebene geschaffen, die der Gouverneur mit Zustimmung der Popular Assembly besetzen kann, dafür rekrutieren sich aus den Inhabern dieser Ministern im Verfassungsfall seine Nachfolger - das Amt eines untätig auf den Ausfall des Gouverneurs wartenden Stellvertreters wird abgeschafft, statt dessen rücken die Minister in einer festegelegten Reihenfolge nach. Steht kein Minister zur Verfügung, obliegt wie gehabt dem dienstältesten Mitglied der Popular Assemby die kommissarische Amtsführung und Einleitung von Neuwahlen.

Neu ist das Instrument des Impeachment zusätzlich zur Recall election, während letztere eben einfach ein Ventil für politische Unzufriedenheit ist, können straffällige oder pflichtvergessene Gouverneure künftig auch "unehrenhaft" ihres Amtes enthoben werden. Zudem gibt es Regelungen zur Vertretung bei angekündigter und unangekündigter Abwesenheit, sowie zum Amtsverlust bei zu langer unangekündigter Abwesenheit.

Aber für die Details bitte ich dann doch um die zehn Minuten oder so, den Entwurf selbst zu lesen und zu beurteilen ;)

C O N S T I T U T I O N
of the Commonwealth of Hybertina



Wir, das Volk des Commonwealth of Hybertina, bestimmen und errichten diese Verfassung in Dankbarkeit gegenüber Gott dem Allmächtigen für unsere verfassungsmäßige Freiheit, um deren Vorteile zu sichern, unsere Regierungsform zu vervollkommnen, den inneren Frieden sicherzustellen, die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten und jedermann die gleichen bürgerlichen und politischen Rechte zu garantieren.


Article I - The Declaration of Rights

Section 1 [Form of government]
Der Commonwealth of Hybertina ist eine freiheitliche, demokratische und rechtsstaatliche Republik, die sich auf das Prinzip der Regierung des Volkes, durch das Volk und für das Volk gründet.

Section 2 [Separation of powers]
Die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtssprechende Gewalt des Staates sollen voneinander unterschieden und durch getrennte Organe ausgeübt werden, wie diese Verfassung sie bestimmt.

Section 3 [Limitation of official powers]
Die anerkannten Rechte und Freiheiten des Menschen und des Bürgers, wie sie Aufnahme in diese Verfassung gefunden haben, sollen allem staatlichen Handeln Grenzen weisen und die Volksvertreter in ihren Entscheidungen binden, die sonstigen Amtsträger und Bediensteten des Staates aber sollen in ihren Handlungen den Gesetzen des Staates in vollem Umfange unterworfen sein.

Section 4 [Equality under law]
[1] Die Gleichheit aller Rechte und Pflichten vor dem Gesetz soll durch den Staat nicht wegen des Geschlechts, der Abstammung, der Sprache, der Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, der sexuellen Identität oder Orientierung, oder des Vermögens einer Person aberkannt oder verkürzt werden.
[2] Die Gleichheit aller Rechte vor dem Gesetz soll durch den Staat nicht wegen der Behinderung einer Person aberkannt oder verkürzt werden.

Section 5 [Life, liberty, property and pursuit of happiness]
[1] Das Recht auf sein Leben, seine körperliche Unversehrtheit, seine Freiheit, den Erwerb und Besitz von Eigentum sowie zu tun oder zu unterlassen, was immer seinem Glück förderlich ist und keinem anderen schadet, wohnt jedem Menschen gleichermaßen und von Natur aus inne, es kann ihm durch keine Gewalt geraubt oder entzogen werden.
[2] Jede Person, die das Recht zur Niederlassung in den Vereinigten Staaten besitzt, ist berechtigt, ihre Niederlassung in diesem Staat zu nehmen und sein Bürgerrecht nach den Bestimmungen dieser Verfassung zu erwerben, und wer seine Niederlassung in diesem Staat besitzt, ist berechtigt, diese jederzeit aufzugeben.
[3] Weder sollen Sklaverei oder Leibeigenschaft in diesem Staat bestehen, noch soll jemand zu einer bestimmten Arbeit oder Tätigkeit gezwungen werden, außer als Strafe für ein Verbrechen, dessen er in einem ordentlichen Prozess überführt worden ist.

Section 6 [Freedom of religion, speech, assembly and petition]
Die Popular Assembly soll kein Gesetz beschließen, das die Einrichtung einer Religion zum Gegenstand hat oder die ungestörte Ausübung einer Religion beeinträchtigt, oder ein Gesetz, das die Freiheit der Rede oder der Presse einschränkt, oder das Recht der Bürger, sich friedlich zu versammeln oder Eingaben an die Regierung zu richten.

Section 7 [Inviolability of person, home, documents and property]
[1] Das Recht auf Sicherheit der Person, der Wohnung, der Unterlagen und des Eigentums vor ungesetzlicher Durchsuchung und Beschlagnahme soll nicht verletzt werden.
[2] Durchsuchungsbeschlüsse und Haftbefehle sollen nur bei begründetem Verdacht erteilt werden, der sich auf eine beeidete oder eidesgleich bekräftigte Aussage stützt, sie sollen die zu durchsuchende Örtlichkeit, die in Gewahrsam zu nehmende Person oder die sicherzustellenden Gegenstände oder Papiere genau bezeichnen.

Section 8 [Right to due process]
[1] Niemand soll wegen eines Verbrechens bestraft werden ohne einen fairen und öffentlichen Prozess vor einem unparteiischen Gericht, wer aber eines Verbrechens beschuldigt wird, der hat ein Recht auf unverzügliche Unterrichtung über Art und Grund der gegen ihn erhobenen Anklage, Gegenüberstellung mit den Anklägern und Zeugen, die Vernehmung von ihm benannter Entlastungszeugen und ein zügiges gerichtliches Verfahren.
[2] Niemand soll gezwungen werden, gegen sich selbst als Zeuge auszusagen, noch soll jemand wegen der gleichen Tat mehr als einmal angeklagt oder zur Rechenschaft gezogen werden.
[3] Weder sollen übermäßige Geldstrafen auferlegt oder Sicherheitsleistungen verlangt werden, noch soll jemand grausamer, unmenschlicher, erniedrigender oder ungewöhnlicher oder unverhältnismäßiger Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
[4] Privates Eigentum soll nicht entzogen werden ohne die Leistung einer gerechten Entschädigung.
[5] Wegen der Unfähigkeit, eine finanzielle Verpflichtung zu erfüllen, soll niemand in Haft genommen werden, es sei denn, er hat seine Zahlungsunfähigkeit zuvor in betrügerischer Absicht vorgespiegelt.

Section 9 [Prohibition of poll taxes]
Das Recht der Bürger dieses Staates, an Wahlen und Abstimmungen nach seinem Recht teilzunehmen, soll nicht von der Zahlung der von ihnen geschuldeten Steuern und Abgaben abhängig gemacht werden, noch soll für die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen nach dem Recht dieses Staates eine Steuer oder Abgabe erhoben werden.

Section 10 [Non-enumerative rights]
Keine Bestimmung dieser Verfassung soll so ausgelegt werden, dass dem Volk andere von ihm innegehaltene Rechte aberkannt oder verkürzt werden.


Article II - The Legislative Power

Section 1 [The Popular Assembly]
[1] Die gesetzgebende Gewalt des Commonwealth of Hybertina soll einer Popular Assembly als Parlament des Staates übertragen sein.
[2] Die Popular Assembly soll ständig, öffentlich und in der Hauptstadt des Staates tagen, sie soll unauflöslich sein.
[3] Der Gouverneur des Staates soll den Vorsitz in der Popular Assembly führen und ihre Geschäfte gerecht und unparteiisch leiten, gemäß einer Geschäftsordnung, die sich die Popular Assembly zur Regelung ihres Verfahrens selbst gibt.

Section 2 [Members of the Popular Assembly]
Mitglied der Popular Assembly soll jeder Bürger der Vereinigten Staaten sein, der in dieser Eigenschaft seinen Wohnsitz seit nicht weniger als vierzehn Tagen in diesem Staat hat.

Section 3 [Decisions of the Popular Assemby]
Die Popular Assembly fasst ihre Beschlüsse jeweils mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen, auf ja oder nein lautenden Stimmen, soweit diese Verfassung, die Gesetze, die Geschäftsordnung oder die Beschlussvorlage selbst nichts abweichendes bestimmen, dabei darf für die Annahme eines Beschlusses keine geringere Mehrheit als in dieser Verfassung bestimmt vorgesehen werden.

Section 4 [Rights of the Members of the Popular Assembly]
[1] Die Mitglieder der Popular Assembly sollen, außer in Fällen von Verrat oder verleumderischer Beleidigung, wegen keiner in der Popular Assembly getätigten Äußerung oder Abstimmung gerichtlich oder sonst außerhalb der Popular Assembly verfolgt oder zur Rechenschaft gezogen werden.
[2] Ein Anspruch der Mitglieder der Popular Assembly auf eine angemessene Aufwandsentschädigung für ihre Dienste kann gesetzlich begründet und geregelt werden.

Section 5 [Process of legislation]
[1] Gesetzesvorlagen werden aus der Mitte der Popular Assembly, durch den Gouverneur oder die von ihm zu seiner Unterstützung berufenen Mitglieder seiner Regierung eingebracht.
[2] Eine Gesetzesvorlage ist angenommen, wenn sie von der Popular Assembly mehrheitlich gebilligt wurde, sofern diese Verfassung oder die Vorlage selbst nichts abweichendes bestimmen.
[3] Von der Popular Assembly angenommene Gesetzesvorlagen sollen dem Gouverneur zur Unterzeichnung vorgelegt werden, sie treten mit seiner Unterschrift und der Veröffentlichung durch den Gouverneur in Kraft, von der Gesetzesvorlage bestimmte Fristen bis zum Inkrafttreten beginnen mit der Unterschrift des Gouverneurs und der Veröffentlichung zu laufen, wird der Gouverneur nicht binnen sieben Tagen nach dem Ende der Abstimmung über eine Gesetzesvorlage tätig, so gilt sie mit diesem Tag als in Kraft getreten oder eine von ihr selbst bestimmte Frist bis zum Inkrafttreten als zu laufen begonnen.
[4] Erklärt der Gouverneur binnen sieben Tagen nach dem Ende der Abstimmung über eine von der Popular Assembly angenommene Gesetzesvorlage, dieser nicht zuzustimmen, so soll die Popular Assembly erneut über die Vorlage verhandeln und abstimmen, wird sie dabei mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen, auf ja oder nein lautenden Stimmen erneut angenommen, so gilt sie als mit dem Zeitpunkt des Endes der Abstimmung in Kraft getreten oder eine von ihr bestimmte Frist bis zum Inkrafttreten gilt als ab diesem Zeitpunkt laufend.


Article III - The Executive Power

Section 1 [The Governor of the Commonwealth of Hybertina]
[1] Die vollziehende Gewalt soll einem Gouverneur des Commonwealth of Hybertina als seinem ranghöchsten Beamten übertragen sein.
[2] Der Gouverneur sorgt für die getreuliche Ausführung der Gesetze des Staates, er kann zu diesem Zweck Verordnungen erlassen und mit Zustimmung der Popular Assembly Ämter und Behörden einrichten, deren Leiter und Bedienstete seiner Weisung unterstehen, er vertritt den Staat nach außen und schließt in seinem Namen mit Billigung der Popular Assembly Verträge ab, er ist der Oberbefehlshaber über die Nationalgarde und übt das Begnadigungsrecht zu Gunsten wegen Verstößen gegen die Verfassung und Gesetze des Staates verurteilter Personen aus.
[3] Wenigstens einmal während jeder Amtszeit soll der Gouverneur der Popular Assembly über die Lage des Staates und den Fortgang der Regieurngsgeschäfte Bericht erstatten.

Section 2 [Election of the Governor]
[1] Der Gouverneur soll von der Bevölkerung des Staates in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und direkter Wahl für eine Amtszeit von vier Monaten gewählt werden, wahlberechtigt und wählbar soll jeder Bürger der Vereinigten Staaten sein, der in dieser Eigenschaft seinen Wohnsitz seit nicht weniger als vierzehn Tagen im Staat hat.
[2] Zum Gouverneur soll gewählt sein, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint, wird eine solche Mehrheit von keinem Bewerber erreicht, so soll eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten stattfinden, die die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten und es soll gewählt sein, wer in der Stichwahl die meisten Stimmen auf sich vereint, konnten im ersten Wahlgang mehr als zwei Kandidaten die größte oder zweitgrößte Anzahl Stimmen auf sich vereinen, so sollen sie alle zur Stichwahl zugelassen sein, und kann auch in der Stichwahl kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen, so soll eine neue Wahl ausgeschrieben werden.
[3] Stellt sich nur ein Kandidat der Wahl zum Gouverneur, so soll anstelle der Wahl eine Abstimmung darüber stattfinden, ob der Kandidat zum Gouverneur gewählt werden soll, er soll zum Gouverneur gewählt sein, wenn mehr als die Hälfte der Wähler seiner Wahl zustimmen, erreicht der Kandidat diese Mehrheit nicht, ist die Wahl neu auszuschreiben.
[4] Ist bis zum Ende der Amtszeit eines amtierenden Gouverneurs noch kein Nachfolger gewählt, so soll das dienstälteste Mitglied der Popular Assembly die Amtsgeschäfte kommissarisch übernehmen, das Recht, Ernennungen und Entlassungen vorzunehmen, Verordnungen zu erlassen und von der Popular Assembly beschlossenen Gesetzen die Zustimmung zu verweigern steht ihm dabei nicht zu.
[5] Wer in einer Stichwahl oder einer auf Grund ergebnisloser Stichwahl oder negativer Abstimmung erneut ausgeschriebenen Wahl zum Gouverneur gewählt wird, soll hinsichtlich des Beginns und Endes seiner Amtszeit so gestellt werden, als sei er bereits im ersten Wahlgang der regulären Wahl zum Gouverneur gewählt worden.

Section 3 [Commonwealth Administration]
[1] Der Gouverneur soll zu seiner Unterstützung in der Erfüllung seiner Aufgaben einen Innenminister (Secretary of Commonwealth), einen Justizminister (Attorney General) und einen Finanzminister (Commonwealth Treasurer) in seine Administration berufen können, sie sollen in der Führung ihres Amtes seinen Weisungen unterstehen.
[2] In die Commonwealth Administration soll jeder Bürger der Vereinigten Staaten berufen werden können, der in dieser Eigenschaft seinen Wohnsitz seit nicht weniger als zwei Wochen im Staat hat.
[3] Die Mitglieder der Administration sollen zu ihrer Berufung der Bestätigung der Popular Assembly bedürfen, diese soll bis zu ihrer Entlassung durch den Gouverneur gelten, längstens jedoch bis zum Ende der Amtsperiode des Gouverneurs.

Section 4 [Substitution of the Governor]
[1] Kündigt der Gouverneur seine Abwesenheit für einen begrenzten Zeitraum an, so sollen dessen Amtsgeschäfte in dieser Zeit stellvertretend in dieser Reihenfolge von dem Innenminister, dem Justizminister, dem Finanzminister oder dem dienstältesten verfügbaren Mitglied der Popular Assembly geführt werden, das Recht, Ernennungen und Entlassungen vorzunehmen, Verordnungen zu erlassen und von der Popular Assembly beschlossenen Gesetzen die Zustimmung zu verweigern, soll ihnen jedoch nur zustehen, wenn sie den Gouverneur für einen Zeitraum von mehr als sieben Tagen vertreten.
[2] Bleibt der Gouverneur seinen Amtsgeschäften länger als sieben Tage unangekündigt fern, so sollen diese nach Ablauf des siebenten Tages stellvertretend in dieser Reihenfolge von dem Innenminister, dem Justizminister, dem Finanzminister oder dem dienstältesten verfügbaren Mitglied der Popular Assembly ausgeübt werden, wobei ihnen dabei auch das Recht zustehen soll, Ernennungen und Entlassungen vorzunehmen, Verordnungen zu erlassen und von der Popular Assembly beschlossenen Gesetzen die Zustimmung zu verweigern.
[3] Die stellvertretende Ausübung der Amtsübernahme endet mit der Erklärung des Gouverneurs, diese wieder zu übernehmen.

Section 5 [Succession of the Governor and vacancies]
[1] Scheidet der Gouverneur durch Tod, Rücktritt, Amtsenthebung, Aufgabe oder Entzug der Staatsbürgerschaft oder Aufgabe seines Wohnsitzes im Staat aus dem Amt aus, so soll in dieser Reihenfolge der Innenminister, der Justizminister oder der Finanzminister als neuer Gouverneur vereidigt werden und die laufende Amtsperiode zu Ende führen.
[2] Ist bei Ausscheiden des Gouverneurs aus dem Amt weder ein Innenminister, noch ein Justizminister, noch ein Finanzminister ernannt, oder erklären alle von ihnen den Verzicht auf das Amt des Gouverneurs, so soll das dienstälteste verfügbare Mitglied der Popular Assembly kommissarisch das Amt des Gouverneurs übernehmen und eine Neuwahl zum Amt des Gouverneurs veranlassen, der in der Neuwahl gewählte Gouverneur führt die Amtszeit des aus dem Amt geschiedenen Gouverneurs zu Ende, betrüge diese bei Amtsantritt des neugewählten Gouverneurs weniger als einen Monat, so kann auf eine Neuwahl verzichtet werden und das dienstälteste verfügbare Mitglied der Popular Assembly die Amtszeit des aus dem Amt geschiedenen Gouverneurs kommissarisch zu Ende führen, ihm stehen dabei die vollen Amtsbefugnisse zu.

Section 6 [Impeachment]
[1] Der Gouverneur, die Mitglieder der Commonwealth Administration und jeder andere Amtsträger des Staates, ausgenommen die Mitglieder der Popular Assembly, können wegen eines Verbrechens oder wegen grober Vernachlässigung ihrer Amtspflichten ihres Amtes enthoben werden, der Antrag auf eine Amtsenthebung ist von einem Viertel der Mitglieder der Popular Assembly zu stellen, eine Verurteilung bedarf der Zustimmung einer Mehrheit von zwei Dritteln der gültig abstimmenden Mitglieder der Popular Assembly, die Leitung des Verfahrens obliegt dessen dienstältestem verfügbarem Mitglied, das nicht Gouverneur, Mitglied der Commonwealth Administration oder sonst von dem Verfahren betroffen ist.
[2] Bleibt der Gouverneur, ein Mitglied der Commonwealth Administration oder ein anderer Amtsträger des Staates seinen Amtsgeschäften länger als vierzehn Tage unangekündigt fern, so gilt der Betreffende als seines Amts verlustig geworden, die Feststellung trifft die Popular Assembly auf Antrag eines ihrer Mitglieder mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gültig abstimmenden Mitglieder der Popular Assembly, den Vorsitz führt das dienstälteste verfügbare Mitglied der Popular Assembly, das nicht Gouverneur, Mitglied der Commonwealth Administration oder sonst von dem Verfahren betroffen ist.

Section 7 [Recall election]
[1] Auf gemeinsamen Antrag eines Viertels der wahlberechtigten Bürger des Staates soll eine Abstimmung darüber stattfinden, ob der amtierende Gouverneur abberufen und an seiner Stelle eine in dem Antrag zu benennende Person zum Gouverneur gewählt werden soll, die Abstimmungsleitung soll dem dienstältesten verfügbaren Mitglied der Popular Assembly obliegen, das nicht als amtierender Gouverneur oder dessen Gegenkandidat an dem Vorgang beteiligt ist.
[2] Der Antrag soll erfolgreich sein, wenn sich eine Mehrheit der mit ja oder nein Abstimmenden für eine Ablösung des Gouverneurs durch den vorgeschlagenen Gegenkandidaten ausspricht.
[3] Der im Erfolgsfalle des Antrages neugewählte Gouverneur soll die Amtszeit des abgewählten Gouverneurs zu Ende führen.


Article IV - The Judicial Power

Section 1 [Delegation to the United States Supreme Court]
[1] Die Rechtssprechung des Commonwealth of Hybertina soll durch den Supreme Court der Vereinigten Staaten von Astor ausgeübt werden.
[2] Der Supreme Court soll alle Rechtsstreitigkeiten, die er auf Grund Rechts dieses Staates entscheidet, in der gleichen Besetzung und nach dem gleichen Verfahren verhandeln, wie er sie verhandeln würde, wenn die streitentscheidende Norm Bundesrecht der Vereinigten Staaten von Astor wäre.


Article V - Miscellaneous Provisions

Section 1 [Oath to office]
[1] Der Gouverneur, die Mitglieder der Commonwealth Administration, die Beamten und Bediensteten des Staates sowie die Mitglieder der Popular Assembly sollen bei Antritt ihres Amtes oder Mandates den folgenden Eid leisten:
    Ich, ..., schwöre, dass ich die Verfassung und Gesetze der Vereinigten Staaten von Astor und des Commonwealth of Hybertina getreulich einhalten, bewahren und verteidigen, und meine Pflichten nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe.
[2] Wer sich aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen gehindert sieht, den Eid in der vorgesehenen Form zu leisten, kann an Stelle des Eides ein wortgleiches Gelöbnis ablegen oder auf die religiöse Bekräftigung verzichten.

Section 2 [Amendments to the Constitution]
[1] Die Popular Assembly kann dieser Verfassung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen, auf ja oder nein lautenden Stimmen Zusatzartikel hinzufügen, wann immer sie dieses zu deren Ergänzung, Korrektur oder Verbesserung für notwendig befindet.
[2] Zusatzartikel zu dieser Verfassung sollen nicht im Widerspruch zu deren Geist der Anerkenntnis der Freiheit und Gleichheit aller Bürger und der ihnen von ihrem Schöpfer gegebenen natürlichen und unveräußerlichen Rechten stehen.

Section 3 [Coming into force]
Diese Verfassung ist dem Volk des Commonwealth of Hybertina zur Abstimmung vorzulegen, sie ist angenommen, wenn ihr die Mehrheit der Abstimmenden zustimmt, und tritt mit der Verkündung durch den Gouverneur in Kraft.
Sienna Athena Jefferson (D)
Governor of Hybertina
Speaker of the U. S. House of Representatives


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10

Samstag, 23. Januar 2010, 22:20

''Audemus jura nostra defendere''

The Commonwealth of Hybertina

- The Governor -

Port Virginia | January 23rd, 2010

Die Aussprache wird um zunächst 48 Stunden verlängert, und dauert nun bis January 26th, 2010.

Signed,
Sienna A. Jefferson
Governor of Hybertina
Sienna Athena Jefferson (D)
Governor of Hybertina
Speaker of the U. S. House of Representatives


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11

Samstag, 23. Januar 2010, 22:20

Ms. Cunningham, Ihre Stellungnahme zum Verfassungsentwurf wird erbeten ;)
Sienna Athena Jefferson (D)
Governor of Hybertina
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Samantha Cunningham

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Samstag, 23. Januar 2010, 22:21

Kommt. Aber nicht mehr heute ;)

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13

Samstag, 23. Januar 2010, 22:22

Kein Problem, die Standing Orders begrenzen die Anzahl der Verlängerungen der Aussprache ja nicht :D
Sienna Athena Jefferson (D)
Governor of Hybertina
Speaker of the U. S. House of Representatives


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Sonntag, 24. Januar 2010, 13:51

''Audemus jura nostra defendere''

The Commonwealth of Hybertina

- The Governor -

Port Virginia | January 24th, 2010

Hiermit wird Mr. John Salazar Rederecht in dieser Debatte bis zu deren Ende oder seiner Erlangung der Mitgliedschaft in der Popular Asembly erteilt.

Signed,
Sienna A. Jefferson
Governor of Hybertina
Sienna Athena Jefferson (D)
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John Salazar

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15

Sonntag, 24. Januar 2010, 19:31

Ich hab auch nach zweimaligem Durchlesen nichts gefunden, was nicht gelungen wäre. :)

Ich nehme an, Article I - Section 7 umfasst auch elektronische und sonstige Daten? (Stichwort: informationelle Selbstbestimmung)
Sen. John Salazar (Rep)
Port Caroline
Governor of Hybertina



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16

Sonntag, 24. Januar 2010, 20:31

Ein wichtiger Einwand, da sich die neue Verfassung bewusst als liberales und progressives Dokument verstehen soll. Ich habe die informationelle Selbstbestimmung entsprechend ausdrücklich in den Entwurf eingenommen (rot markiert):

C O N S T I T U T I O N
of the Commonwealth of Hybertina



Wir, das Volk des Commonwealth of Hybertina, bestimmen und errichten diese Verfassung in Dankbarkeit gegenüber Gott dem Allmächtigen für unsere verfassungsmäßige Freiheit, um deren Vorteile zu sichern, unsere Regierungsform zu vervollkommnen, den inneren Frieden sicherzustellen, die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten und jedermann die gleichen bürgerlichen und politischen Rechte zu garantieren.


Article I - The Declaration of Rights

Section 1 [Form of government]
Der Commonwealth of Hybertina ist eine freiheitliche, demokratische und rechtsstaatliche Republik, die sich auf das Prinzip der Regierung des Volkes, durch das Volk und für das Volk gründet.

Section 2 [Separation of powers]
Die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtssprechende Gewalt des Staates sollen voneinander unterschieden und durch getrennte Organe ausgeübt werden, wie diese Verfassung sie bestimmt.

Section 3 [Limitation of official powers]
Die anerkannten Rechte und Freiheiten des Menschen und des Bürgers, wie sie Aufnahme in diese Verfassung gefunden haben, sollen allem staatlichen Handeln Grenzen weisen und die Volksvertreter in ihren Entscheidungen binden, die sonstigen Amtsträger und Bediensteten des Staates aber sollen in ihren Handlungen den Gesetzen des Staates in vollem Umfange unterworfen sein.

Section 4 [Equality under law]
[1] Die Gleichheit aller Rechte und Pflichten vor dem Gesetz soll durch den Staat nicht wegen des Geschlechts, der Abstammung, der Sprache, der Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, der sexuellen Identität oder Orientierung, oder des Vermögens einer Person aberkannt oder verkürzt werden.
[2] Die Gleichheit aller Rechte vor dem Gesetz soll durch den Staat nicht wegen der Behinderung einer Person aberkannt oder verkürzt werden.

Section 5 [Life, liberty, property and pursuit of happiness]
[1] Das Recht auf sein Leben, seine körperliche Unversehrtheit, seine Freiheit, den Erwerb und Besitz von Eigentum sowie zu tun oder zu unterlassen, was immer seinem Glück förderlich ist und keinem anderen schadet, wohnt jedem Menschen gleichermaßen und von Natur aus inne, es kann ihm durch keine Gewalt geraubt oder entzogen werden.
[2] Jede Person, die das Recht zur Niederlassung in den Vereinigten Staaten besitzt, soll berechtigt sein, ihre Niederlassung in diesem Staat zu nehmen und sein Bürgerrecht nach den Bestimmungen dieser Verfassung zu erwerben, und wer seine Niederlassung in diesem Staat besitzt, soll berechtigt sein, diese jederzeit aufzugeben.
[3] Weder sollen Sklaverei oder Leibeigenschaft in diesem Staat bestehen, noch soll jemand zu einer bestimmten Arbeit oder Tätigkeit gezwungen werden, außer als Strafe für ein Verbrechen, dessen er in einem ordentlichen Prozess überführt worden ist.

Section 6 [Freedom of religion, speech, assembly and petition]
Die Popular Assembly soll kein Gesetz beschließen, das die Einrichtung einer Religion zum Gegenstand hat oder die ungestörte Ausübung einer Religion beeinträchtigt, oder ein Gesetz, das die Freiheit der Rede oder der Presse einschränkt, oder das Recht der Bürger, sich friedlich zu versammeln oder Eingaben an die Regierung zu richten.

Section 7 [Inviolability of person, home, documents and property]
[1] Das Recht auf Sicherheit der Person, der Wohnung, der Unterlagen und des Eigentums vor ungesetzlicher Durchsuchung und Beschlagnahme, und das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten, soll nicht verletzt werden.
[2] Durchsuchungsbeschlüsse und Haftbefehle sollen nur bei begründetem Verdacht erteilt werden, der sich auf eine beeidete oder eidesgleich bekräftigte Aussage stützt, sie sollen die zu durchsuchende Örtlichkeit, die in Gewahrsam zu nehmende Person oder die sicherzustellenden Gegenstände oder Papiere genau bezeichnen.

Section 8 [Right to due process]
[1] Niemand soll wegen eines Verbrechens bestraft werden ohne einen fairen und öffentlichen Prozess vor einem unparteiischen Gericht, wer aber eines Verbrechens beschuldigt wird, der hat ein Recht auf unverzügliche Unterrichtung über Art und Grund der gegen ihn erhobenen Anklage, Gegenüberstellung mit den Anklägern und Zeugen, die Vernehmung von ihm benannter Entlastungszeugen und ein zügiges gerichtliches Verfahren.
[2] Niemand soll gezwungen werden, gegen sich selbst als Zeuge auszusagen, noch soll jemand wegen der gleichen Tat mehr als einmal angeklagt oder zur Rechenschaft gezogen werden.
[3] Weder sollen übermäßige Geldstrafen auferlegt oder Sicherheitsleistungen verlangt werden, noch soll jemand grausamer, unmenschlicher, erniedrigender oder ungewöhnlicher oder unverhältnismäßiger Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
[4] Privates Eigentum soll nicht entzogen werden ohne die Leistung einer gerechten Entschädigung.
[5] Wegen der Unfähigkeit, eine finanzielle Verpflichtung zu erfüllen, soll niemand in Haft genommen werden, es sei denn, er hat seine Zahlungsunfähigkeit zuvor in betrügerischer Absicht vorgespiegelt.

Section 9 [Prohibition of poll taxes]
Das Recht der Bürger dieses Staates, an Wahlen und Abstimmungen nach seinem Recht teilzunehmen, soll nicht von der Zahlung der von ihnen geschuldeten Steuern und Abgaben abhängig gemacht werden, noch soll für die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen nach dem Recht dieses Staates eine Steuer oder Abgabe erhoben werden.

Section 10 [Non-enumerative rights]
Keine Bestimmung dieser Verfassung soll so ausgelegt werden, dass dem Volk andere von ihm innegehaltene Rechte aberkannt oder verkürzt werden.


Article II - The Legislative Power

Section 1 [The Popular Assembly]
[1] Die gesetzgebende Gewalt des Commonwealth of Hybertina soll einer Popular Assembly als Parlament des Staates übertragen sein.
[2] Die Popular Assembly soll ständig, öffentlich und in der Hauptstadt des Staates tagen, sie soll unauflöslich sein.
[3] Der Gouverneur des Staates soll den Vorsitz in der Popular Assembly führen und ihre Geschäfte gerecht und unparteiisch leiten, gemäß einer Geschäftsordnung, die sich die Popular Assembly zur Regelung ihres Verfahrens selbst geben soll.

Section 2 [Members of the Popular Assembly]
Mitglied der Popular Assembly soll jeder Bürger der Vereinigten Staaten sein, der in dieser Eigenschaft seinen Wohnsitz seit nicht weniger als vierzehn Tagen in diesem Staat hat.

Section 3 [Decisions of the Popular Assemby]
Die Popular Assembly soll ihre Beschlüsse jeweils mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen, auf ja oder nein lautenden Stimmen fassen, soweit diese Verfassung, die Gesetze, die Geschäftsordnung oder die Beschlussvorlage selbst nichts abweichendes bestimmen, dabei soll für die Annahme eines Beschlusses keine geringere Mehrheit als in dieser Verfassung bestimmt vorgesehen werden.

Section 4 [Rights of the Members of the Popular Assembly]
[1] Die Mitglieder der Popular Assembly sollen, außer in Fällen von Verrat oder verleumderischer Beleidigung, wegen keiner in der Popular Assembly getätigten Äußerung oder Abstimmung gerichtlich oder sonst außerhalb der Popular Assembly verfolgt oder zur Rechenschaft gezogen werden.
[2] Ein Anspruch der Mitglieder der Popular Assembly auf eine angemessene Aufwandsentschädigung für ihre Dienste soll gesetzlich begründet und geregelt werden können.

Section 5 [Process of legislation]
[1] Gesetzesvorlagen sollen aus der Mitte der Popular Assembly, durch den Gouverneur oder die von ihm zu seiner Unterstützung berufenen Mitglieder seiner Regierung eingebracht werden.
[2] Eine Gesetzesvorlage soll angenommen sein, wenn sie von der Popular Assembly mehrheitlich gebilligt wurde, sofern diese Verfassung oder die Vorlage selbst nichts abweichendes bestimmen.
[3] Von der Popular Assembly angenommene Gesetzesvorlagen sollen dem Gouverneur zur Unterzeichnung vorgelegt werden, sie sollen mit seiner Unterschrift und der Veröffentlichung durch den Gouverneur in Kraft treten, von der Gesetzesvorlage bestimmte Fristen bis zum Inkrafttreten sollen mit der Unterschrift des Gouverneurs und der Veröffentlichung zu laufen beginnen, wird der Gouverneur nicht binnen sieben Tagen nach dem Ende der Abstimmung über eine Gesetzesvorlage tätig, so soll sie mit diesem Tag als in Kraft getreten oder eine von ihr selbst bestimmte Frist bis zum Inkrafttreten als zu laufen begonnen gelten.
[4] Erklärt der Gouverneur binnen sieben Tagen nach dem Ende der Abstimmung über eine von der Popular Assembly angenommene Gesetzesvorlage, dieser nicht zuzustimmen, so soll die Popular Assembly erneut über die Vorlage verhandeln und abstimmen, wird sie dabei mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen, auf ja oder nein lautenden Stimmen erneut angenommen, so soll sie als mit dem Zeitpunkt des Endes der Abstimmung in Kraft getreten oder eine von ihr bestimmte Frist bis zum Inkrafttreten gilt als ab diesem Zeitpunkt laufend gelten.


Article III - The Executive Power

Section 1 [The Governor of the Commonwealth of Hybertina]
[1] Die vollziehende Gewalt soll einem Gouverneur des Commonwealth of Hybertina als seinem ranghöchsten Beamten übertragen sein.
[2] Der Gouverneur soll für die getreuliche Ausführung der Gesetze des Staates sorgen, er soll zu diesem Zweck Verordnungen erlassen und mit Zustimmung der Popular Assembly Ämter und Behörden einrichten können, deren Leiter und Bedienstete seiner Weisung unterstehen sollen, er soll den Staat nach außen verterten und in seinem Namen mit Billigung der Popular Assembly Verträge schließen können, er soll der Oberbefehlshaber über die Nationalgarde sein und das Begnadigungsrecht zu Gunsten wegen Verstößen gegen die Verfassung und Gesetze des Staates verurteilter Personen ausüben.
[3] Wenigstens einmal während jeder Amtszeit soll der Gouverneur der Popular Assembly über die Lage des Staates und den Fortgang der Regieurngsgeschäfte Bericht erstatten.

Section 2 [Election of the Governor]
[1] Der Gouverneur soll von der Bevölkerung des Staates in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und direkter Wahl für eine Amtszeit von vier Monaten gewählt werden, wahlberechtigt und wählbar soll jeder Bürger der Vereinigten Staaten sein, der in dieser Eigenschaft seinen Wohnsitz seit nicht weniger als vierzehn Tagen im Staat hat.
[2] Zum Gouverneur soll gewählt sein, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint, wird eine solche Mehrheit von keinem Bewerber erreicht, so soll eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten stattfinden, die die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten und es soll gewählt sein, wer in der Stichwahl die meisten Stimmen auf sich vereint, konnten im ersten Wahlgang mehr als zwei Kandidaten die größte oder zweitgrößte Anzahl Stimmen auf sich vereinen, so sollen sie alle zur Stichwahl zugelassen sein, und kann auch in der Stichwahl kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen, so soll eine neue Wahl ausgeschrieben werden.
[3] Stellt sich nur ein Kandidat der Wahl zum Gouverneur, so soll anstelle der Wahl eine Abstimmung darüber stattfinden, ob der Kandidat zum Gouverneur gewählt werden soll, er soll zum Gouverneur gewählt sein, wenn mehr als die Hälfte der Wähler seiner Wahl zustimmen, erreicht der Kandidat diese Mehrheit nicht, ist die Wahl neu auszuschreiben.
[4] Ist bis zum Ende der Amtszeit eines amtierenden Gouverneurs noch kein Nachfolger gewählt, so soll das dienstälteste Mitglied der Popular Assembly die Amtsgeschäfte kommissarisch übernehmen, das Recht, Ernennungen und Entlassungen vorzunehmen, Verordnungen zu erlassen und von der Popular Assembly beschlossenen Gesetzen die Zustimmung zu verweigern soll ihm dabei nicht zustehen.
[5] Wer in einer Stichwahl oder einer auf Grund ergebnisloser Stichwahl oder negativer Abstimmung erneut ausgeschriebenen Wahl zum Gouverneur gewählt wird, soll hinsichtlich des Beginns und Endes seiner Amtszeit so gestellt werden, als sei er bereits im ersten Wahlgang der regulären Wahl zum Gouverneur gewählt worden.

Section 3 [Commonwealth Administration]
[1] Der Gouverneur soll zu seiner Unterstützung in der Erfüllung seiner Aufgaben einen Innenminister (Secretary of Commonwealth), einen Justizminister (Attorney General) und einen Finanzminister (Commonwealth Treasurer) in seine Administration berufen können, sie sollen in der Führung ihres Amtes seinen Weisungen unterstehen.
[2] In die Commonwealth Administration soll jeder Bürger der Vereinigten Staaten berufen werden können, der in dieser Eigenschaft seinen Wohnsitz seit nicht weniger als zwei Wochen im Staat hat.
[3] Die Mitglieder der Administration sollen zu ihrer Berufung der Bestätigung der Popular Assembly bedürfen, diese soll bis zu ihrer Entlassung durch den Gouverneur gelten, längstens jedoch bis zum Ende der Amtsperiode des Gouverneurs.

Section 4 [Substitution of the Governor]
[1] Kündigt der Gouverneur seine Abwesenheit für einen begrenzten Zeitraum an, so sollen dessen Amtsgeschäfte in dieser Zeit stellvertretend in dieser Reihenfolge von dem Innenminister, dem Justizminister, dem Finanzminister oder dem dienstältesten verfügbaren Mitglied der Popular Assembly geführt werden, das Recht, Ernennungen und Entlassungen vorzunehmen, Verordnungen zu erlassen und von der Popular Assembly beschlossenen Gesetzen die Zustimmung zu verweigern, soll ihnen jedoch nur zustehen, wenn sie den Gouverneur für einen Zeitraum von mehr als sieben Tagen vertreten.
[2] Bleibt der Gouverneur seinen Amtsgeschäften länger als sieben Tage unangekündigt fern, so sollen diese nach Ablauf des siebenten Tages stellvertretend in dieser Reihenfolge von dem Innenminister, dem Justizminister, dem Finanzminister oder dem dienstältesten verfügbaren Mitglied der Popular Assembly ausgeübt werden, wobei ihnen dabei auch das Recht zustehen soll, Ernennungen und Entlassungen vorzunehmen, Verordnungen zu erlassen und von der Popular Assembly beschlossenen Gesetzen die Zustimmung zu verweigern.
[3] Die stellvertretende Ausübung der Amtsübernahme soll mit der Erklärung des Gouverneurs enden, diese wieder zu übernehmen.

Section 5 [Succession of the Governor and vacancies]
[1] Scheidet der Gouverneur durch Tod, Rücktritt, Amtsenthebung, Aufgabe oder Entzug der Staatsbürgerschaft oder Aufgabe seines Wohnsitzes im Staat aus dem Amt aus, so sollen in dieser Reihenfolge der Innenminister, der Justizminister oder der Finanzminister als neuer Gouverneur vereidigt werden und die laufende Amtsperiode zu Ende führen.
[2] Ist bei Ausscheiden des Gouverneurs aus dem Amt weder ein Innenminister, noch ein Justizminister, noch ein Finanzminister ernannt, oder erklären alle von ihnen den Verzicht auf das Amt des Gouverneurs, so soll das dienstälteste verfügbare Mitglied der Popular Assembly kommissarisch das Amt des Gouverneurs übernehmen und eine Neuwahl zum Amt des Gouverneurs veranlassen, der in der Neuwahl gewählte Gouverneur soll die Amtszeit des aus dem Amt geschiedenen Gouverneurs zu Ende führen, betrüge diese bei Amtsantritt des neugewählten Gouverneurs weniger als einen Monat, so soll auf eine Neuwahl verzichtet werden und das dienstälteste verfügbare Mitglied der Popular Assembly die Amtszeit des aus dem Amt geschiedenen Gouverneurs kommissarisch zu Ende führen, ihm sollen dabei die vollen Amtsbefugnisse zustehen.

Section 6 [Impeachment]
[1] Der Gouverneur, die Mitglieder der Commonwealth Administration und jeder andere Amtsträger des Staates, ausgenommen die Mitglieder der Popular Assembly, sollen wegen eines Verbrechens oder wegen grober Vernachlässigung ihrer Amtspflichten ihres Amtes enthoben werden können, der Antrag auf eine Amtsenthebung soll von einem Viertel der Mitglieder der Popular Assembly gestellt werden, eine Verurteilung soll der Zustimmung einer Mehrheit von zwei Dritteln der gültig abstimmenden Mitglieder der Popular Assembly bedürfen, die Leitung des Verfahrens soll dessen dienstältestem verfügbarem Mitglied, das nicht Gouverneur, Mitglied der Commonwealth Administration oder sonst persönlich von dem Verfahren betroffen ist, obliegen.
[2] Bleibt der Gouverneur, ein Mitglied der Commonwealth Administration oder ein anderer Amtsträger des Staates seinen Amtsgeschäften länger als vierzehn Tage unangekündigt fern, so soll der Betreffende als seines Amts verlustig geworden gelten, die Feststellung soll die Popular Assembly auf Antrag eines ihrer Mitglieder mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gültig abstimmenden Mitglieder der Popular Assembly treffen, den Vorsitz soll das dienstälteste verfügbare Mitglied der Popular Assembly führen, das nicht Gouverneur, Mitglied der Commonwealth Administration oder sonst persönlich von dem Verfahren betroffen ist.

Section 7 [Recall election]
[1] Auf gemeinsamen Antrag eines Viertels der wahlberechtigten Bürger des Staates soll eine Abstimmung darüber stattfinden, ob der amtierende Gouverneur abberufen und an seiner Stelle eine in dem Antrag zu benennende Person zum Gouverneur gewählt werden soll, die Abstimmungsleitung soll dem dienstältesten verfügbaren Mitglied der Popular Assembly obliegen, das nicht als amtierender Gouverneur oder dessen Gegenkandidat an dem Vorgang beteiligt ist.
[2] Der Antrag soll erfolgreich sein, wenn sich eine Mehrheit der mit ja oder nein Abstimmenden für eine Ablösung des Gouverneurs durch den vorgeschlagenen Gegenkandidaten ausspricht.
[3] Der im Erfolgsfalle des Antrages neugewählte Gouverneur soll die Amtszeit des abgewählten Gouverneurs zu Ende führen.


Article IV - The Judicial Power

Section 1 [Delegation to the United States Supreme Court]
[1] Die Rechtssprechung des Commonwealth of Hybertina soll durch den Supreme Court der Vereinigten Staaten von Astor ausgeübt werden.
[2] Der Supreme Court soll alle Rechtsstreitigkeiten, die er auf Grund Rechts dieses Staates entscheidet, in der gleichen Besetzung und nach dem gleichen Verfahren verhandeln, wie er sie verhandeln würde, wenn die streitentscheidende Norm Bundesrecht der Vereinigten Staaten von Astor wäre.


Article V - Miscellaneous Provisions

Section 1 [Oath to office]
[1] Der Gouverneur, die Mitglieder der Commonwealth Administration, die Beamten und Bediensteten des Staates sowie die Mitglieder der Popular Assembly sollen bei Antritt ihres Amtes oder Mandates den folgenden Eid leisten:
    Ich, ..., schwöre, dass ich die Verfassung und Gesetze der Vereinigten Staaten von Astor und des Commonwealth of Hybertina getreulich einhalten, bewahren und verteidigen, und meine Pflichten nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe.
[2] Wer sich aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen gehindert sieht, den Eid in der vorgesehenen Form zu leisten, soll an Stelle des Eides ein wortgleiches Gelöbnis ablegen oder auf die religiöse Bekräftigung verzichten.

Section 2 [Amendments to the Constitution]
[1] Die Popular Assembly soll dieser Verfassung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen, auf ja oder nein lautenden Stimmen Zusatzartikel hinzufügen können, wann immer sie dieses zu deren Ergänzung, Korrektur oder Verbesserung für notwendig befindet.
[2] Zusatzartikel zu dieser Verfassung sollen nicht im Widerspruch zu deren Geist der Anerkenntnis der Freiheit und Gleichheit aller Bürger und der ihnen von ihrem Schöpfer gegebenen natürlichen und unveräußerlichen Rechten stehen.

Section 3 [Coming into force]
Diese Verfassung soll dem Volk des Commonwealth of Hybertina zur Abstimmung vorgelegt werden, sie soll angenommen sein, wenn ihr die Mehrheit der Abstimmenden zustimmt, und soll mit der Verkündung durch den Gouverneur in Kraft treten.
Sienna Athena Jefferson (D)
Governor of Hybertina
Speaker of the U. S. House of Representatives


Nicht betrunken zu sein ist manchmal verantwortungslos. (Dionysche Volksweisheit)

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Sienna Jefferson« (24. Januar 2010, 20:31)


John Salazar

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17

Sonntag, 24. Januar 2010, 21:16

Das "und" würde ich durch "sowie" ersetzen, damit nicht zwei mal kurz hintereinander "und" auftaucht. Anonsten gut so. :)
Sen. John Salazar (Rep)
Port Caroline
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18

Sonntag, 24. Januar 2010, 23:30

Ist in den Entwurf übernommen ;)

C O N S T I T U T I O N
of the Commonwealth of Hybertina



Wir, das Volk des Commonwealth of Hybertina, bestimmen und errichten diese Verfassung in Dankbarkeit gegenüber Gott dem Allmächtigen für unsere verfassungsmäßige Freiheit, um deren Vorteile zu sichern, unsere Regierungsform zu vervollkommnen, den inneren Frieden sicherzustellen, die öffentliche Ordnung aufrecht zu erhalten und jedermann die gleichen bürgerlichen und politischen Rechte zu garantieren.


Article I - The Declaration of Rights

Section 1 [Form of government]
Der Commonwealth of Hybertina ist eine freiheitliche, demokratische und rechtsstaatliche Republik, die sich auf das Prinzip der Regierung des Volkes, durch das Volk und für das Volk gründet.

Section 2 [Separation of powers]
Die gesetzgebende, die vollziehende und die rechtssprechende Gewalt des Staates sollen voneinander unterschieden und durch getrennte Organe ausgeübt werden, wie diese Verfassung sie bestimmt.

Section 3 [Limitation of official powers]
Die anerkannten Rechte und Freiheiten des Menschen und des Bürgers, wie sie Aufnahme in diese Verfassung gefunden haben, sollen allem staatlichen Handeln Grenzen weisen und die Volksvertreter in ihren Entscheidungen binden, die sonstigen Amtsträger und Bediensteten des Staates aber sollen in ihren Handlungen den Gesetzen des Staates in vollem Umfange unterworfen sein.

Section 4 [Equality under law]
[1] Die Gleichheit aller Rechte und Pflichten vor dem Gesetz soll durch den Staat nicht wegen des Geschlechts, der Abstammung, der Sprache, der Herkunft, der Religion, der Weltanschauung, der sexuellen Identität oder Orientierung, oder des Vermögens einer Person aberkannt oder verkürzt werden.
[2] Die Gleichheit aller Rechte vor dem Gesetz soll durch den Staat nicht wegen der Behinderung einer Person aberkannt oder verkürzt werden.

Section 5 [Life, liberty, property and pursuit of happiness]
[1] Das Recht auf sein Leben, seine körperliche Unversehrtheit, seine Freiheit, den Erwerb und Besitz von Eigentum sowie zu tun oder zu unterlassen, was immer seinem Glück förderlich ist und keinem anderen schadet, wohnt jedem Menschen gleichermaßen und von Natur aus inne, es kann ihm durch keine Gewalt geraubt oder entzogen werden.
[2] Jede Person, die das Recht zur Niederlassung in den Vereinigten Staaten besitzt, soll berechtigt sein, ihre Niederlassung in diesem Staat zu nehmen und sein Bürgerrecht nach den Bestimmungen dieser Verfassung zu erwerben, und wer seine Niederlassung in diesem Staat besitzt, soll berechtigt sein, diese jederzeit aufzugeben.
[3] Weder sollen Sklaverei oder Leibeigenschaft in diesem Staat bestehen, noch soll jemand zu einer bestimmten Arbeit oder Tätigkeit gezwungen werden, außer als Strafe für ein Verbrechen, dessen er in einem ordentlichen Prozess überführt worden ist.

Section 6 [Freedom of religion, speech, assembly and petition]
Die Popular Assembly soll kein Gesetz beschließen, das die Einrichtung einer Religion zum Gegenstand hat oder die ungestörte Ausübung einer Religion beeinträchtigt, oder ein Gesetz, das die Freiheit der Rede oder der Presse einschränkt, oder das Recht der Bürger, sich friedlich zu versammeln oder Eingaben an die Regierung zu richten.

Section 7 [Inviolability of person, home, documents and property]
[1] Das Recht auf Sicherheit der Person, der Wohnung, der Unterlagen und des Eigentums vor ungesetzlicher Durchsuchung und Beschlagnahme, sowie das Recht auf Schutz der personenbezogenen Daten, soll nicht verletzt werden.
[2] Durchsuchungsbeschlüsse und Haftbefehle sollen nur bei begründetem Verdacht erteilt werden, der sich auf eine beeidete oder eidesgleich bekräftigte Aussage stützt, sie sollen die zu durchsuchende Örtlichkeit, die in Gewahrsam zu nehmende Person oder die sicherzustellenden Gegenstände oder Papiere genau bezeichnen.

Section 8 [Right to due process]
[1] Niemand soll wegen eines Verbrechens bestraft werden ohne einen fairen und öffentlichen Prozess vor einem unparteiischen Gericht, wer aber eines Verbrechens beschuldigt wird, der hat ein Recht auf unverzügliche Unterrichtung über Art und Grund der gegen ihn erhobenen Anklage, Gegenüberstellung mit den Anklägern und Zeugen, die Vernehmung von ihm benannter Entlastungszeugen und ein zügiges gerichtliches Verfahren.
[2] Niemand soll gezwungen werden, gegen sich selbst als Zeuge auszusagen, noch soll jemand wegen der gleichen Tat mehr als einmal angeklagt oder zur Rechenschaft gezogen werden.
[3] Weder sollen übermäßige Geldstrafen auferlegt oder Sicherheitsleistungen verlangt werden, noch soll jemand grausamer, unmenschlicher, erniedrigender oder ungewöhnlicher oder unverhältnismäßiger Behandlung oder Strafe unterworfen werden.
[4] Privates Eigentum soll nicht entzogen werden ohne die Leistung einer gerechten Entschädigung.
[5] Wegen der Unfähigkeit, eine finanzielle Verpflichtung zu erfüllen, soll niemand in Haft genommen werden, es sei denn, er hat seine Zahlungsunfähigkeit zuvor in betrügerischer Absicht vorgespiegelt.

Section 9 [Prohibition of poll taxes]
Das Recht der Bürger dieses Staates, an Wahlen und Abstimmungen nach seinem Recht teilzunehmen, soll nicht von der Zahlung der von ihnen geschuldeten Steuern und Abgaben abhängig gemacht werden, noch soll für die Teilnahme an Wahlen und Abstimmungen nach dem Recht dieses Staates eine Steuer oder Abgabe erhoben werden.

Section 10 [Non-enumerative rights]
Keine Bestimmung dieser Verfassung soll so ausgelegt werden, dass dem Volk andere von ihm innegehaltene Rechte aberkannt oder verkürzt werden.


Article II - The Legislative Power

Section 1 [The Popular Assembly]
[1] Die gesetzgebende Gewalt des Commonwealth of Hybertina soll einer Popular Assembly als Parlament des Staates übertragen sein.
[2] Die Popular Assembly soll ständig, öffentlich und in der Hauptstadt des Staates tagen, sie soll unauflöslich sein.
[3] Der Gouverneur des Staates soll den Vorsitz in der Popular Assembly führen und ihre Geschäfte gerecht und unparteiisch leiten, gemäß einer Geschäftsordnung, die sich die Popular Assembly zur Regelung ihres Verfahrens selbst geben soll.

Section 2 [Members of the Popular Assembly]
Mitglied der Popular Assembly soll jeder Bürger der Vereinigten Staaten sein, der in dieser Eigenschaft seinen Wohnsitz seit nicht weniger als vierzehn Tagen in diesem Staat hat.

Section 3 [Decisions of the Popular Assemby]
Die Popular Assembly soll ihre Beschlüsse jeweils mit der Mehrheit der abgegebenen gültigen, auf ja oder nein lautenden Stimmen fassen, soweit diese Verfassung, die Gesetze, die Geschäftsordnung oder die Beschlussvorlage selbst nichts abweichendes bestimmen, dabei soll für die Annahme eines Beschlusses keine geringere Mehrheit als in dieser Verfassung bestimmt vorgesehen werden.

Section 4 [Rights of the Members of the Popular Assembly]
[1] Die Mitglieder der Popular Assembly sollen, außer in Fällen von Verrat oder verleumderischer Beleidigung, wegen keiner in der Popular Assembly getätigten Äußerung oder Abstimmung gerichtlich oder sonst außerhalb der Popular Assembly verfolgt oder zur Rechenschaft gezogen werden.
[2] Ein Anspruch der Mitglieder der Popular Assembly auf eine angemessene Aufwandsentschädigung für ihre Dienste soll gesetzlich begründet und geregelt werden können.

Section 5 [Process of legislation]
[1] Gesetzesvorlagen sollen aus der Mitte der Popular Assembly, durch den Gouverneur oder die von ihm zu seiner Unterstützung berufenen Mitglieder seiner Regierung eingebracht werden.
[2] Eine Gesetzesvorlage soll angenommen sein, wenn sie von der Popular Assembly mehrheitlich gebilligt wurde, sofern diese Verfassung oder die Vorlage selbst nichts abweichendes bestimmen.
[3] Von der Popular Assembly angenommene Gesetzesvorlagen sollen dem Gouverneur zur Unterzeichnung vorgelegt werden, sie sollen mit seiner Unterschrift und der Veröffentlichung durch den Gouverneur in Kraft treten, von der Gesetzesvorlage bestimmte Fristen bis zum Inkrafttreten sollen mit der Unterschrift des Gouverneurs und der Veröffentlichung zu laufen beginnen, wird der Gouverneur nicht binnen sieben Tagen nach dem Ende der Abstimmung über eine Gesetzesvorlage tätig, so soll sie mit diesem Tag als in Kraft getreten oder eine von ihr selbst bestimmte Frist bis zum Inkrafttreten als zu laufen begonnen gelten.
[4] Erklärt der Gouverneur binnen sieben Tagen nach dem Ende der Abstimmung über eine von der Popular Assembly angenommene Gesetzesvorlage, dieser nicht zuzustimmen, so soll die Popular Assembly erneut über die Vorlage verhandeln und abstimmen, wird sie dabei mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen, auf ja oder nein lautenden Stimmen erneut angenommen, so soll sie als mit dem Zeitpunkt des Endes der Abstimmung in Kraft getreten oder eine von ihr bestimmte Frist bis zum Inkrafttreten gilt als ab diesem Zeitpunkt laufend gelten.


Article III - The Executive Power

Section 1 [The Governor of the Commonwealth of Hybertina]
[1] Die vollziehende Gewalt soll einem Gouverneur des Commonwealth of Hybertina als seinem ranghöchsten Beamten übertragen sein.
[2] Der Gouverneur soll für die getreuliche Ausführung der Gesetze des Staates sorgen, er soll zu diesem Zweck Verordnungen erlassen und mit Zustimmung der Popular Assembly Ämter und Behörden einrichten können, deren Leiter und Bedienstete seiner Weisung unterstehen sollen, er soll den Staat nach außen verterten und in seinem Namen mit Billigung der Popular Assembly Verträge schließen können, er soll der Oberbefehlshaber über die Nationalgarde sein und das Begnadigungsrecht zu Gunsten wegen Verstößen gegen die Verfassung und Gesetze des Staates verurteilter Personen ausüben.
[3] Wenigstens einmal während jeder Amtszeit soll der Gouverneur der Popular Assembly über die Lage des Staates und den Fortgang der Regieurngsgeschäfte Bericht erstatten.

Section 2 [Election of the Governor]
[1] Der Gouverneur soll von der Bevölkerung des Staates in allgemeiner, freier, gleicher, geheimer und direkter Wahl für eine Amtszeit von vier Monaten gewählt werden, wahlberechtigt und wählbar soll jeder Bürger der Vereinigten Staaten sein, der in dieser Eigenschaft seinen Wohnsitz seit nicht weniger als vierzehn Tagen im Staat hat.
[2] Zum Gouverneur soll gewählt sein, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen auf sich vereint, wird eine solche Mehrheit von keinem Bewerber erreicht, so soll eine Stichwahl zwischen den beiden Kandidaten stattfinden, die die meisten Stimmen auf sich vereinen konnten und es soll gewählt sein, wer in der Stichwahl die meisten Stimmen auf sich vereint, konnten im ersten Wahlgang mehr als zwei Kandidaten die größte oder zweitgrößte Anzahl Stimmen auf sich vereinen, so sollen sie alle zur Stichwahl zugelassen sein, und kann auch in der Stichwahl kein Kandidat die Mehrheit der abgegebenen Stimmen auf sich vereinen, so soll eine neue Wahl ausgeschrieben werden.
[3] Stellt sich nur ein Kandidat der Wahl zum Gouverneur, so soll anstelle der Wahl eine Abstimmung darüber stattfinden, ob der Kandidat zum Gouverneur gewählt werden soll, er soll zum Gouverneur gewählt sein, wenn mehr als die Hälfte der Wähler seiner Wahl zustimmen, erreicht der Kandidat diese Mehrheit nicht, ist die Wahl neu auszuschreiben.
[4] Ist bis zum Ende der Amtszeit eines amtierenden Gouverneurs noch kein Nachfolger gewählt, so soll das dienstälteste Mitglied der Popular Assembly die Amtsgeschäfte kommissarisch übernehmen, das Recht, Ernennungen und Entlassungen vorzunehmen, Verordnungen zu erlassen und von der Popular Assembly beschlossenen Gesetzen die Zustimmung zu verweigern soll ihm dabei nicht zustehen.
[5] Wer in einer Stichwahl oder einer auf Grund ergebnisloser Stichwahl oder negativer Abstimmung erneut ausgeschriebenen Wahl zum Gouverneur gewählt wird, soll hinsichtlich des Beginns und Endes seiner Amtszeit so gestellt werden, als sei er bereits im ersten Wahlgang der regulären Wahl zum Gouverneur gewählt worden.

Section 3 [Commonwealth Administration]
[1] Der Gouverneur soll zu seiner Unterstützung in der Erfüllung seiner Aufgaben einen Innenminister (Secretary of Commonwealth), einen Justizminister (Attorney General) und einen Finanzminister (Commonwealth Treasurer) in seine Administration berufen können, sie sollen in der Führung ihres Amtes seinen Weisungen unterstehen.
[2] In die Commonwealth Administration soll jeder Bürger der Vereinigten Staaten berufen werden können, der in dieser Eigenschaft seinen Wohnsitz seit nicht weniger als zwei Wochen im Staat hat.
[3] Die Mitglieder der Administration sollen zu ihrer Berufung der Bestätigung der Popular Assembly bedürfen, diese soll bis zu ihrer Entlassung durch den Gouverneur gelten, längstens jedoch bis zum Ende der Amtsperiode des Gouverneurs.

Section 4 [Substitution of the Governor]
[1] Kündigt der Gouverneur seine Abwesenheit für einen begrenzten Zeitraum an, so sollen dessen Amtsgeschäfte in dieser Zeit stellvertretend in dieser Reihenfolge von dem Innenminister, dem Justizminister, dem Finanzminister oder dem dienstältesten verfügbaren Mitglied der Popular Assembly geführt werden, das Recht, Ernennungen und Entlassungen vorzunehmen, Verordnungen zu erlassen und von der Popular Assembly beschlossenen Gesetzen die Zustimmung zu verweigern, soll ihnen jedoch nur zustehen, wenn sie den Gouverneur für einen Zeitraum von mehr als sieben Tagen vertreten.
[2] Bleibt der Gouverneur seinen Amtsgeschäften länger als sieben Tage unangekündigt fern, so sollen diese nach Ablauf des siebenten Tages stellvertretend in dieser Reihenfolge von dem Innenminister, dem Justizminister, dem Finanzminister oder dem dienstältesten verfügbaren Mitglied der Popular Assembly ausgeübt werden, wobei ihnen dabei auch das Recht zustehen soll, Ernennungen und Entlassungen vorzunehmen, Verordnungen zu erlassen und von der Popular Assembly beschlossenen Gesetzen die Zustimmung zu verweigern.
[3] Die stellvertretende Ausübung der Amtsübernahme soll mit der Erklärung des Gouverneurs enden, diese wieder zu übernehmen.

Section 5 [Succession of the Governor and vacancies]
[1] Scheidet der Gouverneur durch Tod, Rücktritt, Amtsenthebung, Aufgabe oder Entzug der Staatsbürgerschaft oder Aufgabe seines Wohnsitzes im Staat aus dem Amt aus, so sollen in dieser Reihenfolge der Innenminister, der Justizminister oder der Finanzminister als neuer Gouverneur vereidigt werden und die laufende Amtsperiode zu Ende führen.
[2] Ist bei Ausscheiden des Gouverneurs aus dem Amt weder ein Innenminister, noch ein Justizminister, noch ein Finanzminister ernannt, oder erklären alle von ihnen den Verzicht auf das Amt des Gouverneurs, so soll das dienstälteste verfügbare Mitglied der Popular Assembly kommissarisch das Amt des Gouverneurs übernehmen und eine Neuwahl zum Amt des Gouverneurs veranlassen, der in der Neuwahl gewählte Gouverneur soll die Amtszeit des aus dem Amt geschiedenen Gouverneurs zu Ende führen, betrüge diese bei Amtsantritt des neugewählten Gouverneurs weniger als einen Monat, so soll auf eine Neuwahl verzichtet werden und das dienstälteste verfügbare Mitglied der Popular Assembly die Amtszeit des aus dem Amt geschiedenen Gouverneurs kommissarisch zu Ende führen, ihm sollen dabei die vollen Amtsbefugnisse zustehen.

Section 6 [Impeachment]
[1] Der Gouverneur, die Mitglieder der Commonwealth Administration und jeder andere Amtsträger des Staates, ausgenommen die Mitglieder der Popular Assembly, sollen wegen eines Verbrechens oder wegen grober Vernachlässigung ihrer Amtspflichten ihres Amtes enthoben werden können, der Antrag auf eine Amtsenthebung soll von einem Viertel der Mitglieder der Popular Assembly gestellt werden, eine Verurteilung soll der Zustimmung einer Mehrheit von zwei Dritteln der gültig abstimmenden Mitglieder der Popular Assembly bedürfen, die Leitung des Verfahrens soll dessen dienstältestem verfügbarem Mitglied, das nicht Gouverneur, Mitglied der Commonwealth Administration oder sonst persönlich von dem Verfahren betroffen ist, obliegen.
[2] Bleibt der Gouverneur, ein Mitglied der Commonwealth Administration oder ein anderer Amtsträger des Staates seinen Amtsgeschäften länger als vierzehn Tage unangekündigt fern, so soll der Betreffende als seines Amts verlustig geworden gelten, die Feststellung soll die Popular Assembly auf Antrag eines ihrer Mitglieder mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der gültig abstimmenden Mitglieder der Popular Assembly treffen, den Vorsitz soll das dienstälteste verfügbare Mitglied der Popular Assembly führen, das nicht Gouverneur, Mitglied der Commonwealth Administration oder sonst persönlich von dem Verfahren betroffen ist.

Section 7 [Recall election]
[1] Auf gemeinsamen Antrag eines Viertels der wahlberechtigten Bürger des Staates soll eine Abstimmung darüber stattfinden, ob der amtierende Gouverneur abberufen und an seiner Stelle eine in dem Antrag zu benennende Person zum Gouverneur gewählt werden soll, die Abstimmungsleitung soll dem dienstältesten verfügbaren Mitglied der Popular Assembly obliegen, das nicht als amtierender Gouverneur oder dessen Gegenkandidat an dem Vorgang beteiligt ist.
[2] Der Antrag soll erfolgreich sein, wenn sich eine Mehrheit der mit ja oder nein Abstimmenden für eine Ablösung des Gouverneurs durch den vorgeschlagenen Gegenkandidaten ausspricht.
[3] Der im Erfolgsfalle des Antrages neugewählte Gouverneur soll die Amtszeit des abgewählten Gouverneurs zu Ende führen.


Article IV - The Judicial Power

Section 1 [Delegation to the United States Supreme Court]
[1] Die Rechtssprechung des Commonwealth of Hybertina soll durch den Supreme Court der Vereinigten Staaten von Astor ausgeübt werden.
[2] Der Supreme Court soll alle Rechtsstreitigkeiten, die er auf Grund Rechts dieses Staates entscheidet, in der gleichen Besetzung und nach dem gleichen Verfahren verhandeln, wie er sie verhandeln würde, wenn die streitentscheidende Norm Bundesrecht der Vereinigten Staaten von Astor wäre.


Article V - Miscellaneous Provisions

Section 1 [Oath to office]
[1] Der Gouverneur, die Mitglieder der Commonwealth Administration, die Beamten und Bediensteten des Staates sowie die Mitglieder der Popular Assembly sollen bei Antritt ihres Amtes oder Mandates den folgenden Eid leisten:
    Ich, ..., schwöre, dass ich die Verfassung und Gesetze der Vereinigten Staaten von Astor und des Commonwealth of Hybertina getreulich einhalten, bewahren und verteidigen, und meine Pflichten nach bestem Wissen und Gewissen erfüllen werde, so wahr mir Gott helfe.
[2] Wer sich aus religiösen oder weltanschaulichen Gründen gehindert sieht, den Eid in der vorgesehenen Form zu leisten, soll an Stelle des Eides ein wortgleiches Gelöbnis ablegen oder auf die religiöse Bekräftigung verzichten.

Section 2 [Amendments to the Constitution]
[1] Die Popular Assembly soll dieser Verfassung mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der abgegebenen gültigen, auf ja oder nein lautenden Stimmen Zusatzartikel hinzufügen können, wann immer sie dieses zu deren Ergänzung, Korrektur oder Verbesserung für notwendig befindet.
[2] Zusatzartikel zu dieser Verfassung sollen nicht im Widerspruch zu deren Geist der Anerkenntnis der Freiheit und Gleichheit aller Bürger und der ihnen von ihrem Schöpfer gegebenen natürlichen und unveräußerlichen Rechten stehen.

Section 3 [Coming into force]
Diese Verfassung soll dem Volk des Commonwealth of Hybertina zur Abstimmung vorgelegt werden, sie soll angenommen sein, wenn ihr die Mehrheit der Abstimmenden zustimmt, und soll mit der Verkündung durch den Gouverneur in Kraft treten.
Sienna Athena Jefferson (D)
Governor of Hybertina
Speaker of the U. S. House of Representatives


Nicht betrunken zu sein ist manchmal verantwortungslos. (Dionysche Volksweisheit)

John Salazar

Progressive Republican

Beiträge: 1 005

Wohnort: Hybertina

Bundesstaat: -

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19

Montag, 25. Januar 2010, 18:37

Hab noch mal nachgedacht und finde folgende Formulierung besser:

Zitat

Das Recht auf Sicherheit der Person, der Wohnung, der Unterlagen und des Eigentums vor ungesetzlicher Durchsuchung und Beschlagnahme, sowie das Recht auf Schutz persönlicher Informationen, soll nicht verletzt werden.
Sen. John Salazar (Rep)
Port Caroline
Governor of Hybertina



Beiträge: 1 056

Beruf: Rechtsanwältin

Wohnort: St. Isabel, Hybertina

Bundesstaat: -

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20

Montag, 25. Januar 2010, 21:59

''Audemus jura nostra defendere''

The Commonwealth of Hybertina

- The Governor -

Port Virginia | January 25th, 2010

Die Aussprache wird um zunächst 48 Stunden verlängert, und dauert nun bis January 28th, 2010.

Signed,
Sienna A. Jefferson
Governor of Hybertina
Sienna Athena Jefferson (D)
Governor of Hybertina
Speaker of the U. S. House of Representatives


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