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Former First Lady of the United States
Bundesstaat: Astoria State
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »The White House« (22. November 2009, 23:53)
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Former First Lady of the United States
Bundesstaat: Astoria State
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Original von The White House
Eine entsprechende Feststellung durch den Supreme Court wird in Kürze beantragt werden.
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Former First Lady of the United States
Bundesstaat: Astoria State
Zitat
Original von Lester Mowl
Ein wenig Respekt gegenüber dem Amte des Präsidenten sollte trotzdem erhalten bleiben.
Zitat
Original von Lester Mowl
Ein wenig Respekt gegenüber dem Amte des Präsidenten sollte trotzdem erhalten bleiben.
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Original von Lester Mowl
Ein wenig Respekt gegenüber dem Amte des Präsidenten sollte trotzdem erhalten bleiben.
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Original von The White House
Ihre Ausführungen, dass der Presidential Succession Act niemals als verfassungserweiterndes Amendment gedacht war, mögen für sich genommen richtig sein. Die Regelungen dieses Gesetzes erweitern jedoch die Regelungen der Verfassung, so dass es sich faktisch um ein solches Amendment handelt. Dies ist auch für einen Laien offensichtlich, wie ein Zitat von Art. I, Sec. 1/a offenbart: "Dieses Gesetz regelt die Nachfolge des Präsidenten der Vereinigten Staaten von Astor über die verfassungsmäßigen Bestimmungen hinaus." Ohne Zustimmung von drei Vierteln der Bundesstaaten kann dieses Amendment daher keinerlei Wirkung entfalten; Absatz 2 des I. Verfassungszusatzes verhindert zudem eine nachträgliche Zustimmung durch die Bundesstaaten, so dass Ratifikationsverfahren vollständig gescheitert ist.
Zitat
Original von Sienna Jefferson
Die Frage, inwieweit eine Rechtsnorm, die wie vorliegend der Presidential Succession Act lediglich an Bestimmungen der Verfassung anknüpft, diese jedoch nicht modifiziert, auch ohne beabsichtigte Inkorporation in den Verfassungstext dem Verfahren zur Ergänzung der Verfassung unterliegt, stellt sich indes nicht.
Zitat
Der Presidential Succession Act ändert ja nichts an den von der Verfassung aufgestellten Regelungen zur Vertretung des Präsidenten im Falle der Vakanz des Amtes, sondern schreibt diese nur über die in der Verfassung bereits getroffenen Bestimmungen hinaus fort.
Zitat
Sähe man darin bereits eine materielle Verfassungsergänzung, die das formale gesetzgeberische Verfahren zur Verabschiedung eines Amendments zu durchlaufen hätte, gälte das z. B. auch für den Election of Congress Act oder den Presidential Succession Act. Denn auch zu diesen beiden Wahlen trifft die Verfassung Bestimmungen, die einfachgesetzlich erweitert werden.
Zitat
Original von The White House
Selbstverständlich stellt sich diese Frage! Es gibt keine andere Ermächtigung zur Änderung oder Ergänzung der Verfassung als jene in Art. VII, Sec. 3, Ssec. 1.
Zitat
Eine Anknüpfung an die Bestimmungen der Verfassung scheidet hier ohnehin aus, da die Regelung der Vertretung des Präsidenten abschließend ist und keine "Anknüpfungspunkte" lässt.
Die Vorstellung, jeder (möglicherweise absichtlich?) nicht von der Verfassung erfasste Sachverhalt lade dazu ein, ihn durch ein einfaches Gesetz zu regeln, ist geradeweg absurd.
Zitat
Der Presidential Succession Act erweitert die Regelungen der Verfassung. Das ist bereits daran ersichtlich, dass die Verfassung das Amt eines Secretary überhaupt nicht kennt. Sie beschränkt sich in Bezug auf die Vertretung des Präsidenten ausschließlich auf Ämter, deren Existenz sie selbst begründet.
Zitat
Vor allem aber beschränkt sie sich und nennt nicht etwa beispielhaft eine Auswahl von Stellvertretern.
Und damit können wir wieder auf Art. VII, Sec. 3, Ssec. 1, der die einzige Möglichkeit - neben der Totalrevision - für eine Änderung, Erweiterung oder Verbesserung der Verfassung darstellt.
Zitat
Für die Regelung der Stellvertretung des Präsidenten fehlt es jedoch an einer solchen Ermächtigung, die sich allenfalls - ich habe das erwähnt - durch einen Verfassungszusatz schaffen lässt.
Zitat
Original von The White House
Senator Hodges, es würde viel zur Sache tun, wenn Sie sich mit der Systematik unserer Verfassung auseinander setzen würden, ehe Sie zusammenhanglos daraus zitieren.
Ich gebe Ihnen aber gerne die Gelegenheit zur Substanitiierung Ihrer Aussage.
Zitat
(1) Ausschließlich die Organe des Bundes sollen ermächtigt sein, im Rahmen der ihnen durch die Verfassung zugewiesenen Zuständigkeitsbereiche Gesetze zu erlassen und anderweitige Anordnungen zu verfügen, betreffend
[...]
- alles Weitere, das von der Natur der Sache her Angelegenheit des Bundes ist, sowie alles, das geeignet und notwendig ist, um die aufgeführten Kompetenzen wirksam ausüben zu können.
Zitat
Original von The White House
Madam, ich lese aus Ihrer Statement nicht viel Fundiertes.
Zitat
Jeden Teil könnte ich widerlegen...
Zitat
...ich belasse es aber aufgrund der grundsätzlichen Verschiedenheit Ihrer Rechtsauffassung zu der des Weißen Hauses dabei, anzumerken, dass der Wortlaut der Verfassung an keiner Stelle besagt, er könne auf anderem Wege als durch die Verabschiedung eines Verfassungszusatzes verändert werden.
Zitat
Zudem rate ich Ihnen die Lektüre von Art. VI, Sec. 5, Ssec. 1 der Verfassung an, damit Sie sich tatsächlich ein Bild davon machen können, über welche Kompetenzen der Kongress abgesehen vom Beschluss über Verfassungszusätze verfügt.
Die Bestimmung über die Vertreter des Präsidenten - ganz abseits von der personellen Besetzung der Ämter des Kongresspräsidenten und Kongressvizepräsidenten - gehört übrigens nicht dazu.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Sienna Jefferson« (24. November 2009, 23:58)
Zitat
Original von Sienna Jefferson
Die Verfassung bestimmt: der Kongress kann jedes Gesetz beschließen, dass nicht irgendeine Rechtspersönlichkeit, der in der Verfassung eigene Rechte gewährleistet werden, in diesen Rechten verletzt. Solange er diese Einschränkung beachtet, kann der Kongress so viele den Text der Verfassung durchbrechenden Gesetze verabschieden, wie er will.
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