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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Department of State« (13. Januar 2009, 15:30)
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Article IV -The Executive Branch
Section 1 [President of the United States]
(4) Der Präsident soll die Befugnis haben, die Vereinigten Staaten gegenüber dem Ausland zu vertreten und im Namen der Vereinigten Staaten völkerrechtliche Verträge mit fremden Nationen auszuhandeln, die der Zustimmung des Kongresses bedürfen.
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Original von Robert Ashcroft
Aber Mr Finnegan, das ist doch bloß eine Erklärung und kein Vertrag, ich bitte sie![]()
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Für Vorbehalte dagegen sind Sie leider auch spät genug.
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Original von Bob O'Neill
Das hat den guten Mann am 4. Januar auch nicht wirklich* interessiert.
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Original von Bob O'Neill
Lesen Sie die Verfassung, dann sehen Sie, dass ein Impeachment keinen "persönlichen Angriff" als Voraussetzung benötigt, sondern einen begründeten Antrag. Und den gab es.
Zitat
Original von Bob O'Neill
Es handelt sich um ein Exekutivabkommen zwischen den Regierungen, Mr. Finnegan, keinen Vertrag zwischen den Völkerrechtssubjekten Vereinigte Staaten und Republik Stralien. Für Vorbehalte dagegen sind Sie leider auch spät genug. Was soll man da nur denken, so als Schelm?
Zitat
Original von Bob O'Neill
Das hat den guten Mann am 4. Januar auch nicht wirklich* interessiert.
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Original von Robert Ashcroft
Schade das nun in keinem Verfahren mehr festgestellt werden wird, wie begründet der Antrag tatsächlich war![]()
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