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United States of Astor
President of the Senate
Michael D. Schaffer
Astoria City, April 3, 2007
Der Secretary of Defense, Achilles Andriz, hat eine Aussprache zum Thema "Verfassungsgemäße Einsätze der US Navy in exterritorialen Gewässern" beantragt. Diese ist hiermit eröffnet.
Der Antragssteller wird um einige einleitenden Worte gebeten.
Die Aussprache dauert bis Sonntag, den 08.04.2007 - 23.30 Uhr!
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ß 2 Aufgaben der Unionsstreitkräfte
(1) Oberste Aufgabe der Unionsstreitkräfte ist die Sicherung des Staatsgebietes sowie der staatlichen Souveränität und die Führung von bewaffneten Konflikten der Demokratischen Union Ratelon und ihrer Verbündeten zu Lande, zu Wasser und in der Luft auf Befehl ihres Oberbefehlshabers.
(2) Eine weitere Aufgabe besteht im Schutz offizieller Repräsentanten im Ausland und in der Sicherung der Handelswege.
(3) Der Einsatz der Unionsstreitkräfte im Innern bestimmt sich nach der Verfassung
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(3) Die Streitkräfte haben im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle die Befugnis, zivile Objekte zu schützen und Aufgaben der Verkehrsregelung wahrzunehmen, soweit dies zur Erfüllung ihres Verteidigungsauftrages erforderlich ist. Außerdem kann den Streitkräften im Verteidigungsfalle und im Spannungsfalle der Schutz ziviler Objekte auch zur Unterstützung polizeilicher Maßnahmen übertragen werden; die Streitkräfte wirken dabei mit den zuständigen Behörden zusammen. Das Parlament muss den Einsatz mit 2/3-Mehrheit beschließen.
(4) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung der Union oder eines Landes kann die Unionsregierung, wenn die Voraussetzungen des Artikels 48 a vorliegen und die Polizeikräfte nicht ausreichen, Streitkräfte zur Unterstützung der Polizei beim Schutze von zivilen Objekten und bei der Bekämpfung organisierter und militärisch bewaffneter Aufständischer einsetzen. Der Einsatz von Streitkräften ist einzustellen, wenn das Unionsparlament oder der Unionsrat es verlangen.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »George Ethan Allen« (4. April 2007, 01:19)
Zitat
Original von Andrew Madison
Ich finde die Diskussion sinnvoll, aber ist der Status Quo nicht derzeit genau anders, nämlich das die Navy ohne Zustimmung in internationalen Gewässern operiert.
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Operations of the astorian Armed Forces Bill
Article 1 -Fundamentals
1) Dieses Gesetz dient der Regelung militärischer Operationen der astorischen Streitkräfte.
2) Das Gesetz regelt hierbei insbesondere,
a) den Informationsaustausch zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Astor und dem Kongress, sowie
b) die Bestätigungspflicht militärischer Operationen außerhalb und innerhalb des astorischen Hoheitsgebietes.
Article 2 -Informing the Congress
1) Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ist über den Einsatz der astorischen Streikräfte durch den Secretary of Defence zu informieren, insbesondere wenn es sich
a) um Kampfeinsätze jeglicher Art oder
b) um Einsätze zur militärischen, bewaffneten Aufklärung oder
c) um Einsätze zur militärischen Machtdemonstration oder
d) um Einsätze der astorischen Streikräfte im Inland handelt.
2) Alle unter Article 2 (1) aufgeführten Punkte bedürfen der Bestätigung beider Kammern des Kongresses durch einfache Mehrheit innerhalb einer Abstimmung.
3) Sind militärische Kampfeinsätze im Inland der Vereinigten Staaten von Astor zur Bekämpfung eines Angriffskrieges einer feindlichen Nation notwendig, ist der Kongress so schnell wie möglich zu informieren, spätestens jedoch nach 48 Stunden. Eine nachträgliche Bestätigung des Einsatzes durch den Kongress muss dann innerhalb von 72 Stunden erfolgen.
4) Dem Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ist es gestattet, den Einsatz militärischer Einheiten zeitlich zu begrenzen.
5) Sprechen geheimdienstliche Informationen oder solche Informationen, die den astorischen Streitkräften einen strategischen Nachteil bei Bekannt werden auferlegen würden, gegen eine öffentliche Benachrichtigung des Kongresses, so darf eine Nichtöffentliche Sitzung durchgeführt werden. Hierfür ist das Kongresspräsidium auf diese Tatsache hinzuweisen.
Article 3 -Exceptions
1) Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor gestattet folgende Ausnahmen zur Informationspflicht gemäß Article 2 (1). Diese sind:
a) Ausbildungsfahrten der US Navy in internationalen Gewässern.
b) Das Anlaufen von Häfen alliierter Staaten, sofern diese ausreichend informiert worden sind und dies gestattet haben.
2) Zudem beauftragt der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor die US Navy mit
a) der dauerhaften Sicherung der Handelsrouten der Vereinigten Staaten Astor, sowie
b) dem unbewaffneten Einsatz zur Aufklärung internationaler Gewässer.
Beide Aufgaben sind von der Informationspflicht nach Article 2 (1) ausgenommen.
3) Der Kongress ist berechtigt jederzeit Berichte über die unter Article 3 fallenden Operationen vom Secretary of Defence zu verlangen. Diese müssen innerhalb von 48 Stunden vorgelegt werden. Die Regeln von Article 2 (5) gelten entsprechend.
Article 4 -Final provisions
1) Wird es notwendig, weitere Ausnahmen zur Informationspflicht gemäß Article 2 (1) zu erlassen, muss dies in einem Amendment zu diesem Gesetz gemäß den Gesetzgebungsregeln erfolgen.
2) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Zitat
Original von Steve McQueen
Meiner Meinung nach sollte die Navy stets handlungsfähig und nur bei Kampfeinsätzen die Absegnung des Kongresses benötigen, wobei auch hiervon der Verteidigunsfall und auch die Selbstverteidigung ausgenommen werden sollten.
Eventuell sage ich dies, weil ich vorbelastet bin, aber es gibt nichts hinderlicheres für eine Streitmacht, als die Bürokratie.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »George Ethan Allen« (4. April 2007, 15:31)
Zitat
Original von Nico Hamann
Ich denke, den Vorschlag vom SecDef bzgl. der Informationspflicht bei besonderen Vorfällen, auch bei genehmigungsfreien Einsätzen, sollte noch in den Gesetzesentwurf integriert werden. An sonsten kann ich dem Entwurf von Senator Scriptatore nur zustimmen.
Zitat
Operations of the Astorian Armed Forces Bill
Article 1 -Fundamentals
1) Dieses Gesetz dient der Regelung militärischer Operationen der astorischen Streitkräfte.
2) Das Gesetz regelt hierbei insbesondere,
a) den Informationsaustausch zwischen der Regierung der Vereinigten Staaten von Astor und dem Kongress, sowie
b) die Bestätigungspflicht militärischer Operationen außerhalb und innerhalb des astorischen Hoheitsgebietes.
Article 2 -Informing the Congress
1) Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ist über den Einsatz der astorischen Streikräfte durch den Präsidenten der United States of Astor bzw. den Secretary of Defence zu informieren, insbesondere wenn es sich
a) um Kampfeinsätze jeglicher Art oder
b) um Einsätze zur militärischen, bewaffneten Aufklärung oder
c) um Einsätze zur militärischen Machtdemonstration oder
d) um Einsätze der astorischen Streikräfte im Inland handelt.
2) Alle unter Article 2 (1) aufgeführten Punkte bedürfen der Bestätigung beider Kammern des Kongresses durch einfache Mehrheit innerhalb einer Abstimmung.
3) Sind militärische Kampfeinsätze im Inland der Vereinigten Staaten von Astor zur Bekämpfung von Angriffshandlungen durch die Streitkräfte einer feindlichen Nation notwendig, ist der Kongress unverzüglich zu informieren, spätestens jedoch nach 48 Stunden. Eine nachträgliche Bestätigung des Einsatzes durch den Kongress muss dann innerhalb von 72 Stunden erfolgen.
4) Dem Kongress der Vereinigten Staaten von Astor ist es gestattet, sowohl die Dauer als auch den Umfang von militärischen Einsätzen zu begrenzen.
5) Sprechen geheimdienstliche Informationen oder solche Informationen, die den astorischen Streitkräften einen strategischen Nachteil bei Bekanntwerden auferlegen würden, gegen eine öffentliche Benachrichtigung des Kongresses, so darf eine Nichtöffentliche Sitzung durchgeführt werden. Hierfür ist das Kongresspräsidium auf diese Tatsache hinzuweisen.
Article 3 -Exceptions
1) Der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor gestattet folgende Ausnahmen zur Informationspflicht gemäß Article 2 (1). Diese sind:
a) Ausbildungsfahrten der US Navy in internationalen Gewässern.
b) Das Anlaufen von Häfen alliierter Staaten, sofern diese ausreichend informiert worden sind und dies gestattet haben.
2) Zudem beauftragt der Kongress der Vereinigten Staaten von Astor die US Navy mit
a) der dauerhaften Sicherung der Handelsrouten der Vereinigten Staaten Astor, sowie
b) dem unbewaffneten Einsatz zur Aufklärung internationaler Gewässer.
Beide Aufgaben sind von der Informationspflicht nach Article 2 (1) ausgenommen.
3) Der Kongress ist berechtigt jederzeit Berichte über die unter Article 3 fallenden Operationen vom Secretary of Defence zu verlangen. Diese müssen innerhalb von 48 Stunden vorgelegt werden. Die Regeln von Article 2 (5) gelten entsprechend.
4) Der Kongress ist innerhalb von 48 Stunden über besondere Zwischenfälle zu unterrichten, die im Rahmen von Einsätzen gemäß Article 3 vorgefallen sind.
Article 4 -Final provisions
1) Wird es notwendig, weitere Ausnahmen zur Informationspflicht gemäß Article 2 (1) zu erlassen, muss dies in einem Amendment zu diesem Gesetz gemäß den Gesetzgebungsregeln erfolgen.
2) Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung in Kraft.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Andriz« (4. April 2007, 21:23)
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