Ich habe die Stellungnahmen von Mr. Brossard und Mr. Morgan ebenso zur Kenntnis genommen wie die Ihre, Congressman.
Trotzdem: Über Recht oder Unrecht wird ausschließlich im Beratungsraum Geschworener oder eines Gerichtshofes abgestimmt.
Im Gegensatz zu Ihnen unterstelle ich auch niemandem, der zu einer anderen Bewertung der Rechtslage kommt als meine Berater und ich, Inkompetenz, unlautere politische Motive oder Fremdbestimmung.
Ich erkläre es Ihnen stattdessen gerne noch einmal:
Article I Section 5 Subsection 2 Citizenship Act lautet:
""Staats-IDs sind Staatsbürger der Vereinigten Staaten im Sinne der Verfassungen und Gesetze der Bundesstaaten, sofern ein Bundesstaat für sein Gebiet nichts Abweichendes bestimmt."
Die Verfassung des Staates Assentia erwähnt in Article II Section 1 Subsection 6 (passives Wahlrecht zum Gouverneur) und Article III Section 1 Subsection 2 (Mitgliedschaft in der State Assembly) ausdrücklich auch State-IDs als Träger politischer Rechte im Staat Assentia. In Article I Section 3 Subsection 2 (aktives Wahlrecht zum Gouverneur) hingegen gerade nicht.
Somit macht der Staat Assentia von seiner Ermächtigung gemäß Article I Section 5 Subsecton 2 Citizenship Act Gebrauch, die politischen Rechte von State-IDs abweichend von dem in den anderen fünf Staaten praktizierten Regelfall zu regeln, dass sie als Staatsbürger der Vereinigten Staaten zu behandeln sind. Sie sind dies in Assentia eben nur in bestimmten Zusammenhängen, wo ihnen dieser Status ausdrücklich eingeräumt wird. An diese Bestimmung der Verfassung des Staates Assentia hat das Bundeswahlamt sich zu halten.