Madam President,
ich habe mich mit den juristischen Regeln auseinandergesetzt und möchte nochmals das Amendment durchgehen:
Niemandem soll der Zugang zu oder der Aufenthalt in dem Gebiet der Vereinigten Staaten aufgrund von Faktoren, die er nicht selbst beeinflussen kann, insbesondere aufgrund von Nationalität, Rasse, Aussehen oder Sexualität, verwehrt werden. Lediglich persönliche Handlungen sollen Grund für die Verweigerung sein können.
Eine verfassungsrechtliche Soll-Bestimmung ist eine Bestimmung, die grundsätzlich zu befolgen ist. Jedoch besteht die Möglichkeit einer Ausnahme, wenn diese gerechtfertigt ist. Art. II Section 2 garantiert bereits jedoch bereits die Gleichheit vor dem Gesetz:
(1) Kein Mensch oder keine Gruppe von Menschen ist zu ausschließlichen und besonderen Vorteilen und Vorrechten berechtigt, und umgekehrt soll niemand aus welchen Gründen auch immer benachteiligt werden vor dem Gesetze.
(2) Auf dem Territorium der Vereinigten Staaten soll keine Form von Sklaverei oder menschenunwürdiger Knechtschaft stattfinden.
Astorische Behörden und damit auch die Grenzsicherungsbeamten und -soldaten sind an Gesetz und Recht gebunden. Sie sind damit auch bereits an Art. II Sec. 2 gebunden. Ich erkenne keinen Mehrwert in diesem Amendment, da bereits Art. II Sec. 2 besagt, dass eine Benachteiligung "aus welchen Gründen" auch immer ausgeschlossen ist, sofern sich die Ungleichbehandlung nicht durch gute Gründe rechtfertigen lässt.
Das Amendment erhebt die abzuwägenden Güter lediglich in den Verfassungsrang, aber da steht dennoch das Recht des Staates, seine Grenzen jederzeit zu verschließen. Dieses Amendment kann daran auch nichts ändern, wenn es nicht radikaler formuliert wird. In einer durchaus annehmbaren, aber rein deklaratorischen Version brächte es keinen juristischen Mehrwert zu Art. II Sec. II. In einer radikaleren Version, die einen juristischen Mehrwert brächte, wäre es aber für mich unannehmbar.
Vielleicht wäre dieses Amendment in einer radikaleren Version ein erster Schritt, die Ära der Nationalstaaten zu überwinden. Doch mir fehlt der Mut, diesen Schritt zu gehen.