Ich denke, dass es zwei Bereiche gibt, die es zu unterscheiden gibt, und die jeweils eigene Maßnahmen bedürfen: zum einen ist es der Teil des fürsorgenden Sozialstaates, der tätig wird, wenn Menschen nicht oder nicht mehr in der Lage sind, aus eigener Kraft ihren Unterhalt zu verdienen. Dies kann geschehen, weil sie aufgrund der Verrentung in den Ruhestand gehen oder aufgrund von Krankheit, Invalidität der Berufsunfähigkeit nicht mehr am Berufsleben teilnehmen können. Hier muss ein gesetzlicher Schutz geschaffen werden, der wirklich alle Menschen, ohne Unterschied bezüglich Einkommen oder sozialem Status umfasst.
Und der zweite Teil ist der vorsorgende Sozialstaat, der allen die gleichen Ausgangschancen gibt, etwa durch die Bereitstellung von Bildungseinrichtichtungen, aber auch durch die Bereitstellung einer vorsorgenden Familienhilfe, dem Bereitstellen von kulturellen oder sportlichen Angeboten oder durch das Angebot einer berufsbegleitenden Weiterbildung.
Der zweite Zeil umfasst aber auch eine aktive Arbeitslosenpolitik, die Arbeitslose fordert, vor allem aber fördert, damit diese so schnell wie möglich wieder eine bezahlte Beschäftigung finden.