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Charlotte McGarry

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1

Freitag, 22. Mai 2009, 12:29

Meeting with H.M. Friedrich Alexander of Dreiburgen

Handlung:Die Präsidentin erwartet ihren Gast bereits im Blue Room. Sie ist gespannt, mehr von ihm über sein Land zu erfahren und Möglichkeiten zur diplomatischen Kooperation auszuloten.
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2

Samstag, 23. Mai 2009, 12:26

trifft im Weißen Haus ein und begrüßt die Präsidentin gewohnt herzlich mit einem Handschlag

Es ist mir eine große Ehre und persönlich Freude Gast in Ihrem Land zu sein.

Charlotte McGarry

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3

Sonntag, 24. Mai 2009, 14:28

Die Ehre ist ganz meiner seits, Your Majesty. Als Gast gebürt Ihnen natürlich das erste Wort in diesem Gespräch.
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4

Sonntag, 24. Mai 2009, 22:22

Danke. Ich bin sehr froh, dass eine Eskalation der Lage im Orceanischen Meer abgewendet werden konnte. Das Reich hat keinerlei Interesse an einem Konflikt mit den G3-Staaten, aufgrund unzureichender Kräfte in Neu-Friedrichsrug, wurde der Vorschlag des Orceanischen Paktes zur Piratenbekämpfung jedoch begrüßt. Dieser richtet sich jedoch keineswegs gegen andere Staaten in der Region, weshalb ich mich auch gegenüber meinen verehrten Amtskollegen aus dem Vereinigten Kaiserreich und dem Rat des Orceanischen Paktes, ausdrücklich für eine Mithilfe der G3-Staaten bei der Bekämpfung dieses Übels ausgesprochen, welches bei Tatenlosigkeit schnell auf andere Regionen übergreifen könnte. Dreibürgen hatte vor dieser Krise positive Kontakte mit allen Beteiligten unterhalten, welche wir natürlich auch wieder anstreben, daher möchte ich auch den ersten Schritt machen, um die Wogen wieder zu glätten. Vielleicht können wir dann gemeinsam eine Ära der Zusammenarbeit einläuten, ich denke die Interessen der G3 und des Orceanischen Paktes sind nicht grundverschieden, weshalb alle Seiten von einer friedlichen Lösung profitieren würden.

Ich denke jedoch zunächt an offizielle diplomatische Kontakte zwischen unseren Nationen, welche durch einen entsprechenden Vertrag geregelt werden sollten, Exzellenz.

Charlotte McGarry

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5

Montag, 25. Mai 2009, 15:12

Ich denke, für die Pirateriebekämpfung haben wir durch die vereinbarte multilaterale Lösung einen beispielhaften Weg gefunden, um nicht nur das Übel an der Wurzel auszurotten - denn diesen illegalen Umtrieben muss ein Ende gemacht werden und das mit aller Macht! -, sondern auch die Grundlage für engere Beziehugen zwischen den einzelnen Akteuren zu legen. Ich würde mich freuen, wenn in diesem Rahmen auch engere Beziehungen zwischen den Vereinigten Staaten und dem Kaiserreich entstünden.

Dagegen habe ich keine Einwände. Gibt es auf Ihrer Seite dafür eine, ich will einmal sagen: Standard-Vorlage?
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6

Dienstag, 26. Mai 2009, 23:51

Ich habe da mal etwas vorbereit. Ich denke dabei handelt es sich um ein Standartwerk, wobei ich vorschlagen möchte, die Ansiedlung von Unternehmen zu erleichtern. Ich denke das entspricht den wirtschaftlichen Interessen unserer beiden Länder.

Zitat

Diplomatievertrag
zwischen dem Vereinigten Staaten von Astor und dem Kaiserreich Dreibürgen


Artikel 1 - Allgemeines
(1) Die Vereinigten Staaten von Astor und das Kaiserreich Dreibürgen streben diplomatische Beziehungen in friedlicher Koexistenz an.
(2) Beide Vertragspartner stufen die diplomatischen Beziehungen untereinander mindestens als "neutral" ein.
(3) Beide Vertragspartner erkennen einander als unabhängige und souveräne Staaten an.

Artikel 2 - Einreise- und Rechtsbestimmungen
Jedem Staatsbürger der Vereinigten Staaten von Astor und des Kaiserreichs Dreibürgen ist es jederzeit möglich, visumsfrei in das Land des Vertragspartners zu reisen.

Artikel 2 - Botschaften
(1) Die Unterzeichner beschließen den Austausch von Botschaftern und bekräftigen den Wunsch nach Konsultation. Nach Möglichkeit wollen die Unterzeichner sich gegenseitig über politische Absichten informieren. Aus diesen Wunsch soll kein Zwang entstehen.
(2) Das gesamte Gelände der Botschaft ist geschütztes Gebiet des Staates, der sie betreibt. Polizeiliche Aktionen sind nur auf Aufforderung zu leisten. Die Botschafter werden an ihrer Arbeit nicht gehindert, und genießen diplomatische Immunität und den Schutz des Gastgeberlandes. Nur unter Angabe von Gründen kann die gastgebende Nation Angehörige des diplomatischen Korps der Vertragspartner ausweisen.

Artikel 3 - Frieden und Sicherheit
(1) Die Vereinigten Staaten von Astor und das Kaiserreich Dreibürgen haben für die Erhaltung des Friedens und der Sicherheit untereinander zu garantieren.
(2) Militärische, paramilitärische oder geheimdienstliche Operationen auf dem Staatsgebiet des Vertragspartners sind für beide Staaten verboten, ausser sie erfolgen mit Wissen und ausdrücklicher Erlaubnis des Vertragspartners.
(3) Beide Staaten haben Einmischungen in die Innen- und Außenpolitik des Vertragspartners zu unterlassen. Konstruktive Kritik ist aber erlaubt und erwünscht.
(4) Die Unterzeichner verpflichten sich im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dem anderen bei Notwendigkeit humanitäre Hilfe zu leisten.

Artikel 4 - Wirtschaftliches
(1) Die Landeswährungen werden zu einem festen Umtauschkurs zueinander reguliert.
(2) Unternehmen dürfen innerhalb der Staatsgebiete ohne zusätzliche Kosten Filialen errichten, unterliegen jedoch der Gesetzgebung des jeweiligen Landes.

Artikel 5 - Gültigkeit und Kündigung
(1) Der Vertrag kann nach einer einmonatigen Frist einseitig und mit Begründung von einem der Unterzeichner gekündigt werden.
(2) Änderungen dieses Vertrages sind jederzeit möglich. Sie sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragspartner gültig.
(3) Dieser Vetrag hat unbeschränkte Laufzeit und tritt nach Unterzeichnung in Kraft.

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7

Freitag, 29. Mai 2009, 11:15

Zu Art. 2 hätte ich folgenden Alternativvorschlag:

Die Vertragspartner vereinbaren die gegenseitige Einrichtung von Botschaften und die Entsendung von Botschaftern. Sie verpflichten sich, nur solche Personen als Botschafter zu entsenden, für welche ein vorheriges Agrèment des anderen Vertragspartners (Empfangsstaat) vorliegt und eine solche Person als Botschafter abzuberufen, wenn sie durch den Empfangsstaat hierum ersucht werden, auch ohne dass eine rechtlich verbindliche Handlung des Empfangsstaates vorliegt. Sie gewähren dem jeweils anderen Staat (Entsendestaat) für seine diplomatischen Vertretungen Unverletzlichkeit, das Recht auf Schutz und Gewährleistung der Sicherheit durch den Empfangsstaat und die Freiheit von sämtlichen Maßnahmen staatlicher Gewalt des Empfangsstaates. Die Vertragspartner gewähren offiziellen Staatsbesuchern (Staatsoberhäuptern, Regierungschefs sowie Minister) sowie akkreditierte Diplomaten (Botschaftern, Gesandten, diplomatischen Mitarbeitern) bis zur Rücknahme ihrer Akkreditierung Immunität.


Bezüglich Art. 4 würde ich mir wünschen, dass wir diesen zunächst ausgliedern: Die Vereinigten Staaten streben unter der kommenden Administration einen wirtschaftspolitischen Neustart an, ich würde meinen Nachfolgern da ungern finale Vorgaben hinterlassen.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Charlotte McGarry« (29. Mai 2009, 11:15)


8

Dienstag, 2. Juni 2009, 20:35

Handlung:Der neue Präsident betritt freundlich lächelnd den Blue Room. Er geht auf den Gast zu und schüttelt ihm die Hand.


Eure Majestät, es ist mir ein Vergnügen Sie kennen zu lernen.

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9

Dienstag, 2. Juni 2009, 23:53

*so* Bin aus dem Pfingsurlaub zurück, ich denke mal der Übergang ist ohnehin geglückt! :D *so*

Ganz meinerseits, Exzellenz!
Ich möchte Ihnen zunächst meine ausdrücklichen Glückwünsche zur Amtsübernahme aussprechen und hoffe natürlich auf eine Fortsetzung der Gespräche unserer Nationen sowie zwischen unseren Bündnissystemen, damit uns Frieden uns Wohlstand erhalten bleiben.
Ich möchte Ihnen daher zunächst dieses Faß "Kattowitzer Unionbräu" überreichen, welches in Cassau, Werthen gebraut wurde. Das Reichsland Werthen ist für seine Biere über die Grenzen Dreibürgens bekannt.

ein Mitglied der Delegation bringt das Faß herein

10

Dienstag, 2. Juni 2009, 23:56

Majestät, ich bedanke mich herzlich für die Glückwünsche und besonders für das sicher leckere Bier.

Auch mir ist daran gelegen die Gespräche in positiver Atmosphäre weiter zu führen und auch zu einem für beide Seiten angenehmen Ergebnis zu bringen. Wenn Sie gestatten werde ich mir zunächst die Zeit nehmen das von Ihnen vorgelegte Schriftstück zu studieren und danach zu kommentieren.

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Mittwoch, 3. Juni 2009, 13:22

Natürlich, bitte beraten Sie darüber mit Ihrer Regierung. Den Änderungsvorschlägen Ihrer Vorgängerin, Präsidentin McGarry würde ich im übrigens zustimmen.

12

Sonntag, 7. Juni 2009, 23:42

Eure Majestät, wir haben den Vertrag im Kabinett beraten. Ich habe zusätzlich ein paar Änderungen eingepflegt. Wenn Sie dazu Fragen haben, scheuen Sie sich nicht diese zu stellen:

Grundlagenvertrag
zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Kaiserreich Dreibürgen

IM BESTREBEN, eine gemeinsame, diplomatische Grundlage für die zukünftigen Beziehungen zu legen und
IN ÜBEREINKUNFT, den Willen zu zeigen, auch in Zukunft auf dieser Ebene miteinander zu agieren,
schließen die unterzeichnenden Parteien diesen Vertrag.


Artikel 1 - Allgemeines
(1) Die Vereinigten Staaten von Astor und das Kaiserreich Dreibürgen erkennen einander als unabhängige und souveräne Staaten an.
(2) Beide Vertragspartner streben diplomatische Beziehungen in friedlicher Koexistenz an.
(3) Beide Vertragspartner stufen die diplomatischen Beziehungen untereinander mindestens als "neutral" ein.

Artikel 2 - Einreise- und Rechtsbestimmungen
Die Vertragspartner vereinbaren, dass Prozedere zur Vergabe von Visa für die Einreise und den Aufenthalt bei den zuständigen Stellen über geeignete Anweisungen zu beschleunigen. Visa-Anträge der Vertragspartner sollen so beschleunigt werden.

Artikel 3 - Botschaften
Die Vertragspartner vereinbaren die gegenseitige Einrichtung von Botschaften und die Entsendung von Botschaftern. Sie verpflichten sich, nur solche Personen als Botschafter zu entsenden, für welche ein vorheriges Agrèment des anderen Vertragspartners (Empfangsstaat) vorliegt und eine solche Person als Botschafter abzuberufen, wenn sie durch den Empfangsstaat hierum ersucht werden, auch ohne dass eine rechtlich verbindliche Handlung des Empfangsstaates vorliegt. Sie gewähren dem jeweils anderen Staat (Entsendestaat) für seine diplomatischen Vertretungen Unverletzlichkeit, das Recht auf Schutz und Gewährleistung der Sicherheit durch den Empfangsstaat und die Freiheit von sämtlichen Maßnahmen staatlicher Gewalt des Empfangsstaates. Die Vertragspartner gewähren offiziellen Staatsbesuchern (Staatsoberhäuptern, Regierungschefs sowie Minister) sowie akkreditierte Diplomaten (Botschaftern, Gesandten, diplomatischen Mitarbeitern) bis zur Rücknahme ihrer Akkreditierung Immunität.

Artikel 4 - Frieden und Sicherheit
(1) Die Vereinigten Staaten von Astor und das Kaiserreich Dreibürgen garantieren, nicht militärisch gegeneinander vorzugehen, so lange dieser Vertrag Bestand hat.
(2) Militärische, paramilitärische oder geheimdienstliche Operationen auf dem Staatsgebiet des Vertragspartners sind für beide Staaten verboten, außer sie erfolgen mit Wissen und ausdrücklicher Erlaubnis des Vertragspartners.
(3) Beide Staaten haben Einmischungen in die Innen- und Außenpolitik des Vertragspartners zu unterlassen. Konstruktive Kritik bleibt erlaubt und ist erwünscht.
(4) Die Unterzeichner kommen darüber überein im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dem anderen bei Notwendigkeit humanitäre Hilfe zu leisten.

Artikel 5 - Wirtschaftliches
(1) Die Vertragspartner streben den Beginn wirtschaftlicher Beziehungen miteinander an. Zu diesem Zweck sollen sich die zuständigen Minister regelmäßig konsultieren, um alle notwendigen Rahmenmaßnahmen abzustimmen.
(2) Sobald eine wirtschaftliche Beziehung zueinander installiert werden soll, muss dieser Vertrag um Regeln und Vorschriften zu dieser Thematik erweitert werden.

Artikel 6 - Gültigkeit und Kündigung
(1) Der Vertrag kann nach einer einmonatigen Frist einseitig und ohne Begründung von einem der Unterzeichner gekündigt werden.
(2) Änderungen dieses Vertrages sind jederzeit möglich. Sie sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragspartner gültig.
(3) Dieser Vetrag hat unbeschränkte Laufzeit und tritt nach Unterzeichnung und der notwendigen Ratifizierung der Legislativorgane in Kraft.


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Friedrich Alexander I.

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13

Montag, 8. Juni 2009, 17:31

Ich denke, dem kann ich so zustimmen und den Entwurf dem Bundesrat vorlegen. Sollten dort noch Fragen oder Anmerkungen geben, so übermittle ich sie schnellstmöglich.

14

Montag, 8. Juni 2009, 21:08

Herzlichen Dank, Majestät.

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15

Mittwoch, 10. Juni 2009, 16:02

Im Bundesrat gibt es Unstimmigkeiten bezüglich der Nicht-Einmischung in die Außenpolitik, eine solche vertragliche Klausel ist uns bisher unbekannt.

16

Freitag, 12. Juni 2009, 10:49

Zitat

Original von Friedrich Alexander I.
Im Bundesrat gibt es Unstimmigkeiten bezüglich der Nicht-Einmischung in die Außenpolitik, eine solche vertragliche Klausel ist uns bisher unbekannt.


Diese Klausel haben Sie vorgeschlagen, Majestät ;)

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17

Dienstag, 16. Juni 2009, 14:59

Tatsächlich, dann würde ich gerne darauf verzichten, alles andere macht nun wirklich keinen Sinn.

*so* Ich habe es aus einem Entwurf kopiert, mein Fehler also - hätte man bloß noch die Zeit jeden Vertrag Wort für Wort neu zu schreiben. :D ;) *so*

18

Dienstag, 16. Juni 2009, 17:28

Grundlagenvertrag
zwischen den Vereinigten Staaten von Astor und dem Kaiserreich Dreibürgen

IM BESTREBEN, eine gemeinsame, diplomatische Grundlage für die zukünftigen Beziehungen zu legen und
IN ÜBEREINKUNFT, den Willen zu zeigen, auch in Zukunft auf dieser Ebene miteinander zu agieren,
schließen die unterzeichnenden Parteien diesen Vertrag.


Artikel 1 - Allgemeines
(1) Die Vereinigten Staaten von Astor und das Kaiserreich Dreibürgen erkennen einander als unabhängige und souveräne Staaten an.
(2) Beide Vertragspartner streben diplomatische Beziehungen in friedlicher Koexistenz an.
(3) Beide Vertragspartner stufen die diplomatischen Beziehungen untereinander mindestens als "neutral" ein.

Artikel 2 - Einreise- und Rechtsbestimmungen
Die Vertragspartner vereinbaren, dass Prozedere zur Vergabe von Visa für die Einreise und den Aufenthalt bei den zuständigen Stellen über geeignete Anweisungen zu beschleunigen. Visa-Anträge der Vertragspartner sollen so beschleunigt werden.

Artikel 3 - Botschaften
Die Vertragspartner vereinbaren die gegenseitige Einrichtung von Botschaften und die Entsendung von Botschaftern. Sie verpflichten sich, nur solche Personen als Botschafter zu entsenden, für welche ein vorheriges Agrèment des anderen Vertragspartners (Empfangsstaat) vorliegt und eine solche Person als Botschafter abzuberufen, wenn sie durch den Empfangsstaat hierum ersucht werden, auch ohne dass eine rechtlich verbindliche Handlung des Empfangsstaates vorliegt. Sie gewähren dem jeweils anderen Staat (Entsendestaat) für seine diplomatischen Vertretungen Unverletzlichkeit, das Recht auf Schutz und Gewährleistung der Sicherheit durch den Empfangsstaat und die Freiheit von sämtlichen Maßnahmen staatlicher Gewalt des Empfangsstaates. Die Vertragspartner gewähren offiziellen Staatsbesuchern (Staatsoberhäuptern, Regierungschefs sowie Minister) sowie akkreditierte Diplomaten (Botschaftern, Gesandten, diplomatischen Mitarbeitern) bis zur Rücknahme ihrer Akkreditierung Immunität.

Artikel 4 - Frieden und Sicherheit
(1) Die Vereinigten Staaten von Astor und das Kaiserreich Dreibürgen garantieren, nicht militärisch gegeneinander vorzugehen, so lange dieser Vertrag Bestand hat.
(2) Militärische, paramilitärische oder geheimdienstliche Operationen auf dem Staatsgebiet des Vertragspartners sind für beide Staaten verboten, außer sie erfolgen mit Wissen und ausdrücklicher Erlaubnis des Vertragspartners.
(3) Die Unterzeichner kommen darüber überein im Rahmen Ihrer Möglichkeiten dem anderen bei Notwendigkeit humanitäre Hilfe zu leisten.

Artikel 5 - Wirtschaftliches
(1) Die Vertragspartner streben den Beginn wirtschaftlicher Beziehungen miteinander an. Zu diesem Zweck sollen sich die zuständigen Minister regelmäßig konsultieren, um alle notwendigen Rahmenmaßnahmen abzustimmen.
(2) Sobald eine wirtschaftliche Beziehung zueinander installiert werden soll, muss dieser Vertrag um Regeln und Vorschriften zu dieser Thematik erweitert werden.

Artikel 6 - Gültigkeit und Kündigung
(1) Der Vertrag kann nach einer einmonatigen Frist einseitig und ohne Begründung von einem der Unterzeichner gekündigt werden.
(2) Änderungen dieses Vertrages sind jederzeit möglich. Sie sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragspartner gültig.
(3) Dieser Vetrag hat unbeschränkte Laufzeit und tritt nach Unterzeichnung und der notwendigen Ratifizierung der Legislativorgane in Kraft.


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Montag, 6. Juli 2009, 23:36

Der Bundesrat hat dem Vertrag zugestimmt, von meiner Seite aus können wir zur Unterzeichnung schreiten, Exzellenz.

20

Dienstag, 7. Juli 2009, 16:50

Dann wollen wir mal.

Handlung:Greift zum Füllfederhalter und unterzeichnet den Vertrag.



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IM BESTREBEN, eine gemeinsame, diplomatische Grundlage für die zukünftigen Beziehungen zu legen und
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schließen die unterzeichnenden Parteien diesen Vertrag.


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(1) Die Vereinigten Staaten von Astor und das Kaiserreich Dreibürgen erkennen einander als unabhängige und souveräne Staaten an.
(2) Beide Vertragspartner streben diplomatische Beziehungen in friedlicher Koexistenz an.
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Die Vertragspartner vereinbaren, dass Prozedere zur Vergabe von Visa für die Einreise und den Aufenthalt bei den zuständigen Stellen über geeignete Anweisungen zu beschleunigen. Visa-Anträge der Vertragspartner sollen so beschleunigt werden.

Artikel 3 - Botschaften
Die Vertragspartner vereinbaren die gegenseitige Einrichtung von Botschaften und die Entsendung von Botschaftern. Sie verpflichten sich, nur solche Personen als Botschafter zu entsenden, für welche ein vorheriges Agrèment des anderen Vertragspartners (Empfangsstaat) vorliegt und eine solche Person als Botschafter abzuberufen, wenn sie durch den Empfangsstaat hierum ersucht werden, auch ohne dass eine rechtlich verbindliche Handlung des Empfangsstaates vorliegt. Sie gewähren dem jeweils anderen Staat (Entsendestaat) für seine diplomatischen Vertretungen Unverletzlichkeit, das Recht auf Schutz und Gewährleistung der Sicherheit durch den Empfangsstaat und die Freiheit von sämtlichen Maßnahmen staatlicher Gewalt des Empfangsstaates. Die Vertragspartner gewähren offiziellen Staatsbesuchern (Staatsoberhäuptern, Regierungschefs sowie Minister) sowie akkreditierte Diplomaten (Botschaftern, Gesandten, diplomatischen Mitarbeitern) bis zur Rücknahme ihrer Akkreditierung Immunität.

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(1) Die Vertragspartner streben den Beginn wirtschaftlicher Beziehungen miteinander an. Zu diesem Zweck sollen sich die zuständigen Minister regelmäßig konsultieren, um alle notwendigen Rahmenmaßnahmen abzustimmen.
(2) Sobald eine wirtschaftliche Beziehung zueinander installiert werden soll, muss dieser Vertrag um Regeln und Vorschriften zu dieser Thematik erweitert werden.

Artikel 6 - Gültigkeit und Kündigung
(1) Der Vertrag kann nach einer einmonatigen Frist einseitig und ohne Begründung von einem der Unterzeichner gekündigt werden.
(2) Änderungen dieses Vertrages sind jederzeit möglich. Sie sind nur mit der ausdrücklichen Zustimmung beider Vertragspartner gültig.
(3) Dieser Vetrag hat unbeschränkte Laufzeit und tritt nach Unterzeichnung und der notwendigen Ratifizierung der Legislativorgane in Kraft.


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