Madam President,
der Kompromissvorschlag meiner geschätzten Freundin, der Senatorin für Freeland, klingt im ersten Moment sicherlich recht naheliegend, bei genauerer Überlegung begegnen ihm jedoch eine Reihe erheblicher Bedenken.
Denn effektiv würde dieser neben der Staatsbürgerschaft der Vereinigten Staaten noch zusätzlich bis zu sechs verschiedene Staatsbürgerschaften der Bundesstaaten schaffen, was in der Verfassung so erst einmal gar nicht vorgesehen ist.
Insbesondere auch nicht vorgesehen ist, dass der Bund ihm übertragene Aufgaben - hier also im Staatsbürgerschaftsrecht - per einfachem Gesetz auf die Bundesstaaten überträgt. (Und bei Untersuchung der Frage, ob er das nicht vielleicht aus der Natur der Verfassung heraus tun kann, ist zu bedenken, dass die Verfassung den umgekehrten Weg hingegen ausdrücklich vorsieht.)
Article VI, Section 1, Subsections 2 und 3, der Verfasung übertragen dem Bund zudem die Aufgabe, bestimmte staatsrechtliche Prinzipien in den Verfassungen und Gesetzen der Bundesstaaten zu gewährleisten. Die von den Bundesstaaten getroffenen Bestimmungen für ihre eigenen Staatsbürgerschaften müssten diesen Prinzipien entsprechen.
Wir gerieten also in die verfassungsrechtlich noch sehr viel kompliziertere Situation, dass erst der Bund die Bundesstaaten ermächtigt, Teile der ihm übertragenen Gesetzgebungskompetenzen zu übernehmen und diese Gesetze zu vollziehen, diese Gesetze und ihren Vollzug dann aber wiederum überwachen müsste, was auch nicht unproblematisch ist und - wenn überhaupt zulässig - detaillierter Regelungen bedürfte.
Zu welchen fragwürdigen Konstellationen das zudem theoretisch führen könnte, zeigt beispielhaft etwa das - wenn auch schließlich in der Legislature gescheiterte -
Free Access to Office Amendment zur Verfassung New Alcantaras.
Denn das Staatsbürgerschaftsrecht erfüllt ja nicht nur Funktionen bei der Durchführung von Wahlen in Bund und Staaten, es hat noch zuvörderst erst einmal eine ordnungspolitische Funktion, indem es regelt und feststellbar hält, wer in den Vereinigten Staaten überhaupt als Rechtspersönlichkeit existent ist.
Das muss nicht nur das Bundeswahlamt wissen, das ist zu jeder Zeit und für die Erfüllung vielfältiger Aufgaben für die gesamte Bundesverwaltung, für den Kongress, für die Gerichte und - außerhalb der Sim - auch für die Technische Administration eine essenzielle Information.
Ich hielte es für äußerst gefährlich, eine solche Regelung und ihren Vollzug in bis zu sieben Teile - Bund + sechs Bundesstaaten - zu zersplittern.
Vor allem auch, da man sicherlich ohne Gehässigkeit sagen kann, dass eine effektive Erfüllung der Aufgabe der Beteiligung am Meldewesen durch die Bundesstaaten angesichts häufiger Vakanzen in den Gouverneursämtern, mitunter durchaus mangelhafter Professionalität der Regierungsführung u. a. alles andere als gewährleistet wäre.
Am Ende stünde, so befürchte ich, ein qua Gesetz sowieso nur unvollständiges Bürgerregister der Bundesverwaltung neben einer Reihe schlecht gepflegter bundesstaatlicher Bürgerregister, und wer in einem bestimmten Staat, dessen Register Fragen oder Zweifel aufwirft, eigentlich der gerade regierende Gouverneur ist - bzw. ob er überhaupt noch Gouverneur ist, oder jemals rechtssicher Gouverneur war - und wo er steckt, weiß kein Mensch.
Ich möchte aus diesen Gründen dringend von der eingangs bestimmt sympathischen Idee abraten, die Bundesstaaten in die ID-Verwaltung mit einzubeziehen. Hier muss es klare, vom Bund aufgestellte und umgesetzte Regeln geben, eben mit einem freiwilligen
Opt-in für die Bundesstaaten, sich bei Besetzung ihrer Ämter aus einem breiteren ID-Bouquet zu bedienen.