Dies ist ein Archivforum. Die Registrierung neuer Benutzer ist deaktiviert. Es können weder neue Beiträge geschrieben werden, noch ist es erwünscht, Änderungen vorzunehmen.
Lieber Besucher, herzlich willkommen bei: The United States of Astor.
Falls dies Ihr erster Besuch auf dieser Seite ist, lesen Sie sich bitte die Hilfe durch. Dort wird Ihnen die Bedienung dieser Seite näher erläutert.
Darüber hinaus sollten Sie sich registrieren, um alle Funktionen dieser Seite nutzen zu können.
Benutzen Sie das Registrierungsformular, um sich zu registrieren oder informieren Sie sich ausführlich über den Registrierungsvorgang.
Falls Sie sich bereits zu einem früheren Zeitpunkt registriert haben, können Sie sich hier anmelden.
Mr President pro tempore,
der vorliegende Entwurf soll eine Reihe von Verbesserungen in das System der Befragungen und Kongressausschüsse integrieren, um ein besseres Funktionieren im Sinne der checks and balances unserer Constitution zu garantieren.
Zunächst einmal soll die Ausschussarbeit durch die analoge Anwendung der Standing Rules effizienter werden, bisher fehlte es an klaren Vorgaben hierzu. Außerdem soll eine Nachbesetzung vakanter Ausschusssitze möglich werden. Auf die Chairmans werden analog die Bestimmungen für das Kongresspräsidium angewendet, das ermöglicht Vertretung und Ersatz.
Auch ist eine klarere Abgrenzung zwischen Anfragen und Befragungen Intention des Entwurfs, da erhoffe ich mir einige Vereinfachungen und auch die Formalisierung bisher üblicher Praxis.
Wichtigster Punkt der Reform ist die Möglichkeit der Kammern und des Kongresses, Special Committees zu bestimmten Angelegenheiten als Ergänzung zur bestehenden Arbeit einzurichten und damit dann effizient und mit der gebotenen Sorgfalt Vorgänge untersuchen zu können, wie das bisher nicht möglich war.
David J. Clark (D-NA) 52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC
Mr President pro tempore,
die Nachwahlen sind meiner Meinung nach nicht zu kompliziert. Sofern der ehrenwerte Congressman from Freyburg das nicht widerlegt, werde ich keine Änderung erwägen.
David J. Clark (D-NA) 52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC
Mr President pro tempore,
der ehrenwerte Congressman from Freyburg irrt hier: Die Nachbesetzung findet nur in dem Fall statt, dass die Mitgliederzahl sinkt. Nichtbesetzte Mandate wegen Mangel an Bewerbungen können bisher nicht nachbesetzt werden.
Dem wird jetzt dadurch Abhilfe geschaffen, dass ein Mitglied des Kongresses quasi eine Liste der Prioritäten erstellen kann, kommt es nicht mit seinen ersten zwei Kandidaturen zum Zuge, kommt eine niedriger priorisierte Kandidatur zum Zuge.
Die Neuausschreibung von vakanten Sitzen soll in Zukunft in jedem Fall erfolgen, sobald eine Kandidatur eingereicht wird.
Ich bin gern bereit, konstruktive Änderungsvorschläge anzunehmen, aber destruktive Kritik hilft nicht.
David J. Clark (D-NA) 52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC
Als Kevin nur schon die Reizworte "checks and balances" hört verzieht er sein Gesicht zu einer unschönen Grimasse. Dann beugt er sich über den Entwurf und legt seine Stirn in Runzeln.
Die vorgeschlagenen Sections 1 die zweite und 2, finden meine Zustimmung nicht. Ich sehe keinen Mehrwert darin, soll hier doch ein unnötig kompliziertes Wahlsystem eingeführt werden. Den Vorteil vermag ich nicht zu erkennen, ausser dass wir einen Schritt zur Beliebigkeit hinmachen.
Section 1 halte ich derweil für sinnvoll. Ganz im Gegensatz zu Section 3, hier sehe ich offen gesagt keinen Vorteil zum Status quo. Speziell von den angedachten Special Committees halte ich nichts, ich sehe darin nur eine Schwächung der regulären Ausschüsse, die dadurch nur an Attraktivität und Aktivität einbüssen.
Mr President pro tempore,
ich bin für Vereinfachungsvorschläge durchaus offen.
An ein Special Committee werden ungleich höhere Anforderungen gestellt als das er eine Konkurrenz für die Standing Commitees werden könnte - abgesehen davon, dass die Aufgaben andere sind.
David J. Clark (D-NA) 52nd President of the United States
Former U.S. Representative | Former Speaker of the House | Former Vice-Chairman of the DNC
In meinem Fall dürfen Sie das Schweigen so interpretieren, dass ich grundsätzlich die Bedenken des ehrenwerten Senators für Assentia teile und deshalb an einer Alternativvariante arbeite. Ich beantrage daher eine Verlängerung der Aussprache.
Bedauerlicherweise wird es mir nicht möglich sein den Entwurf vor morgen Abend zu präsentieren. Ich bitte daher um eine erneute Verlängerung der Aussprache.
First Congressional Committees, Investigations and Questioning Amendment Bill
Section 1 - Purpose and Citation
(1) Dieses Gesetz ändert den Congressional Committees, Investigations and Questioning Act.
(2) Es soll zitiert werden als First Congressional Committees, Investigations and Questioning Amendment Act.
Section 2 - Standing Rules applied
In Article II Section 1 wird folgendes als Subsection 4 eingefügt:
(4) Die Standing Rules des Kongresses finden im Bezug auf Debatten, Abstimmungen und Sanktionen sinngemäß auf Ausschüsse Anwendung, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt. Die Durchsetzung obliegt dem Chairman des jeweiligen Committee.
Section 3 - Chairmanship Rules
(1) Article II Section 3 des Congressional Committees, Investigations and Questioning Act wird wie folgt neugefasst:
Section 3 - Committee Chair
(1) Dem Vorsitzenden eines ständigen Ausschusses obliegt es,
a. Termine für die Sitzungen des Ausschusses anzusetzen,
b. die Sitzungen einzuberufen und zu leiten sowie die Geschäftsordnung durchzusetzen und
c. bei Bedarf dem Kongress im Auftrag des Ausschusses Anträge vorzulegen und Bericht zu erstatten.
(2) Der Vorsitz steht dem dienstältesten Ausschussmitglied zu. Sollte dieses ablehnen oder nicht innerhalb von 48 Stunden nach Besetzung der Ausschüsse gemäss Art. II Sec. 2 erklären den Vorsitz zu übernehmen, fällt der Vorsitz dem nächstdienstältesten Mitglied zu. Lehnen alle ab, soll das Kongresspräsidium den Vorsitz führen.
(3) Kein Mitglied des Kongresses soll mehr als einem Ausschuss vorsitzen und kein Mitglied des Kongresspräsidiums soll einem Ausschuss vorsitzen. Wird der Vorsitzende eines Ausschusses in das Kongresspräsidium gewählt, so fällt der Vorsitz automatisch vakant und ist neu zu besetzen. Ausgenommen hiervon ist die Besetzung des Vorsitzes durch das Kongresspräsidium gemäss Ssec. 2.
(4) Dem Vorsitzenden kommt die Entscheidung im Falle der Stimmgleichheit zu.
(5) Die Vertretung des Ausschussvorsitzenden obliegt dem dienstältesten verfügbaren Ausschussmitglied, sofern nicht der Chairman einen anderen Deputy Chairman benennt. Steht eine Amtshandlung 24 Stunden aus oder ist der Chairman abwesend, übernimmt der Deputy Chairman die Aufgaben. Kommt der Chairman seinen Amtspflichten 168 unangekündigt nicht nach oder ist das Amt vakant, rückt das nächste dienstälteste Mitglied gemäss Ssec 2 nach.
Section 4 – Right of Questioning Reform
Article III Section 3 des Congressional Committees, Investigations and Questioning Act wird wie folgt neugefasst:
Section 3 - Committee Questionings
(1) Jedes Mitglied eines Ausschusses kann beantragen, dass der Ausschuss eine Befragung der Regierung durchführt, die mit seinem Zuständigkeitsbereich zusammenhängt. Entstehen Streitigkeiten, ob ein Ausschuss oder welcher Ausschuss zuständig ist, so entscheidet das Kongresspräsidium.
(2) Der Antrag soll durch den Vorsitzenden des Ausschusses entgegengenommen werden. Anträge, die nicht den Anforderungen entsprechen, sind durch den Vorsitzenden begründet zurückzuweisen. Über die Durchführung einer Befragung gemäss des Antrags stimmt der Ausschuss mit einfacher Mehrheit ab.
(3) Wird einer Befragung durch den Ausschuss zugestimmt, soll der Antrag durch den Vorsitzenden an das befragte Organ weitergeleitet werden.
(4) Das befragte Organ hat, ab dem Zeitpunkt des Eingangs des Antrags, innerhalb einer Woche einen Vertreter zu entsenden, der die Fragen vor dem Ausschuss beantwortet. Das Kongresspräsidium hat dafür Sorge zu tragen, dass die entsprechenden Rederechte vergeben werden.
(5) Den Mitgliedern des Ausschusses ist es erlaubt, während der Befragung Nachfragen zu stellen, um präzisere Antworten zu erlangen.
(6) Die Anhörung ist zu beenden, sobald alle Fragen beantwortet und innerhalb von 48 Stunden keine Nachfragen gestellt wurden oder alle Berechtigten angegeben haben, auf Nachfragen zu verzichten. Die Anhörung kann durch den Vorsitzenden auf Antrag oder nach eigenem Ermessen verlängert werden.
Section 5 - Coming into force
Das Gesetz tritt entsprechend der verfassungsrechtlichen Bestimmungen in Kraft.
Zunächst einmal habe ich den Entwurf auf gegenüber von jenem des ehrenwerten Congressman Clark auf diejenigen Passagen reduziert die auch tatsächlich geändert werden. Ich denke dies macht es vor allem auch im Nachgang einfacher nachzuvollziehen welche Änderungen am Gesetz vorgenommen wurden. Der inhaltlich grösste Unterschied liegt sicher darin, dass ich die Regeln zur Besetzung der Ausschüsse beibehalten habe. Als Konsequenz aus den langen Verzögerungen bei der letzten Konstituierung habe ich eine Frist von 48 Stunden eingefügt in welcher ein potenzieller Chairman seine Amtsübernahme erklären muss, ansonsten kommt der nächste in der Reihenfolge zum Zug.