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Charlotte McGarry

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1

Donnerstag, 23. September 2010, 12:38

S. 2010-014 Attorney General (President-elect Voerman-Fillmore, September 2010)




Honorable Senators:

Der President-elect hat

Vice President-elect Paul Cunningham

als

United States Attorney General

nominiert.


Der Senat führt, bevor er dieser Ernennung zustimmt oder sie ablehnt, eine Anhörung des Kandidaten durch.

Ich bitte den Kandidaten, folgenden Eid zu leisten:

Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit,
und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe.


Der Gottesbezug kann entfallen.

Das Hearing ist nach der Vereidigung eröffnet. Es dauert mindestens 48 Stunden und wird bei Bedarf um 72 Stunden verlängert.
Es endet in jedem Falle erst, wenn alle relevanten Fragen beantwortet wurden.


President of the Senate
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Charlotte McGarry« (23. September 2010, 12:40)


Paul Cunningham

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2

Donnerstag, 23. September 2010, 14:02

Madam President,
ich melde mich anwesend.

Ich schwöre, dass ich die Wahrheit sagen werde, nur die Wahrheit und nichts als die Wahrheit, und dass ich dabei nichts verschweigen oder verändern werde. So wahr mir Gott helfe.

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*22. März 1947 +09.05.2011



Quinn Michael Wells

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3

Donnerstag, 23. September 2010, 16:00

Dear Mr. Vice-President Elect,

vielen Dank für Ihr Erscheinen. Ich würde Sie bitten, die folgenden Fragen zu beantworten:

1. Was qualifiziert Sie in Ihren Augen für das Amt des Attorney General?
2. Wie planen Sie mit der Doppelbelastung des Vizepräsidentenposten und eines der aufwändigsten Secretary-Posten umzugehen?
3. Kurz und knapp : Wie sehen Ihre konkreten Pläne aus?
4. Wie beurteilen Sie das aktuelle astorische Justizsystem, wo sehen Sie große Lücken und Grund zur Veränderung?

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Paul Cunningham

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4

Donnerstag, 23. September 2010, 17:17

Mr. Senator,
ich danke Ihnen für Ihre Fragen und freue mich darauf, Ihnen und Ihren Kollegen dazu Rede und Antwort stehen zu können.

1. Was qualifiziert Sie in Ihren Augen für das Amt des Attorney General?
    Ich bin studierter Rechtsanwalt. Ich habe mein Studium mit Bestnote beendet und arbeitete danach in zahlreichen Anwaltskanzleien. Für eine kurze Zeit war ich als Staatsanwalt tätig, bis ich mich der Pflichtverteidigung verschrieb. Aus dieser Position heraus gründete ich zusammen mit einem Studienfreund die Kanzlei Cunningham & Preston. Einige Jahre nach der Gründung zog es meinen Kollegen in das Amtsgericht von St. John. Ich übernahm seine Teile an der Kanzlei und vergrößerte sie. Seit einigen Jahren ist Cunningham & Partner eine der größten Kanzleien des Commonwealth of Hybertina. Ich bringe also das notwendige Wissen um das Handling und die Gesetze eines Attorney General durch meine Ausbildung bereits mit. Das gibt mir – im Gegensatz zu einigen meiner Amtsvorgänger – bereits einen Vorteil für diese Position.
    Durch meine Arbeiten als Staatsanwalt hatte ich, aus der Natur der Sache heraus, bereits engen Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden. Ich kenne daher die inneren Abläufe und weiß um die hervorragende Arbeit, die diese Männer und Frauen täglich für die Nationale Sicherheit leisten. Aufgrund meiner Erfahrungen in diesem Bereich, werde ich in der Lage sein die Oberaufsicht über diese Behörden problemlos zu bestreiten.
    Auch die Aufsicht über die Einwanderungsbehörden wird kein Problem darstellen. Das Einwanderungsprozedere ist stets schriftlich erfasst und kann durch Fachkräfte umgesetzt werden. Mein Wissen um die zugehörigen Gesetze ist fundiert und wird mir bei der Arbeit hilfreich sein. Darüber hinaus werde ich, in Absprache mit President-elect Voerman-Fillmore, so schnell wie möglich einen Direktor für das Einwohnermeldeamt suchen, damit diese wichtige Stelle so schnell wie möglich besetzt werden kann. Sollte es dort Verzögerungen geben, wird das Justizministerium als ausführende Behörde dieses Amt stellvertretend wahrnehmen.
    Auch die Aufsicht über die Wahlbehörden wird in meinen Händen keine Probleme bereiten. Meine Tochter, die ehemalige Senatorin von Astoria State, hatte dieses Amt lange Zeit inne. So habe ich einen guten Einblick in die notwendigen Arbeiten erlangen können. Darüber hinaus habe ich mit ihr eine Person, die über fundiertes Fachwissen verfügt und als Beraterin fungieren könnte, sollte es Not tun.


2. Wie planen Sie mit der Doppelbelastung des Vizepräsidentenposten und eines der aufwändigsten Secretary-Posten umzugehen?
    Ich sehe keine Doppelbelastung. Das Amt des Vizepräsidenten hat nur eine Funktion: Als Präsident nachfolgen, wenn der eigentliche Amtsträger das Amt nicht mehr ausführen kann. Eine andere Funktion gibt es nicht, auch wenn das immer viele glauben wollen. Ich möchte daher aus dem Lexikon zitieren (Quelle: Astorwiki, Artikel: Vice President: "Außer der Vertretung und Nachfolge des Präsidenten überträgt die astorische Verfassung dem Vizepräsidenten keinerlei Aufgaben. Solange ein Präsident amtiert und anwesend ist, besitzt der Vizepräsident kraft seines Amtes keinerlei eigenständige Kompetenzen, weshalb er in der Regel zugleich als Secretary einem Department vorsteht."
    Ich widerspreche daher der Ansicht, dass es eine Doppelbelastung gibt. Ich werde das Amt des Attorney General ausfüllen, wie es von mir verlangt wird, werde als Vizepräsident im Kabinett beratend zur Verfügung stehen und darüber hinaus jederzeit bereit sein den Präsidenten zu vertreten, wenn – Gott bewahre – der Fall eintreten sollte.


3. Kurz und knapp : Wie sehen Ihre konkreten Pläne aus?
  • "Große Gerichtsreform" – Die Prozessführungen und die Details drum herum müssen auch in Zukunft durch eine weitgreifende Reform verbessert werden.
  • Entschlackung der Gesetzesbibliothek durch sinnvolle Zusammenfassung vor allen in den Bereichen Staatsbürgerschaftsrecht, Wahlrecht, Finanzrecht, Prozessrecht
  • Reorganisation der Bibliothek für eine strukturiertere Widerfindung
  • Reform des Immigranten- und Einführung des Asylrechts
  • Umsetzung der bestehenden Gesetze als durchführender Behördenleiter


4. Wie beurteilen Sie das aktuelle astorische Justizsystem, wo sehen Sie große Lücken und Grund zur Veränderung?
    Verbesserungsbedürftig. Die durch die Administration Grey derzeit in den Kongress eingebrachte Justizreform ist ein erster Schritt. Aber noch lange nicht alles. Die Prozessdauern müssen gestrafft werden, dabei dürfen die Verteidigungsrechte des Angeklagten aber nicht missachtet werden. Die Idee von Pflichtverteidigern klingt im ersten Lesen vielleicht ganz gut, aber die vorgeschlagene Lösung ist nur in Ansätzen eine. Da gilt es bessere Lösungen zu finden. Eine andere Sache ist die Idee der Einführung untergeordneter Gerichte innerhalb des Supreme Court, die dann z.B. Strafprozesse übernehmen könnten, so dass der Chief Justice sich auf das Verfassungsrecht konzentrieren kann. Auch spricht unsere Verfassung von Geschworenengerichten. Diese wurden bisher nie umgesetzt. Das möchte ich ebenfalls in einer Reform sehen. Die Frage zu der Vereinbarkeit von NebenIds im Richteramt ist ebenfalls in meinen Augen eine Frage, die noch länger zu diskutieren sein wird. Das Strafrecht an sich ist gut. Der USPC ist so umfangreich wie kein anderes MN-Strafgesetz. Trotzdem kann man sich auch hier das Ganze noch einmal zu Gemüte führen um eventuelle Lücken aufzudecken – damit sage ich nicht, dass es welche gibt – aber Vorsicht ist besser als Nachsicht.

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5

Donnerstag, 23. September 2010, 17:21

Mr. Vice-President Elect, ich danke Ihnen für die rasche und vollständige Beantwortung meiner Fragen. Aus meiner Sicht spricht nichts gegen Ihre Ernennung.

Quinn Michael Wells, Laureate of the Presidential Honor Star

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Ashley Fox

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6

Donnerstag, 23. September 2010, 18:42

Mr. Vice President-elect,

ich habe eine möglicherweise ungewöhnliche Frage, und erbitte ungewöhnlicherweise auch keine ausführliche, sondern eine ganz kurze und knappe Antwort:

Was würde Ihnen als Attorney General mehr Kopfzerbrechen bereiten: 99 Personen die ganz offenkundig eine Straftat begangen haben keiner gerichtlichen Bestrafung zuführen zu können, da z. B. die entscheidenden Beweismittel auf noch so geringfügig gesetzeswidrige Weise erlangt worden sind, oder die spätere Feststellung, dass ein einziger Unschuldiger zu Unrecht verurteilt und bestraft wurde?

Wie gesagt, ich bitte um eine ganz kurze und knappe Antwort - Option A oder Option B.
Ashley Fox


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Paul Cunningham

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7

Freitag, 24. September 2010, 00:40

Handlung:Paul schmunzelt etwas.


Option A, Madam Senator.

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Ashley Fox

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8

Freitag, 24. September 2010, 01:05

Handlung:Ashley schluckt - nicht nur etwas.


Dann muss ich wohl weiter nachfragen: sicherlich sind Ihnen, Mr. Vice President-elect, die jüngsten Auseinandersetzungen um gewisse Ermittlungspraktiken des FBI nicht entgangen.

Ohne jetzt erörtern zu wollen, ob dabei gegen Gesetze verstoßen wurde oder nicht - wie stehen Sie generell zu dieser Problematik? Sehen Sie Bürgerrechte wie z. B. das Recht auf die Privatsphäre als ein Ärgernis oder gar Hindernis für die Strafverfolgungsbehörden?

Halten Sie die diesen derzeit in ihrem Handeln durch die Gesetze gezogenen Grenzen für zu eng? Was bereitet Ihnen mehr Sorge: der Missbrauch von Bürgerrechten durch Straftäter, um sich ihrer gerechten Strafe zu entziehen, oder die Verletzung von Bürgerrechten durch den Staat, um Kriminalität zu bekämpfen?

Sie können diesmal so ausführlich antworten, wie es Ihnen notwendig und angemessen erscheint. ;)
Ashley Fox


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Paul Cunningham

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9

Freitag, 24. September 2010, 01:22

Vielen Dank Madam Senator. Lassen Sie mich bitte zunächst Antworten, in dem ich einen Teil einer meiner Reden vortrage:

"[...] Auf der einen Seite beschweren sich Bürgerinnen und Bürger, die Justizbehörden würden gegen die verfassungsrechtlich Garantierten Grundrechte verstoßen und zu tief in die Privatsphäre der „einfachen“ Leute eindringen. Auf der anderen Seite, ist es und wird es für die Nationale Sicherheit unseres Landes immer notwendig sein, dass unsere Strafverfolgungsbehörden auf dem rechtlich legalsten Wege, aber mit der größten Aussicht auf Erfolg arbeiten werden.
Wir brauchen uns nicht darüber zu unterhalten, dass Behörden wie die Polizei oder das FBI einen Sonderstatus erhalten sollten. Das ist Blödsinn.
Im Rahmen ihrer gesetzlichen Befugnisse bewegen sie sich auf gutem Boden. Ich persönlich sehe keinen Sinn darin gerade diesen Behörden etwas an die Hand zu geben, was sie dazu legalisieren würde solche Personen zu verfolgen, die schlechte Arbeit aufdecken wollen.

Anders sehe ich das freilich bei den Geheimdiensten. Ich bin mir bewusst, dass die Geheimdienste der Vereinigten Staaten schon per se einen Schleier des Geheimnisvollen umgeben. Das darf aber nicht dazu führen, dass sich die Bürgerinnen vor diesen wichtigen Behörden fürchten müssen. Diese Dienste sind wichtig – ihre Arbeitsmethoden vielleicht ab und zu jenseits moralischer Legalität – aber in den meisten dieser Fälle notwendig, um die Sicherheit unserer Kinder und Kindeskinder gewährleisten zu können.

Das das keine Narrenfreiheit bedeuten darf, liegt auf der Hand. Daher sind die entsprechenden Gesetze darauf zu prüfen, ob und in welcher Art die Dienstaufsicht verbessert werden kann, ohne den Handlungsspielraum der Behörden derart zu beengen, dass sie ihre Arbeit nicht mehr erfüllen können. Darüber hinaus wird zu prüfen sein, ob man die Gesetzeswerke, die sich um unsere polizeilichen und geheimdienstlichen Behörden drehen, nicht kombinieren kann, um eine bessere Übersicht und eine effektivere Handhabe zu erreichen."[...]


Zusammenfassend sei gesagt:

Ich sehe das Recht auf Privatsphäre nicht als Ärgernis oder Hindernis für die Strafverfolgungsbehörden. Steht jemand im Verdacht eine Straftat begangen zu haben, so sind die Beweismittel stets im Rahmen der gesetzlichen Legalität zu erfassen. Nicht mehr und nicht weniger. Es würde mir in der Tat mehr Sorge bereiten, wenn zur Kriminalitätsbekämpfung die Rechte unserer Bürger unter den Teppich gekehrt werden würden. In diesem Zusammenhang möchte ich Ihnen Ihre eigene Frage noch einmal vor Augen führen:

"Was würde Ihnen als Attorney General mehr Kopfzerbrechen bereiten: 99 Personen die ganz offenkundig eine Straftat begangen haben keiner gerichtlichen Bestrafung zuführen zu können, da z. B. die entscheidenden Beweismittel auf noch so geringfügig gesetzeswidrige Weise erlangt worden sind, oder die spätere Feststellung, dass ein einziger Unschuldiger zu Unrecht verurteilt und bestraft wurde?"

Natürlich würde mir das Kopfzerbrechen bereiten - aber nicht hauptgründlich, weil wir die Täter nicht verurteilen können, sondern wegen des Grundes, warum sie nicht verurteilt werden konnten. Mitarbeiter von Strafverfolgungsbehörden, die Beweise entgegen der Gesetze erheben, also illegal beschaffen, gehören aus ihren Ämtern entfernt. Wie könnte man der Bevölkerung auch die Nichtverurteilung offensichtlicher Straftäter zumuten, nur weil die Behörden geschlampt haben. Um es aber klar zu sagen: Es wird kein Weg sein den Behörden Mittel an die Hand zu geben, die eine Bürgerrechtsverletzung legalisiert.

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Ashley Fox

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10

Freitag, 24. September 2010, 01:45

Vielen Dank, Mr. Vice President-elect. Ich habe keine weiteren Fragen und werde ihrer Ernennung zum Attorney General guten Gewissens zustimmen können. :)
Ashley Fox


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Gregory Jameson

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Sonntag, 26. September 2010, 15:09

Madam President,
mich interessiert eigentlich nur ein weiterer Themenbereich aus dem künftigen Aufgabenbereich.
Der United States Penalty Code bestimmt in Ch. I Art. II Sec. 7 die Regeln der Verjährung und in Ssec. 3, dass die Verjährung durch einen Strafprozess unterbrochen wird.

Mr. Cunningham,
ich möchte Sie bitten darlegen, ob nach Ihrer Sicht ein Strafprozess sich auf das gerichtliche Verfahren beschränkt oder auch das Ermittlungsverfahren umfasst.
Gregory Jameson M.D.
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Paul Cunningham

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Sonntag, 26. September 2010, 17:00

Zitat

Original von Gregory Jameson
Madam President,
mich interessiert eigentlich nur ein weiterer Themenbereich aus dem künftigen Aufgabenbereich.
Der United States Penalty Code bestimmt in Ch. I Art. II Sec. 7 die Regeln der Verjährung und in Ssec. 3, dass die Verjährung durch einen Strafprozess unterbrochen wird.

Mr. Cunningham,
ich möchte Sie bitten darlegen, ob nach Ihrer Sicht ein Strafprozess sich auf das gerichtliche Verfahren beschränkt oder auch das Ermittlungsverfahren umfasst.


Vielen Dank für Ihre Frage, Mister Senator.

Nach meiner Ansicht schließt der Begriff "Strafprozess" das Ermittlungsverfahren der Behörden ein. Sobald ein Delikt zur Anzeige gebracht wurde, sei es durch Privatpersonen oder durch die Strafverfolgungsbehörden selbst, beginnt das erste Verfahren innerhalb des Strafprozesses, nämlich die Ermittlung. Aus dieser Sicht heraus greift damit auch die Stundung der Verjährung, da der Strafprozess mit den Ermittlungen bereits eingeleitet ist. Dies macht Sinn, denn es gibt den Behörden Zeit gründlich und ohne Druck Beweise für und/oder gegen eine Anklage sammeln zu können, ohne Gefahr zu laufen, dass das Verbrechen im Laufe der Ermittlungen verjährt und a) die ganze Arbeit für die Katz war und b) der potentielle Schuldiged davonkäme.

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Gregory Jameson

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Sonntag, 26. September 2010, 17:43

Ich erlaube mir, ein Ausspracheprotokoll aus dem Kongress anzuführen:

"Wir teilen die Verpflichtung zum Rechtsstaat, denn auch die Verjährung ist ein Individualschutz, der Rechtssicherheit schaffen soll. Es ist ja leider so, dass der Rechtsstaat auch jene schützt, die ihn ablehnen bzw. das Strafrecht soll ja eine Störung der Rechtsordnung durch ein Individuum wieder beheben.

Ich sehe die variablen Verjährungsfristen aus der pädagogischen Sicht:
Kleine Vergehen müssen schnell geahndet werden, um eben die erzieherische Maßnahme zeitnah zur Tat ergehen zu lassen.
Je schwerer die Tat/Schuld, desto länger ist dem Täter diese auch bewusst. Jedem Täter mit ein wenig Vernunft ist bekannt, dass Hochverrat und Mord die schwersten Verbrechen sind, dementsprechend kann man es ihm auch lange vorwerfen."


Demnach gibt es über die Existenz der Verjährung verschiedenene Ansichten. Individualrechtssicherheit vor dem schärfsten Schwert staatlichen Handelns und pädagogische Erwägungen - geringe Schuld muss zu schnellem Sanktionieren führen; mit großer Schuld muss man länger leben.

Ich sehe aber vor diesem Hintergrund Probleme hinsichtlich der Verjährung bei Ermittlungen gegen einen unbekannten Täter.

Ich sehe es so, dass der Strafprozess nicht bereits die Ermittlungen umfasst, sondern erst mit Erhebung der Anklage beginnt.
Wenn man dies anders sieht, nämlich dass auch die Einleitung von Ermittlungen bereits zur Unterbrechung der Verjährungsfrist führt, würde daraus folgen, dass jede Staatsanwaltschaft bei einem Verdacht ein Verfahren gegen unbekannt eröffnen könnte und die Frist würde nicht weiter laufen. Wenn ein solches Ermittlungsverfahren dann aber auch niemals eingestellt würde, wäre der Sinn der Verjährung unterminiert, denn es würde niemals Verjährung eintreten und damit auch für den Straftäter keine Rechtssicherheit sich einstellen.

Verstehen Sie mich nicht falsch; ich will, dass am besten alle Straftäter ihrer gerechten Strafe zugeführt werden. Aber auch diese haben Rechte.

Ich bitte Sie dennoch, diese Ansicht über die Aushöhlung des Verjährungsprizips durch Ermittlungen (egal ob gegen unbekannt oder einen mutmaßlichen Täter) in den Kontext Ihrer Aussage vom Freitag zu stellen, ich zitiere:
"Wie könnte man der Bevölkerung auch die Nichtverurteilung offensichtlicher Straftäter zumuten, nur weil die Behörden geschlampt haben. Um es aber klar zu sagen: Es wird kein Weg sein den Behörden Mittel an die Hand zu geben, die eine Bürgerrechtsverletzung legalisiert."
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Sonntag, 26. September 2010, 18:10

Nickt bei den Ausführungen des Senators von Hybertina zustimmend.
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Paul Cunningham

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Sonntag, 26. September 2010, 19:03

Mister Senator, wie Sie treffend feststellten, gibt es verschiedene Ansichten über das Prinzip der Verjährung. Meine habe ich dargelegt, Sie die Ihre, andere Kongressmitglieder widerum die eigene.

In diesem Zusammenhang möchte ich gern zugeben, dass ich mich geirrt habe, als ich davon ausging, dass es eine feste Definition der Bezeichnung "Strafprozess" nicht gibt. Die gibt es. Man findet sie im Criminal Procedure Act, Art. I, Sec. 2. Dieser Act sagt also aus, dass ein Strafprozess mit der Anklageerhebung beginnt. Dies auf den USPC zu übertragen wäre nur folgerichtig. Demzufolge beuge ich mich gern Ihren Ausführungen, Mr. Senator.

Mein Gedanke hinter einer Stundung der Verjährung war wie bereits erwähnt jener: Den Behörden Zeit genug an die Hand geben um ohne Druck notwendiges Beweismaterial sichten und bewerten zu können. Denn meiner Ansicht nach ist jemand auch zu bestrafen, wenn man ihm eine Straftat nachweisen konnte. Meine Aussage, dass man den Behörden keine Mittel an die Hand geben darf, die eine Bürgerrechtsverletzung legalisiert bezog sich vor allen Dingen auf Möglichkeiten der Abhörungen, Erleichterung von Durchsuchungen und Razzien und derart Dinge.

Natürlich müssen wir immer die Verhältnismäßigkeit im Auge behalten. Daher kann ich nur plädieren, dass die pauschale Verjährungsklausel detailierter gefasst wird und ggf. Einschränkungen zulässt. So habe ich zum Beispiel Bauchschmerzen bei einer Verjährung von Kapitalverbrechen.

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Montag, 27. September 2010, 14:01

Mr. Cunningham,

ich habe ja nicht von Ihnen verlangt, jede Legaldefinition im Kopf zu haben, denn wie bereits festgestellt, steht soowas ja im Gesetz.
Ich fände es übrigens schöner, wenn Sie sich meinen (und den gesetzlichen) Ansichten nicht nur beugten, sondern Sie sich zu eigen machten.

Außerdem finde ich Ihre Schwerpunktsetzung für verfehlt. Es sind nicht die Verfolgungsbehörden, die ohne Druck arbeiten sollen, sondern die Gerichte, die die letztlich die Schuld zu prüfen haben. Genau das ergibt sich gerade aus dem Prinzip der Verjährung.

Darüber hinaus finde ich es interessant, dass Sie erst Bauchschmerzen mit den Regeln der Verjährung bekommen haben, nachdem ich Ihnen Ihren Fehler dargelegt habe. Ich wüsste kaum, welche Regelungen der individuellen Schuld besser angemessen wären, als die aktuellen Regeln der Verjährung, bei denen geringwertige Delikte kurze und zunehmend schwere lange Verjährungsfristen haben.
Sowenig wie unser Strafrecht eine lebenslange Freiheitsstrafe kennt, sowenig gibt es unverjährliche Straftaten.
Ob Ihnen das Bauchschmerzen bereitet ist egal, denn es ist der Wille des Gesetzgebers.

Ich erlaube mir erneut, Sie anzuführen:
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Durch meine [kurze Zeit beim] Arbeiten als Staatsanwalt hatte ich, aus der Natur der Sache heraus, bereits engen Kontakt mit den Strafverfolgungsbehörden. Ich kenne daher die inneren Abläufe [...]
Aufgrund meiner Erfahrungen in diesem Bereich, werde ich in der Lage sein die Oberaufsicht über diese Behörden problemlos zu bestreiten.[...]
Trotzdem kann man sich auch hier das Ganze noch einmal zu Gemüte führen um eventuelle Lücken aufzudecken – damit sage ich nicht, dass es welche gibt – aber Vorsicht ist besser als Nachsicht."


Ich habe aus der Zeit meines Studiums der Medizin den Spruch im Gedächtnis: "Nichts ist praktischer als eine gute Theorie." Das haben Sie mit Ihrer Bestnote bewiesen. Und dennoch verfehlten Sie die das Prinzip bzw. die Theorie der Verjährung und die Trennung von Vorverfahren und Strafprozess.

Sie wollen Attorney General der Vereinigten Staaten werden, in dieser Funktion oberster Staatsanwalt und damit höchster Strafankläger,
obwohl Sie nur kurz bei der Staatsanwaltschaft waren und Sie sich lieber der Strafverteidigung gewidmet, ja sogar verschrieben haben. Dass Ihnen als bestnotierten Jura-Absolventen und dann als langjährigen, ja geradezu leidenschaftlichen Strafverteidiger und damit Menschenrechtler die Regeln der Verjährung "Bauchschmerzen" bereiten, bereitet MIR Bauchschmerzen.

Ihre Aussage war:
"Ich bringe also das notwendige Wissen um das Handling und die Gesetze eines Attorney General durch meine Ausbildung bereits mit. Das gibt mir – im Gegensatz zu einigen meiner Amtsvorgänger – bereits einen Vorteil für diese Position."

Ich habe da so meine Zweifel.
Ich sehe es auch nicht so, dass ich hier aus einer Mücke einen Elefanten mache mit einem derartigen Nebenaspekt. Meine Ansicht ist eher, wenn Sie bereits bei einem solchen Nebenaspekt bzw. im Kleinen derartige Mängel sowohl in Theorie als auch Gesetzeskenntnis aufweisen, dann liegt der Schluss nahe, dass Sie auch bei den Hauptaspekten bzw. im Großen Mängel sowohl in Theorie als auch Gesetzeskenntnis aufweisen werden.

Daher zweifle ich an Ihrer sowohl fachlichen als auch persönlichen Eignung für dieses Amt als Leiter des Justizministeriums, welches eben besonders Gesetzeskenntnis und -verständnis in diesem verlangt, um den Präsidenten und die Administration zu beraten, zu vertreten und das scharfe Schwert der Strafjustiz verantwortungsbewusst zu führen.
Gregory Jameson M.D.
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Paul Cunningham

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Montag, 27. September 2010, 14:08

Mr. Senator, Sie wollten eine Stellungnahme, die haben Sie bekommen, dazu stehe ich. Wenn Sie als Konsequenz an mir Zweifeln, dann tun Sie das bitte und lehnen die Zustimmung zu meiner Ernennung einfach ab - im Grunde ein Schritt, den ich aus Ihrer Richtung ob unserer Vergangenheit nicht anders erwartet habe. Das gilt für jeden anderen Senator ebenfalls - ich werde mich nicht auf ein Niveau herablassen, in dem ich Ihnen Zucker um den Bart schmiere, nur um ernannt zu werden. Das mögen andere tun, meins ist es nicht.

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Montag, 27. September 2010, 14:15

Mr. Cunningham, ich erlaube mir, die ehrenwerte Senatspräsidentin aus einem Senatsprotokoll zu zitieren:

"weder habe ich Ihnen eine Frage gestellt noch Sie um eine Stellungnahme gebeten. Für eine Wortmeldung Ihrerseits bestand also weder eine Notwendigkeit noch ist das hier eine Diskussion, an der Sie sich beteiligen können. Ich bin fähig, nach Ihrer Meinung zu fragen, wenn mich diese interessiert.

Für mich besteht kein weiterer Wortmeldungsbedarf Ihrerseits mehr, aber vielleicht bringen die neuen Kollegen sich noch ein."
Gregory Jameson M.D.
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Montag, 27. September 2010, 14:20

Das freut mich für Sie außerordentlich, Mr. Senator. Sie sollten Ihr kleines Zitatebüchlein verlegen lassen - vorbereitet scheint es ja schon zu sein.

Handlung:Trinkt ein Glas Wasser um den Kopfschmerz zu reduzieren.

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Montag, 27. September 2010, 14:30

Mr. Cunningham,

dass hier ist weder ein Small Talk bei Letterman noch eine Veranstaltung, bei der lediglich die Vita verlesen oder ein Schwank aus der Jugend erzählt wird. Dies ist eine Anhörung vor dem Senat der Vereinigten Staaten, der darüber befinden soll, ob einem Kandidaten eine verantwortungsvolle Position als Entscheidungsträger zugebilligt wird oder eben nicht.

Ich für meinen Teil beurteile einen Kandidaten nach dem, was er als Kandidat in diesen Senat mitbringt und hier äußert. Jeder Kandidat wird vor der Anhörung in diesem Senat sogar auf die Wahrheit vereidigt. Die Äußerungen vor diesem Senat sind daher von besonderer Bedeutung und ich werde gewiss nicht müde, Aussagen von besonderer Bedeutung anzuführen.

Und wenn eine Anhörung im Senat ansteht, dann pflege ich, mich darauf vorzubereiten, genau so wie ich erwarte, dass sich der Kandidat darauf vorbereitet. Denn ein Mensch kann einen wunderbaren ersten Eindruck als geeigneter und befähigter Kandidat machen. "Trotzdem kann man sich auch hier das Ganze noch einmal zu Gemüte führen um eventuelle Lücken aufzudecken [...] Vorsicht ist besser als Nachsicht."

Wenn Ihnen diese ganze Sache jedoch in irgendeiner Weise lästig oder sinnlos oder komisch vorkommt, dann zeugt das jedenfalls allein für eine mangelnde Eignung in einer Spitzenposition dieser Nation, die in einem Zusammenspiel der Ämter und Gremien auf höchster Ebene stehen.
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Gregory Jameson« (27. September 2010, 15:59)