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Ich hoffe, die Vereinigten Staaten nutzen die Gelegenheit, sich von diesem Unsinn zu lösen. Wir können es uns schlicht nicht erlauben, unser besten Personal aus dem Kongress zu verbannen, weil sie zusätzliche Verantwortung übernehmen und den Ruf unseres Oberbefehlshabers beantworten.
Vollkommen richtig. Und genau in diese, und zwar in Artikel 1 Section 3 möchte ich die Aufmerksamkeit einmal lenken. Zitat: "Die legislative und die exekutive Gewalt des Staates sollen voneinander und insbesondere von der richterlichen Gewalt getrennt und unterschieden sein." Von der Gewaltenteilung als Mär zu sprechen, halte ich danach für etwas verfehlt. Sie ist wohl eher eine der Hauptsäulen unserer Verfassung.Ich möchte übrigens behaupten, dass dieser Gedankengang dem Geist der Bundesverfassung gerechter wird als die Mär von der Gewaltenteilung: Wir haben eine Bundesverfassung ...
Soll heißt doch muss, wenn kann, nicht? Wie ist denn das "insbesondere" zu verstehen? Ergibt sich also demnach die Möglichkeit, sowohl dem Kongress, als auch der Administration als auch der Judikative anzugehören? Denn Soll eröffnet ja immer auch Ausnahmen ...
Zitat
Article V -The Judicial Branch
Section 1 [Judicial Provisions]
(3) Kein Richter darf zugleich ein Amt bekleiden, welches der Exekutive des Bundes oder eines Bundesstaates zuzurechnen ist, und ebenso wenig soll ihm die Mitgliedschaft im Kongress der Vereinigten Staaten gestattet sein.
Ich mag mich irren, aber das republikanische Konzept wurde durch Ihre Partei abgelehnt. Wenn wir also von Verhinderungen sprechen, schauen Sie erst in Ihrem Laden vorbei.
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