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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Carter Gilman« (9. Oktober 2014, 02:02)
Neben einer Ausnahmeregelung könnte auch die zentrale Bereitstellung der benötigten Informationen (Liste der akademischen Grade und Bildungseinrichtungen) eine, wenngleich deutlich aufwändigere Lösung darstellen.
Die konkrete Angabe des aktuellen Arbeitgebers halte ich in vielen Fällen für schwer realisierbar.
Neben der verpflichtenden Angabe der Berufsbezeichnung wäre der Arbeitgeber als optionale Angabe sinnvoller.
Da sich das Problem der konturlosen "Klone" meiner Ansicht nach insbesondere bei State-IDs zeigt, möchte ich anregen Art IV, Sec 5, SSec (2) ebenfalls entsprechend anzupassen, um die zusätzlichen Angaben auch bei der Anmeldung von State-IDs zu fordern.
Es stellt sich mir allerdings die Frage, ob es nicht auch angemessen wäre, einen Lebenslauf vorzuschreiben, dessen Schwerpunktsetzung individuell erfolgen könnte.
Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Carter Gilman« (11. Oktober 2014, 18:41)
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