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Frankie Carbone

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1

Sonntag, 11. Januar 2009, 15:53

[Discussion] Gambling Act

Honorable Deputies,

wir bearbeiten den von mir eingebrachten Gesetzesentwurf:


GAMBLING ACT

Section 1 – Validity

(1) Dieses Gesetz regelt das Glücksspiel um Geld oder andere geldwerte Vorteile sowie Konzessionierung, den Betrieb und die Besteuerung der Spielbetriebe.

Section 2 – Purpose

(1) Dieses Gesetzt bezweckt:
a) Einen sicheren und transparenten Spielbetrieb zu gewährleisten.
b) Die Kriminalität und die Geldwäscherei in oder durch Spielcasinos und Wettbüros zu verhindern.
c) Sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels vorzubeugen.

(2) Im Rahmen der in Absatz 1 genannten Zweckbestimmungen soll das Gesetz den Tourismus fördern sowie der Republic of Assentia Einnahmen verschaffen.

Section 3 - Assentia Gambling Commission

(1) Der assentische Staat unterhält eine Gambling Comission.
(2) Der Vorsitz dieser Commission bestimmt der Governor of Assentia.
(3) Die Assentia Gambling Commission vergibt Konzessionen für den Betrieb von Spielcasinos und Wettbüros.
(4) Der Assentia Gambling Commission unterliegt die Einforderung und Verwaltung der Gambling Facility Taxes.
(5) Die Assentia Gambling Commission führt angemessene und zweckdienliche Präventionsarbeit zur Bekämpfung von Spielsucht.

Section 4 – Definitions

(1) Spielcasino
a) Ein Spielcasino ist eine Unternehmung, die gewerbsmässig Gelegenheit zum Glücksspiel anbietet.

(2) Wettbüro
a) Ein Wettbüro ist eine Unternehmung, die gewerbsmässig Gelegenheit zum Wettspiel anbietet.

(3) Glücksspiele
a) Glücksspiele sind Spiele, bei denen gegen Leistung eines Einsatzes ein Geldgewinn oder ein anderer geldwerter Vorteil in Aussicht steht, der ganz oder überwiegend vom Zufall abhängt.
b) Glücksspiele dürfen ausschliesslich in konzessionierten Spielcasinos angeboten werden.
c) Die telekommunikationsgestützte Durchführung von Glücksspielen, insbesondere mittels Internet, ist verboten.

(4) Glücksspielautomaten
a) Glücksspielautomaten sind Geräte, die ein Glücksspiel anbieten, das im Wesentlichen automatisch abläuft.
b) Glücksspielautomaten dürfen ausschliesslich in konzessionierten Spielcasinos angeboten werden.

(5) Wettspiele
a) Wettspiele sind Spiele, bei denen gegen Leistung eines Einsatzes ein bestimmtes Ereignis vorhergesagt werden kann. Tritt dieses Ereignis ein, hat der Spieler das Recht die Gewinnsumme gegen Vorlage einer Spielbestätigung auszahlen zu lassen. Die Gewinnsumme wird durch eine Quote bestimmt, die vom Wettbüro im Voraus festgelegt wird.
b) Wettspiele dürfen in konzessionierten Spielcasinos und Wettbüros angeboten werden.
c) Die telekommunikationsgestützte Durchführung von Wettspielen, insbesondere mittels Internet, ist für nicht konzessionierte Wettbüros verboten.

Section 5 – Concessions

(1) Anfragen auf Konzessionen für Spielcasinos und Wettbüros müssen bei der Assentia Gambling Commission schriftlich eingehen.
(2) Die Assentia Gambling Commission hat das Recht, alle Informationen einzufordern, die sie zur Fällung der Entscheidung über eine Konzessionsvergabe für nötig erachtet.
(3) Die Assentia Gambling Commission kann nur eine Konzession vergeben, wenn der für den jeweiligen Standort zuständige County Commissioner dies befürwortet.
(4) Die Assentia Gambling Commission kann eine Konzession mit Auflagen wie zeitliche Begrenzung und dem Ausmass des Angebotes versehen.

Section 6 - Gambling Facility Tax

(1) Die Republic of Assentia erhebt auf Bruttospielerträgen eine Abgabe (Gambling Facility Tax).
(2) Der Bruttospielertrag ist die Differenz zwischen den Spieleinsätzen und den ausbezahlten Spielgewinnen.
(3) Der Steuersatz beträgt 50 %.

Section 7 - Gambling Prohibition

(1) Folgende Personen unterliegen einem allgemeinen Spielverbot:
a) Personen unter 21 Jahren.
b) Mitglieder der Assentia Gambling Commission.
c) Personen, die in irgendeiner Weise am Spielbetrieb beteiligt sind.
d) Personen, gegen die eine Spielsperre besteht.

(2) Spielcasinos und Wettbüros müssen Spielsperren über Personen erhängen, von denen sie aufgrund eigener Wahrnehmung oder Meldungen Dritter wissen oder annehmen müssen, dass sie:
a) überschuldet sind oder ihren finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen.
b) Spieleinsätze riskieren, die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen und ihrem Vermögen stehen,
c) den geordneten Spielbetrieb beeinträchtigen.

(3) Die Spielsperre muss der betroffenen Person und der Assentia Gambling Commission mit Begründung schriftlich mitgeteilt werden. Die Assentia Gambling Commission trägt die Spielsperren in ein Register ein und teilt allen konzessionierten Spielcasinos und Wettbüros die Identität der gesperrten Person mit.

(4) Eine Spielsperre muss aufgehoben werden, sobald der Grund dafür nachweislich nicht mehr besteht.

Section 8- Final Provisions

(1) Dieses Gesetz tritt am Tag seiner Ausfertigung durch den Gouverneur in Kraft.
Frankie Carbone
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Frankie Carbone« (15. Januar 2009, 22:23)


Frankie Carbone

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Sonntag, 11. Januar 2009, 15:54

Honorable Deputies,

Vor über einem Jahr hat dieses Haus bereits einmal über die Rolle des Glücksspiels in unserem Bundesstaat debattiert (Protokoll). Ein konkreter Gesetzesentwurf wurde damals nicht eingebracht, jedoch bestand ein allgemeiner Konsens betreffend einem kontrollierten Betrieb von Glücksspiel, in Form von Konzessionsvergaben seitens des Gouverneursbüros.

Der von mir eingebrachte Gesetzesentwurf, werte Deputies, geht noch weiter und definiert die verschiedenen Arten von Glücksspielen und deren Betreiber. Die ganze Verwaltung soll einer Commission übertragen werden, welche dem Governor of Assentia direkt unterstellt sein wird.

Der äusserst wichtige Punkt der Besteuerung der Spielgelder wird ebenfalls geregelt. Genauso wichtig wie die Regelung der Besteuerung ist jedoch auch die Vorbeugung der sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels, welche durch verschiedene Vorgaben und der Möglichkeit von Verhängungen von Spielsperren gewährleistet wird.

Ich bitte Sie diesen Gesetzesentwurf einer strengen Überprüfung zu unterziehen um mögliche Schwachstellen aufzuzeigen.

Thank you.
Frankie Carbone
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Jerry Cotton

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Sonntag, 11. Januar 2009, 15:56

50% Steuern? Um ehrlich zu sein, ich weiß gar nicht, wie man das kontrollieren will. Wenn man am Einarmigen Banditen spielt, wird mal wohl kaum sagen "Hier, schaut, ich habe gewonnen und will es versteuern."

Frankie Carbone

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Sonntag, 11. Januar 2009, 19:16

Zitat

Section 6 - Gambling Facility Tax

(1) Die Republic of Assentia erhebt auf Bruttospielerträgen eine Abgabe (Gambling Facility Tax).
(2) Der Bruttospielertrag ist die Differenz zwischen den Spieleinsätzen und den ausbezahlten Spielgewinnen.
(3) Der Steuersatz beträgt 50 %.


Sie müssen da was falsch verstanden haben, Mr. Vice President. Diese Abgabe gilt - wie im Section Übertitel steht - für die Gambling Facilities, also die Spielbetriebe. Diese müssen ihren Bruttoertrag versteuern.
Frankie Carbone
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Sonntag, 11. Januar 2009, 19:35

Stimmt, mein Fehler.

Das heißt, die Unternehmen müssen für das Geld Steuern zahlen, dass sie verlieren? Würde das die Spielkasinos nicht zu einer massiven Verringerung der Gewinnmöglichkeiten?

Ich würde eher vorschlagen, dass wir eine Art Grundsteuer erheben, die ja nach Anzahl der Spielmöglichkeiten variabel ist.

Frankie Carbone

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6

Sonntag, 11. Januar 2009, 19:40

Zitat

Section 6 - Gambling Facility Tax

(1) Die Republic of Assentia erhebt auf Bruttospielerträgen eine Abgabe (Gambling Facility Tax).
(2) Der Bruttospielertrag ist die Differenz zwischen den Spieleinsätzen und den ausbezahlten Spielgewinnen.
(3) Der Steuersatz beträgt 50 %.


Nein, Mr. Vice President.

Ich erlaube mir noch einmal die besagte Passage zu zitieren. Die ausbezahlten Gewinne sind immer kleiner als die Spieleinsätze - der Spielbetrieb will ja Gewinne und keine Verluste machen. Diese Steuer kann also als eine Art Gewinnsteuer angesehen werden.
Frankie Carbone
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Sonntag, 11. Januar 2009, 19:42

Ja, das stimmt schon, würde man aber nicht versuchen, als Spielkasino die Gewinnmöglichkeiten so massiv zu verringern, so dass die Differenz möglichst klein wird?

Frankie Carbone

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8

Sonntag, 11. Januar 2009, 19:49

Ein Spielbetrieb muss in erster Linie einen Gewinn erzielen, um seine eigene Existenz zu gewährleisten. Es kann also keinesfalls im Interesse des Spielbetriebs sein, einen möglichst kleinen Gewinn zu erzielen. Eher im Gegenteil.
Frankie Carbone
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Sonntag, 11. Januar 2009, 21:41

Ich glaube, wir reden gerade von zwei verschiedenen Dingen. Ich verstehe es so, bei jedem eingesetzten Spielsatz, also das Geld, mit dem die Bank gewinnt, nicht automatisch ein Gewinn sein muss. Verringt man also die Gewinnmöglichkeit, so spart man sich mehr Steuern und hat zusätzlich gewonnen. Die Bank verdient ja an den Einsätzen und nicht am Gewinn der Spieler.

Oder verstehe ich das falsch?

Frankie Carbone

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Sonntag, 11. Januar 2009, 23:58

Meine Mathematik Lehrerin an der Elementary School pflegte immer zu sagen, man solle konkrete Beispiele machen.

Schmunzelt und lässt sich ein leeres Blatt Papier reichen, um darauf zu skizzieren.

Das Casino nimmt Einsätze von Gästen im Wert von 100 ein.
Ein Gast knackt den Jackpot im Wert von 60.
Das Casino macht also einen Bruttospielertrag von 40.

Auf diesen 40 zahlt das Casino 20 Steuern (50%).


Es gibt überhaupt keinen Grund um weniger Gewinn erwirtschaften zu wollen, denn 50% davon müssen sowieso abgegeben werden. Das Casino kann - wie Sie sagen - die Gewinnchancen für die Gäste verringern. Dadurch erwirtschaftet es einen höheren Gewinn, muss aber trotzdem 50% davon abgeben.

Es gibt keine Möglichkeit um Steuern einzusparen - ausser vielleicht in dem man die Gäste mehr gewinnen lässt als sie spielen. Das würde aber heissen, dass die Spielbanke Verluste schreibt und das kann in keinster Weise in ihrem Interesse sein.

Ich hoffe ich konnte jetzt Ihre Unklarheiten beseitigen.
Frankie Carbone
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Jerry Cotton

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Montag, 12. Januar 2009, 16:54

Danke. Dies ist der Fall.

Caleb McBryde

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Dienstag, 13. Januar 2009, 00:27

Honorable Mr Chairman,

zuerst moechte ich fuer diesen Antrag danken. Es ist meiner Meinung nach immens wichtig, dass dieses Feld des gesellschaftlichen Lebens reguliert wird, um so Sodom und Gomorrah Einhalt zu gebieten. Hierbei finde ich Ihren Vorschlag schon ein sehr wichtiges Werkzeug.

Es wuerde mich jedoch erfreuen, wenn sich die State Assembly noch dazu entschliessen koennte weiter zu gehen als die bisherigen Massnahmen im obigen Vorschlag es verlangen. Worauf ich hinaus will, ist eine Regulierung des Online - Glueckspiel- und Wettgeschaeftes. Auch hier muessen wie bei Brick'n'Mortar - Casinos staatliche Vorgaben existieren, die eine ausufernde Gluecksspielkultur praeventieren.

Ich waere daher dankbar, wenn man gemeinsam nach Vorschlaegen sucht, die Glueckspiel- und Wettangebote, die durch's Internet angeboten werden vergleichsweise beschraenken.

Ich danke fuer die Aufmerksamkeit und hoffe auf eine konstruktive Diskussion.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Caleb McBryde« (13. Januar 2009, 00:29)


Frankie Carbone

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Dienstag, 13. Januar 2009, 11:42

Mr Governor,

ich danke Ihnen für diesen Hinweis. Ich habe in der Tat bei der Ausarbeitung dieses Textes das Glücksspielangebot über Internet vernachlässigt. Ich bin mit Ihnen diesbezüglich einer Meinung, dieser Punkt muss unbedingt berücksichtigt werden.

Mein Vorschlag wäre, dass wir telekommunikationsgestütztes Glücksspiel gänzlich verbieten. Die Angebote würden sonst unkontrollierbare und vor allem für unsere Jugend gefährliche Ausmasse annehmen.

Hingegen sollte konzessionierten Wettbüros durchaus die Möglichkeit gegeben werden, ihre Produkte über Internet anbieten zu können.

Folgende Ergänzungen wären nötig:

Section 4 - Definitions
...
(3) Glücksspiele
...
c) Die telekommunikationsgestützte Durchführung von Glücksspielen, insbesondere mittels Internet, ist verboten.


(5) Wettspiele
...
c) Die telekommunikationsgestützte Durchführung von Wettspielen, insbesondere mittels Internet, ist für nicht konzessionierte Wettbüros verboten.
Frankie Carbone
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Dienstag, 13. Januar 2009, 13:26

Zitat

Original von Frankie Carbone
Mein Vorschlag wäre, dass wir telekommunikationsgestütztes Glücksspiel gänzlich verbieten. Die Angebote würden sonst unkontrollierbare und vor allem für unsere Jugend gefährliche Ausmasse annehmen.

Hingegen sollte konzessionierten Wettbüros durchaus die Möglichkeit gegeben werden, ihre Produkte über Internet anbieten zu können.


Das denke ich auch. Die Gefahren für den Spieler können allein schon durch persönlichen Kontakt mit einem Spielleiter, egal ob im Wettbüro, am Kartentisch oder durch das Aufsichtspersonal an den Automaten, gemindert werden.
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Caleb McBryde

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Dienstag, 13. Januar 2009, 20:05

Mr Chairman,

ich danke Ihnen fuer die Erweiterung des Antrages und stimme ihm so zu. :)

Frankie Carbone

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Mittwoch, 14. Januar 2009, 11:32

Thank you Gentlemen, die Änderungen wurden in den Entwurf implementiert.

Besteht für die restlichen honorable Deputies noch Aussprachebedarf?
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Alexander Xanathos

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Mittwoch, 14. Januar 2009, 15:45

Sollte man evtl. noch eine Plakatierung z.B. im Eingangsbereich eines Casinos etc. festlegen, auf der auf die Suchtgefahren des Glücksspiels hingewiesen wird
Oder sollte dies bei der Konzessionsvergabe als Bedingung aufgestellt werden?
Alexander Xanathos
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Alexander Xanathos« (14. Januar 2009, 15:45)


Frankie Carbone

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Mittwoch, 14. Januar 2009, 16:52

Mr Xanathos,

besten Dank für Ihren Vorschlag. Die Spielsucht muss auf jeden Fall effektiv eingedämmt werden. Für dieses Vorhaben wollen wir die effektivste aller Massnahmen, die Spielsperre, einführen. Wenn ein Spielbetrieb ihren Gästen ausserdem mit Warnplakaten auf die Gefahren der Spielsucht aufmerksam macht, ist das löblich. Doch ich denke nicht, dass solche Warnplakate gesetzlich verankert werden müssten.

Jedoch könnte ich mir sehr gut vorstellen, dass solche Aufklärungsaufgaben der Assentian Gambling Commission übertragen werden könnten, welche jeweils staatsweite Kampagnen lancieren könnte. Wie sehen Sie das?
Frankie Carbone
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Mittwoch, 14. Januar 2009, 16:56

Ich denke eigentlich auch, dass dergeartete Aufklärungsarbeit bei der Commission gut aufgehoben wären.
Ich habe keinerlei Punkte mehr von meiner Seite hinzuzufügen.
Alexander Xanathos
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Frankie Carbone

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Mittwoch, 14. Januar 2009, 17:15

Thank you Mr Xanathos.

Falls Sie mit der folgenden Ergänzung einverstanden sind - der vorhergehende Paragraph wurde noch stylistisch abgeändert - möchte ich für diese Aussprache eine Frist setzen.

Donnerstag, 15.01.2009 - 20.00 Uhr.

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