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Lilah Morgan

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1

Sonntag, 28. Oktober 2012, 21:07

Gubernatorial Election - October 2012


- The Director -
Amada | October 28th, 2012



Ladies and Gentlemen,

es haben Wahlen zum Gouverneur stattzufinden.
Aus diesem Grund setzt das U.S.E.O. folgenden Zeitplan an:


Sonntag, der 28. Oktober 2012

Ankündigung der Wahlen; Veröffentlichung des Zeitplans; Eröffnung zur Einreichung von Kandidaturen


Sonntag, der 04. November 2012

Ausschlussfrist für die Einreichung von Kandidaturen


Dienstag, der 13. November 2012

Öffnung der Wahllokale


Sonntag, der 18. November 2012

Schließung der Wahllokale und Verkündung der Wahlergebnisse


Die Wahlen beginnen am Dienstag, den 13. November 2012 und endet am Sonntag, den 18. November 2012.

Kandidaturen für das Amt des Gouverneurs von Laurentiana sind bis Sonntag, den 04. November 2012 um 24:00 Uhr hier einzureichen.

Wahlberechtigt und ist:
1. wer am Tag des Beginns der Wahl Staatsbürger der Vereinigten Staaten seit 14 Tagen ist,
2. wer am Tag des Beginns der Wahl seinen Hauptwohnsitz in diesem Staat hat,
3. wem das aktive Wahlrecht nicht durch ein gerichtliches Urteil vorübergehend aberkannt worden ist.

Wählbar ist:
1. wer am Tag des Beginns der Wahl Staatsbürger der Vereinigten Staaten seit 14 Tagen ist,
2. wer am Tag des Beginns der Wahl seinen Hauptwohnsitz in diesem Staat hat,
3. wem das passive Wahlrecht nicht durch ein gerichtliches Urteil vorübergehend aberkannt worden ist.

Art. IV Sec. 3 & Art. III Constitution (LA)




Lilah Morgan - Director of the U.S.E.O.
Lilah Morgan
Director of the U.S. Electoral Office

Bob O'Neill

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2

Sonntag, 4. November 2012, 14:36

Ich gebe hiermit meine Kandidatur für die Republican Party bekannt.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
Former 19th and 39th President of the United States

Bob O'Neill

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Dienstag, 6. November 2012, 12:02

Anscheinend ist unser Gubernatorial Election Act hinsichtlich der Fristen in sich nicht ganz schlüssig, wenn eine Wahl mit mehreren Kandidaten anstehen würde.

Ich nehme aber an, dass ich mangels weiterer Kandidaten gem. Art. III, Sec. 3 des Gubernatorial Election Act für gewählt erklärt werden kann.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
Former 19th and 39th President of the United States

Sookie Stackhouse

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4

Dienstag, 6. November 2012, 15:54

Wieso nicht ganz schlüssig, Congressman?

Erklären innerhalb der regulären Frist für die Bekanntgabe von Kandidaturen mindestens zwei passiv Wahlberechtigte ihre Kandidatur, so ist innerhalb des gesetzlich bestimmten Zeitraumes eine Wahl durchzuführen.

Erklärt innerhalb dieser Frist kein passiv Wahlberechtigter seine Kandidatur, so wird diese Frist bis zum Ablauf des Tages nach dem Tag verlängert, an dem ein passiv Wahlberechtigter seine Kandidatur erklärt.

Gibt es nach Ablauf der Frist zur Bekanntgabe von Kandidaturen, der frühestens dann eintreten kann, wenn mindestens ein passiv Wahlberechtigter seine Kandidatur erklärt hat, nur einen Kandidaten, so ist dieser ohne vorherige Durchführung einer Wahl bzw. Abstimmung zu ernennen.

So steht es im Gesetz. Alles schlüssig. ;)

Unklar ist nur, wer im aktuell vorliegenden Fall für die Ernennung des einzigen Kandidaten zuständig ist ...
Sookie Stackhouse (D)


Bob O'Neill

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5

Dienstag, 6. November 2012, 22:43

Mir ging es um Satz 2 von Art. II, Sec. 2, der für Verwirrung stiftete. ;)

Meines Erachtens ist wohl die Behörde, welche die Wahl durchführt, für die Feststellung des Ergebnisses zuständig. Ergo müsste das USEO mich für gewählt erklären.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
Former 19th and 39th President of the United States

Sookie Stackhouse

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6

Dienstag, 6. November 2012, 22:48

Sie meinen Art. III, Sec. 2, Satz 2? Der bezieht sich bei einfacher systematischer Auslegung des Gesetzes nur auf ebd. Satz 1. ;)

Ansonsten sehe ich gerade, dass das Gesetz auch tatsächlich nur davon spricht, dass im Falle nur eines Kandidaten dieser "für gewählt erklärt" werden soll. Das kann in der Tat das USEO tun. Nur ernennen könnte es einen gewählten bzw. als gewählt geltenden Gouverneur nicht.
Sookie Stackhouse (D)


Bob O'Neill

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7

Dienstag, 6. November 2012, 23:23

Ja, jenen Satz meinte ich. ;)

Ich denke, es spricht nichts dagegen, wenn ich am Ersten des nächsten Monats einfach meinen Eid vor dem General Court ableiste. Governor Foot amtiert ja noch bis zum Ende diesen Monats; es sei denn, er scheidet vorher aus dem Amt.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
Former 19th and 39th President of the United States

Sookie Stackhouse

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8

Dienstag, 6. November 2012, 23:25

Das Verfahren halte ich für sinnvoll.

Ich werde mich aber dennoch bemühen, Ms. Morgan möglichst zu motivieren, auch noch eine Feststellung nach dem Wahlgesetz zu treffen. ;)
Sookie Stackhouse (D)


Solomon Foot

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9

Mittwoch, 7. November 2012, 09:51

Ich freue mich, dass sich ein Kandidat gefunden hat.
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Wanda Jones

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Wahl des Speaker pro tempore in Laurentiana läuft. Einzige Kandidatin ist Taylor Kay Roberts.
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10

Mittwoch, 7. November 2012, 14:19

In der Tat, sehr erfreulich.
Ich denke damit kann man Congressman O'Neill bereits gratulieren und viel Erfolg wünschen. Zwar ohne Wahlgang, aber nun gut.
WANDA VIOLA JONES

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OF
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Solomon Foot

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11

Donnerstag, 8. November 2012, 13:19

Ich finde es gut, dass die angesprochene gesetzliche Regelung endlich einmal Anwendung findet. Ich sehe in einer "Nichtwahl" eigentlich nur Vorteile. Die Wahlbehörde hat weniger Arbeit und die Bürger Laurentianas haben ohne großen Aufwand einen neuen Gouverneur. Das ein Gegenkandidat fehlt zeigt deutlich, dass die Wählerinnen und Wähler im Allgemeinen sehr zufrieden mit dem Kandidaten Bob O'Neil sind.
Freedom from Government!

Lilah Morgan

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12

Dienstag, 13. November 2012, 14:09


- The Director -
Amada | November 13th, 2012


Ladies and Gentlemen,

die Frist zur Einreichung der Wahlvorschläge ist zu Ende gegangen.

Es hat sich ein Kandidat gefunden:

Robert O'Neill


Gem. Art. III Ssec. 3 Gubernatorial Election Act (LA) wird auf die Wahl verzichtet.
Somit erfüllt der Kandidat Robert O'Neill die notwendigen Voraussetzungen.
Er ist damit zum Gouverneur gewählt.



Lilah Morgan - Director of the U.S.E.O.
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Wahl des Speaker pro tempore in Laurentiana läuft. Einzige Kandidatin ist Taylor Kay Roberts.
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13

Dienstag, 13. November 2012, 19:08

Na, mal schauen wie das noch weitergeht.
Auf jeden Fall dann erstmal die Feststellung und damit die formelle Ernennung zum Governor-elect.
Gratulation.
WANDA VIOLA JONES

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THE STATE OF LAURENTIANA

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Lilah Morgan

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14

Dienstag, 13. November 2012, 22:41


- The Director -
Amada | November 13th, 2012


Ladies and Gentlemen,

ich widerrufe hiermit die Bekanntgabe von 14:09 Uhr des heutigen Tages.
Die Wahl wird umgehend eingeleitet.

Die Wahllokale öffneten um 22:30 Uhr und schließen am Sonntag um 18:00 Uhr.


Reasons:
Art. III Ssec. 3 Gubernatorial Election Act (LA) erhebt eine Soll-Regelung im Falle, dass sich nur ein Kandidat gefunden hat. Einer Soll-Regelung ist zu folgen, sofern nicht ein besonderer Grund dagegen spricht. Der besondere Grund liegt in der nicht erfolgenden demokratischen Legitimation für den Kandidaten. Die Vereinbarkeit der Wahlverzichtsklausel wird vom Bundeswahlamt wie vom Bundesjustizministerium in Zweifel gezogen. Das Bundeswahlamt möchte den Kandidaten nicht in die Gefahr bringen, später als unrechtmäßiger Gouverneur behandelt zu werden. Über die künftige Handhabung und die Verfassungsmäßigkeit der Wahlverzichtsklausel soll ohne aktuelle Entscheidungserheblichkeit entschieden werden. Aus diesen Gründen werden die vorbereiteten Wahlen nun doch durchgeführt.

Jeder Wahlberechtigte wird noch vor Ablauf des Tages vom Bundeswahlamt schriftlich über diese Mitteilung hingewiesen.




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Taylor Kay Roberts

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Dienstag, 13. November 2012, 23:30

Diese Argumentation des Electoral Office ist ja, mit Verlaub, hahnebüchener Unsinn: Der laurentianische Gesetzgeber hat eine Soll-Regelung in das Gesetz geschrieben, für den Fall, dass sich nur ein Kandidat findet. Das Electoral Office betrachtet nun die angebliche fehlende demokratische Legitimation des Gewählten als Argument, von der Soll-Regelung - die in der Regel zu befolgen ist - abzuweichen. Mit dieser Argumentation muss aber in jedem Fall, in dem die Soll-Regelung anwendbar ist, von ihr abgewichen werden. Ein solches Vorgehen wiederspricht eklatant dem ausdrücklich erklärten Willen des laurentianischen Gesetzgebers und stellt zugleich auch noch einen offensichtlichen Bruch der Gewaltenteilung da, denn die Exekutive hebelt hier eine gesetzliche Regelung unter der Begründung, sie sei verfassungswidrig, aus, was eindeutig nicht ihre Aufgabe ist.
Wenn die Bundesregierung der Meinung ist, die Wahlverzichtsklausel sei mit der Bundesverfassung nicht vereinbar, so hat sie Laurentiana vor dem Supereme Court zu verklagen. Und bis dahin hat sie das Gesetz umzusetzen, selbst wenn sie der Meinung ist, es sei verfassungswidrig, oder sich durch einstweilige Anordnung des Supreme Courts oder eines Bundesgerichts die Durchführung anordnen zu lassen.
Aber sich hier einfach über ein Gesetz hinweg zu setzen und es dadurch faktisch für Nichtig zu erklären, in dem man es einfach unbeachtet lässt, leistet der Durchsetzung der Verfassung einen Bärendienst.
Taylor Kay Roberts
Speaker pro tempore of the General Court of Laurentiana

former United States Senator for Laurentiana

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Taylor Kay Roberts« (13. November 2012, 23:44)


Sookie Stackhouse

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Dienstag, 13. November 2012, 23:55

Mit Verlaub, Ms. Roberts, aber die Verfassung überträgt dem Bund - nicht nur dem Obersten Gerichtshof, sondern auch dem Kongress und der Bundesverwaltung - eine Gewährleistungspflicht dafür, dass die innere politische Ordnung der Staaten demokratischen Grundsätzen entspricht. Ausdrückliche Erwähnung findet dabei, dass die Obersten Exekutivbeamten der Staaten jeweils durch allgemeine, unmittelbare, freie, gleiche und geheime Wahlen durch die Bevölkerung legitimiert sein müssen.

Die bloße Ernennung - oder unter Umständen gar Selbsttitulierung - des einzigen Wahlbewerbers um dieses Amt genügt diesen Grundsätzen nicht.

Solange das U. S. Electoral Office vom Staat Laurentiana mit der Durchführung der Wahlen zu dessen Oberstem Exekutivbeamten beauftragt ist, wird es diesen Auftrag entsprechend der Verfassung und den Gesetzen des Staates Laurentiana, wie auch der Verfassung und den Gesetzen des Bundes erfüllen.

Natürlich hätte sich das Electoral Office hier auf den Standpunkt stellen können, das Wahlgesetz des Staates Laurentiana sei wegen Unvereinbarkeit mit der Bundesverfassung nicht auszuführen, und die Angelegenheit zwecks Durchführung eines streitigen Verfahrens vor dem Obersten Gerichtshof an die Bundesregierung abgeben können.

Die mögliche Folge eines solchen Vorgehens hätte aber sein können, dass der Staat Laurentiana u. U. nach Ablauf der Amtszeit des regierenden Gouverneurs für einige Zeit ohne ordnungsgemäß gewählte Regierung gewesen wäre.

Und das, obwohl es in diesem Staat durchaus Vorschriften zur Durchführung einer Wahl, wie von der Bundesverfassung gefordert, und einen Kandidaten gab.

Aus diesem Grund hat das Electoral Office lediglich die verfassungskonformen Bestimmungen des Wahlgesetzes des Staates Laurentiana angewendet, und diesen entsprechend eine Wahl angesetzt.

Wenn der noch amtierende Gouverneur dieses Staates, oder der Kandidat in der anstehenden Gouverneurswahl, den Staat Laurentiana in dessen bzw. sich in seinen Rechten verletzt sieht, steht ihm der Rechtsweg offen.
Sookie Stackhouse (D)


Bob O'Neill

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Mittwoch, 14. November 2012, 00:00

Ich schließe mich den Worten der geschätzten Former Senator Roberts an. An der rechtswidrigen Wahl werde ich nicht teilnehmen. Übrigens nicht, weil ich meine demokratische Legitimation für unzweifelhaft halte, sondern weil grundsätzlich erst einmal Recht und Gesetz zu befolgen sind.
Robert 'Bob' O'Neill (R)
Former 19th and 39th President of the United States

Solomon Foot

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18

Mittwoch, 14. November 2012, 13:29

Ganz großer Unsinn! Ich schließe mich in meiner Meinung ebenfalls Former Senator Roberts an und rufe gleichzeitig alle Bürgerinnen und Bürger Laurentianas dazu auf, nicht an dieser rechtswidrigen Wahl teilzunehmen.
Freedom from Government!

Gregory Jameson

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Mittwoch, 14. November 2012, 16:17

Es ist wirklich eine Schande.
Denn die Frage, ob rechtswidrig oder nicht, wird letztlich von einem Gericht zu beurteilen sein, und zwar vom Bezirksgericht Laurentianas. Aber der Aufruf, an einer Wahl, die letztlich für die Absicherung der demokratischen Legitimation durchgeführt wird, nicht teilzunehmen, offenbart erhebliche Demokratiedefizite der republikansichen Spitzenkandidaten, die offensichtlich des Wählens überdrüssig sind.

Das U.S.E.O. sagte deutlich, dass es keinen Präzedenzfall schaffen will, die Republikaner wollen diesen aber. Mögen sie bei dieser Wahl und jeder folgenden schlicht und ergreifend durchfallen, wenn sie sogar zu faul sind, ihre eigenen Arsch zur Urne zu bewegen.
Gregory Jameson M.D.
I was: Member and Chairman of the Democratic Party
Member and President of the United States Senate
Member and Speaker of the House of Representatives
Secretary of the Interior, Governor of Hybertina and Laurentiana

Sookie Stackhouse

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20

Mittwoch, 14. November 2012, 17:16

Ich möchte sogar noch weitergehen, Mr. Jameson:

Ein vollzähliger Boykott der Wahl durch die Bürger Laurentianas wäre eine Schande gewesen!

Denn es hätte nicht im Interesse des Staats und seiner Bürger liegen können, dass ein zur Übernahme des Gouverneursamtes bereiter Kandidat sein Amt möglicherweise nicht mit Beginn der kommenden Exekutivperiode hätte antreten können, weil noch ein Rechtsstreit über seine ordnungsgemäße demokratische Legitimation anhängig gewesen wäre. (Und was wäre mir anderes übrig geblieben, als als Bürgerin dieses Staates einen Antrag vor Gericht auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu stellen, Mr. O'Neill die Amtsübernahme vorläufig zu untersagen, wenn es eine Wahl mit 0% Beteiligung und entsprechend 0 Stimmen für ihn gegeben hätte?)

Aber so weit wird es glücklicherweise nicht kommen. ;)
Sookie Stackhouse (D)