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Your Honor, klägerseits wird noch um eine Stellungnahme des Beklagten gebeten, ob und inwieweit sein Anerkenntnis auch den Klageantrag zu 4. umfasst. Sofern dies vollumfänglich zutrifft, würde dem Vergleichsvorschlag zugestimmt.
Zitat Original von John E. Prescott Im Übrigen leitet sich eine solche Vorrausetzung schon daraus ab, daß Amtsträger ihr Amt bei Ausbürgerung automatisch verlieren. Tun Sie das? Der Präsident und der Vizepräsident definitv ja, da diese nach dem Presidential Election Act US-astorische Staatsbürger sein müssen. Die Secretaries? Nein, die bleiben de jure bis zu ihrer Entlassung im Amt. Zitat Ich bitte sie außerdem das mal konsequent zu Ende zu denken: Womöglich werden hier sonst noch bald diverse ...
Mr. Vice President, wozu, glauben Sie, wird an zahlreichen Universitäten dieses Landes Rechtswissenschaft gelehrt, wenn rechtliche Probleme sich allein mittels des "gesunden Menschenverstandes" lösen ließen?
Euer Ehren, ich melde aufforderungsgemäß anwesend.
Mit Verlaub, Sir, aber Art. IV Sec. 6 (2) der Bundesverfassung regelt offenkundig das Ausscheiden eines Präsidenten aus dem Amt, dem aus dem Hinderungsgrunde seinen Amtsgeschäften nachzukommen auch die Erklärung der vorübergehenden Übertragung der Führung derselben auf den Vizrpräsidenten bzw. seines Rücktrittes tatsächlich unmöglich ist. Davon ist vorliegend nicht auszugehen, sondern von einem mutwilligen Desinteresse des Präsidenten sowohl an seinen Amtsgeschäften, als auch wenigstens noch der...