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ich stelle mir doch langsam die Frage, ob, wenn die republikanischen Vertreter in diesem Kongress die Verurteilung zur Todesstrafe unendlich schwer machen wollen, es nicht leichter wäre, diese Strafe ganz abzuschaffen... Wie auch immer. Von der Einschaltung des Präsidenten halte ich nichts, und solange diese Passage im Gesetz verbleibt, werde ich ihm die Zustimmung verweigern.
Mr Speaker,
ich schließe mich meinem Vorredner an und muss eine Änderung bezüglich der Tötungsmöglichkeiten fordern, es ist unmenschlich einen Menschen zu vergasen, unsere Tradition der Achtung der Menschenrechte verbittet derart unzivilisierte Vorgehensweisen.
CURRICULUM VITAE Il m'a raconté l'histoire de sa vie
Il y a que la vérité qui blesse.
als Befürworterin der Todesstrafe, begrüße ich diesen Entwurf, muss jedoch wie meine Kollegen ebenso darauf bestehen, dass die Vergasung als Vollstreckungsmöglichkeit gestrichen wird.
RE: 2oo9/12/oo2 United States Penalty Code Amendment Bill
Mr.President of Senate,
auch wenn ich absolut gegen die Todesstraf bin soll der Verurteilte derzeit doch das Recht haben die Art und Weise seiner "Tötung" zu bestimmen.
Ich werde diesem Antrag nur meine Zustimmung geben, wenn das Mindestalter auf 21 Jahre gesetzt ist und die Verhängung der Todesstrafe durch Vergasung nicht angewendet wird.
Craig Hsiao 25th Vice President of the United States of Astor
Former Speaker of the House of Representatives
vielen Dank, daß sie die Aussprache verlängert haben.
Lassen sie mich auf kurz auf die vorgebrachten Meinungen eingehen:
Auf den Verzicht, die Todesstrafe durch Vergasung zu vollstrecken, kann ich bedenkenlos eingehen. Auch wenn der zum Tode verurteilte Gefangene ja die Wahl trägt.
Den Einwurf von Senator Hodges, daß Mindestalter eines jugendlichen Straftäters aufgrund der Todesstrafe auf 21 Jahre zu erhöhen halte ich nicht für sinnvoll, da ein 18jähriger ganz genau weiß was er tut und was nicht. Die Altersgrenze wurde hier der Sec. III des Penal Enforcement Act angepaßt. Eine Erhöhung um drei Jahre ist m. E. Willkür. Genauso gut könnten es 5 Jahre mehr sein oder aber auch 2 Jahre weniger.
Die Billigung des Präsidenten ein Todesurteil als letzte Instanz zu vollstrecken ist insoweit sinnvoll, als daß der Präsident das oberste Organ des Staates ist. So hat er, allen Zweifel mancher Kongressmitglieder zum Trotz, die Möglichkeit einen Gefangenen zu begnadigen. Mrs. Clarke z. B. würde so etwas im Falle einer Präsidentschaft in Erwägung ziehen um nur ein Beispiel zu nennen. Das bedeutet zwangsläufig, daß ein zum Tode Verurteilter nicht auch zum Tode verurteilt wird.
Eine Gewaltentrennung ist sicherlich von Nöten, allerdings sehe ich in diesem Fall keine Komplikationen.
Zusätzlich zu der Änderung füge ich eine Ergänzung dem Amendment hinzu.
Owner of the Congressional Gold Medal Former Governor & Senator of the State of Savannah
ich habe im Entwurf des geschätzten Kollegen Saigon leider keine Veranlassung gefunden, meine ablehnende Haltung zu diesem Entwurf zu revidieren. Ich bedauere das vor dem Hintergrund, dass ich kleine Verbesserungen für besser als keine gehalten hätte, aber mir sind die Hände gebunden.
XXII. PRESIDENT of the UNITED STATES
· · · Former GOVERNOR and SENATOR of the FREE STATE of NEW ALCANTARA