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Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »John E. Prescott« (24. Juli 2009, 17:15)
Zitat
Article II der Geschäftsordnung des Volksrates soll wie folgt geändert werden:
Section/Article II -The House President/Le Président
(1) Der Volksrat wählt aus seiner Mitte in einer freien und offenen Wahl mit einfacher Mehrheit einen Präsidenten. Sind vier Wahlgänge beendet worden, ohne dass ein Kandidat die einfache Mehrheit auf sich vereinigen konnte, so genügt ab dem fünften Wahlgang die relative Mehrheit.
(2) Der Präsident leitet die Sitzungen ein, führt die Abstimmungen durch und ist für die Funktionsfähigkeit des Volksrates verantwortlich. Ihm steht das Haus- und Polizeirecht in den Räumlichkeiten des Rates zu.
(3) Die Amtszeit des Präsidenten endet durch Umzug, Verlust der Staatsbürgerschaft, Rücktritt oder Tod, spätestens jedoch nach drei Monaten. Mehrmalige Wiederwahl ist zulässig.
(4) Die Bestimmungen der Verfassung über das Misstrauensvotum gegen den Präsidenten bleiben unberührt.
(6) Nach dem selbem Modus wie der Präsident des Volksrates gewählt wird, wird auch dessen Stellvertreter gewählt.
(7) Wenn der Präsident 4 Tage nicht im Volksrat anwesend ist (Abwesenheit) oder sich abgemeldet hat, übernimmt dessen Stellvertreter die Aufgaben des Präsidenten.
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