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Zitat
Amendment I [Presidential Succsession]
(1) Fallen aus irgendeinem Grund die Ämter des Präsidenten und des Vizepräsidenten gleichzeitig vakant, so soll der Kongresspräsident für den Rest der Amtszeit als neuer Präsident vereidigt werden.
(2) Ist auch das Amt des Kongresspräsidenten vakant, so soll der Vizepräsident des Kongresses für den Rest der Amtszeit als neuer Präsident vereidigt werden.
(3) Fallen aus irgendeinem Grund die Ämter des Präsidenten und des Vizepräsidenten, sowie des Kongresspräsidenten und Kongressvizepräsidenten gleichzeitig vakant, so soll der Kongress der Vereinigten Staaten einen neuen Präsidenten und Vizepräsidenten nach dem selben Verfahren wählen, als hätte kein Wahlvorschlag die absolute Mehrheit der Elektorenstimmen auf sich vereinigen können, mit dem Unterschied, dass Kandidaten von allen Mitgliedern des Kongresses vorgeschlagen werden dürfen. Der so neugewählte Präsident und Vizepräsident sollen ihre Ämter unverzüglich antreten. Während der Vakanz führt die Amtsgeschäfte ein Acting President gemäß einem Bundesgesetz.
(4) Bleiben der Präsident oder der Vizepräsident ihren Amtspflichten mehr als 336 Stunden unentschuldigt fern, soll die Nachfolgeregelung gemäß der Verfassung in Kraft treten.
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