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Nun, klarerweise spreche ich mich gegen einen derartigen Zwang aus, aber die Kehrseite ist schlicht und ergreifend: Was haben wir sonst? Eine Institution von Verteidigern, die auf dieses eine Spektrum spezialisiert sind und im Gegensatz zu anderen Anwälten viel unfreier in ihrerm Metier sind und dadurch wohl auch weniger verdienen. Sie sind sozusagen einem anderen Markt ausgesetzt als der Anwalt, der vollkommen frei über seine Fälle verfügt. Dies ist eine sehr große Verzerrung.
Zitat
Hierdurch wird die bisher vorgesehen, mögliche "Zwangsverpflichtung"
eines jeden Juristen aufgehoben. Ich zweifle nämlich massiv an der
Sinnhaftigkeit, jemanden zwingen zu können, als Verteidiger aufzutreten.
Nicht nur weil so ein Zwang unverhältnismäßig und einmal in der
Berufswelt ist, sondern weil jemand der unfreiwillig verpflichtet wird
auch kaum so viel Interesse an einer guten Vertretung haben wird, wie
dies ein Freiwilliger hat bzw. jemand der hauptberuflich dafür bezahlt
wird.
Ich würde daher vorschlagen, aus dem Office of the Public Defender als Behörde eine selbstverwaltete Chamber of Public Defenders unter der Aufsicht etwa des Vorsitzenden Richters am OGH oder des Vorsitzenden der Konferenz der Bundesrichter zu machen. Deren Mitglieder geben sich selbst ein Statut zur Besorgung der Verwaltungsaufgaben ihrer Kammer und wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, während eben ein qua Amtes zwischen den Parteien eines Rechtsstreites neutraler hochrangiger Richter darüber wacht, dass alles gesetzeskonform und gerecht über die Bühne geht.
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