Gut, fann ist hier ist der Deal:
Sie bekennen sich der versuchten Nötigung, des schwerer tätlichen Angriffs, der Körperverletzung und des Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte für schuldig.
Ich beantrage dafür eine Gesamstrafe von 60 Tage Freiheitsstrafe, für welche die Untersuchungshaft angerechnet wird, und die sie nicht vor Januar 2015 antreten müssen.
Ich beantrage außerdem Hafterleichterung, d.h. Fußfessel und Hausarrest in einer Immobilie Ihrer Wahl, die Sie ohne eine gerichtlich bestellte Eskorte nicht verlassen dürfen.
Sollten Sie es sich zwischenzeitlich anders überlegen, werde ich Sie des versuchten Mordes an einem Mitglied des Kongresses anklagen, was eine Anklage wegen Hochverrates mit sich brächte.