Honorable Governors,
in der Kongressbilbiothek gibt es eine
Abteilung für die Bundesstaaten. Ich möchte anregen, dass die Staaten diese nutzen, um einen Platz für ihr Staatenrecht zu haben.
Die Vorteile sind, dass diese Abteilung jedes einzelne Gesetz ohne Probleme vgl. dem Bundesrecht auflisten kann. Aktualisierungen sind einfach vorzunehmen. Und das Recht ist an einer Stelle gesammelt und muss nicht erst in den Staaten oder gar den Parlamenten der Staaten gesucht werden.
Fraglich ist lediglich, wie diese Abteilung genutzt werden sollte.
Soll das Bundesarchiv die Verwaltung der Rechtsnormen übernehmen, evtl. auf Hinweis der Staatsregierung Aktualisierungen vornehmen?
Oder will jeder Staat sein eigenes Recht selbst pflegen? Wobei ich hier einen anonymisierten Account des Staates empfehlen würde.
Ich denke aber, dass dies ein Vorteil für eine Beteiligten wäre.