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Taylor Kay Roberts

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21

Mittwoch, 5. Oktober 2011, 00:13

Mr. Vice-President,

ich gehe stark davon aus, dass der Präsident, wäre er von der Wichtigkeit eines eigenständig agierenden DoI überzeugt, auch einen eigenen Secretary nominiert hätte. Die Nominierung von Mr. Marani als AG und SoI zeigt doch gerade, was der Kongress möglicherweise umsetzen wird: Die Aufgaben des Secretary of the Interior kann auch der Attorney General mit übernehmen. Dann kann man aber das Amt gleich zusammenlegen, zumal dieser Amtsträger ja noch entlastet wird, da ja ein Teil der Aufgaben auf den Secretary of Commerce übertragen werden.
Taylor Kay Roberts
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Doug Hayward

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22

Mittwoch, 5. Oktober 2011, 09:47

Senator Roberts,

ich hoffe, dass der Kongress dennoch das DotI bestehen lässt. Eine spätere Administration kann dann die Aufgaben des DotI per Organisationserlass auf andere Departments übertragen, wenn danach der Wunsch besteht. Durch die Benennung eines Kandidaten, wenn auch dieser Kandidat in Personalunion Attorney General sein soll, ist denke ich ein deutliches Statement für ein DotI.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
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23

Mittwoch, 5. Oktober 2011, 10:04

Noch zu etwas anderem, Mr. Vice President: Warum hat der Präsident Sie (oder einen anderen Kandidaten) bislang noch nicht wieder für das Amt des Secretary of State nominiert? Sollen wir das als deutliches Statement gegen das State Department interpretieren?

Congressman (R-LA)



Charlotte McGarry

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24

Mittwoch, 5. Oktober 2011, 11:00

Selbstverständlich, die Nicht-Kandidatur der Republikaner war schließlich auch ein deutliches Statement gegen die Ämter des Präsidenten und des Vizepräsidenten. ;)
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Taylor Kay Roberts

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25

Mittwoch, 5. Oktober 2011, 11:03

ich hoffe, dass der Kongress dennoch das DotI bestehen lässt. Eine spätere Administration kann dann die Aufgaben des DotI per Organisationserlass auf andere Departments übertragen, wenn danach der Wunsch besteht. Durch die Benennung eines Kandidaten, wenn auch dieser Kandidat in Personalunion Attorney General sein soll, ist denke ich ein deutliches Statement für ein DotI.
Nein, Mr. Vice-President, er kann die Aufgaben nicht durch Organisationserlass auf andere Departments übertragen, wenn der Wunsch danach besteht. Wenn das DoI im Gesetz steht, ist es so als solches mit diesen Aufgaben Gesetz und besteht so und muss als solches mit einem Secretary besetzt werden. Da kann der Präsident nicht daran rütteln, denn seine Befugnisse finden an den Grenzen der Gesetze ihr Ende. Und ich verstehe die Argumentation für die Wichtigkeit des DoI noch immer nicht, wenn es in einer Personalunion ausgeübt werden kann und warum man aus einer Personalunion nicht eine Realunion dieses Amtes machen kann.
Taylor Kay Roberts
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Doug Hayward

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26

Mittwoch, 5. Oktober 2011, 11:37

Warum hat der Präsident Sie (oder einen anderen Kandidaten) bislang noch nicht wieder für das Amt des Secretary of State nominiert?


Warum er mich nicht als Kandidat aufgestellt hat, kann ich Ihnen sagen: Ich habe dem Präsident zum Ende seiner vergangenen Amtszeit mitgeteilt, dass ich aus persönlichen Gründen *so*RL-Verpflichtungen*so* nicht erneut für ein Ministeramt zur Verfügung stehe. Ich werde stattdessen meine Verpflichtungen als Stellvertreter des Präsidenten und als man könnte sagen Goodwill Ambassador des Präsidenten in und außerhalb der Vereinigten Staaten agieren.

Ansonsten befindet sich die Administration noch auf der Suche nach Kandidaten, die natürlich auch Republikaner sein können. Vielleicht springt der ein oder andere Republikaner ja über seinen Schatten und entscheidet sich für eine Mitarbeit in der Administration.

Zuletzt sei angemerkt, dass Ihre weitergehende These jedweder Logik widerspricht, die Nichtbenennung eines Kandidaten oder die längere Kandidatensuche ist nicht etwa ein Statement gegen ein Amt, sondern genau das Gegenteil.

Zitat

Nein, Mr. Vice-President, er kann die Aufgaben nicht durch Organisationserlass auf andere Departments übertragen, wenn der Wunsch danach besteht. Wenn das DoI im Gesetz steht, ist es so als solches mit diesen Aufgaben Gesetz und besteht so und muss als solches mit einem Secretary besetzt werden. Da kann der Präsident nicht daran rütteln, denn seine Befugnisse finden an den Grenzen der Gesetze ihr Ende. Und ich verstehe die Argumentation für die Wichtigkeit des DoI noch immer nicht, wenn es in einer Personalunion ausgeübt werden kann und warum man aus einer Personalunion nicht eine Realunion dieses Amtes machen kann.


Dann besteht tatsächlich ein Problem. Ich mein, ich finde es ja nicht schlecht, wenn der Kongress hier tätig werden will, hat er doch jetzt auch das verfassungsmäßige Recht dazu, hier dem Präsidenten aber auf die ein oder andere Weise eine Struktur vorzuschreiben, sollte nicht im Interesse des Kongresses sein, zumal dann denke ich wiederum gegen die Verfassung verstoßen wird, indem der Präsident eben nicht mehr frei und mit Billigung des Kongresses über die Struktur der Administration bestimmen kann. Das ist natürlich nur meine persönliche Meinung, die auch nicht unbedingt vor dem Supreme Court Bestand haben muss. Allerdings sollten wir uns in solchen Fällen in jedem Fall Gedanken darüber machen, ob der Grundtenor der Verfassung dann überhaupt noch Beachtung findet.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
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Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »Doug Hayward« (5. Oktober 2011, 11:46)


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27

Mittwoch, 5. Oktober 2011, 19:33

Dann besteht tatsächlich ein Problem. Ich mein, ich finde es ja nicht schlecht, wenn der Kongress hier tätig werden will, hat er doch jetzt auch das verfassungsmäßige Recht dazu, hier dem Präsidenten aber auf die ein oder andere Weise eine Struktur vorzuschreiben, sollte nicht im Interesse des Kongresses sein, zumal dann denke ich wiederum gegen die Verfassung verstoßen wird, indem der Präsident eben nicht mehr frei und mit Billigung des Kongresses über die Struktur der Administration bestimmen kann. Das ist natürlich nur meine persönliche Meinung, die auch nicht unbedingt vor dem Supreme Court Bestand haben muss. Allerdings sollten wir uns in solchen Fällen in jedem Fall Gedanken darüber machen, ob der Grundtenor der Verfassung dann überhaupt noch Beachtung findet.

Mr. Vice-President, der Grundtenor der Verfassung war noch nie, dass der Präsident alleine und selbstherrlich über die Exekutive verfügen kann, denn das in der Verfassung grundlegende Prinzip von Checks and Balances beinhaltet genau, dass dem nicht so ist.
Was die Verfassungsmäßigkeit eines solchen Gesetzes angeht kann ich ihnen versichern: Es wird gehalten, denn der Präsident kann nicht mehr frei und mit Billigung des Kongresses (was ein Widerspruch in sich ist) über die Struktur der Administration verfügen. Zwei Drittel der Mitglieder beider Häuser und eine Mehrheit der Bürger in drei Vierteln der Staaten dieses Landes haben kürzlich beschlossen, dass sie es besser finden, wenn der Präsident frei und ohne Billigung des Kongresses über die Struktur der Verwaltung entscheiden kann - aber das in dem Rahmen, der vom Kongress vorgegeben wird. Natürlich findet auch dieses Recht des Kongresses irgendwann sein Ende, wenn es die Exekutive zu sehr beschränkt, denn wie alles gilt es nicht unbeschränkt. Aber wenn der Kongress festlegt, dass es Departments geben muss und welche das sind, sehe ich hier auf den ersten Blick noch keinen Verstoß gegen die Verfassung - zumal ich daran erinnern darf, dass man mit diesem System ca. fünf Jahre lang vor dem Urteil President v. Congress ziemlich gut und problemlos gefahren ist.

Warum man hier also gerade einen so immensen Problemkreis eröffnet, vermag sich mir aus der juristischen Perspektive nicht zu erschließen. Die Gerichte der Judikative üben auch einen Bereich der Staatsgewalt aus, und es kam bisher noch keiner auf die Idee, dass es einen Verstoß gegen die Gewaltenteilung wäre, wenn der Kongress die Organisation der Gerichtsbarkeit bestimmt. Das finde ich vielleicht auch nicht immer klug, aber die Gesetze, an die sich sowohl die Exekutive als auch die Judikative zu halten hat, macht eben der Kongress - im Rahmen der Verfassung. Und die Haupt-Aufgabe der Exekutive ist es, die vom Kongress gemachten Gesetze zu vollziehen, ebenso wie es die Haupt-Aufgabe der Judikative ist, aus diesen Gesetzen oder ihrem Vollzug entspringende Streitigkeiten zu entscheiden. Aber das verfassungstheoretisch am Ende der Kongress gegenüber dem Präsidenten und dem Supreme Court immer am längeren Hebel sitzt, liegt in der Natur seiner Aufgabe und ist von den Verfassungsvätern auch so gewollt. So funktioniert unser System.
Ulysses S. Finnegan jr.

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Doug Hayward

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Mittwoch, 5. Oktober 2011, 20:01

Natürlich findet auch dieses Recht des Kongresses irgendwann sein Ende, wenn es die Exekutive zu sehr beschränkt, denn wie alles gilt es nicht unbeschränkt.


Ohne jetzt eine Opinion von Ihnen zu verlangen, Mr. Chief Justice, also nur interessehalber: Wann würde der Kongress die Exekutive zu sehr beschränkt? Zum Beispiel er eine vom Präsidenten explizit gewünschte Behörde abschaftft? Oder dem Präsidenten vorschreibt, dass er eine Behörde einzurichten hat, die der Präsident für unnötig hält oder dessen Aufgaben er lieber auf eine bereits bestehende Behörde übertragen würde.? Oder darf der Kongress jedwede Grundpfeiler legen, aber nur nicht ins Detaiil gehen? Oder vielleicht eine Handlung die mir jetzt grade auch nicht in den Sinn gekommen ist, Ihnen aber?
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Mittwoch, 5. Oktober 2011, 20:23

Nana, Mr. Vice President, Sie wollen den Chief Justice doch nicht in die Bedrouille bringen, der Administration "Tipps" für etwaige Kompetenzstreitigkeiten zwischen Präsident und Kongress zu geben? ;) Ich denke, dass hier ohnehin nur der Einzelfall den Ausschlag geben und man keine allgemein gehaltenen Aussagen treffen kann.
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Mittwoch, 5. Oktober 2011, 20:31

Wie gesagt, die persönliche Meinung des Chief Justice entspricht ja nicht der Mehrheit im Supreme Court und auch nicht unbedingt der genauen Rechtslage, wenn aber so schwammige Formulierungen, die sicherlich nicht unbedacht gewählt wurde, genommen werden, um eine aus meiner Sicht fragwürdige Handlung als rechtmäßig zu bewerten, dann nehme ich mir das Recht heraus, in Bezug auf dieses Statement nachzufragen. Es steht dem Chief Justice natürlich frei nicht zu antworten, es hätte ihm aber auch frei gestanden, wie sein Vorgänger Chief Justice Schwertfeger gar nicht erst an der Debatte teilzunehmen.
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Mittwoch, 5. Oktober 2011, 20:44

Was kann man dem Kongress bzw. einigen seiner Mitglieder bei der Wahrnehmung seiner verfassungsmäßigen (da durch Verfassungs-Zusatz bestimmten) Rechte denn als "fragwürdige Handlung" unterstellen, Mr. Vice President? Dass es dem Präsidenten sauer aufstößt, er seinen politischen Willen nicht umgesetzt sieht? Das selbe Argument gilt doch für einen Präsidenten, der in fragwürdiger Weise - bislang noch - auf das Strafmaß in Fällen, die nach dem USPC mit der Todesstrafe bedroht sind, aktiv und bestimmend einwirken kann. Das stört Sie meiner Beobachtung nach nicht im Geringsten, auch wenn es hier ausreichend verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Bedenken, denen der Text eines Verfassungs-Zusatzes nicht einmal entgegen steht.

Und nun freuen Sie sich doch, dass Chief Justice Finnegan diese "schwammigen" Formulierungen gewählt hat, anstatt seinen späteren Text für eine Majority oder Minority Opinion auszubreiten, sollte ein entsprechender Fall einmal vor dem Supreme Court verhandelt werden. Ich freue mich auch darüber, denn ich sehe mich in meiner Entscheidungsfreiheit als Mitglied des Kongresses ohnehin nicht von der persönlichen Meinung eines Richters, auch wenn ich sie in diesem Einzelfall teile, eingeschränkt. Der Präsident sollte das genauso sehen und das tun, wofür er meint gewählt worden zu sein.
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Mittwoch, 5. Oktober 2011, 20:48

Dass es dem Präsidenten sauer aufstößt, er seinen politischen Willen nicht umgesetzt sieht? Das selbe Argument gilt doch für einen Präsidenten, der in fragwürdiger Weise - bislang noch - auf das Strafmaß in Fällen, die nach dem USPC mit der Todesstrafe bedroht sind, aktiv und bestimmend einwirken kann. Das stört Sie meiner Beobachtung nach nicht im Geringsten, auch wenn es hier ausreichend verfassungsrechtliche Bedenken gibt. Bedenken, denen der Text eines Verfassungs-Zusatzes nicht einmal entgegen steht.


An welchen Beobachtungen machen Sie das fest?
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Mittwoch, 5. Oktober 2011, 20:51

An welchen Beobachtungen machen Sie das fest?

Ich habe Ihre diesbezügliche Aussage interpretiert, da Sie dort von "vielleicht unrichtigen Argumenten" sprechen und die einzigen tatsächlich geäußerten Argumente sich auf verfassungsrechtliche Bedenken der bisherigen Rechtslage stützen.
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Mittwoch, 5. Oktober 2011, 21:09

Sie haben es erkannt: Ich habe von vielleicht unrichtigen Argumenten gesprochen. Das heißt nicht, dass ich die von dem Einbringer vorgebrachten und auf einer verfassungstechnischen Auslegung begründeten Argumente minder bewerte, oder meine Argumente an dieser Stelle als wichtiger. Vielmehr habe ich kritisert, dass ein von der republikanischen Fraktion im Kongress ein Gesetz durchgedrückt wird, dessen Hauptargument ein verfassungsrechtliches Argument ist, bei dem nicht deutlich ist, ob es überhaupt ein Problem gibt.

Wie gesagt: Ich weiß nicht, ob mein Argument richtig oder unrichtig ist. Allerdings ist es mein Recht, nicht nur als Vice President, sondern auch als Bürger der Vereinigten Staaten meinen Unmut darüber kundzutun, dass der ausgesprochene Wille einesamtierenden Präsidenten in solch einer Form missachtet wird. Es ist nunmal meine Meinung; ebenso wie es die Meinung der Republikaner ist, dass die Regelung über deie Todesstrafe eben nicht verfassungsgemäß ist. Aber zu dieser Frage besteht bereits der Wunsch eine Supreme Court-Opinion zu hören. Und das hätte man abwarten können, meiner Meinung nach sogar abwarten müssen.
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Mittwoch, 5. Oktober 2011, 21:27

Es wird nichts "durchgedrückt", die republikanische Kongressfraktion hat nicht einmal Einfluß darauf gehabt, dass die Aussprache beendet und die Abstimmung eröffnet wurde. Da die Standing Orders in Sec. 7, SSec. 3 bestimmen, dass auf die Einbringung eines inhaltsgleichen Antrages bei dessen Ablehnung bis zum Ablauf der Legislaturperiode des Repräsentantenhauses verzichtet wird, kann eine trotzdem erfolgte Stimmabgabe meines Erachtens nicht verwerflich sein.

Natürlich haben Sie jedes Recht, Ihren Unmut zu äußern. Allerdings bleibt es dabei, dass der ausgesprochene Wille des Präsidenten den Kongress in der Wahrnehmung seiner Aufgaben nicht bindet. Wenn seine Mitglieder den ausgesprochenen Willen des Präsidenten trotzdem gerne selbst hören würden, Sie verstehen. ;)
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Mittwoch, 5. Oktober 2011, 21:34

Ich gehe davon aus, das der Präsident dem Willen des Kongresses gerne nachkommt, seine Meinung dazu zu hören. Wenn schon der Kongress den Wilen des Präsidenten beiseite schiebt, wird der Präsident seinen Willen begründen, auch wenn diese Begründung - wie aus den Debatten im Kongress ersichtlich ist - ins Leere gehen wird.
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Donnerstag, 6. Oktober 2011, 11:34

Ohne jetzt eine Opinion von Ihnen zu verlangen, Mr. Chief Justice, also nur interessehalber: Wann würde der Kongress die Exekutive zu sehr beschränkt? Zum Beispiel er eine vom Präsidenten explizit gewünschte Behörde abschaftft? Oder dem Präsidenten vorschreibt, dass er eine Behörde einzurichten hat, die der Präsident für unnötig hält oder dessen Aufgaben er lieber auf eine bereits bestehende Behörde übertragen würde.? Oder darf der Kongress jedwede Grundpfeiler legen, aber nur nicht ins Detaiil gehen? Oder vielleicht eine Handlung die mir jetzt grade auch nicht in den Sinn gekommen ist, Ihnen aber?

Nun, die ersten beiden Fälle sind es in meinen Augen wohl kaum - denn wie gesagt, die Kompetenzen zur Regelung der Struktur der Administration liegen nunmal nach der Verfassungslage beim Kongress. Man muss dem Kongress wohl einen Ermessensspielraum zubilligen, in dem er Erwägungen treffen kann, ob und wie weit er eine Behörde für notwendig hält.

Wo die Kompetenzen des Kongresses überschritten wären, denke ich, wäre z.B. wenn der Kongress die Administration bewusst und ohne anerkennbare sachliche Erwägungen so umstrukturiert, dass dem Präsidenten seine Arbeit unmöglich gemacht und seine Leitungskompetenz untergraben wird. Sollte z.B. der Kongress anfangen, dem Kernbereich der Exekutive zuzuordnende Kompetenzen faktisch oder theoretisch dem Präsidenten zu entziehen - z.B. in dem die Secretarys feste Amtszeiten ohne Möglichkeit einer politischen Entlassung erhielten, Weisungsrechte des Präsidenten eingeschränkt würden, etc. etc. Auch wenn es in den "Nähebereich" des Präsidenten geht, also das Executive Office betrifft, düften die Anforderungen für Regelungen des Kongresses schon höher anzulegen sein, als wenn es um Departments oder sogar nur um Independent Agencys geht. Vor allem aber denke ich, dass es weniger um die Behördenstruktur als um das Personal geht. Meine - jetzt natürlich rein theoretische - Fausformel wäre: So lange eine unter sachlichen Erwägungen vom Kongress strukturierte Administration dem Präsidenten weiterhin ermöglicht, durch die Personalfreiheit die weitgehende Kontrolle über die Exekutive auszuüben und seine Aufgaben ordentlich wahr zu nehmen, ist alles in Ordnung. Wann und wie lange sowas aber der Fall wäre, das ist wirklich eine Frage der Abwägung, bei der man nur im Einzelfall und mit den detaillierten Fakten sagen können wird: Hier sind Kompetezen überschritten oder Befugnisse verletzt, hier nicht. Dazu kann man in meinen Augen keine konkreten Aussagen machen.
Auf einen Fall würde ich mich aber definitiv festlegen: Ein faktisch kompletten oder fast kompletten Ausschluss der "im Rahmen"-Organisationskompetenz des Präsidenten halte ich für definitiv verfassungswidrig. Sollte also der Kongress durch eine Klausel analog der, die im neuen Federal Administration Act für Departments vorhanden ist, für die gesamte Exekutive bestimmen "Andere Behörden als die in den Gesetzen geschaffenen Behörden bestehen nicht." und damit das Recht des Präsidenten, innerhalb des Rahmens der Gesetze über die Struktur zu entscheiden, negieren (denn der Präsident ist ja an die Gesetze gebunden), so würde ich das zweifellos für verfassungswidrig halten. Aber das sollte einleuchten, denn die Verfassung eröffnet ja ausdrücklich dem Präsidenten ein Recht, hier tätig zu werden, und damit hat der Kongress dieses Recht auch zu wahren.

Soweit mal meine verfassungstheoretischen Ausführungen. Ich sollte das als Grundlage eines Vortrags verwenden, da könnte man was draus machen, was am Ende wieder keiner verstehen würde. ;)
Ulysses S. Finnegan jr.

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Donnerstag, 6. Oktober 2011, 13:01

Vielen Dank, Mr. Chief Justice, dass Sie sich meiner Frage gestellt haben.
Douglas Cornelius "Doug" Hayward
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