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Chester J. Witfield

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1

Samstag, 20. November 2010, 18:55

Juristischer Einwurf

Ich habe mich einmal genauer mit dem Election of the House of Representatives Reform Act und den gescheiterten Congressional By-Elections beschäftigt.

Nach den neuen Regelungen von Art. I, Sec. 6, SSec. 6 des Election of Congress Act bleiben Repräsentantenhausmandate, die nicht durch einen nachrücker besetzt werden können " bis zur nächsten bundesweiten Wahl vakant". Gemeinsam mit dieser "ist eine Nachwahl des vakanten Mandates entsprechend der Vorschriften des Article II, Section 3, [des Election of Congress Act] durchzuführen."

Meines Erachtens war dem Wortlaut des Gesetzes folgend gleichzeitig mit den gegenwärtig durchgeführten bundesweiten Wahlen auch eine entsprechende Nachwahl für das bis zum 30.11.2010 bestehende Repräsentantenhaus durchzuführen.

Zur Klärung dieser Frage auch für die Zukunft würde ich mich um eine Stellungnahme von anderen kundigen Personen freuen. Eventuell habe ich ja eine alternative Auslegung übersehen?
Attorney@Law - Marani, Stanliss & Witfield LLP

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Justin Wayne

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2

Samstag, 20. November 2010, 19:02

Das ist ein interessanter Einwurf.
Eventuell kann uns die Verfasserin des Reform Act darüber aufklären? Immerhin sollte sie am besten wissen was die Intention war.
Justin "Just" Wayne (R-Assentia)

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Samuel E. Abendroth

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3

Samstag, 20. November 2010, 19:46

Ich kann mich der Rechtsauffassung von Mr Witfield nur anschließen.

Und Mr Wayne, es ist prinzipiell unerheblich welche Intention die Verfasserin uns jetzt mitteilt. Die Intention muss sich aus dem Wortlaut des Gesetzes ergeben und der erscheint in diesem Punkt eindeutig.
Samuel Ezra Abendroth
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Justin Wayne

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4

Samstag, 20. November 2010, 19:53

Die Sache ist, was machen wir jetzt mit dieser Erkenntnis?
Wenn eine Wahl versäumt wurde, die eigentlich hätte stattfinden müssen, weiss ich nicht ob es sich noch lohnt diese nachzuholen, immerhin beginnt das neue Repräsentantenhaus schon in etwa 11 Tagen seine Arbeit.
Justin "Just" Wayne (R-Assentia)

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Samuel E. Abendroth

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5

Samstag, 20. November 2010, 22:24

Schwierige Frage. Wenn jemand klagt, wird es der Supreme Court entscheiden müssen.
Samuel Ezra Abendroth
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Aznar Sandoval

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6

Samstag, 20. November 2010, 22:42

Interessant wäre vielleicht mal zu klären, was der Gesetzgeber mit dem Begriff "nächste bundesweite Wahl" meint. Nach meinem Verständnis können das doch nur Wahlen zum Repräsentantenhaus sein, oder sehe ich das falsch?
Aznar Sandoval
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Samuel E. Abendroth

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7

Samstag, 20. November 2010, 22:43

Ja, das sehen Sie falsch. Auch Präsidentschaftswahlen sind bundesweite Wahlen.
Samuel Ezra Abendroth
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J. Edward Mullenberry

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8

Samstag, 20. November 2010, 23:33

Aus den Aufzeichnungen des Kongresses zum Gesetzgebungdverfahren lässt sich schließen, dass tatsächlich jedwede bundesweite Wahl gemeint ist, i.E. also Repräsentantenhauswahlen und Präsidentschaftswahlen.

Jede andere Auslegung würde meines Erachtens den Sinn und Zweck der Regelung ad absurdum führen.
JOAQUÍN EDWARD MULLENBERRY jr.
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Aznar Sandoval

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9

Sonntag, 21. November 2010, 00:29

Selbstverständlich haben Sie Recht, meine Herren, die Präsidentschaftswahlen fallen auch unter die Kategorie "bundesweite Wahlen". Da gab es einen Denkfehler meinerseits. Für den angesprochenen Fall kommt die letzte Präsidentschaftswahl jedoch nicht in Betracht.

Mr. Witfield mahnt also Nachwahlen zum Repräsentatenhaus für die Rest-Legislatur bis zum 30.11.2010 an, welche gleichzeitig zu den regulären House-Wahlen für die neue Legislaturperiode ab 01.12.2010 stattfinden sollten, oder habe ich das falsch verstanden?
Aznar Sandoval
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Samuel E. Abendroth

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10

Sonntag, 21. November 2010, 00:40

Zitat

Original von Aznar Sandoval
Mr. Witfield mahnt also Nachwahlen zum Repräsentatenhaus für die Rest-Legislatur bis zum 30.11.2010 an, welche gleichzeitig zu den regulären House-Wahlen für die neue Legislaturperiode ab 01.12.2010 stattfinden sollten, oder habe ich das falsch verstanden?


Jetzt kann ich ihnen nicht mehr folgen.
Samuel Ezra Abendroth
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Gregory Jameson

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11

Sonntag, 21. November 2010, 00:53

Da jedoch weniger als 10 Tage übrig sind, bis sich das neue HoR konstituiert, ist diese Nachwahl unnütz, da 5 Tage Wählerverzeichnisauslegung und 5 Tage Wahl und davor natürlich noch Kandidaturenfristen unmöglich umzusetzen sind.
Darüber hinaus dürfte es schwierig werden, eine persönliche Beschwer nachzuweisen, die ganz wichtig in dieser Sache wäre. Darüber hinaus würde ein Urteil nur auf die Nachholung der Wahlen hinauslaufen, was aber wieder nicht in 10 Tagen plus Verfahrenszeit möglich wäre.

Der Punkt ist gehört, die Kritik ist angekommen, der Kongress wird nachbessern.
Gregory Jameson M.D.
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Aznar Sandoval

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12

Sonntag, 21. November 2010, 01:17

Mr. Jameson, ich kann Ihnen nur zustimmen. Der Article I Section 6 Subsection 6 des Election of Congress Act bestimmt eindeutig, dass Nachwahlen gemeinsam mit der nächsten bundesweiten Wahl stattzufinden haben. Dabei sind dann auch alle einschlägigen Fristen einzuhalten. Und ich bin auch der Überzeugung, dass auf die nachgewählten Repräsentanten Article II Section 6 mit der Maßgabe Anwendung finden muss, dass sie ihr Amt am 1. des der Wahl folgenden Monats antreten.

Daraus kann ich nur den Schluss ziehen, dass Nachwahlen zum Repräsentantenhaus nur dann stattfinden, und zwar nur gleichzeitig mit Präsidentschaftswahlen, wenn die nachfolgerlose Vakanz vor Beginn der Fristen Kandidatenfristen eintritt. Sonst kann eine Nachwahl nicht regelgerecht mit einer anderen bundesweiten Wahl durchgeführt werden oder erübrigt sich durch eine ordentliche Repräsentantenhauswahl.

Mein Fazit: Der Kongress und das Electoral Office haben nach der aktuellen Gesetzeslage keinen Fehler gemacht. Und es ist auch nicht dringen notwendig, den Election of Congress Act schon wieder zu verändern.
Aznar Sandoval
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Chester J. Witfield

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13

Sonntag, 21. November 2010, 10:35

Zitat

Original von Aznar Sandoval
Und ich bin auch der Überzeugung, dass auf die nachgewählten Repräsentanten Article II Section 6 mit der Maßgabe Anwendung finden muss, dass sie ihr Amt am 1. des der Wahl folgenden Monats antreten.

Der Überzeugung bin ich nicht und die entsprechende Bestimmung ist anhand der jahrelangen Anwendung in der Praxis auch nie so ausgelegt worden. Dagegen spricht inbesondere die Verfassung, die in Art. III, Sec. 3, SSec. 4 vorschreibt, dass "ein Sitz im Repräsentantenhaus [der vakant fällt], [...] umgehend nach demokratischen Grundsätzen und gemäß den gesetzlichen Vorschriften neu besetzt werden" soll.

Die Verfassung spricht hier von Neubesetzung, nicht nur von Neuwahl. Sobald ein vakantes Mandat einen Nachfolger hat, ist es daher auch umgehend neu zu besetzen.

Der Kongress hat den Tatbestand "umgehend" bereits seit großzügig ausgelegt, indem er Vakanzen bis zu zwei Monaten in Kauf genommen hat*, weitere Verzögerungen in der Neubesetzung sind meines Erachtens unbillig - man kann das Wort "umgehend" nicht in jedem Anwendungsfall einfach ignorieren, nur weil es geschliffenem Juristenalbernisch, wie Senator Fox im Gesetzgebungsverfahren ausgeführt hat, nicht entspricht.

Davon abgesehen: Egal, ob man darüber streitet, ob ein Mandat erst zum ersten des auf die Wahl folgenden Monats anzutreten wäre: Das Gesetz spricht ganz eindeutig davon, dass eine Nachwahl im Zuge der nächsten bundesweiten Wahl zu erfolgen hat; Ausnahmen hiervon bestehen keine, selbst wenn man die Wahl wie Mr. Sandoval als überflüssig ansähe.

Zitat

Daraus kann ich nur den Schluss ziehen, dass Nachwahlen zum Repräsentantenhaus nur dann stattfinden, und zwar nur gleichzeitig mit Präsidentschaftswahlen, wenn die nachfolgerlose Vakanz vor Beginn der Fristen Kandidatenfristen eintritt.

Entsprechende Vakanzen - inzwischen vier an der Zahl - sind seit mehreren Wochen aufgetreten. Die Voraussetzungen für eine Nachwahl sind somit gegeben.

Zitat

Mein Fazit: Der Kongress und das Electoral Office haben nach der aktuellen Gesetzeslage keinen Fehler gemacht. Und es ist auch nicht dringen notwendig, den Election of Congress Act schon wieder zu verändern.

Es geht hier nicht darum, irgendjemanden Fehler zu unterstellen. Es geht um eine Klärung für künftige Fälle. Wie Mr. Jameson bereits sagte, ist eine Nachwahl jetzt weder von den Fristen noch vom Wortlaut des Gesetzes möglich, so dass man darüber nicht mehr zu streiten braucht.
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Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Chester J. Witfield« (21. November 2010, 10:36)


Samuel E. Abendroth

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Sonntag, 21. November 2010, 10:45

Ich fand es auf jeden Fall sehr gut, dass Mr Witfield auf die Passage aufmerksam gemacht hat und wir in Zukunft diesen Fehler vermeiden können.
Samuel Ezra Abendroth
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Gregory Jameson

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Sonntag, 21. November 2010, 15:37

Zitat

Original von Chester J. Witfield
Der Überzeugung bin ich nicht und die entsprechende Bestimmung ist anhand der jahrelangen Anwendung in der Praxis auch nie so ausgelegt worden. Dagegen spricht inbesondere die Verfassung, die in Art. III, Sec. 3, SSec. 4 vorschreibt, dass "ein Sitz im Repräsentantenhaus [der vakant fällt], [...] umgehend nach demokratischen Grundsätzen und gemäß den gesetzlichen Vorschriften neu besetzt werden" soll.

Die Verfassung spricht hier von Neubesetzung, nicht nur von Neuwahl. Sobald ein vakantes Mandat einen Nachfolger hat, ist es daher auch umgehend neu zu besetzen.


Mr. Witfield, sollte dieses Gesetz verfassungswidrig sein, dann sollte es vom Obersten Gerichtshof festgestellt und aufgehoben werden. Nennen Sie mir bitte das Verfahren, durch welches man ein verfassungswidriges Gesetz vom Supreme Court aufheben lassen kann. Gehen Sie dabei bitte intensiv auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen ein.
Gregory Jameson M.D.
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Chester J. Witfield

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16

Sonntag, 21. November 2010, 16:59

Mr. Jameson, lesen Sie sich doch bitte noch einmal durch, was ich gesagt habe. Ich habe eine andere Rechtsauffassung als Mr. Sandoval, aber nicht die Auffassung, das Gesetz sei aktuell verfassugswidrig.
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