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JVF

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Mittwoch, 21. Juli 2010, 08:24

2o1o/o7/o1 Peninsula Investment Bank Bill


« patria spei gloriaeque »
Peninsula Republic



The State Assembly of Peninsula
Senator J. Voerman-Fillmore, Chairman
21st of July, 2o1o
Freeport City, PA



Honorable Assemblymen,

Mr. Jeffrey Voerman-Fillmore hat den im Anhang dargelegten Antrag eingebracht.

Mr. Voerman-Fillmore hat das Wort. Die Aussprache dauert vorerst 48 Stunden.



Antrag:



Peninsula Investment Bank Bill


Section I [Fundamentials]
(1) Durch dieses Gesetz wird die staatliche Peninsula Investment Bank (im weiteren als PIB abgekürzt) gegründet.
(2) Die PIB hat den Zweck, peninsulanischen Unternehmern mit günstigen Krediten zu Helfen, neue Unternehmen zu gründen, oder bestehende Unternehmen auszuweiten.

Section II [The Director]
(1) Die PIB wird von einem Director geleitet. Seine Amtszeit ist unbegrenzt.
(2) Der Director wird, auf Vorschlag des Governors, durch die State Assembly, mit einfacher Mehrheit, gewählt oder abgewählt.
(3) Ist kein Director im Amt, soll die PIB kommissarisch durch den Governor geleitet werden.

Section III [Financials]
(1) Das Grundkapital der PIB soll durch die Staatskasse aufgebracht werden. Es beträgt 30,000.00 A$.
(2) 50% des monatlichen Gewinnes des State of Peninsula sollen, nach Einreichung des Budgets, als Kapital an die PIB überwiesen werden.
(3) Bei Bedarf soll die PIB dem State of Peninsula zinsfreie Kredite zur Verfügung stellen.
(4) Die State Assembly muss über alle vergebenen Kredite informiert werden.

Section IV [Credits]
(1) Berechtigt einen Kredit bei der PIB aufzunehmen, ist grundsätzlich jeder Besitzer einer Unternehmung in Peninsula, der noch keinen Kredit bei der PIB aufgenommen hat.
(2) Der Director entscheidet über jeden Kredit einzeln. Er soll sich hierzu über die wirtschaftliche Lage des Unternehmers bzw. dessen Unternehmung und den vorgesehenen Verwendungszweck des Kredites informieren.
(3) Über die Kreditbedingungen entscheidet der Director in der Regel frei.
(4) Der Zinssatz der zur Anwendung kommt, soll den durch die Federal Reserve Bank festgelegten Leitzinssatz für Kredite (+ 1%) nicht überschreiten.
(5) Die Summe eines Kredites darf 10,000.00 A$ nicht übersteigen.
(6) Zur Vergabe eines Kredites ist ein Vertrag notwendig, der alle Einzelheiten festhält und von beiden Parteien unterzeichnet werden muss.

Section V [Foundation]
(1) Die PIB soll nach Annahme dieses Gesetzes durch den Governor bei der Banking Supervisory Authority gemeldet werden.
(2) Der Governor soll ein staatliches Konto für die PIB erstellen und das Grundkapital darauf überweisen.
(3) Das Department of Trade & Treasury ist über die Kontenerstellung (mit Name und Kontonummer) zu informieren.

Section VI [Coming into Force]
Dieses Gesetz tritt mit seiner Verkündung durch den Chairman of the State Assembly in Kraft.

Dieser Beitrag wurde bereits 3 mal editiert, zuletzt von »JVF« (22. Juli 2010, 09:46)


JVF

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2

Mittwoch, 21. Juli 2010, 08:25

Werte Kollegen,

dieser Entwurf regelt alle Details zur Gründung einer peninsulanischen Staatsbank. Aufgabe dieser Bank solles sein, heimischen Unternehmern bei der Gründung oder Erweiterung ihrer Unternehmungen unter die Arme zu greifen.

Für konkrete Fragen stehe ich zur Verfügung.

William E. Mulligan

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3

Donnerstag, 22. Juli 2010, 02:47

Der Vorschlag findet meine vollste Unterstützung.

JVF

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4

Donnerstag, 22. Juli 2010, 09:47

Das freut mich zu hören, Mr. Mulligan.
Ich möchte ankündigen, dass - sollte diese Bill beschlossen werden - ich mich um die Stelle als Director bewerben werde.

Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »JVF« (22. Juli 2010, 09:47)


William E. Mulligan

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Donnerstag, 22. Juli 2010, 16:47

Ich bin überzeugt, dass Sie eine der Fähigsten Personen für diesen Posten wären, Mr. Fillmore.

Abgesehen davon, lassen Sie mich doch noch eine Frage stellen: Section III (2) legt fest, dass 50% der monatlichen Gewinne des Staates als Kapital an die Bank überführt werden. Klären Sie mich doch bitte darüber auf, von welcher Geldmenge wir hier in etwa reden.

Es wird interessant sein, zu beobachten, in wieweit das Angebot der Kreditfinanzierung wahrgenommen werden wird - erst wenn wir das wissen, können wir eigentlich über den finanziellen Bedarf des Instituts nachdenken und werden ihn ggf. per Gesetz wieder abändern müssen... Aber das steht ja noch in den Sternen, eine solide Grundausstattung an Kapital ist ja zwingend notwendig.

JVF

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Donnerstag, 22. Juli 2010, 17:45

Zitat

Original von William E. Mulligan
Abgesehen davon, lassen Sie mich doch noch eine Frage stellen: Section III (2) legt fest, dass 50% der monatlichen Gewinne des Staates als Kapital an die Bank überführt werden. Klären Sie mich doch bitte darüber auf, von welcher Geldmenge wir hier in etwa reden.

In den letzten Monaten hat sich das bei etwa 6.000 A$ eingependelt. Edit: 50% wären dann also etwa 3.000 A$. Wobei die wirtschaftliche Flaute wohl den Gewinn - zumindest diesen Monat - ordentlich drücken wird.

Zitat

Es wird interessant sein, zu beobachten, in wieweit das Angebot der Kreditfinanzierung wahrgenommen werden wird - erst wenn wir das wissen, können wir eigentlich über den finanziellen Bedarf des Instituts nachdenken und werden ihn ggf. per Gesetz wieder abändern müssen... Aber das steht ja noch in den Sternen, eine solide Grundausstattung an Kapital ist ja zwingend notwendig.

Das ist richtig, jedoch ist es auch kein Problem noch mehr Geld an die Bank zu geben, da Section III (3) ja vorsieht, dass die Bank dem Staat jederzeit zinsfreie Kredite zur Verfügung stellt. Das heißt, sollte von Staatsseite mal mehr Geld gebraucht werden - etwa für den Ausbau der Staatsbetriebe - kann das Geld quasi von der PIB zurückbekommen werden.

Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von »JVF« (22. Juli 2010, 17:57)


JVF

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Freitag, 23. Juli 2010, 09:50

Gibt es noch Anmerkungen? Andernfalls endet die Aussprache heute Mittag.

JVF

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8

Freitag, 23. Juli 2010, 12:10



Honorable Assemblymen,

die Aussprache ist beendet. Die Abstimmung über den Antrag wurde eröffnet.