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Original von Leo McGarry
Ich bin beruhigt - und verwundert, ist es doch Ihr Secretary, der davon spricht, eine Nichtregistrierung führe zum Verlust der Staatsbürgerschaft. Ja, was denn nun?
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Original von Scott A. Cheung
Mr. McGarry,
wie Madam President schon angesprochen hat, steht der Verlust der Staatsbürgersschaft durch eine Nichtregistrierung im C-Net nicht unbedingt auf einer sicheren Rechtsgrundlage.
Daher wird die Volkszählung mit der Registrierung im C-Net gekoppelt. Keine Anmeldung im C-Net = keine Staatsbürgerschaft.
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Original von Shana Jefferson
Ein Verlust der Staatsbürgerschaft wegen Nichtregistrierung im C-Net steht nun überhaupt nicht in Rede, da es dafür schlicht keine Rechtsgrundlage gäbe.
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Original von Scott A. Cheung
Das Madam President nun etwas entgegensteuert liegt daran, dass ich die Präsidentin über diese Entscheidung nicht informiert habe - der Fehler liegt also bei mir.
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Original von Shana Jefferson
Insofern hat sich Mr. Cheung vielleicht unpräzise ausgedrückt, befindet sich materiell jedoch im Recht.
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Original von Leo McGarry
Sie sollten ihrer Chefin besser zuhören. Madam President steuert nicht gegen, weil sie der Auffassung ist, schlecht informiert werden zu sein: Madam President sieht keine Rechtsgrundlage für Ihr Vorgehen.
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Original von Shana Jefferson
Auch wer sich nicht im C-Net registriert bleibt astorischer Staatsbürger und als solcher de jure wahlberechtigt, ist aber an der Ausübung des Wahlrechts in einer Wahl, zu deren Zeitpunkt er nicht im C-Net registriert ist, de facto verhindert.
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Original von Shana Jefferson
Für Ausbürgerungen wegen nicht Nichtregistrierung im C-Net gibt es keine Rechtsgrundlage, also werden auch keine solchen erfolgen, wer es fast zwei Monate lang versäumt [...] hat, sich im C-Net zu registrieren um evtl. auftretende technische Probleme zu melden, so dass diese nun nicht mehr rechtzeitig vor der Wahl gelöst werden können ist selber schuld, denn er hat selbst die technische Unmöglichkeit seiner Wahlteilnahme verschuldet - und das wäre auch schon alles.
So einfach ist das Leben manchmal.
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Original von Shana Jefferson
Und diese sagt: mangels Rechtsgrundlage keine Ausbürgerungen wegen Nichtregistrierung im C-Net. Dass ein Mitarbeiter offensichtlich einen sachlich fehlerhaften Informationstext verfasst hat, den Mr. Cheung dann im Vertrauen auf die Sorgfalt seines Untergebenen so veröffentlicht hat, halte ich nun für wirklich keinen Beinbruch.
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von »Leo McGarry« (5. Mai 2008, 09:14)
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