Thank you, Senator Caviness.
Kürzere Kandidaturenfristen erachte ich insbesondere bei zweiten, dritten oder gar vierten Wahlgängen als sinnvoll, da sich durch die Fristen dann oft ein Amtsantritt zu Monatsbeginn nicht mehr ausgeht.
Es gibt ein Erkenntnis des Obersten Gerichtshofes wonach es nicht gestattet ist, bei nur einem Wahlwerber die Wahl als Abstimmung mit "Ja" und "Nein" auf dem Stimmzettel zu gestalten. Ich erkenne den Zweck dieser Regelung nicht, da es immer die Möglichkeit geben soll, auch bei nur einem Kandidaten, sich gegen diesen auszusprechen. Nun ist es aber so, dass jeder Kandidat zumeist immer für sich selbst stimmen kann und stimmt. Und enthält sich jemand bei nur einem Kandidaten heutzutage, so ist das denke ich als Zeichen der Unzufriedenheit aufzufassen. Sehen wir uns das Beispiel Astoria an, wo Governor Antony mit nur einer Stimme bei einer Wahlbeteiligung von 1 die Wahl gewann. In meinen Augen ist das nicht wirklich als demokratisch legitimiert zu werten.
Anstatt Enthaltungen einfließen zu lassen, wäre auch eine Regelung denkbar, die für den Fall einer Einzelkandidatur nicht die Mehrheit der abgegeben Stimmen, sondern vielmehr die Mehrheit der Wahlberechtigten vorsieht.
Ich möchte jedoch hervorheben, dass dies allein Vorschläge meinerseits sind und die Entscheidung bzw. Antragsstellung den ehrenwerten Mitgliedern des Kongresses überlassen ist; selbstverständlich werden Wahlen unter meiner Leitung immer ausschließlich gemäß dem Wortlaut des Gesetzes und nicht aufgrund meiner persönlichen Einstellung zu jenem von durchgeführt.