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Mittwoch, 17. Dezember 2014, 23:31

H.R. 2014-138 Office of the Public Defender Introduction Bill


The President of Congress


Honorable Members of Congress!


Der Congressman from Amada, FL, Mr Adam Denton, hat folgenden Entwurf eingebracht.

Der Antragsteller hat das erste Wort.

Die Aussprachedauer wird vorerst auf 96 Stunden festgelegt.
Sie kann bei Bedarf verlängert oder vorzeitig beendet werden.



________________________________________________________
Clark
Speaker of the House of Representatives




OFFICE OF THE PUBLIC DEFENDER INTRODUCTION BILL
To ensure legal aid before court for anyone in need.

Section 1: Introducing the Office
Das Folgende wird geltendes Recht:
    Office of the Public Defender Act

    Section 1: Purpose and Mission
    (1) Kann ein Beklagter vor einem astorischen Gericht
    a. sich keinen eigenen Anwalt leisten oder
    b. glaubhaft machen, dass sich kein Anwalt findet der ihn vertritt,
    so kann das Gericht einen Anwalt des Office of the Public Defender anfordern.
    (2) Ein Beklagter kann der Berufung eines Anwalts widersprechen, wenn er sich durch ihn nicht ausreichend vertreten fühlt.
    (3) Sieht das Gericht die Einwände des Angeklagten gemäß SSec. 2 als berechtigt an, hat das Office of the Public Defender für Ersatz zu sorgen.

    Section 2: The Office of the Public Defender
    (1) Das Office of the Public Defender ist organisatorisch dem Department of Justice untergeordnet.
    (2) Das Office wird vom Public Defender General geleitet, der auf Vorschlag des Attorney General durch den Präsidenten ernannt wird.
    (3) Das Office soll mehrere United States Public Defenders beschäftigen, die Verfahren gemäß Sec. 1 vor Gericht führen.
    (4) Ein Public Defender wird auf Vorschlag des Public Defender General durch den Attorney General ernannt.

    Section 3: Freelancing
    (1) Das Office führt eine öffentliche Liste mit Anwälten, die bereit sind in einzelnen Fällen als Extraordinary Public Defender aufzutreten.
    (2) Jedem Anwalt mit astorischer Staatsbürgerschaft steht es frei, sich in diese Liste einzutragen sowie sich jederzeit wieder auszutragen.
    (3) Hat das Office keine freien Kapazitäten für einen Fall, soll auf die Anwälte aus dieser Liste zurückgegriffen werden.
    (4) Wird ein Anwalt der Liste angerufen, ist dieser verpflichtet den Fall zu übernehmen.
    (5) Steht ein Anwalt auf der Liste, soll dieser für seine Bereitschaft entlohnt werden.
    (6) Führt ein Anwalt der Liste einen Fall für das Office, soll er für seine Zeit gleichwertig wie ein Public Defender entlohnt werden.
    (7) Entlohnungen gemäß SSec. 5 und 6 erfolgen aus dem Budget des Office oder gegebenenfalls des Department of Justice.


Section 2: Amending the Federal Salaries Act
(1) Der Public Defender General wird dem Appendix 2 angefügt.
(2) Der Public Defender wird dem Appendix 3 angefügt.

Section 3: Amending the Code of Criminal Procedure Act
Art. I Sec. 3 und 4 werden aufgehoben.

David J. Clark (D-NA)

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Adam Denton

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Mittwoch, 17. Dezember 2014, 23:49

Mr. Speaker,

die vorliegende Bill soll die bisherigen Bestimmungen zu Pflichtverteidigern aus dem Code of Criminal Procedure Act ersetzen. Es soll dazu eine eigene Behörde unter Aufsicht des DOJ gegründet werden. Das Office of the Public Denfender soll Anwälte hauptberuflich beschäftigen, die Personen vor Gericht vertreten, die sich selbst keinen Anwalt leisten können. Zudem wird eine Prozedur eingeführt, die externen Anwälten ermöglicht, sich offiziell als außerordentlicher Verteidiger zur Verfügung zu stellen, um bei Bedarf personelle Engpässe bewätigen zu können.

Hierdurch wird die bisher vorgesehen, mögliche "Zwangsverpflichtung" eines jeden Juristen aufgehoben. Ich zweifle nämlich massiv an der Sinnhaftigkeit, jemanden zwingen zu können, als Verteidiger aufzutreten. Nicht nur weil so ein Zwang unverhältnismäßig und einmal in der Berufswelt ist, sondern weil jemand der unfreiwillig verpflichtet wird auch kaum so viel Interesse an einer guten Vertretung haben wird, wie dies ein Freiwilliger hat bzw. jemand der hauptberuflich dafür bezahlt wird.

Für Fragen und Kritik stehe ich bereit.
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Donnerstag, 18. Dezember 2014, 09:44

Mr. Speaker,
Ich schließe mich der Begründung an und werde zustimmen

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Donnerstag, 18. Dezember 2014, 14:31

Mr President,
ich schließe mich ebenfalls an.

David J. Clark (D-NA)

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Adam Denton

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Freitag, 19. Dezember 2014, 14:41

Handlung:Ist zwar über die bisherigen Zustimmungsbekundungen erfreut, wartet aber noch gespannt ab, da sich ein Großteil der Kongressmitglieder noch nicht dazu geäußert hat.
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Natalie Holland

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Samstag, 20. Dezember 2014, 11:36

Mr. President,

die Idee, das verfassungsgemäße Recht eines Angeklagten auf den Beistand eines Verteidigers durch die Schaffung eines öffentlichen Pflichtverteidigerbüros zu gewährleisten ist sicherlich nicht schlecht.

Als problematisch empfinde ich allerdings die Unterstellung unter das Department of Justice, dem bereits das Office of the U.S. Solicitor General untersteht. In der Praxis bedeutete das, dass wenn ein Angeklagter sich der Dienste des Office of the Public Defender bedient, sein Verteidiger sowie der Ankläger dem gleichen Vorgesetzten verantwortlich wären.
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Samstag, 20. Dezember 2014, 11:38

Mr. Speaker,

diese von Senator Holland angesprochene Schieflage befürchte ich auch.

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Adam Denton

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Samstag, 20. Dezember 2014, 12:04

Mr. Speaker,

man könnte natürlich in den Entwurf aufnehmen, dass das Offce of the Public Defender unabhängig von den Anweisungen der Regierung arbeitet. Wären die Bedenken damit ausgeräumt?
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Samstag, 20. Dezember 2014, 13:40

Mr. Speaker,

in diesem Falle wären meine Bedenken (die ich nicht äußerte weil sie durch meine Vorredner bereits aufgeführt wurden) ausgeräumt.
Jake U. Smith

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Natalie Holland

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Samstag, 20. Dezember 2014, 15:06

Mr. President,

ich gebe offen zu: Die jüngsten Erfahrungen mit dem laut Gesetz auch seit jeher ausdrücklich unabhängigen Electoral Office haben mein Vertrauen in die Wirksamkeit dieses Wörtchens in einem Gesetzestext doch nachhaltig erschüttert.

Ich würde daher vorschlagen, aus dem Office of the Public Defender als Behörde eine selbstverwaltete Chamber of Public Defenders unter der Aufsicht etwa des Vorsitzenden Richters am OGH oder des Vorsitzenden der Konferenz der Bundesrichter zu machen. Deren Mitglieder geben sich selbst ein Statut zur Besorgung der Verwaltungsaufgaben ihrer Kammer und wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, während eben ein qua Amtes zwischen den Parteien eines Rechtsstreites neutraler hochrangiger Richter darüber wacht, dass alles gesetzeskonform und gerecht über die Bühne geht.
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Samstag, 20. Dezember 2014, 21:56

Mr. Speaker,
ich bin nicht der Meinung, dass es eine Änderung des Status Quo braucht. Ich möchte dazu kurz die Argumente abwägen. Als Hauptargument für diese Änderung, welche Form sie nun genau annehmen möge ist dabei nicht von großer Relevanz wird genannt:

Zitat

Hierdurch wird die bisher vorgesehen, mögliche "Zwangsverpflichtung"
eines jeden Juristen aufgehoben. Ich zweifle nämlich massiv an der
Sinnhaftigkeit, jemanden zwingen zu können, als Verteidiger aufzutreten.
Nicht nur weil so ein Zwang unverhältnismäßig und einmal in der
Berufswelt ist, sondern weil jemand der unfreiwillig verpflichtet wird
auch kaum so viel Interesse an einer guten Vertretung haben wird, wie
dies ein Freiwilliger hat bzw. jemand der hauptberuflich dafür bezahlt
wird.
Nun, klarerweise spreche ich mich gegen einen derartigen Zwang aus, aber die Kehrseite ist schlicht und ergreifend: Was haben wir sonst? Eine Institution von Verteidigern, die auf dieses eine Spektrum spezialisiert sind und im Gegensatz zu anderen Anwälten viel unfreier in ihrerm Metier sind und dadurch wohl auch weniger verdienen. Sie sind sozusagen einem anderen Markt ausgesetzt als der Anwalt, der vollkommen frei über seine Fälle verfügt. Dies ist eine sehr große Verzerrung.

Die Verzerrung durch die Zwangsverpflichtung ist dabei viel geringer, da sie sich gleichmäßig auf alle Anwälte verteilt und damit wohl trotz all ihrer Nachteile bessere Ergebnisse bringt als eine spezialisierte Institution an Anwälten.

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Adam Denton

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Sonntag, 21. Dezember 2014, 13:23

Mr. Speaker,

den Argumenten der Congresswoman aus Portham kann ich nicht zustimmen. Dass ein eventuell zufällig ausgewählter Anwalt bessere Ergebnisse erzielen soll, als eine spezialisierte Institution erschließt sich mir nicht. Auch das "Unfreiheits"-Argument kann ich nicht nachvollziehen, die Anwälte die im Office arbeiten würden, hätten sich diesen Job doch selbst ausgesucht, so wie jeder andere Anwalt auch. Das Argument, ein "freier" Anwalt könne frei über alle seine Fälle verfügt, wird alleine durch die mögliche Zwangsbeglückung ad absurdum geführt.


Ich würde daher vorschlagen, aus dem Office of the Public Defender als Behörde eine selbstverwaltete Chamber of Public Defenders unter der Aufsicht etwa des Vorsitzenden Richters am OGH oder des Vorsitzenden der Konferenz der Bundesrichter zu machen. Deren Mitglieder geben sich selbst ein Statut zur Besorgung der Verwaltungsaufgaben ihrer Kammer und wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, während eben ein qua Amtes zwischen den Parteien eines Rechtsstreites neutraler hochrangiger Richter darüber wacht, dass alles gesetzeskonform und gerecht über die Bühne geht.

Ich denke das ist ein durchaus interessanter Ansatz. Ich ziehe die Bill zur Überarbeitung zurück und werde nach dem Recess darauf zurück kommen.
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Sonntag, 21. Dezember 2014, 14:21


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Der Antragsteller hat die Bill zurückgezogen, die Debatte ist daher beendet.


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